Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 9 vom 24. Juli 2007, S. 11


Philosophische Fakultät II


Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für die Studienprogramme Medien- und Kommunikationswissenschaften
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 oder 120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 21.02.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 ; 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005, hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme Medien- und Kommunikationswissenschaften (60, 90, 120 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme Medien- und Kommunikationswissenschaften im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 oder 120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17.05.2006 (ABl. 2007, Nr. 3, S. 46) wird wie folgt geändert:

 

(1) In § 4 Abs. 1 wird folgender Satz 1 eingefügt:

 

„Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines vierwöchigen Vorpraktikums. Das Weitere regelt die Praktikumsordnung.“

 

(2) § 8 wird wie folgt geändert:

 

a.       Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Praktika bestehen aus einer praktischen Tätigkeit und einem Praktikumsseminar. Die praktischen Tätigkeiten sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.“

b.       In den Abs. 2, 3 und 4 werden die Worte „Praktika“ bzw. „Praktikum“ durch die Worte „praktische Tätigkeit“ und die Worte „Studien- und Prüfungsausschuss“ durch das Wort „Praktikumsausschuss“ ersetzt.

 

Artikel II

 

Diese Ordnung gilt für alle Studierende, die das Bachelor-Studium Medien- und Kommunikationswissenschaft (60, 90, 120 LP) ab Wintersemester 2007/2008 beginnen.

 

Artikel III

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 21.02.2007, der Senat hat hierzu Stellung genommen am 13.06.2007.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 21. Juni 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor