Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 46


Philosophische Fakultät II


Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens
für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 10.07.2006

 

Auf Grund der §§ 3 a Abs. 3; 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVB1. LSA S. 250) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVB1. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S. 2), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 10.01.2007 folgende Änderung der Fachspezifischen Ordnung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.01.2006 (ABl. 2006, Nr. 4, S. 46) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

㤠3 Auswahlkriterien

 

(3) Für die Auswahl wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:

 

a)        Für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung werden mindestens 50 Punkte (Note 4,0) und höchstens 80 Punkte (Note 1,0) vergeben. Die Durchschnittsnote wird in Schritten von 0,1 umgerechnet, wobei je 0,1 einem Punkt entspricht, also: 1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 79 Punkte usw.);

b)        Für die Eignungsprüfung werden 0 bis maximal 47 Punkte vergeben. Der Test umfasst 7 Teile, in denen jeweils 0 bis 6 Punkte vergeben werden (insgesamt 42 Punkte). Zusätzlich können insgesamt 5 Bonuspunkte vergeben werden. Die Gesamt­punktzahl ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen. Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 28 Punkte erzielt werden;

c)        Die Addition der erzielten Punkte zu a) und b) ergibt die Punktzahl für die Rangliste. Die Maximalpunktzahl von 127 Punkten ergibt den besten Rangplatz, die Minimalpunktzahl von 78 Punkten ergibt den letzten Rangplatz.“

 

Artikel II

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 10. Juli 2006; der Akademische Senat hat die Ordnung beschlossen am 10.01.2007; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 29.01.2007.

 

Halle (Saale), 29. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor