MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 30
Fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients (60 und 90
Leistungspunkte)
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
vom
12.07.2006
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 sowie 67 Abs. 3 Nr. 8
und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
vom 05.05.2004 (GVBI. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom
08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Archäologie und Kunstgeschichte des
vorislamischen Orients (60 und 90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang
beschlossen.
§ 2 Ziele des Studienprogramms
§ 7 Kombination von Studienprogrammen
§ 8 Aufbau der Studienprogramme
§ 10 Arten der Lehrveranstaltungen
§ 12 Formen von Modul- und Modulvorleistungen
§ 13 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
§ 14 Studien- und Prüfungsausschuss
§ 15 Bachelormodul (Bachelorarbeit)
§ 16 Bewertung von Modulen, Berechnung der Gesamtnote des
Studienprogramms
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den
Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor-
und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele,
Inhalte und Aufbau der Studienprogramme Archäologie und Kunstgeschichte des
vorislamischen Orients im Umfang von 60 und 90 Leistungspunkten im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(2)
Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienprogramms
(1)
Ziel des Bachelorstudiums der Archäologie und Kunstgeschichte des
vorislamischen Orients ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der
archäologischen, kunstgeschichtlichen und historischen Forschung, ihrer
Methodiken und deren Anwendung vertraut zu machen. Darüber hinaus sollen die
Studierenden des 90er Studienprogramms in die Lage versetzt werden, ihr durch
das Studium gewonnenes Wissen auf professionelle Weise im Spektrum von Museum,
Ausstellungswesen, Denkmalpflege, Verlagswesen, Medienanstalten,
Erwachsenenbildung u.a.m. anzuwenden oder, bei entsprechender Qualifikation, in
einem Masterstudium der Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen
Orients zu vertiefen.
(2)
Das Bachelorstudium der Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen
Orients vermittelt Grundkompetenzen im Umgang mit archäologischen Funden und
Befunden sowie mit Architektur und Kunst von den Anfängen bis ins Mittelalter.
Hierunter sind insbesondere Fertigkeiten bei der Analyse und Interpretation von
Denkmälern in Hinblick auf Herkunft, Form, Inhalt und Bedeutung zu verstehen.
Darüber hinaus vermittelt das Bachelorstudium im 90er Studienprogramm
fachspezifische und allgemeine Schlüsselqualifikationen, die die Studierenden
befähigen sollen, ihr Fachwissen in Hinblick auf wissenschaftliche, soziale und
historische Fragen kritisch einzuschätzen, aber auch einer interessierten
Öffentlichkeit zu vermitteln.
(1)
Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische
Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.
(2)
Für die Studienfachberatung steht im Institut für Altertumswissenschaften in
erster Linie eine Studien- und Prüfungsbeauftragte bzw. ein Studien- und
Prüfungsbeauftragter zur Verfügung. Beratung und Betreuung erfolgt aber auch
durch alle hauptamtlich Lehrenden des Instituts zu ihren Sprechzeiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen
Fakultät statt.
(1)
Von den Studierenden wird neben einem allgemeinen Interesse am Umgang mit
archäologischen Funden und Befunden sowie mit Architektur und Kunst ein
ausgeprägtes Form- und Bildgedächtnis sowie ein tiefergehendes Interesse an
kulturgeschichtlichen Fragestellungen und an ihrer sprachlichen Vermittlung
erwartet.
(2)
Lesekenntnisse in wenigstens zwei modernen Fremdsprachen, in erster Linie
Englisch, Französisch oder Italienisch, sollten vorhanden sein oder während des
Studiums nachgeholt werden (ASQ-Module). Kenntnisse einer altorientalischen
Sprache bzw. Latein- und Griechischkenntnisse sind von Vorteil.
(1)
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung bildet § 27 Abs. 6 Satz 1 HSG LSA.
(2)
In die Studienprogramme Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen
Orients im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang können unter Anrechnung ihrer bis
dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das
Magisterstudium der Orientalischen Archäologie und Kunst bzw. der Christlichen
Archäologie und byzantinischen Kunstgeschichte zum Wintersemester 2005/2006
begonnen haben. Dabei können Hauptfachstudierende in das 90er Programm,
Nebenfachstudierende in das 60er Programm wechseln.
(3)
Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen
Fassung stehen bis zu acht Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die
Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen
und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.
Das
Studium der Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
§ 7
Kombination von Studienprogrammen
(1)
Die Studienprogramme Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients
im Umfang von 60 und 90 LP können im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang gemäß § 7
Abs. 3 ABStPOBM ohne Einschränkung kombiniert werden.
(2)
Als Kombination wird das Bachelorstudium in Verbindung mit Fächern der
archäologischen, altertumswissenschaftlichen, orientalistischen und
kunstgeschichtlichen Disziplinen empfohlen.
§ 8
Aufbau der Studienprogramme
Das
Bachelorstudium der Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients
dauert in der Regel sechs Semester und umfasst im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang entweder 60 oder 90 Leistungspunkte (LP). Der
Aufbau der Studienprogramme,Teilnahmevoraussetzungen, Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der
Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen
Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage
“Studienprogrammübersicht” zu dieser Ordnung.
(1)
Praktika sind berufsfeldbezogene Lehreinheiten und werden in der Regel in
einer universitätsexternen
Einrichtung absolviert. Im 90er Studienprogramm Archäologie und Kunstgeschichte
des vorislamischen Orients sind sie im Umfang von 10 LP (ca. 8 Wochen)
integriert.
(2)
Kunsthistorische Praktika werden in der vorlesungsfreien Zeit an Museen,
Einrichtungen der Denkmalpflege, der Kulturerbeinstitutionen oder
Medienanstalten durchgeführt. Grabungstätigkeit in Deutschland oder im Ausland
kann voll in Anrechnung gebracht werden. Voraussetzung für die Anerkennung von
Praktika ist in jedem Fall die Abgabe eines Praktikumsberichts, aus dem Umfang
und Inhalt der Praktikumstätigkeit hervorgeht.
(3)
Die Praktika werden von den Studierenden selbständig vereinbart. Der
Praktikumsbericht ist beim Prüfungsausschuss einzureichen. Praktika werden
nicht benotet und gehen auch nicht in die Gesamtnote ein.
(4)
Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall
können im 90er Studienprogramm - abhängig von der Länge des Praktikums -
zusätzlich bis zu 10 LP aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen hierfür
verwendet werden.
§ 10
Arten der Lehrveranstaltungen
(1)
Das Kontaktstudium in den Bachelor-Studienprogrammen Archäologie und
Kunstgeschichte des vorislamischen Orients wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind: Vorlesung
(VL), Seminar (SE), Übung (ÜB), Tutorium (TU) und Exkursion (EX).
(2)
Die Inhalte der Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium im Überblick:
a.
Vorlesungen
bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln
Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Seminare
dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und
führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
c.
Übungen
dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten
unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;
d.
Tutorien
begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder
fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer
Anleitung;
e.
Exkursionen
befördern die direkte Auseinandersetzung mit Bau-, Bild- und Kunstwerken vor
Ort, dienen der unmittelbaren Anschauung des Originals und der Umsetzung
künstlerischer Sachverhalte in Sprache.
Das
Bachelorstudium der Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients
führt zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.), wenn im Studienprogramm
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients (90 LP) die
Bachelorarbeit geschrieben wird. Ansonsten ist das Kombinationsstudienprogramm,
in dem die Bachelorarbeit verfasst wird, maßgeblich.
§ 12
Formen von Modul- und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modul- und Modulvorleistungen im Bachelor-Studienprogramm
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Verbale Überprüfung des Lehrstoffs am Ende von Lehrveranstaltungen. Sie
dauert in der Regel 15 Minuten, im Modul Bachelorarbeit hingegen 30 Minuten,
vergleiche dazu § 15 Abs. 7;
b.
Kurzreferat:
Ein mündlicher Vortrag von max. 15 Minuten während einer Lehrveranstaltung oder
Exkursion;
c.
Referat:
Ein mündlicher Vortrag von 30 bis 60 Minuten während einer Lehrveranstaltung;
d.
Schriftliche
Ausarbeitung: Eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich
fixierte Arbeit von max. 5 (Kurzreferat) bzw. 10 Seiten (Referat);
e.
Hausarbeit:
Eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von max. 20 Seiten;
f.
Klausur:
Eine schriftliche Prüfung von in der Regel bis 90 Minuten Dauer;
g.
Praktikumsbericht:
Eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von
max. 5 Seiten;
h.
Stundenprotokoll:
Eine inhaltliche Zusammenfassung von in der Regel 2-4 Seiten;
i.
Thesenpapier:
Eine unterrichtsvorbereitende schriftliche Arbeit von in der Regel 2-4 Seiten;
j.
Bachelorarbeit
(nur im Studienprogramm Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen
Orients (90 LP)): Näheres dazu unter § 15.
(2)
Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der
Bachelorarbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der Wiederholung der
Modulleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die
Bachelorarbeit darf gemäß § 20 Abs. 13 der ABStPOBM nur einmal wiederholt
werden.
(3)
Die Termine für die Modulleistungen liegen in der Regel am Ende der
Vorlesungszeit, Wiederholungsprüfungen finden spätestens zwei Monate nach Ende
der Vorlesungszeit statt. Davon abweichende Termine werden im Einzelfall in
Absprache mit dem Studien- und Prüfungsausschuss festgelegt.
(4)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines
Jahres zu wiederholen.
(5)
Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die
Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der
jeweiligen Studienprogramme.
§ 13
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
(1)
Termine für die Modulleistungen und die Wiederholungsprüfungen werden
spätestens fünf Wochen vorher durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder
über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(2)
Die Anmeldung zur Modulleistung hat spätestens zwei Wochen vor dem Termin für
die Modulleistung zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von Modulvorleistungen abhängig
gemacht werden. Diese ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in
Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(3)
Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die
Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der
jeweiligen Studienprogramme.
§ 14
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für die Studienprogramme “Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen
Orients” (90 LP und 60 LP) wird am Institut für Altertumswissenschaften an der
Philosophischen Fakultät I ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17
Abs. 1 ABStPOBM).
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter. Aufgaben und Zuständigkeiten des Studien- und
Prüfungsausschusses regelt § 17 ABStPOBM.
§ 15
Bachelormodul (Bachelorarbeit)
Nur
im Studienprogramm Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients
(90 LP).
(1)
Die Bachelorarbeit ist Teil des Bachelormoduls und soll zeigen, dass die bzw. der
Studierende bei einer Workload von 270 Stunden ein Problem aus dem Bereich der
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients selbständig nach
wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.
(2)
Eine Bachelor-Arbeit ist im Bachelor-Studiengang obligatorisch; sie bildet
zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 10
Leistungspunkten. Wird die Bachelor-Arbeit nicht in diesem, sondern in dem
anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studienganges geschrieben, dann
sind an Stelle der Bachelorarbeit zwei weitere Module aus dem
Wahlpflichtbereich des Studienprogramms Archäologie und Kunstgeschichte des
vorislamischen Orients zu belegen.
(3)
Zum Bachelormodul anmelden kann sich nur, wer im Bachelor-Studienprogamm
Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients geforderte Module im
Umfang von mindestens 65 LP im 90er Studienprogramm erfolgreich absolviert hat.
(4)
Das Thema der Bachelorarbeit wird in der Regel spätestens zu Beginn des
sechsten Semesters über den Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben und von
einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem
Prüfer betreut. Thema und Ausgabezeitpunkt werden aktenkundig gemacht.
(5)
Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Textseiten nicht überschreiten, die
Bewertung folgt den in § 21 AStPOBM vorgegebenen Richtlinien.
(6)
Die bzw. der Studierende fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu,
dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst hat und dass sie in gleicher
oder ähnlicher Fassung noch in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung
vorgelegt worden ist und dass keine anderen als die angegebenen Quellen und
Hilfsmittel benutzt wurden und dass Zitate kenntlich gemacht worden sind.
(7)
Teil des Bachelormoduls ist eine mündliche Prüfung, die in der Regel 30 Minuten
umfasst und nach Einreichung der Bachelorarbeit stattfindet.
(8)
In der mündlichen Prüfung soll die bzw. der Studierende zeigen, dass sie bzw.
er die Arbeitsergebnisse aus der Bachelorarbeit darzustellen weiß, sowie diese
im Gespräch problem- und anwendungsbezogen diskutieren und vertiefen kann.
(9)
Bachelorarbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis von 4:1 gewertet.
§ 16
Bewertung von Modulen, Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Die
Studienprogrammübersichten im Anhang dieser Ordnung (§ 8)
regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.
Diese
Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Kunst-, Orient- und
Altertumswissenschaften am 12.07.2006, der Rektor hat die Ordnung genehmigt am
06.02.2007.
Diese
Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 6. Februar 2007
Prof.Dr.
W.Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Studienprogrammübersicht
gemäß § 8
Modulnummer |
Modulbezeichnung |
Programm |
(LP) |
|
|
90 |
60 |
01 |
Grundmodul
Vorderasien |
5 |
5 |
02 |
Grundmodul
Ägypten |
5 |
5 |
03 |
Grundmodul
Mittelasien |
5 |
5 |
04 |
Grundmodul
Später Orient |
5 |
5 |
05 |
Vertiefungsmodul
Vorderasien |
5 |
5 |
06 |
Vertiefungsmodul
Ägypten |
5 |
5 |
07 |
Vertiefungsmodul
Mittelasien |
5 |
5 |
08 |
Vertiefungsmodul
Später Orient |
5 |
5 |
09 |
Sprachmodul |
5 |
5 |
10 |
Wahlmodul I |
5 |
5 |
11 |
Wahlmodul
II |
5 |
5 |
12 |
Praktikumsmodul |
10 |
- |
13 |
Exkursion |
5 |
5 |
14 |
FSQ |
5 |
- |
15 |
ASQ |
5 |
- |
16 |
Bachelormodul |
10 |
- |
Anmerkung:
Noten
der fett gedruckten Leistungspunkte gehen in die Endnote des Studienprogramms
ein
Studienprogrammübersicht
90er Studienprogramm
Modul-Titel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Vorleistungen |
Modulleistung |
Anteil an Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
1. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
2. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
2. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
1. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
4. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
3. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
3. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
4. Semester |
Sprachmodul |
4 |
5 |
je nach Wahl |
je nach Wahl |
nein |
je nach Wahl |
frei |
Wahlpflichtbereich |
8 |
10 |
je nach Wahl |
je nach Wahl |
nein |
je nach Wahl |
frei |
Praktikum |
|
10 |
nein |
schriftlicher Bericht |
nein |
nein |
frei |
Exkursion |
|
5 |
nein |
schriftliche Ausarbeitung |
nein |
nein |
frei |
FSQ |
4 |
5 |
nein |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
nein |
nein |
1. Semester |
ASQ |
4 |
5 |
nein |
je nach Wahl |
nein |
nein |
frei |
Bachelor-Arbeit |
|
10 |
ja |
schriftliche Arbeit |
10/50 |
Erwerb von 65 LP |
6. Semester |
Studienprogrammübersicht
60er Studienprogramm
Modul-Titel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Vorleistungen |
Modulleistung |
Anteil an Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
1. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
2. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
2. Semester |
Grundmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
keine |
1. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
4. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
3. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
3. Semester |
Vertiefungsmodul |
4 |
5 |
ja |
Klausur + schriftliche
Ausarbeitung |
5/50 |
ja |
4. Semester |
Sprachmodul |
4 |
5 |
je nach Wahl |
je nach Wahl |
nein |
je nach Wahl |
frei |
Wahlpflichtbereich |
8 |
10 |
je nach Wahl |
je nach Wahl |
nein |
je nach Wahl |
frei |
Exkursion |
|
5 |
nein |
schriftliche Ausarbeitung |
nein |
nein |
frei |