Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 8


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Politikwissenschaft und Soziologie“
(180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 21.06.2006

 

Gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm „Politikwissenschaft und Soziologie“ (180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Ziele des Studiengangs  2

§ 3 Studienberatung  2

§ 4 Zulassung zum Studium   3

§ 5 Studienbeginn  3

§ 6 Aufbau des Studiengangs  3

§ 7 Praktikum   3

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen  4

§ 9 Abschlussbezeichnung  4

§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  4

§ 11 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung  6

§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss  7

§ 13 Bachelor-Arbeit 7

§ 14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs  7

§ 15 Inkrafttreten  8

 

Anlage: Studienprogrammübersicht 8

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau  des Studienprogramms „Politikwissenschaft und Soziologie“ (180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang.

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der Politikwissenschaft und Soziologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

§ 2
Ziele des Studiengangs

 

(1) Das übergreifende Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden mit einer Palette sowohl fachspezifischer als auch generalisierbarer Kompetenzen auszustatten, und sie damit für verschiedene und sich wandelnde Berufsfelder in einer stark in Bewegung befindlichen Gesellschaft vorzubereiten. Als zentrale fachspezifische, berufsrelevante Kernkompetenz wird dabei die reflektierte Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden angesehen.

Das Studium vermittelt den Studierenden die wichtigsten Theorien und grundlegenden Wissensbestände der Soziologie und Politikwissenschaft, die Grundlagen der Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik sowie der Sozialstrukturanalyse. Darüber hinaus sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, spezielle Fragestellungen und Bereiche der Soziologie wie der Politikwissenschaft dem eigenen Interesse entsprechend auszuwählen und in selbstständiger Arbeitsweise zu vertiefen.

 

(2) Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studienprogramms „Politikwissenschaft und Soziologie“ finden ihre Arbeitsplätze und Betätigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Praxisfeldern in der sozialwissenschaftlichen Forschung, im (Weiter-) Bildungssektor, in der öffentlichen Verwaltung, wissenschaftlichen Diensten der Parlamente, in Interessenvertretungen, Verbänden und Parteien, in den Medien und im Kultursektor, in Wirtschaftsunternehmen, in wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen und in nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.

 

(2) Eine Studienfachberatung erfolgt durch die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater des Institutes für Soziologie und des Institutes für Politikwissenschaft zu ihren Sprechzeiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der Fakultät die Studierenden.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Zum Bachelor-Studium wird zugelassen, wer über eine in § 27 HSG LSA genannte oder vergleichbare Qualifikation verfügt.

 

(2) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat ein vergleichbares Studium endgültig nicht erfolgreich abgeschlossen hat oder wenn sie bzw. er sich in einem solchen Studium in einem Prüfungsverfahren befindet.

 

(3) Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von Unicert II werden für das erfolgreiche Studium des Studiengangs Politikwissenschaft und Soziologie dringend empfohlen (z.B. für das Studium englischsprachiger Fachliteratur, den Besuch englischsprachiger Lehrveranstaltungen oder englischsprachiger Gastvorträge).

 

(4) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 5 Prozent der Studienplätze, mindestens ein Studienplatz, als Vorab­quote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt nur zum Wintersemester (§ 5 ABStPOBM).

 

§ 6
Aufbau des Studiengangs

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen für die Module sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in der Anlage zu dieser Ordnung.

 

(2) Gemäß § 7 Abs. 7 ABStPOBM werden für das Studienprogramm „Politikwissenschaft und Soziologie“ im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen Module aus den Bereichen Englisch-, Präsentations-, Medienkompetenz- und EDV empfohlen.

 

§ 7
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.

 

(2) Praktika sind vorzugsweise in die vorlesungsfreie Zeit zu legen.

 

(3) Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten vorgesehen.

§ 8
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm „Politikwissenschaft und Soziologie“ wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung und zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln;

b.         Übungen sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, die in der Regel zu entsprechenden Vorlesungen zugeordnet sind. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse oder der Vermittlung spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;

c.         Seminare sind auf aktive Mitarbeit (z.B. Vorträge, Referate) der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu Themen der Module, denen sie zugeordnet sind. Es werden Arbeitstechniken, Arbeit mit Fachliteratur und die kritische Diskussion eingeübt. Studierende werden in Seminaren zur selbstständigen Arbeit angeleitet;

d.         Forschungsprojekte sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen die Studierenden unter Anleitung eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Sie dienen der Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden durch praktische Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den Umgang mit sozialwissenschaftlichem Datenmaterial;

e.         Tutorien werden von fortgeschrittenen Studierenden geleitet und bieten die Gelegenheit, Probleme des Studiums sowie Fragestellungen, die sich aus Kursen ergeben, gemeinsam zu diskutieren. Sie dienen dem Monitoring der zugehörigen Veranstaltung, der Betreuung der Studierenden, dem Einüben von Lehrkompetenzen und der Förderung der Kommunikation der Studierenden untereinander;

f.          Kolloquien dienen der freien Diskussion zwischen Lehrenden und Studierenden über ausgewählte fachliche Themen;

g.         Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

 

§ 9
Abschlussbezeichnung

 

Das Studium des Studienprogramms „Politikwissenschaft und Soziologie“ im Ein-Fach-Studiengang führt zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.).

 

§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.         Ein Referat fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein Themen- oder Forschungsgebiet gegeben. Zu einem Referat gehört in der Regel eine Tischvorlage;

b.         Eine Präsentation dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken; sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit erfolgen;

c.         Die Diskussionsleitung kann den Studierenden übertragen werden, die sich darauf vorbereiten, die Diskussion durch geeignete Thesen und Fragen in Gang zu setzen, sie zu strukturieren und ihre Ergebnisse zusammenzufassen;

d.         Unter Diskussionsteilnahme ist die aktive, möglichst laufende Mitarbeit in Form von Fragen und Kommentaren in einer Lehrveranstaltung zu verstehen;

e.         Die Sitzungsmoderation beinhaltet die Struktur der Sitzung und die Darstellung des Diskussionsprozesses. Im Unterschied zur Diskussionsleitung werden die Inhalte von der Gruppe eingebracht. Bewertet wird der Führungsstil der Moderation bzw. des Moderators;

f.          Klausuren sind schriftliche Arbeiten zu einem oder mehreren Themen, die selbstständig, in der Regel ohne Hilfsmittel und in einer begrenzten Zeitspanne zu bearbeiten sind;

g.         Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem Thema, in denen die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen kann;

h.         Empirische Forschungsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens in empirischen Forschungsprojekten einschließlich der strukturierten Darstellung von Forschungsfragen und Forschungsergebnissen;

i.           Praktikumsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens oder von Sachverhalten während eines Praktikums;

j.           Sitzungsmoderationsberichte sind sachliche Darstellungen über den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung), wobei insbesondere auf den Diskussionsverlauf Bezug genommen wird;

k.         Protokolle sind genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang einer Untersuchung oder den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

l.           Regelmäßige Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Sie sind schriftliche Ausarbeitungen zu konkreten Fragen, worin sowohl Wissensaneignung als auch die beispielhafte Anwendung des erworbenen Wissens dokumentiert werden;

m.       Ein Kurztest ist eine knappe Wissensabfrage mit offenen und/oder geschlossenen Fragen;

n.         Bachelor-Arbeit: Näheres dazu unter § 13.

 

(2) Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Für die Bachelor-Arbeit gilt § 20 Abs. 13 ABStPOBM.

 

(3) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme.

 

§ 11
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Anmeldung zum Modul erfolgt, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen, über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem sowohl gegenüber dem Institut als auch gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(2) Mit der Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zu den jeweils erforderlichen Modulprüfungen erfolgt. Widerruft die bzw. der Studierende die Anmeldung spätestens vier Wochen vor der zu erbringenden Modulprüfung schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt, gilt diese als nicht angemeldet (§ 15 Abs. 3 ABStPOBM).

 

(3) Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul sind der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu entnehmen.

 

(4) Eine mit der Anmeldung zum Modul erfolgte Prüfungsanmeldung wird gemäß § 15 Abs. 3 ABStPOBM einen Monat vor dem jeweiligen Termin der Modulleistung wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student bis zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung nicht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt widerrufen hat. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung gilt als nicht angemeldet.

 

(5) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vorher durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(6) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme.

 

§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Der BA/MA Studien- und Prüfungsausschuss Politikwissenschaft und der BA/MA Studien- und Prüfungsausschuss Soziologie sind im zweijährigen Wechsel zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Studienprogramms „Politikwissenschaft und Soziologie“ (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).

 

(2) Der vom Fakultätsrat zu bestätigende Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 13
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet zusammen mit einer mündlichen Prüfung ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2 ABStPOBM).

 

(2) Die Bachelor-Arbeit kann sowohl am Institut für Politikwissenschaft als auch am Institut für Soziologie geschrieben werden.

 

(3) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüfer betreut.

 

(4) Zur BA-Arbeit wird nur zugelassen, wer bereits mindestens 140 LP im Studiengang erbracht hat.

 

(5) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 40 Seiten betragen.

 

(6) Die mündliche Prüfung findet nach Begutachtung der Bachelor-Arbeit statt und dauert 30 Minuten.

 

(7) Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.

 

(8) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs

 

Angaben zu Modulen, die aus mehreren Teilleistungen gemäß § 21 Abs. 1 ABStPOBM bestehen und Angaben zum Anteil dieser Teilleistungen an der jeweiligen Modulnote sind in der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu finden.

 

§ 15
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 21.06.2006 ; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 29.01.2007.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 29. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Übersicht über das Studienprogramm Bachelor of Arts („Politikwissenschaft und Soziologie“) - 180 Leistungspunkte

 

Bereich

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungs-dauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteil-leistungen)

Anteil an der Abschlussnote

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

Theoriegeschichte und Theorie

EP: Einführung in die Politikwissenschaft

4

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

1.

Theoriegeschichte und Theorie

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

Nein

Hausarbeit

10/150

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

1.

Theoriegeschichte und Theorie

BT: Basismodul Politische Theorie und Ideengeschichte

3

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

2.

Theoriegeschichte und Theorie

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Nein

Klausur
Hausarbeit

10/150

T1, wünschenswert: M1

2.

Theoriegeschichte und Theorie

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

Ja

Hausarbeit

5/150

T2

 

Theoriegeschichte und Theorie

AT: Aufbaumodul Politische Theorie und Ideengeschichte

6

10

Ja

Klausur
Hausarbeit

10/150

Nein

5.

Politische und gesellschaftliche Systeme

BRP: Basismodul Regierungslehre und Policyforschung

3

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

1.

Politische und gesellschaftliche Systeme

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

Nein

Klausur

5/150

Nein

1.

Politische und gesellschaftliche Systeme

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

Ja

Hausarbeit

5/150

Nein

3.

Politische und gesellschaftliche Systeme

SO3: Weltgesellschaft im Werden

3

5

Ja

Hausarbeit

5/150

Nein

3.

Politische und gesellschaftliche Systeme

BSV: Basismodul Systemanalyse und Vergleichende Politik

3

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

2.

Politische und gesellschaftliche Systeme

ARP: Aufbaumodul Regierungslehre und Policyforschung

6 (3+3)

10

Ja

Klausur
Hausarbeit

10/150

Nein

5.+6.

Politische und gesellschaftliche Systeme

ASV: Aufbaumodul Systemanalyse und Vergleichende Politik

6 (3+3)

10

Ja

Klausur
Hausarbeit

10/150

Nein

5.+6.

Internationale Beziehungen

BIB: Basismodul Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

3

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

4.

Internationale Beziehungen

AIB: Aufbaumodul Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

3

5

Ja

Klausur

5/150

Nein

5.

Internationale Beziehungen

EIB: Ergänzungsmodul Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

3

5

Ja

Hausarbeit

5/150

Nein

5.

Spezielle Soziologien

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

Ja

Hausarbeit

5/150

Nein

4.

Spezielle Soziologien

SP2: Spezielle Soziologie
(wahlobligatorisch)

4

5

Ja

schriftliche Leistung

5/150

Nein

5.

Spezielle Soziologien

SP3: Spezielle Soziologie
(wahlobligatorisch)

4

5

Ja

schriftliche Leistung

5/150

Nein

6.

Methoden und Statistik

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik

3

5

Ja

Klausur

5/150

wünschenswert gleichzeitiger Besuch T1

1.

Methoden und Statistik

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

4

10

Nein

Klausur
Projektbericht

10/150

M1

2.

Methoden und Statistik

M3: Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

4

10

Nein

Klausur
Projektbericht

10/150

M1, M2

3.

Methoden und Statistik

M4: Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

3

5

Nein

Klausur

5/150

M3

4.

Methoden und Statistik

M5: Spezielle Methoden der empirischen Sozialforschung

3

5

Nein

Klausur

5/150

 

5.

Schlüssel­qualifikationen

FSQ1: Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

4

5

Ja

Hausarbeit

0/150

Nein

3.

Schlüssel­qualifikationen

ASQ1: Allgemeine Schlüsselqualifikationen

regelt Anbieter

5

regelt Anbieter

regelt Anbieter

0/150

regelt Anbieter

3.

Schlüssel­qualifikationen

FSQ2: Fachspezifische Schlüsselqualifikationenen

4

5

Ja

Hausarbeit

0/150

Nein

4.

Schlüssel­qualifikationen

ASQ2: Allgemeine Schlüsselqualifikationen

regelt Anbieter

5

regelt Anbieter

regelt Anbieter

0/150

regelt Anbieter

4.

Abschluss

AA: Bachelorarbeit

2

10

Nein

Bachelorarbeit

10/150

Ja

6.

Praktikum

PR: 6-Wochen-Praktikum

0

10

Nein

 

0/150

Nein

6.

 

Wahlobligatorische Module:

 

Die Studienprogrammübersicht enthält 195 Leistungspunkte. Daher sind aus dem Wahlpflichtbereich 15 Leistungspunkte abzuwählen.

Zum Wahlpflichtbereich gehören die folgenden Module:

Inhaltsbereich Soziologie: SP2 (5LP) und SP3 (5LP)

Inhaltsbereich Politikwissenschaft: AT (10LP), ART (10LP), ASV (10LP), EIB (5LP) und AIB (5LP)

Die Streichung von Wahlpflichtmodulen ist wie folgt vorzunehmen:

Wird die BA-Arbeit im Bereich Soziologie geschrieben, dann werden 10 LP im Inhaltsbereich Soziologie und 5 LP im Inhaltsbereich Politikwissenschaft gestrichen.

Wird die BA-Arbeit im Bereich Politikwissenschaft geschrieben, dann werden 10 LP im Inhaltsbereich Politik und 5 LP im Inhaltsbereich Soziologie gestrichen.


BA Politikwissenschaft und Soziologie

 

Semester

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

Thema

LP

LP

 

Theoriengeschichte und Theorie

 

Politische und gesellschaftliche Systeme

 

Internationale Beziehungen

 

Spezielle Soziologien

 

Methoden

 

Schlüssel-qualifikationen

 

Praktikum

 

Arbeit

 

 

6 (SS)

 

 

Aufbau SV b Pol

5

 

 

 

 

 

 

 

 

Praktikum

10

Arbeit

10

30

Aufbau RP b Pol

5

SP 3
wahlobl.

5

5 (WS)

Aufbau Th Pol

10

Aufbau SV a

5

Ergänzung IB

5

SP 2
wahlobl.

5

M 5

5

 

 

 

 

 

 

30

Aufbau RP a
Pol

5

Aufbau IB

5

4 (SS)

T 3 Soz

5

 

 

 

 

SP 1

5

M 4

5

FSQ

5

 

 

 

 

30

Basis IB

5

ASQ

5

3 (WS)

 

 

Sozstr 3 Soz

5

 

 

 

 

M 3

10

FSQ

5

 

 

 

 

30

Sozstr 2 Soz

5

ASQ

5

2 (SS)

T2 Soz

10

Basis SV

5

 

 

 

 

M 2

10

 

 

 

 

 

 

30

Basis Th Pol

5

1 (WS)

T1 Soz

10

Basis RP Pol

5

 

 

 

 

M 1

5

 

 

 

 

 

 

30

Einf. Powi Pol

5

Sozstr 1 Soz

5

 

Summe

45

 

45

 

15

 

15

 

35

 

20

 

10

 

10

180

 

Wahlobligatorische Module:

Die Studienprogrammübersicht enthält 195 Leistungspunkte. Daher sind aus dem Wahlpflichtbereich 15 Leistungspunkte abzuwählen.

Zum Wahlpflichtbereich gehören die folgenden Module:

Inhaltsbereich Soziologie: SP2 (5LP) und SP3 (5LP)

Inhaltsbereich Politikwissenschaft: AT (10LP), ART (10LP), ASV (10LP), EIB (5LP) und AIB (5LP)

Die Streichung von Wahlpflichtmodulen ist wie folgt vorzunehmen:

Wird die BA-Arbeit im Bereich Soziologie geschrieben, dann werden 10 LP im Inhaltsbereich Soziologie und 5 LP im Inhaltsbereich Politikwissenschaft gestrichen.

Wird die BA-Arbeit im Bereich Politikwissenschaft geschrieben, dann werden 10 LP im Inhaltsbereich Politik und 5 LP im Inhaltsbereich Soziologie gestrichen.


 

Themenbereiche

Theoriegeschichte und Theorie:

Soziologie

Soziologische Theorien

25

Politikwissenschaft

Politische Theorie und Ideengeschichte

15

Politikwissenschaft

Einführung

5

Politische und gesellschaftliche Systeme

Soziologie

Sozialstruktur

15

Politikwissenschaft

Systemanalyse und Vergleichende Politik

15

Regierungssystem und Policyforschung

15

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

Politikwissenschaft

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

15

Spezielle Soziologien

Soziologie

Spezielle Soziologien

15

Methoden und Statistik

Soziologie

Methoden

20

Politikwissenschaft

Methoden

15

Schlüsselqualifikationen

 

 

20

Praktikum

 

 

10

Bachelorarbeit

 

 

10

Abzug wahlobligatorisch

 

 

-15

 

 

 

180