MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 4 vom 13. März 2007, S. 30
Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences)
im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
25.04.2006
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für das Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften (Applied
Geosciences) im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 Leistungspunkte) beschlossen.
§ 2 Art des Master-Studienprogramms
§ 3 Ziele des Studienprogramms
§ 7 Aufbau des Studienprogramms
§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 10 Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen
§ 11 Anmeldung zum Modul und zur
Modulleistung
§ 12 Studien- und
Prüfungsausschuss
§ 14 Bewertung von Modulen und
Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den
Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor-
und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele,
Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften (120
Leistungspunkte) im Ein-Fach-Master-Studiengang.
(2) Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das
Studium der Angewandten Geowissenschaften im Ein-Fach-Master-Studiengang der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
§ 2
Art des Master-Studienprogramms
Bei
dem Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften handelt es sich um einen
konsekutiven Master-Studiengang. Das Studienprogramm ist eher
anwendungsorientiert.
§ 3
Ziele des Studienprogramms
(1) Ziel des
Studienprogramms ist es, vertiefende Kenntnisse in den Geowissenschaften zu
vermitteln. Mit naturwissenschaftlichen Methoden wird das Verständnis der
Prozesse im Erdinneren und an der Erdoberfläche erweitert; die raum-zeitliche
Dynamik des Systems Erde wird vernetzt betrachtet. Es werden Methoden und
Techniken zur selbständigen verantwortungsvollen Tätigkeit in folgenden
wählbaren Fachgebieten erlernt:
·
Geodynamik
und Georisiko,
·
Ingenieurgeologie,
Hydro- und Umweltgeologie,
·
Technische
Mineralogie, Lagerstättenkunde.
Vertiefungsrichtung
Geodynamik und Georisiko:
Geowissenschaftliche
Grundlagenforschung, Bereitstellung von geowissenschaftlichen Daten für die
Gesellschaft, Beurteilung von Georisiken.
Vertiefungsrichtung
Ingenieurgeologie, Hydro- und Umweltgeologie:
Planung und Bewertung von
anthropogenen Eingriffen in die Geosphäre, Bearbeitung von Baugrund- und
Geotechnikfragen, Fragen der Entsorgung von Abfällen und Abwässern, Fragen der
Grundwasser-Erschließung.
Vertiefungsrichtung
Technische Mineralogie, Lagerstättenforschung:
Auffindung, Verarbeitung und
Bewertung mineralischer Rohstoffe, Synthese und Charakterisierung von
Materialien, Behandlung von Reststoffen, Energieversorgung.
(2) Der Masterabschluss Angewandte Geowissenschaften stellt hierbei den
zweiten qualifizierenden Abschluss zur Ausübung komplexer geowissenschaftlicher
Tätigkeiten in Wissenschaft und Praxis dar. Damit sollen Fachkräfte
herangebildet werden, die zu einem zukunftsweisenden Umgang mit Ressourcen
anleiten können und den Fortbestand der zivilisierten Gesellschaft wesentlich
sichern helfen.
(3) Das Profil des
Studienprogramms qualifiziert bei entsprechender Kombination von Wahlmodulen für
folgende Forschungs- und Berufsfelder: Hochschul- und Forschungseinrichtungen,
wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Dienstleistungsbereich im nationalen
und internationalen Rahmen (Consulting, Versicherungen, Energiekonzerne),
Ämter, Behörden, Geobüros, Industriebetriebe.
(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die
Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in
ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und
Studienberater.
(3) Bei Nichtbestehen von mehreren Modulleistungen wird die
Inanspruchnahme der Studienfachberatung dringend empfohlen.
(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der
zuständigen Fakultät statt.
(1) Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Absolventinnen und
Absolventen des Bachelor-Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften.
(2) Voraussetzung für die
Zulassung zum Master-Studienprogramm ist der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses
Angewandte Geowissenschaften (180 Leistungspunkte) oder gleichwertiger
Abschlüsse.
(3) Über die Äquivalenz
anderer Abschlüsse als des Bachelorabschlusses Angewandte Geowissenschaften
entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Die Wahl von Brückenmodulen aus
dem Bachelor-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften kann verpflichtend
durch den Studien- und Prüfungsausschuss vorgeschrieben werden.
(4) Das Erfüllen der
Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines
Studienplatzes für dieses Studienprogramm.
(5) Nach Abzug der Quoten
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen
bis zu 15 % der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von
ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern,
die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.
Das Studium beginnt zum Wintersemester.
§ 7
Aufbau des Studienprogramms
Der Aufbau des
Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module,
Teilnahmevoraussetzungen, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw.
Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote
ergeben sich aus der Anlage
„Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium im
Master-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren und
Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Geländeübungen: dienen der Ausbildung in
geowissenschaftlicher Feldarbeit und Schulung dreidimensionalen Denkens als
Alleinstellungsmerkmal der Geologen und Mineralogen;
d.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
e.
Laborübungen:
dienen der praxisbezogenen Ausbildung und dem Erlernen entsprechender Methoden
und Fertigkeiten;
f.
Projektarbeiten:
dienen der eigenständigen Bearbeitung eines wissenschaftlichen Themas unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;
g.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen und Seminare und
vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;
h.
Kolloquien:
führen die Studierenden in übergeordnete geowissenschaftliche Themenstellungen
ein;
i.
Exkursionen:
dienen dem Erwerb regionaler Kenntnisse in Geologie und Mineralogie.
Nach erfolgreichem Abschluss
des Studiums wird der akademische Grad Master of Science (MSc) verliehen.
§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von
Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;
b.
Referat:
eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von
maximal 30.000 Textzeichen;
c.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 90.000
Textzeichen;
d.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;
e.
Kartierbericht:
schriftliche Ausarbeitung von Geländedaten von maximal 30.000 Textzeichen und
einer farbigen Geologischen Karte;
f.
Exkursionsprotokoll:
Niederschrift zu Inhalt und Ablauf einer Exkursion von 6.000 bis 12.000
Textzeichen;
g.
Master-Arbeit:
Näheres dazu unter § 13;
h.
Projektarbeitsbericht:
eine schriftliche Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Themas von in der Regel
maximal 30.000 Textzeichen;
i.
Regelmäßige
Bearbeitungen von Übungsaufgaben: schriftliche Bearbeitung von Übungsbögen
zwecks Leistungskontrolle.
(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20
Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der Master-Arbeit die
Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw.
Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die
Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
(3) Die erste Wiederholung
findet am Beginn des Folgesemesters statt, die zweite Wiederholung ist die
Modulwiederholung im folgenden Studienjahr. Die Wiederholungstermine für die
Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor
Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und oder über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(4) Bei Import von Modulen
aus anderen Fachgebieten gelten die jeweiligen Bestimmungen der
fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung des exportierenden Fachgebietes.
§ 11
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
(1) Die
Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht
im Anhang dieser Ordnung in
Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.
(2) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden
spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben.
(3) Die Anmeldung zu den Modulen
entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.
§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für das Studienprogramm Master Angewandte Geowissenschaften wird
von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für
Geowissenschaften ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der durch den
Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
(1) Eine Master-Arbeit ist
obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.
(2) Der Umfang der
Master-Arbeit soll nicht mehr als 200.000 Textzeichen aufweisen.
(3) Zur Master-Arbeit
zugelassen wird nur, wer mindestens 80 Leistungspunkte im Studienprogramm
erfolgreich absolviert hat.
(4) Das Thema der
Master-Arbeit wird in der Regel zu Ende des dritten Semesters über den Studien-
und Prüfungsausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und
Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut. Der Beginn der
Master-Arbeit wird dem Prüfungsausschuss angezeigt.
(5) Die Studentin bzw. der
Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er
die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung
noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate
kenntlich gemacht hat.
§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 7) regelt, welche Module benotet werden und welche
in die Gesamtnote eingehen.
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geowissenschaften
am 25.04.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 17.01.2007.
Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
in Kraft.
Halle (Saale), 17. Januar 2007
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Studienprogrammübersicht (gemäß § 7)
Nr. |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Modulleistung |
Teilnahme-voraussetzungen |
Modulvorleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Empfehlung |
|
MSc
– Vertiefung Geodynamik & Geochronologie |
|
|
|||||
M1 |
Geodynamik
von Gebirgen |
2 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester + |
M2 |
Field
School Geodynamik |
Geländeübung |
5 LP |
Kartierbericht oder
Bericht |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M3 |
Geochronologie |
4 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M4 |
Laborarbeit
Geochronol. |
Kompaktkurs |
5 LP |
Ergebnisbericht |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
|
MSc
– Vertiefung Technische Mineralogie |
|
|
|||||
M5 |
Angewandte
und technische Mineralogie 1 |
4 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M6 |
Angewandte
und Technische Mineralogie 2 |
4 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M7 |
Fortgeschrittene-Laborübung
Angewandte und Technische Mineralogie |
4 |
5 LP |
Praktikum und mündliche
Prüfung |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M8 |
Fortgeschrittenübung
Angewandte und Umwelt- Mineralogie |
2 + |
5 LP |
Praktikum und mündliche
Prüfung |
ja |
ja |
5/120 |
3. Semester |
|
MSc
– Vertiefung
Petrologie/Lagerstättenforschung |
|
|
|||||
M9 |
Konzeptionelle
und empirische Methoden der Lagerstättenforschung |
4 |
5 LP |
Projektarbeit |
ja |
ja |
5/120 |
1. + 2. Semester |
M10 |
Spezielle
Methoden der Lagerstättenforschung |
4 + |
5 LP |
Hausarbeit |
ja |
ja |
5/120 |
1. + 2. Semester |
M11 |
Lagerstättenkundliche
Modellierung |
4 |
5 LP |
Seminarvortrag |
ja |
ja |
5/120 |
3. Semester |
M12 |
Rohstoffexploration
mittels Fernerkundung |
4 |
5 LP |
Hausarbeit |
ja |
ja |
5/120 |
3. Semester |
|
MSc
– Vertiefung
Hydro-Umweltgeologie |
|
|
|||||
M13 |
Umweltgeologie |
4 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M14 |
Umweltverträglich-keitsprüfung |
4 |
5 LP |
Klausur |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M15 |
Hydrogeologische
Modellierung |
4 |
5 LP |
Klausuren |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M16 |
Seminar
Projektbearbeitung in der Hydro- u. Umweltgeologie |
4 |
5 LP |
Projektbericht |
ja |
ja |
5/120 |
3. Semester |
|
MSc
- Vertiefung
Ingenieurgeologie/Geotechnik |
|
|
|||||
M17 |
Grundlagen
der Felsmechanik – Geomechanik der Festgesteine |
4 |
5 LP |
Mündliche oder
schriftliche Prüfung |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M18 |
Geotechnische
Berechnung und Modellierung |
4 |
5 LP |
Ausarbeitung einer Aufgabe |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M19 |
Labor-
und Feldmethoden |
4 |
5 LP |
Schriftliche Darstellung
von Versuchen |
ja |
ja |
5/120 |
2. Semester |
M20 |
Projektarbeit
in Ingenieurgeologie/Geotechnik |
4 |
5 LP |
Schriftlicher Bericht |
ja |
ja |
5/120 |
3. Semester |
|
MSc |
Brückenmodule
+ Nachbargebiete |
|
|
||||
M21 |
Brückenmodul
1 |
„mise en niveau“ |
5 LP |
Je nach Modul |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M22 |
Brückenmodul
2 |
„mise en niveau“ |
5 LP |
Je nach Modul |
ja |
ja |
5/120 |
1. Semester |
M23 a b c d |
Vernetzung
Nachbarfächer |
Bodenkunde |
Max. 20 LP |
Je nach Wahlmodul |
ja |
ja |
|
|
MTH |
MSc- Thesis |
|
30
LP |
MSc-Arbeit |
ja |
nein |
30/120 |
4. Semester |