Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 3 vom 27. Februar 2007, S. 53


Naturwissenschaftliche Fakultät III


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Management natürlicher Ressourcen (180 Leistungspunkte)
im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 25.04.06/02.05.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Management natürlicher Ressourcen (180 LP) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Aufbau des Studienprogramms

§ 6 Praktikum

§ 7 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 8 Abschlussbezeichnung

§ 9 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 10 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

§ 11 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 12 Bachelor-Arbeit

§ 13 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 14 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienprogrammübersicht

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte).

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Ziel des Studienprogramms Management natürlicher Ressourcen ist es, in interdisziplinärer Herangehensweise die grundlegenden Kenntnisse, Theorien, Methoden, Verfahren und Fragestellungen der mit den Sektoren Wasser / Boden / Pflanze befassten Fachwissenschaften so zu vermitteln, dass die Studierenden zu wissenschaftlicher Arbeit, zu wissenschaftlich fundierter Urteilsfähigkeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln in Beruf und Gesellschaft befähigt werden.

 

(2) Das Studienprogramm Management natürlicher Ressourcen soll den Erwerb von Kompetenzen ermöglichen, die Voraussetzungen für ein zielgerichtetes und erfolgreiches Handeln im Beruf sind. Im Vordergrund stehen dabei das Erkennen und Analysieren von vernetzten Zusammenhängen und die Fähigkeit zum ganzheitlichen, integrativen Denken.

 

(3) Das Studienprogramm als integrativer Studiengang der Geo- und Agrarwissenschaften qualifiziert auf naturwissenschaftlicher Basis für spezifische Handlungs- und Berufsfelder welche mit der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen befasst sind.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.

 

(2) Für die Studienfachberatung steht in der Naturwissenschaftlichen Fakultät III eine Studien- und Prüfungsbeauftragte bzw. ein Studien- und Prüfungsbeauftragter zur Verfügung; Beratung und Betreuung erfolgt aber auch durch alle hauptamtlich Lehrenden im Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften und im Institut für Geowissenschaften der Naturwissenschaftlichen Fakultät III zu ihren Sprechzeiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Zum Bachelor-Studium wird zugelassen, wer über die in § 27 Abs. 6 HSG LSA genannten Voraussetzungen verfügt.

 

(2) In das Studienprogramm Management natürlicher Ressourcen können Studierende verwandter Studiengänge unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen übertreten.

 

(3) Über die Anrechenbarkeit erbrachter Studienleistungen in anderen Studiengängen und von Studienortswechslern, befindet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

(4) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu 10 Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms gliedert sich gemäß Studienprogrammübersicht im Anhang. Sie enthält Titel, Kontaktstudiendauer und Leistungspunkteumfang des jeweiligen Moduls, Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote.

 

(2) Im Bereich der Naturwissenschaftlichen Grundlagen (Bsc 1) müssen Module in Höhe von mindestens 30 Leistungspunkten absolviert werden. Es kann zwischen den Modulen BSc 1. b1 (Chemie im Nebenfach AC-OC-N II) und BSc 1. b2 (Physikalische Chemie für das Nebenfach II) sowie zwischen den Modulen BSc 1. d1 (Grundlagen der Biologie) und BSc 1. d2 (Ökologie/Geobotanik) gewählt werden.

 

(3) Im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation (ASQ) müssen Module in Höhe von mindestens 10 Leistungspunkten absolviert werden. Es werden die Module „Rhetorik, Präsentation“ und „Datenbanken“ empfohlen.

 

(4) Im Bereich der Fachlichen Grundlagen (BSc 2) müssen Module des Studienprogramms mit insgesamt mindestens 90 Leistungspunkten absolviert werden.

 

(5) Im Rahmen der Fachlichen Schlüsselqualifikation (FSQ) muss ein Modul in Höhe von mindestens 10 Leistungspunkten absolviert werden.

 

(6) Im Bereich der Fachlichen Vertiefungsmodule (BSc 3) müssen mindestens vier Module des Studienprogramms mit mindestens 20 Leistungspunkten gewählt werden.

 

(7) Studienbegleitend zu den fachlichen Vertiefungsmodulen ist eine Projektarbeit (Bachelor-Arbeit, siehe § 12) durchzuführen.

 

§ 6
Praktikum

 

(1) Berufs-Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.

 

(2) Das Praktikum (BSc 4) im Umfange von mindestens acht Wochen wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten in das Studienprogramm integriert.

 

(3) Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall können abhängig von der Länge des Praktikums - zusätzlich 5 oder 10 Leistungspunkte aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen hierfür verwendet werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

§ 7
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Management natürlicher Ressourcen wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.         Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

c.         Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten sowohl in Labor-, PC-Übungsräumen oder Computer-Pools als auch im Gelände unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

d.         Laborübungen: dienen der Verfestigung von in Vorlesungen und Seminaren gelernten Fertigkeiten und Methoden mittels Laborexperimenten oder PC-Anwendungen unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

e.         Geländeübungen: dienen der Verfestigung von in Vorlesungen und Seminaren gelernten Fertigkeiten und Methoden der Objektcharakterisierung, Proben- und Datengewinnung mittels beispielhafter Anwendung im Gelände unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

f.          Exkursionsübungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten durch Demonstrationen und Übungen im Gelände unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

g.         Exkursionen: dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Vorlesungen und Seminaren theoretisch behandelten Probleme. Es sind thematisch ausgerichtete Lehrveranstaltungen unter wissenschaftlicher Leitung im Gelände.

 

§ 8
Abschlussbezeichnung

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen. Das Zeugnis weist darüber hinaus die Fachrichtung Management natürlicher Ressourcen aus.

 

§ 9
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) In den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms sind festgelegt die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen, Formen der Modulleistungen, Modulteilleistungen, der Modulvorleistungen und der Modulleistungen und Modulteilleistungen bei Nicht-Bestehen.

 

(2) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.         Mündliche Prüfung: Sie dauert in der Regel 20 Minuten;

b.         Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 90 Minuten Dauer;

c.         Testat: eine schriftliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer;

d.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von etwa 30.000 Textzeichen / 10 Seiten;

e.         Referat: Referat: mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines Seminars;

f.          Schriftliche Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte Arbeit von maximal 15.000 Textzeichen / 5 Seiten;

g.         Übungsaufgabe: Schriftliche Ausarbeitung oder Protokoll, Vorgaben je nach Themenstellung und Art der Übung;

h.         Seminarbeitrag: Ausarbeitung eines mündlichen Vortrages und Präsentation von in der Regel 20 Minuten Dauer zu einem Seminarthema;

i.           Praktikumsbericht: eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von maximal 15.000 Textzeichen / 5 Seiten;

j.           Bachelor-Arbeit: Näheres dazu unter § 12.

 

 (3) Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für das Modul Bachelor-Arbeit. Hier ist § 20 Abs. 13 ABStPOBM maßgeblich.

 

(4) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

 

 

§ 10
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Anmeldung zum Modul gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der Anmeldung zur Modulleistung. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt.

 

(2) Teilnahmevoraussetzungen, Termine und Wiederholungstermine ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(3) Die Termine und die Wiederholungstermine für die Modulleistungen liegen zwischen Vorlesungsende und Ende der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Termine werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(4)

Die Anmeldung zur Modulleistung wird einen Monat vor dem jeweiligen Termin der Modulleistung wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student bis zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung nicht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt widerrufen hat. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung gilt als nicht angemeldet.

 

§ 11
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Studienprogrammes Management natürlicher Ressourcen bilden die Fachvertreterinnen und Fachvertreter des Instituts für Agrar- und Ernährungswissenschaften und des Instituts für Geowissenschaften einen vom Fakultätsrat zu bestätigenden paritätischen Studien- und Prüfungsausschuss der sich aus je 2 (insgesamt 4) Professorinnen oder Professoren, aus je einem (insgesamt 2) Mitglieder des sonstigen hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals sowie einem studentischen Mitglied besteht.

 

(2) Die Professorinnen und Professoren als Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. ihre Vertreterinnen und Vertreter werden von der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren beider Institute vorgeschlagen. Die Mitglieder des sonstigen hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals bzw. ihre Vertreterinnen und Vertreter werden von ihrer Vollversammlung vorgeschlagen. Das studentische Mitglied wird vom Fachschaftsrat vorgeschlagen. Wiederwahl ist zulässig. Gäste können zu den Sitzungen hinzu gebeten bzw. zugelassen werden. Die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Professorinnen und Professoren über die absolute Mehrheit verfügen.

 

§ 12
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul (BSc 5) im Umfang von 10 Leistungspunkten.

 

(2) Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer Module im Wert von mindestens 120 LP erfolgreich absolviert hat.

 

(3) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird am Ende des 5. Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. eines Prüfers betreut. Die bzw. der Studierende kann Themenvorschläge machen. Das ausgegebene Thema und der Abgabetermin sind aktenkundig zu machen.

 

(4) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 90.000 Textzeichen / 30 Seiten aufweisen.

 

(5) Die Bachelor-Arbeit soll bis zum Ende der Vorlesungszeit des 6. Semesters eingereicht werden. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Abgabefrist ausnahmsweise um höchstens 3 Wochen verlängern.

 

(6) Die Bachelor-Arbeit ist mit einer Erklärung darüber zu versehen, dass die Arbeit selbständig verfasst (bei einer Gruppenarbeit der jeweils entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit), in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt wurde und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen, einschließlich der angegebenen oder beschriebenen Software, verwendet wurden. Diese Erklärung ist von allen beteiligten Autorinnen und Autoren zu unterzeichnen.

 

§ 13
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

(1) Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 5) in Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen regelt, welche Module und Teilleistungen von Modulen, die aus mehreren Teilleistungen gemäß § 21 Abs. 1 ABStPOBM bestehen, benotet werden und mit welchem Anteil sie in die Gesamtnote Modulnote eingehen.

 

(2) Der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung ist zu entnehmen, welche Module benotet werden und in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 14
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Geowissenschaften am 25.04.2006 und dem Fakultätsratrat der Landwirtschaftlichen Fakultät am 02.05.2006 beschlossen. Der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 17.01.2007.

 

Diese fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 17. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wilfried GreckschWulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Studienprogrammübersicht (gemäß § 5)

 

L-Nr. Modultitel
(Modulverantwortlicher)

Kontaktstudium
(in SWS)

Leistungs-punkte

Teilnahme-voraussetzung

Modul-vorleistung

Modulleistung

Anteil an Abschlussnote

Empfehlung
Studiensemester

Naturwissenschaftliche Grundlagen

 

 

 

 

 

 

 

1.a1

Mathematik D Prüß

3

5

nein

ja

Klausur

5/160

1. Semester

1.b1

Chemie im Nebenfach AC-OC-N II Jäger

10

10

nein

ja

Klausur

10/160

1+2. Semester

1.c1

Experimentalphysik Export A Thurn-Albrecht

4

5

nein

ja

Klausur

5/160

2. Semester

1.d1

Grundlagen der Biologie Lerchner

3

5

nein

nein

Klausur

5/160

1. Semester

1.b2

Physikalische Chemie für das Nebenfach II (PC-N-II) Merzweiler

6

5

nein

ja

Klausur

5/160

3.+4. Semester

1.d2

Ökologie/Geobotanik Hensen, Moritz, Bruelheide

4

5

ja

nein

Klausur

5/160

4. Semester

Fachliche Grundlagen

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Einführung in die Geologie Heinisch

4

5

nein

ja

Klausur

5/160

1. Semester

2.2-3

Systematik/Prozesse Mineralogie/Petrologie Borg, Pöllmann

7

10

ja

ja

Klausuren (2)

10/160

1.+2. Semester

2.4

Angewandte Sedimentgeologie Wycisk, Lempp

5

5

nein

ja

Klausur

5/160

2. Semester

2.5

Hydrogeologie Wycisk

4

5

ja

ja

Klausur

5/160

2. Semester

2.6

Bodenkunde Jahn

4

5

nein

nein

Übungsarbeit, mündliche Prüfung

5/160

3.+4. Semester

2.7

Terrestrische Biogeochemie Guggenberger

4

5

nein

nein

Seminarbeirag und Referat

5/160

3.+4. Semester

2.8

Grundlagen der Landnutzung Diepenbrock

4

5

ja

ja

mündliche Prüfung

5/160

4. Semester

2.9

Landschaftshaushalt Meissner

4

5

ja

nein

Klausur

5/160

3. Semester

2.10

Umweltgeologie Wycisk

4

5

ja

ja

Klausur

5/160

3. Semester

2.11

Umwelttoxikologie und Umweltrecht Foth, Müller

4

5

ja

ja

Klausuren (2)

5/160

5. Semester

2.12

Geoökologie und Modellbildung Frühauf, Seppelt

4

5

ja

ja

Klausur, Seminarbeitrag und Referat

5/160

5. Semester

2.13

Geodatenanalyse / GIS Falkenhagen, Chudy

4

5

nein

ja

Klausur

5/160

3. Semester

2.14

Statistische Verfahren Falkenhagen, Erfurt

4

5

nein

ja

Klausur

5/160

2. Semester

2.15

Grundlagen der Raum-, Umwelt- und Landschaftsplanung Kühling

4

5

nein

ja

Klausur,
Übungsaufgabe

5/160

3. Semester

2.16

Betriebswirtschaft und Ressourcenökonomie Wagner

4

5

ja

nein

Klausur

5/160

5. Semester

2.17

Umwelt- und Naturschutzökonomie Ahrens

4

5

nein

nein

Klausur

5/160

4. Semester

2.18

Projektseminar Jahn, Guggenberger, Wycisk, Meissner, Hensen, Bruelheide, N.N.

4

5

ja

ja

Seminarbeitrag, Hausarbeit

5/160

5. Semester

FSQ Geländemethoden Heinisch, Jahn, Chudy, Gossel

8

10

ja

ja

Seminarbeitrag und Referat

10/160

4. Semester

Fachliche Vertiefungsmodule

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Bodenschutz Jahn

4

5

ja

nein

Übungsaufgabe, mündliche Prüfung

5/160

5.+6. Semester

3.2

Hydrogeologische Verfahren Wycisk

6

5

ja

ja

Klausur, Protokoll

5/160

5. Semester

3.3

Methoden und Verfahren der Umweltplanung Kühling

4

5

ja

ja

Übungsaufgaben

5/160

6. Semester

3.4

Geomatik Gläßer

4

5

ja

ja

Hausarbeit

5/160

6. Semester

3.5

Landnutzung I Christen

4

5

ja

ja

mündliche Prüfung

5/160

6. Semester

3.6

Geobotanik / Pflanzenökologie Bruelheide, Hensen

7

5

ja

nein

Literatur- und Abschlussreferat

5/160

6. Semester

3.7

Geologie, Ökonomie und Ökologie mineralischer Rohstofflagerstätten Borg

4

5

ja

ja

Klausur

5/160

5. Semester

3.8

Geochemie und Tonmineralogie Pöllmann

4

5

nein

ja

Klausur, Übungsaufgabe

5/160

5.+6. Semester

3.9

Grundlagen der Bodenmechanik Lempp

4

5

nein

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

5/160

5. Semester

3.10

Umweltchemie Lorenz

4

5

ja

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

5/160

5.+6. Semester

3.11

Umweltanalytik und analytische Qualitätssicherung Lorenz, Sorkau

5

5

ja

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

5/160

5.+6. Semester

3.12

Umweltethik Pirscher

4

5

nein

nein

Klausur

5/160

5. Semester

3.13

Bodenökologische Projektübungen Guggenberger

4

5

ja

nein

Seminarbeitrag und Referat

5/160

5.+6. Semester

3.14

Waldnutzung Heinze

4

5

ja

nein

Übungsaufgabe

5/160

5. Semester

3.15

Externes Modul

4

5

ja/nein

ja/nein

je nach Modul

5/160

je nach Modul

4.

Praktikum

 

10

nein

nein

Praktikumsbericht

10/180

6. Semester

Bachelor-Arbeit

 

10

ja

ja

Bachelor-Arbeit

10/180

6. Semester