MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 10 vom 20. November 2007, S. 62
Ordnung
zur Änderung der Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
29.10.2007
Die
Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 06.06.2001 (ABl. 2001, Nr. 2, S.
9) wird wie folgt geändert:
(1)
In § 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
„Eingehende
elektronische Post wird den Vorgesetzten zugeleitet, soweit diese nicht andere
Regelungen getroffen haben. Im Fall der Abwesenheit wird die Kenntnisnahme der
eingehenden elektronischen Post und die weitere Veranlassung durch eine
Vertreterin bzw. einen Vertreter sichergestellt.“
(2)
§ 2 Abs. 3 wird zu § 2 Abs. 4. § 2 Abs. 4 wird zu § 2 Abs. 5. § 2 Abs. 5 wird
zu § 2 Abs. 6.
Inkrafttreten
Diese
Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 29. Oktober 2007
Dr.
Martin Hecht
Kanzler