Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 10 vom 20. November 2007, S. 62


Kanzler


Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 29.10.2007

 

Die Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 06.06.2001 (ABl. 2001, Nr. 2, S. 9) wird wie folgt geändert:

 

(1) In § 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

 

„Eingehende elektronische Post wird den Vorgesetzten zugeleitet, soweit diese nicht andere Regelungen getroffen haben. Im Fall der Abwesenheit wird die Kenntnisnahme der eingehenden elektronischen Post und die weitere Veranlassung durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter sichergestellt.“

 

(2) § 2 Abs. 3 wird zu § 2 Abs. 4. § 2 Abs. 4 wird zu § 2 Abs. 5. § 2 Abs. 5 wird zu § 2 Abs. 6.

 

Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 29. Oktober 2007

 

 

Dr. Martin Hecht

Kanzler