Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 1 vom 30. Januar 2007, S. 19


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramm Politikwissenschaft (60 Leistungspunkte)
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 21.06.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Politikwissenschaft (60 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                               

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Ziele des Studienprogramms  2

§ 3 Studienberatung  2

§ 4 Zulassung zum Studium   3

§ 5 Studienbeginn  3

§ 6 Aufbau des Studienprogramms  3

§ 7 Arten von Lehrveranstaltungen  3

§ 8 Abschlussbezeichnung  4

§ 9 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  4

§ 10 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen  6

§ 11 Studien- und Prüfungsausschuss  6

§ 12 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms  7

§ 13 Inkrafttreten  7

 

Anlage 1: Studienprogramm

Anlage 2: Studienablaufplan

                                                                                               

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Politikwissenschaft (60 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Das übergreifende Ziel des Bachelorstudiums ist, die Studierenden mit einer Palette sowohl fachspezifischer als auch generalisierbarer Kompetenzen auszustatten, und sie damit für verschiedene und sich wandelnde Berufsfelder in einer stark in Bewegung befindlichen Gesellschaft vorzubereiten.

Das Studium vermittelt den Studierenden Grundkenntnisse der Methoden sowie der vier Teildisziplinen der Politikwissenschaft:

 

·         Politische Theorie und Ideengeschichte,

·         Regierungslehre und Policyforschung,

·         Systemanalyse und Vergleichende Politik,

·         Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik.

 

Darüber hinaus werden Fähigkeiten der Aufbereitung und Vermittlung von Wissen geschult.

 

(2) Absolventen und Absolventinnen des Bachelor-Studienfachs Politikwissenschaft finden ihre Arbeitsplätze und Betätigungsmöglichkeiten unter anderem in unterschiedlichen Praxisfeldern der sozialwissenschaftlichen Forschung, im (Weiter-)Bildungssektor, in der öffentlichen Verwaltung, in wissenschaftlichen Diensten der Parlamente, in Interessenvertretungen, Verbänden und Parteien, in den Medien und im Kultursektor, in Wirtschaftsunternehmen, in wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen und in nationalen, transnationalen sowie internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch den zuständigen Studienberater bzw. die zuständige Studienberater.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes der Fakultät die Studierenden.

 

§ 4
Zulassung zum Studium
und Kombinationsausschluss

 

(1) Die Zulassung zum Bachelor-Studium ist nach § 27 Abs. 6 Satz 1 HSG LSA geregelt.

 

(2) Die Zulassung ist zu versagen, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin ein politik- oder sozialwissenschaftliches Studium endgültig nicht bestanden hat oder wenn er bzw. sie sich in einem solchen Studium in einem Prüfungsverfahren befindet.

 

(3) In Abweichung von dem Grundsatz der freien Kombinierbarkeit gemäß § 7 Abs. 3 ABStPOBM ist eine Kombination mit dem Studienprogramm Soziologie (120 Leistungspunkte) ausgeschlossen. Empfohlen wird bei einem entsprechenden Studieninteresse das Studienprogramm Politikwissenschaft/Soziologie (180 Leistungspunkte).

 

(4) Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von Unicert II werden für das erfolgreiche Studium des Studienprogramms Politikwissenschaft dringend empfohlen (z.B. für das Studium englischsprachiger Fachliteratur, den Besuch englischsprachiger Lehrveranstaltungen oder englischsprachiger Gastvorträge).

 

(5) Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes.

 

(6) In das Studienprogramm Politikwissenschaft (60 Leistungspunkte) können auf Antrag Studierende übertreten, die vor dem Wintersemester 2006/2007 bereits in einem Magister- oder Diplom-Studiengang der Politikwissenschaft immatrikuliert waren.

 

(7) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 5 Prozent der Studienplätze, mindestens ein Studienplatz, als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerbern und Bewerberinnen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt nur zum Wintersemester (§ 5 ABStPOBM).

 

§ 6
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen für die Module sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in der Anlage zu dieser Ordnung.

 

(2) Gemäß § 7 Abs. 7 ABStPOBM werden für das Studienprogramm Politikwissenschaft (60 Leistungspunkte) als Allgemeine Schlüsselqualifikationen Fremdsprachen-, Rhetorik-, Präsentations- oder Medienkompetenz-Module empfohlen.

 

§ 7
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.       In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung und zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln;

b.       Übungen sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, die in der Regel zu entsprechenden Vorlesungen zugeordnet sind. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse und/oder der Vermittlung spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;

c.       Seminare sind auf aktive Mitarbeit (z. B. Vorträge, Referate) der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu Themen der Module, denen sie zugeordnet sind. Es werden Arbeitstechniken, Arbeit mit Fachliteratur und die kritische Diskussion eingeübt. Studierende werden in Seminaren zur selbstständigen Arbeit angeleitet;

d.       Forschungsprojekte sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen die Studierenden unter Anleitung eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Sie dienen der Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden durch praktische Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den Umgang mit sozialwissenschaftlichem Datenmaterial;

e.       Tutorien werden von fortgeschrittenen Studierenden geleitet und bieten die Gelegenheit, Probleme des Studiums sowie Fragestellungen, die sich aus Lehrveranstaltungen ergeben, gemeinsam zu diskutieren. Sie dienen dem Monitoring der zugehörigen Veranstaltung, der Betreuung der Studierenden, dem Einüben von Lehrkompetenzen und der Förderung der Kommunikation der Studierenden untereinander;

f.        Kolloquien dienen der freien Diskussion zwischen Lehrenden und Studierenden über ausgewählte fachliche Themen;

g.       Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

 

§ 8
Abschlussbezeichnung

 

Gemäß § 13 Abs. 1 ABStPOBM bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang das Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die Abschlussbezeichnung.

 

§ 9
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.       Ein Referat fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein Themen- oder Forschungsgebiet gegeben. Zu einem Referat gehört in der Regel eine Tischvorlage;

b.       Eine Präsentation dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken; sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit erfolgen;

c.       Die Diskussionsleitung kann den Studierenden übertragen werden, die sich darauf vorbereiten, die Diskussion durch geeignete Thesen und Fragen in Gang zu setzen, sie zu strukturieren und ihre Ergebnisse zusammenzufassen;

d.       Unter Diskussionsteilnahme ist die aktive, möglichst laufende Mitarbeit in Form von Fragen und Kommentaren in einer Lehrveranstaltung zu verstehen;

e.       Die Sitzungsmoderation beinhaltet die Struktur der Sitzung und die Darstellung des Diskussionsprozesses. Im Unterschied zur Diskussionsleitung werden die Inhalte von der Gruppe eingebracht. Bewertet wird der Führungsstil der Moderation bzw. des Moderators;

f.        Klausuren sind schriftliche Arbeiten zu einem oder mehreren Themen, die selbstständig, in der Regel ohne Hilfsmittel und in einer begrenzten Zeitspanne unter Aufsicht zu bearbeiten sind;

g.       Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem Thema, in denen der bzw. die Studierende nachweist, dass er bzw. sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang bzw. unter einer leitenden Fragestellung darlegen kann;

h.       Empirische Forschungsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens in Forschungsprojekten einschließlich der strukturierten Darstellung von Forschungsfragen und Forschungsergebnissen;

i.         Praktikumsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens oder von Sachverhalten während eines Praktikums;

j.         Sitzungsmoderationsberichte sind sachliche Darstellungen über den Diskussionsverlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

k.       Protokolle sind genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang einer Untersuchung oder den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

l.         Regelmäßige Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Dabei handelt es sich um schriftliche Ausarbeitungen zu konkreten Fragen, worin sowohl Wissensaneignung als auch die beispielhafte Anwendung des erworbenen Wissens dokumentiert wird;

m.     Ein Kurztest ist eine knappe Wissensabfrage mit offenen und geschlossenen Fragen.

 

(2) Die erste Wiederholung einer nicht bestandenen Modulleistung oder Modulteilleistung findet spätestens im folgenden Semester, die zweite Wiederholung spätestens im übernächsten Semester statt.

 

(3) Gemäß §§ 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme und Modulbeschreibungen.

 

§ 10
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Anmeldung zum Modul erfolgt, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen, über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem sowohl gegenüber dem Institut als auch gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(2) Mit der Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zu den jeweils erforderlichen Modulprüfungen erfolgt. Widerruft der bzw. die Studierende die Anmeldung spätestens vier Wochen vor der zu erbringenden Modulprüfung schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt, gilt diese als nicht angemeldet (§ 15 Abs. 3 ABStPOBM).

 

(3) Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul sind der Studienprogrammübersicht und den Allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu entnehmen.

 

(4) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

§ 11
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für die Studienprogramme Politikwissenschaft (120, 90 und 60 Leistungspunkte) wird von den Fachvertretern und Fachvertreterinnen des Instituts für Politikwissenschaft  und Japanologie ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professoren und Professorinnen, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem studentischen Vertreter bzw. einer studentischen Vertreterin.

 

§ 12
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (siehe § 6 Abs. 1) regelt, welche Module benotet werden und in welchem Umfang diese in die Gesamtnote eingehen.

§ 13
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat am 21.06.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 15.12.2006.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. Dezember 2006

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage 1
Studienprogrammübersicht

 

Übersicht über das Studienprogramm Bachelor of Arts (Politikwissenschaft) - 60 Leistungspunkte

 

Bereich

Modultitel

Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

 

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Anteil an der Abschlussnote

 

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

 

Grundlagen

Einführung in die Politikwissenschaft

4

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

1

Regierungslehre und Policyforschung

Basismodul: Regierungslehre und Policyforschung

3

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

3

Regierungslehre und Policyforschung

Aufbaumodul: Regierungslehre und Policyforschung*

6

10

Ja

Klausur und Hausarbeit

10/60

Nein

3 und 4

Systemanalyse und Vergleichende Politik

Basismodul: Systemanalyse und Vergleichende Politik

3

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

2

Systemanalyse und Vergleichende Politik

Aufbaumodul: Systemanalyse und Vergleichende Politik*

6

10

Ja

Klausur und Hausarbeit

10/60

Nein

3 und 4

Politische Theorie und Ideengeschichte

Basismodul:
Politische Theorie und Ideengeschichte

3

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

4

Politische Theorie und Ideengeschichte

Aufbaumodul: Politische Theorie und Ideengeschichte**

6

10

Ja

Klausur und Hausarbeit

10/60

Nein

5

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

Basismodul: Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

3

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

2

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

Aufbaumodul: Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik**

3

5

Ja

Klausur

5/60

Nein

5

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

Ergänzungsmodul: Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik**

3

5

Ja

Hausarbeit

5/60

Nein

5

Methoden

Basismodul:
Methoden der Sozialwissenschaften

3

5

Nein

Referat, Hausarbeit und Klausur

5/60

Nein

1

Methoden

Aufbaumodul: Methoden der Sozialwissenschaften

3

5

Nein

Referat, Hausarbeit und Klausur

5/60

Ja

6

Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

Fachspezifische Schlüsselqualifikationen I

4

5

Ja

Hausarbeit

5/60

Nein

6

 

*     Eines dieser beiden Module muss gewählt werden.

**    Entweder muss das „Aufbaumodul: Politische Theorie und Ideengeschichte“ mit 10 LP oder es müssen das „Aufbaumodul: Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik“ und das „Ergänzungsmodul: Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik“ mit je 5 LP gewählt werden.


Anlage 2
Studienablaufplan

 

Studienablaufplan BA Politikwissenschaft  (60 Leistungspunkte)

 

6

Aufbaumodul Methoden der Sozialwissenschaften

 

1 V (30/45)

1 Ü (15/60)

 

3 SWS / 5 LP

Fachspezifische Schlüsselqualifikationen I

 

1 V (30/30)

1 Ü (30/60)

 

4 SWS / 5 LP

10 LP

5

Aufbaumodul nach Wahl

 

Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik*

oder

Politische Theorie und Ideengeschichte

 

1 V (30/60)

1 S (30/60)

1 S (30/90)

 

6 SWS / 10 LP

10 LP

4

Basismodul Politische Theorie und Ideengeschichte

 

1 V (30/60)

1 Ü (15/45)

 

3 SWS / 5 LP

Aufbaumodul nach Wahl

 

Regierungslehre und Policyforschung

oder

Systemanalyse und Vergleichende Politik

 

1 V (30/60)

1 S (30/60)

1 S (30/90)

 

 

 

 

6 SWS / 10 LP

10 LP

3

Basismodul Regierungslehre und Policyforschung

 

1 V (30/60)

1 Ü (15/45)

 

3 SWS / 5 LP

10 LP

2

Basismodul Systemanalyse und Vergleichende Politik

 

1 V (30/60)

1 Ü (15/45)

 

3 SWS / 5 LP

Basismodul Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik

 

1 S (30/75)

1 Ü (15/30)

 

3 SWS / 5 LP

10 LP

1

Einführung in die Politikwissenschaft

 

 

1 V (30/30)

2 Ü (30/60)

 

4 SWS / 5 LP

Basismodul Methoden der Sozialwissenschaften

 

1 V (30/60)

1 Ü (15/45)

 

3 SWS / 5 LP

10 LP

 

*     Wird hier das Teilgebiet Internationale Beziehungen gewählt, sind das Aufbau- und das Ergänzungsmodul IB zu belegen.

 

Legende:

LP:

Leistungspunkte

S:

Seminar

SWS:

Semesterwochenstunden

Ü:

Übung

V:

Vorlesung

 

(30/60), (30/90) etc:  Verhältnis Kontaktzeit/Selbststudium (in Stunden)