MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 1 vom 30. Januar 2007, S. 16
Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Indologie
(Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte)
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
vom
24.05.2006
Gemäß
§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für das Studienprogramm Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte
des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.
§ 2 Ziele des Studienprogramms
§ 5 Aufbau des Studienprogramms
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 8 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 9 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 10 Studien- und Prüfungsausschuss
§ 12 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des
Studienprogramms
Anlage (gemäß § 5): Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte
und Aufbau des Studienprogramms Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des
Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.
(2)
Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester
2006/2007 das Studium der Indologie (90 Leistungspunkte) im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienprogramms
(1)
Die Indologie ist eine forschungsorientierte Geisteswissenschaft, genauer, eine
Bildungswissenschaft mit kulturhistorischer Schwerpunktsetzung. Ihr Gegenstand
ist die Kultur- und Geistesgeschichte des vormodernen Indien vom 2.
vorchristlichen Jahrtausend bis ca. 1800 n. Chr. auf der Basis von sprachlich
überlieferten Dokumenten. Als Primärmethode kommt entsprechend die
historisch-kritische Philologie zur Anwendung, in methodischer Hinsicht vor
allem das strenge Training in grammatischen und philologischen
Reflexionskategorien. Ziele sind: Kompetenz für indische Schriften, vormoderne
Sprachen, Texte und Literaturen; Spezialisierung auf asiatische Weltreligionen
und Philosophie; Befähigung zur Analyse des geistig autochthonen Kulturraums
Indien und zu seiner Übersetzung in den Verständnishorizont Europas; Denken in
geschichtlichen und kulturübergreifenden Dimensionen; fremde Denkmuster
erkennen und interpretieren lernen; Anleitung zu folgerichtigem Denken bei
komplexen Argumentationszusammenhängen in der Textinterpretation.
(2)
Indologie ist ein Forschungsfach mit erkenntniswissenschaftlichem Charakter.
Die Qualifizierung für eine akademische Laufbahn steht daher im Vordergrund.
Darüber hinaus eine Qualifizierung für alle Berufsfelder, wo eine Nachfrage
nach historisch und linguistisch spezialisierten Absolventinnen und Absolventen
von Asienfächern besteht: Wirtschaft, Journalismus, Bibliotheken, Archive und
Museen, Public Relations & Marketing, Bildung und Übersetzung,
Entwicklungszusammenarbeit, Projektkoordination, Planungsstäbe, internationales
Versicherungswesen.
(1)
Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung
über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren
Sprechstunden und durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen
Fakultät statt.
(1)
In das Studienprogramm Indologie können unter Anrechnung ihrer bis dahin
erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das
Magister-Studium der Indologie zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben.
Über die Anrechnung der Leistung entscheidet der Studien- und
Prüfungsausschuss.
(2)
Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der
Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in
der jeweils gültigen Fassung stehen bis 10% Prozent der Studienplätze als
Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und
staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt
sind, zur Verfügung.
§ 5
Aufbau des Studienprogramms
(1)
Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der
Module, Teilnahmevoraussetzungen,
Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen sowie
der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.
(2)
Im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation werden Module aus folgenden
Bereichen empfohlen: Wissenschaftsenglisch, Wissenschaftsfranzösisch,
Kategorien der lateinischen Grammatik.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium im Studienprogramm Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des
Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln
Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten
unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten. In der besonderen Form der
Lektüreübungen trainieren und festigen sie die Übersetzungsfertigkeiten der
Studierenden. Anhand exemplarischer Texte vermitteln sie
literaturwissenschaftliche Kenntnisse und interpretatorische Kompetenzen;
c.
Seminare:
Dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und
führen in bestimmte Lehrstoffe ein.
Gemäß
§ 13 Abs. 1 ABStPOBM bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang das
Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die
Abschlussbezeichnung. Demgemäß führt das Bachelor-Studium der Indologie
(Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien), wenn in diesem die
Abschlussarbeit verfasst wird, in Kombination mit einem beliebigen weiteren
Studienprogramm zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.).
§ 8
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung/Kolloquium: In der Regel 15-20 Minuten;
b.
Bachelor-Arbeit:
Siehe § 11;
c.
Klausur:
Schriftliche Prüfung von 90-120 Minuten Dauer;
d.
Praktikumsbericht:
Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von
maximal 5 Seiten;
e.
Schriftliche
Übersetzungen: Philologische Übersetzung originalsprachlicher Texte.
(2)
Formen von Modulvorleistungen sind:
a.
Wöchentliche
Testate: Schriftliches Abfragen von Lerninhalten einer Übung oder eines
Seminars von ca. 10 Minuten Dauer;
b.
Vorübersetzen
/ Vorinterpretieren / Lesekontrollen: Vorbereitung von Textpassagen bei
Lektüreübungen;
c.
Referat
/ Präsentation: Mündliche Vorträge innerhalb von Seminaren, Übungen oder
Exkursionen von ca. 15 Minuten Dauer mit anschließender Diskussion;
d.
Übersetzungsprotokolle:
Die schriftliche Wiedergabe des Inhaltes von zweistündigen Lehrveranstaltungseinheiten im Umfang von 3-5
Seiten;
e.
Textinterpretation:
Inhaltliche Durchdringung und begründete Deutung von Textpassagen zu Teilthemen
eines Seminars oder einer Übung.
(3)
Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme des
Moduls Bachelor-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung
der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen
nochmals zu besuchen.
(4)
Nicht bestandene Modulleistungen bzw. Teilleistungen müssen innerhalb von 5
Monaten nach Ende der Vorlesungszeit wiederholt werden. Die Termine hierzu
werden mindestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang und über das
elektronische Studien- und Prüfungsverwaltungssystem sowie über die konkreten
Modulbeschreibungen bekannt gegeben.
§ 9
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht
im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des
Studienprogramms.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw.
Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn in den konkreten
Modulbeschreibungen, durch Aushang und über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht zugleich der
Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies
zulassen. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt oder über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem. Die Anmeldemodalitäten
werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die
Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung der Modulvorleistungen
abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der
Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
§ 10
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienprogramm Indologie 90 LP wird von den Fachvertreterinnen und
Fachvertretern des Instituts für Altertumswissenschaften ein Studien- und
Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der durch den Fakultätsrat
zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
(1)
Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch. Wird
gemäß § 20 Abs. 4 ABStPOBM die Bachelor-Arbeit im
Studienprogramm Indologie (90 LP) verfasst, bildet sie zusammen mit einer mündlichen
Leistung ein eigenes Modul im Umfang von 15 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2
ABStPOBM).
(2)
Wird nicht in diesem, sondern in dem anderen Studienprogramm des
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine Bachelor-Arbeit geschrieben, dann sind an
Stelle der Bachelor-Arbeit folgende Module zu belegen:
·
Moderne
südasiatische Sprache: Grundkurs,
·
Religiös-kulturelle
Strukturen des heutigen Südasiens.
(3)
Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 40 Textseiten zu je 2.500
Zeichen aufweisen.
(4)
Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer 70 Leistungspunkte im
Studienprogramm erworben hat.
(5)
Das Thema der Bachelor-Arbeit wird frühestens zu Beginn des 5. Semesters über
den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien-
und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut.
(6)
Die mündliche Leistung findet nach Begutachtung der Bachelor-Arbeit statt und
dauert in der Regel 15-20 Minuten.
(7)
Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.
(8)
Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung
hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher
oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als
Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und
Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.
§ 12
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtquote des Studienprogramms
Die
Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 5)
regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.
Diese
Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Kunst-, Orient- und
Altertumswissenschaften am 24.05.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am
18.12.2006.
Diese
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in
Kraft.
Halle
(Saale), 18. Dezember 2006
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Studienprogrammübersicht
(gemäß § 5)
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Vorleistungen |
Modulleistung bzw.
Modulteilleistungen |
Anteil an der
Abschlussnote |
Teilnahme- |
Empfehlung |
Grundlagen
der indischen Kulturgeschichte |
2 |
5 |
|
Klausur |
|
|
1 |
Sprachwissenschaftliche
Grundlagen (FSQ) |
2 |
5 |
Ja |
Klausur |
|
|
1 |
Sanskrit
Basis |
|
|
Ja |
Klausur |
|
|
2 |
Sanskrit
Vertiefend |
|
|
Ja |
Klausur |
15/50 |
Basismodul |
3 |
Klassiker
der altindischen Literatur |
4 |
10 |
Ja |
Schriftliche Übersetzung |
10/50 |
Vertiefungsmodul |
4 |
Geistesgeschichte
und Ethik des Hinduismus und Buddhismus |
2 |
5 |
Ja |
Klausur |
|
|
4 |
Quellenstudien
zur indischen Religions- und Philosophiegeschichte |
4 |
10 |
Ja |
Schriftliche Übersetzung |
10/50 |
Klassikermodul |
5 |
Praktikum |
|
5 |
|
Praktikumsbericht |
- |
- |
5 |
Abschlussarbeit
& Kolloquium |
|
15 |
|
Bachelor-Arbeit Kolloquium |
15/50 |
Erreichte 70 LP |
6 |
Alternativen
zur Abschlussarbeit: |
|
|
|
|
|
|
|
Moderne
südasiatische Sprache: Grundkurs |
6 |
10 |
Ja |
Klausur |
10/50 |
|
1 / 3 / 5 |
Religiös-kulturelle
Strukturen des heutigen Südasiens |
2 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/50 |
|
2 / 4 / 6 |