Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 43


Philosophische Fakultät II


Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Zulassung(Eignungsfeststellungsprüfung) für das Studienprogramm
MultiMedia & Autorschaft im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 Leistungspunkte)

 

vom 28.06.2006

 

Gemäß §§ 27 Abs. 7; 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Ordnung beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Zulassungsantrag, Fristen  2

§ 3 Auswahlkommission  2

§ 4 Durchführung der Eignungsfestellungsprüfung  3

§ 5 Bewertung  3

§ 6 Feststellung des Ergebnisses  4

§ 7 Inkrafttreten  5

 

Anlage 1: Biographischer Fragebogen

Anlage 2: Zeugnis

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Ordnung regelt in Verbindung mit der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung das Zulassung (Eignungsfeststellungsverfahren für das Master-Studienprogramm MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte).

 

(2) Sie findet auf alle Studierenden Anwendung, die das Studium in diesem Studienprogramm ab Sommersemester 2007 aufnehmen.

 

§ 2
Zulassungsantrag, Fristen

 

(1) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

·           ein schriftlicher Bericht (in Maschinenschrift) im Umfang von ca. zwei DIN-A 4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Ein-Fach-Master-Studiengang „MultiMedia & Autorschaft“ aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird;

·           biographischer Fragebogen (Anlage 1);
eigenhändig geschriebener Lebenslauf mit Darstellung der Motivation und der besonderen Eignung und

·           sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen und Auslandsaufenthalte.

 

(2) Der Zulassungsantrag muss mit den vollständigen Unterlagen für das jeweilige Sommersemester bis spätestens 15. September des Vorjahres (Ausschlussfrist) beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorliegen.

 

(3) Die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bleiben unberührt.

 

§ 3
Auswahlkommission

 

Die Bewerberinnen und die Bewerber werden von einer Auswahlkommission ausgewählt. Diese Auswahlkommission wird von der bzw. dem Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschusses bestellt und besteht aus zwei Professorinnen bzw. Professoren und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter. Zusätzlich kann als Mitglied eine Professorin bzw. ein Professor der Hochschule für Gestaltung und Design Burg Giebichenstein und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eines Medienhauses bestellt werden.

 

§ 4
Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung

 

(1) Die Feststellung der Eignung zum Studium erfolgt nach dem Ergebnis, das die Bewerberinnen und Bewerber erzielen. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Note des Abschlusszeugnisses und das Ergebnis des Auswahlgespräches.

 

(2) Inhalt des Auswahlgespräches sind:

·           Motivation,

·           sprachliches und kreatives Ausdrucksvermögen,

·           Erfahrung im Umgang mit Computertechnik und Softwareanwendungen und

·           Vorkenntnisse, insbesondere in den Feldern Kommunikation, Medien und Design.

 

(3) Für das Bestehen der EignungsfeststellungsprüfungZulassung müssen mindestens 36 Punkte erreicht werden.

 

(4) Auf der Grundlage der gemäß § 2 einzureichenden Unterlagen kann die Kommission die Einladungen zu einem Auswahlgespräch auf das Dreifache der zu vergebenden Studienplätze begrenzen. Die Vorauswahl wird unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen, deren Abschlussnote mindestens 2,7 beträgt. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen das Dreifache der vorhandenen Studienplätze, so erfolgt die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.

 

(5) Die Auswahlkommission führt mit jeder eingeladenen Bewerberin bzw. jedem eingeladenen Bewerber ein Gespräch von ca. 15 Minuten Dauer. Gruppengespräche mit bis zu fünf Bewerberinnen und Bewerbern sind zulässig. Die Antworten der einzelnen Personen müssen erkennbar bleiben und gesondert bewertet werden.

 

(6) Über die wesentlichen Fragen und Antworten des Auswahlgespräches ist ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern der Auswahlkommission zu unterzeichnen ist.

 

(7) Jedes Mitglied der Kommission bewertet die Bewerberin bzw. den Bewerber mit einer Punktzahl von 1 bis maximal 12 gemäß § 5 Abs. 2 b.

 

(8) Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird das arithmetische Mittel der Summe der von den einzelnen Mitgliedern der Auswahlkommissionen vergebenen Punkte für die Kriterien gemäß Abs. 2 ermittelt.

 

§ 5
Bewertung

 

(1) Es können maximal 54 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl beträgt 8.

Für die Bewertung der Kriterien gemäß § 4 Abs. 1 gilt folgendes Punkteschema.

 

(2) Für die Bewertung der Kriterien gemäß § 4 Abs. 1 und 2 gelten folgende Punkteschemata:

 

a.         Für die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses:

 

Noten

Punkte

1,0

18

1,1

17

1,2

16

1,3

15

1,4

14

1,5

13

1,6

12

1,7

11

2,0

10

2,3

9

2,7

8

3,0

7

3,3

6

3,7

5

4,0

4

 

Wenn keine Punktzahlen bzw. Notenstufen angegeben sind, nimmt die Auswahlkommission die Umrechnung entsprechend dieser Tabelle nach den eingereichten Unterlagen vor.

 

b.         Für das Ergebnis des Auswahlgespräches:

 

 

Mindestpunktzahl

Höchstpunktzahl

Motivation

1 Punkt

1210  Punkte

sprachliches und kreatives Ausdrucksvermögen

1 Punkt

8 Punkte

Erfahrung im Umgang mit Computertechnik und Softwareanwendungen

1 Punkt

6 Punkte

Vorkenntnisse insbesondere in den Feldern, Kommunikation, Medien, Design und deren Theorien

1 Punkt

105  Punkte

Gesamt

49  Punkte

350 6 Punkte

 

§ 6
Feststellung des Ergebnisses

 

(1) Die Auswahlkommission erteilt der Bewerberin bzw. dem Bewerber, die bzw. der die Mindestpunktzahl gemäß § 4 Abs. 3 erlangt hat, ein Zeugnis über das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung.

 

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die die Mindestpunktzahl (§ 4 Abs. 3) nicht erreicht haben, erhalten von der Auswahlkommission einen entsprechenden Bescheid. Dieser Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

 

(3) Das Zeugnis über das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung hat Gültigkeit nur für das Semester, für das der Antrag gestellt worden ist.

 

(4) Das Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung beinhaltet nicht die Zulassung zum Studium. Diese muss gesondert beantragt werden.

 

§ 7
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 28.06.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 29.01.2007.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 29. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage 1
Biographischer Fragebogen

 

(gemäß § 2)

 

1. BIOGRAPHISCHER FRAGEBOGEN

 

 

Name:           ________________________

 

Vorname:       ________________________

 

geb. am         _____________  in ______________________

 

 

SCHULISCHE LAUFBAHN:

 

von   bis

Schulform, Schultyp

gegebenenfalls erreichter Abschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurse, Arbeitsgemeinschaften etc. in der Schule, die im Abiturzeugnis nicht aufgeführt wurden:

 

Fach

Noten

Dauer

 

 

 

 

 

 

 

Besondere schulische Interessen:

 

 

 

Außerschulische Aktivitäten:

 

 

 

BERUFSAUSBILDUNG/ BERUFSTÄTIGKEIT/ SONSTIGE TÄTIGKEITEN vor oder nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ( z.B. Praktika, Auslandsaufenthalte in einem medialen oder kommunikationsbezogenen Arbeitsfeld):

 

Art der Tätigkeit

von    bis

Stichworte zur Beschreibung

gegebenenfalls erreichter Abschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BISHERIGES STUDIUM:

 

Hochschule

von    bis

Studienfächer

 

 

 

 

 

 

 

ERGEBNISSE DER BISHER ABGELEGTEN PRÜFUNGEN (außer Abitur):

 

Art der Prüfung

Datum

Prüfungsergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

WEITERE ANGABEN, DIE MIR WICHTIG ERSCHEINEN:

 

 

 

Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

 

 

 

Ort, Datum

 

Unterschrift

 


Anlage 2
Zeugnis

 

(gemäß § 6)

 

Zeugnis (Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft 120 Leistungspunkte)

 

 

Frau/Herr                                                      

 

geb. am                                                         

 

in                                                                   

 

hat die Eignungsfeststellungsprüfung auf Grundlage der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für das Studienprogramm MultiMedia & Autorschaft im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 LP) vom .... bestanden. 

 

Sie bzw. er ist berechtigt, im Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu studieren.

 

Gemäß § 5 der Eignungsfeststellungsprüfungsordnung wurden insgesamt ........ Punkte erreicht:

a) Ergebnis des Abschlusszeugnisses :       ... Punkte

b) Ergebnis des Auswahlgesprächs    :       …Punkte

 

Halle, den ...............

 

 

Das vorsitzende Mitglied der Auswahlkommission