Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 20


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Kunstgeschichte (60, 90 und 120 LP)
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 12.07.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme Kunstgeschichte (60, 90, 120 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                                     

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Studienvoraussetzungen

§ 5 Zulassung zum Studium

§ 6 Studienbeginn

§ 7 Kombination von Studienprogrammen

§ 8 Aufbau des Studienprogramms

§ 9 Praktikum

§ 10 Arten der Lehrveranstaltung

§ 11 Abschlussbezeichnung

§ 12 Formen von Modul- und Modulvorleistungen

§ 13 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

§ 14 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 15 Bachelormodul (Bachelorarbeit)

§ 16 Bewertung von Modulen, Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 17 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienprogrammübersicht

                                                                                                     

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau der Studienprogramme Kunstgeschichte im Umfang von 60, 90 und 120 Leistungspunkten im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

(2) Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele der Studienprogramme

 

(1) Ziel des Bachelorstudiums der Kunstgeschichte ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der kunstgeschichtlichen Forschung, ihrer Methodiken und deren Anwendung vertraut zu machen. Darüber hinaus sollen die Studierenden des 90er und 120er Studienprogramms in die Lage versetzt werden, ihr durch das Studium gewonnenes Wissen auf professionelle Weise im Spektrum von Museum, Kunsthandel, Ausstellungswesen, Denkmalpflege, Verlagswesen, Medienanstalten, Erwachsenenbildung u.a.m. anzuwenden oder, bei entsprechender Qualifikation, in einem vertiefenden Masterstudium der Kunstgeschichte fortzusetzen, wofür das 120er im Unterschied zum 90er Studienprogramm eine breitere Grundlage legt.

 

(2) Das Bachelorstudium der Kunstgeschichte vermittelt Grundkompetenzen im Umgang mit Bau-, Bild-  und Kunstwerken aus der Zeit des Frühmittelalters bis zur Gegenwart. Hierunter sind insbesondere Fertigkeiten bei der Analyse und Interpretation kunsthistorischer Gegenstände in Hinblick auf Herkunft, Form, Inhalt und Bedeutung zu verstehen. Darüber hinaus vermittelt das Bachelorstudium im 90er und 120er Studienprogramm fachspezifische und allgemeine Schlüsselqualifikationen, die die Studierenden befähigen, ihr Fachwissen in Hinblick auf wissenschaftliche, soziale oder ethische Fragen kritisch einzuschätzen aber auch einer interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.

 

(2) Für die Studienfachberatung steht im Institut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas in erster Linie eine Studien- und Prüfungsbeauftragte bzw. ein Studien- und Prüfungsbeauftragter zur Verfügung. Beratung und Betreuung erfolgt aber auch durch alle hauptamtlich Lehrenden des Instituts zu ihren Sprechzeiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Studienvoraussetzungen

 

Lesekenntnisse in wenigstens zwei modernen Fremdsprachen sollten vorhanden sein oder während des Studiums nachgeholt werden (ASQ-Module). Lateinkenntnisse sind bei einer vertieften Beschäftigung mit mittelalterlicher Kunst erforderlich und sollten gegebenenfalls ebenfalls nachgeholt werden.

 

§ 5
Zulassung zum Studium

 

(1) Allgemeine Zulassungsvoraussetzung bildet § 27 Abs. 6 Satz 1 HSG LSA.

 

(2) In das Studienprogramm Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Magisterstudium der Kunstgeschichte zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben. Dabei können Hauptfachstudierende in das 90er oder 120er Programm, Nebenfachstudierende in das 60er Programm wechseln.

 

(3) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu acht Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 6
Studienbeginn

 

Das Studium der Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

 

§ 7
Kombination von Studienprogrammen

 

(1) Das Studienprogramm Kunstgeschichte im Umfang von 60, 90 und 120 LP kann im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang gemäß § 7 Abs. 3 ABStPOBM ohne Einschränkung kombiniert werden.

 

(2) Als besondere Kombination an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird das Bachelorstudium der Kunstgeschichte und der Archäologien Europas empfohlen.

 

§ 8
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Das Bachelorstudium der Kunstgeschichte dauert sechs Semester und umfasst im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang entweder 60, 90 oder 120 Leistungspunkte (LP). Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang, Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

(2) Als Studienprogramm im Umfang von 60 LP umfasst das Fach Kunstgeschichte elf Module, die Grundlagen und Fachwissen in angemessener Breite nach Epochen, Gattungen und Themen vermitteln (siehe Programmübersicht im Anhang). Die Module „Grundlagen der Kunstgeschichte I und II“ sind nacheinander in den ersten beiden Semestern zu absolvieren. Von den Modulen „Themen der Kunstgeschichte I-III“ wählen die Studierenden im 60er Studienprogramm eines frei aus. 

 

(3) Als Studienprogramm im Umfang von 90 LP umfasst das Fach Kunstgeschichte 15 Module. Zum Modulangebot nach Abs. 2  kommen hinzu: ein FSQ-Modul „Propädeutikum“ im Umfang von 5 LP, das im ersten Fachsemester zu absolvieren ist, sowie ein ASQ-Modul im Umfang von jeweils 5 LP, ein Praktikumsmodul im Umfang von 10 LP und ein Bachelormodul im Umfang von 10 LP.

 

(4) Als Studienprogramm im Umfang von 120 LP umfasst das Fach Kunstgeschichte 19 Module. Es sind die Module nach Abs. 2 und 3 zu belegen. Hinzu kommt ein zweites FSQ-Modul, das im zweiten Fachsemester zu absolvieren ist, sowie ein weiteres ASQ-Modul im Umfang von jeweils 5 LP. Es sind alle drei Module zu „Themen der Kunstgeschichte“ zu belegen (30 LP).

 

(5) Ein Auslandssemester im 120er Studienprogramm führt zur Anrechnung von 30 LP auf das nach Abs. 4 zu absolvierende Curriculum. Es entfallen dafür die dort angegebenen ASQ-Module im Umfang von 10 LP sowie jeweils ein Modul aus den Bereichen „Architekturgeschichte, Bildende Kunst und Themen der Kunstgeschichte“ im Gesamtumfang von 20 LP. Zur Anrechnung von Auslandspraktika siehe § 9 Abs. 4.

 

§ 9
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lehreinheiten und werden in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert. Im 90er und 120er Studienprogramm Kunstgeschichte sind sie im Umfang von 10 LP (ca. 8 Wochen) integriert.

 

(2) Kunsthistorische Praktika werden in der vorlesungsfreien Zeit an Museen, im Kunsthandel, Einrichtungen der Denkmalpflege, der Kulturerbeinstitutionen oder Medienanstalten durchgeführt. Auch Grabungstätigkeit kann voll in Anrechnung gebracht werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Praktika ist in jedem Fall die Abgabe eines Praktikumsberichts, aus dem Umfang und Inhalt der Praktikumstätigkeit hervorgeht.

 

(3) Die Praktika werden von den Studierenden selbständig vereinbart. Der Praktikumsbericht ist beim Studien- und Prüfungsausschuss einzureichen. Praktika werden nicht benotet und gehen auch nicht in die Gesamtnote ein.  

 

(4) Bei Auslandspraktika, die in der Regel länger als im Inland dauern, können zu den 10 LP des Praktikummoduls im 120er Studienprogramm beide ASQ-Module aufgerechnet werden, also bis zu einem Gesamtumfang von 20 LP. analog dazu im 90er Studienprogramm ASQ I und FSQ I.

 

§ 10
Arten der Lehrveranstaltung

 

(1) Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Kunstgeschichte wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind: Vorlesung (VL), Seminar (SE), Übung (ÜB), Tutorium (TU) und Exkursionen (EX).

 

(2) Die Inhalte der Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium im Überblick:

 

·         Vorlesungen bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

·         Seminare dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

·         Übungen dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

·         Tutorien begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

·         Exkursionen befördern die direkte Auseinandersetzung mit Bau-, Bild- und Kunstwerken vor Ort, dienen der unmittelbaren Anschauung des Originals und der Umsetzung künstlerischer Sachverhalte in Sprache.

 

§ 11
Abschlussbezeichnung

 

Das Bachelorstudium der Kunstgeschichte führt zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.), wenn in diesem Fach die Bachelorarbeit geschrieben wird. Ansonsten ist das Kombinationsfach, in dem die Bachelorarbeit verfasst wird, maßgeblich.

 

§ 12
Formen von Modul- und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modul- und Modulvorleistungen im Bachelor-Studienprogramm Kunstgeschichte sind:

 

·         Mündliche Prüfung. Verbale Überprüfung des Lehrstoffs am Ende von Lehrveranstaltungen. Sie dauert in der Regel 15 Minuten, hingegen im „Bachelormodul“, vergleiche dazu § 15 Abs. 5, 30 Minuten;

·         Kurzreferat. Ein mündlicher Vortrag von max. 15 Minuten während einer Lehrveranstaltung oder Exkursion;

·         Referat. Ein mündlicher Vortrag von 30 bis 60 Minuten während einer Lehrveranstaltung;

·         Schriftliche Ausarbeitung. Eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von max. 5 (Kurzreferat) bzw. 10 Seiten (Referat);

·         Hausarbeit. Eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von max. 20 Seiten;

·         Klausur. Eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;

·         Praktikumsbericht. Eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von max. 5 Seiten;

·         Stundenprotokoll. Eine inhaltliche Zusammenfassung von in der Regel 2-4 Seiten;

·         Thesenpapier. Eine stundenvorbereitende schriftliche Arbeit von in der Regel 2-4 Seiten;

·         Bachelorarbeit. Näheres dazu unter § 15.

 

(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8 und 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der Wiederholung der Modulleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.

 

(3) Die Termine für die Modulleistungen liegen am Ende der Vorlesungszeit, Wiederholungsprüfungen finden spätestens zwei Monate nach Ende der Vorlesungszeit statt. Davon abweichende Termine werden im Einzelfall in Absprache mit dem Studien- und Prüfungsausschuss Kunstgeschichte festgelegt.

 

§ 13
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Termine für die Modulleistungen und die Wiederholungsprüfungen werden spätestens drei Wochen vorher durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(2) Die Anmeldung zur Modulleistung hat spätestens zwei Wochen vor dem Termin für die Modulleistung zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem. Die Zulassung zur Modulleistung kann von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Diese ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit dem Modulhandbuch.

 

(3) Die Modulvorleistungen sind der Studienprogrammübersicht in der Anlage zu entnehmen.

 

§ 14
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Studienprogramme des Fachs Kunstgeschichte bilden die Fachvertreterinnen und Fachvertreter des Instituts für Kunstgeschichte und Archäologien Europas einen vom Fakultätsrat zu bestätigenden Studien- und Prüfungsausschuss Kunstgeschichte.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter, sowie drei weiteren Mitgliedern. Drei der Mitglieder müssen aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren stammen, die beiden anderen werden je aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre, für das studentische Mitglied ein Jahr. Aufgaben und Zuständigkeiten des Studien- und Prüfungsausschusses regelt § 17 ABStPOBM.

 

§ 15
Bachelormodul (Bachelorarbeit)

 

(Nur für die Studienprogramme 90, 120 LP)

 

(1) Die Bachelorarbeit ist obigatorisch; sie bildet zusammen mit der mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten und soll zeigen, dass die bzw. der Studierende bei einer Workload von 270 Stunden ein Problem aus dem Bereich der Kunstgeschichte selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.

 

(2) (Gilt nur für das Studienprogramm 90 LP) Wird nicht in diesem, sondern in dem anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine Bachelor-Arbeit geschrieben, dann ist an Stelle der Bachelor-Arbeit ein Modul aus dem Modulangebot „Themen der Kunstgeschichte I - III“ zu wählen.

 

(3) Zum Bachelormodul anmelden kann sich nur, wer im Bachelor-Studienprogramm Kunstgeschichte geforderte Module im Umfang von mindestens 65 LP im 90er Studienprogramm und mindestens 90 LP im 120er Studienprogramm erfolgreich absolviert hat.

 

(4) Das Thema der Bachelorarbeit wird in der Regel spätestens zu Beginn des sechsten Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. eines Prüfers betreut. Thema und Ausgabezeitpunkt werden aktenkundig gemacht. Alles weitere regelt § 20 ABStPOBM.

 

(5) Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Textseiten nicht überschreiten, die Bewertung folgt den in § 21 AStPOBM vorgegebenen Richtlinien.

 

(6) Die bzw. der Studierende fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat und dass sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt worden ist und dass keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und dass Zitate kenntlich gemacht worden sind.

 

(7) Teil des Bachelormoduls ist eine mündliche Prüfung, die in der Regel 30 Minuten umfasst und nach Annahme der Bachelorarbeit stattfindet.

 

(8) In der mündlichen Prüfung soll die bzw. der Studierende zeigen, dass sie bzw. er die Arbeitsergebnisse aus der Bachelorarbeit darzustellen weiß, sowie diese im Gespräch problem- und anwendungsbezogen diskutieren und vertiefen kann.

 

(9) Bachelorarbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis von 9:1 gewertet.

 

§ 16
Bewertung von Modulen, Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 17
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften am 12.07.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 28.02.2007.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 28. Februar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

60er Studienprogramm

 

Modul-Bezeichnung

Inhalte

Teilnahme-voraussetzung

Lehrform
(mögliche)

Modulvorleistungen

Prüfform

LP
SWS

Eingang
Endnote

Semester
PM/WP

Grundlagen der Kunstgeschichte I

Architektonische Formenlehre, Bestimmungsübungen

Keine

SE/TU/ÜB

Ja

Klausur oder mündliche Prüfung

5 (3)

Ja

1. Semester
PM

Grundlagen der Kunstgeschichte II

Ikonographie, Bestimmungsübungen

Keine

SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung

5 (3)

Ja

2. Semester
PM

Kunstgeschichte des Mittelalters

Malerei, Plastik, Architektur der Epoche

Keine

VL/TU/ÜB

Ja

Klausur

5 (4)

Ja

1. Semester
PM

Kunstgeschichte der Neuzeit

Malerei, Plastik, Architektur der Epoche

Keine

VL/TU/ÜB

Ja

Klausur

5 (4)

Ja

2. Semester
PM

Kunstgeschichte der Moderne und Gegenwart

Malerei, Plastik, Architektur der Epoche

Keine

VL/TU/ÜB

Ja

Klausur

5 (4)

Ja

3. Semester
PM

Kunstgeschichte Sachsen-Anhalts und Mitteldeutschlands

Veranstaltungen zur Kunstgeschichte der Region mit Übungen vor Ort

Modul 01

SE/ EX

Ja

Schriftliche Ausarbeitung

5 (3)

Ja

Frei
PM

Architekturgeschichte I

Bautypen und Bauaufgaben

Modul 01

VL/SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

5 (3)

Ja

Frei
PM

Architekturgeschichte II

Epochen und Werke

Modul 01

VL/SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

5 (3)

Ja

Frei
PM

Bildende Kunst I

Skulptur

Modul 02

VL/SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

5 (3)

Ja

Frei
PM

Bildende Kunst II

Malerei und Graphik

Modul 02

VL/SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

5 (3)

Ja

Frei
PM

Themen der Kunstgeschichte I - III

Epochen und Stile; Künstler, Werke und Kontexte; übergreifende Themen, Methoden und Theorien;

Modul 01/02

VL/SE

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

10 (4)

Ja

Frei
WP


 

90er Studienprogramm (mit Bachelorabschluss)

 

Modul-Bezeichnung

Inhalte

Teilnahme-voraussetzung

Lehrform
(mögliche)

Modulvorleistungen

Prüfform

LP
(SWS)

Eingang
Endnote

Semester
PM/WP

FSQ I: Propädeutikum

Arbeitsfelder des Fachs, Hilfsmittel, Recherche, Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten

Keine

SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung

5 (2)

Ja

1. Semester
PM

ASQ I: Schlüsselqualifikationen 

Moderne Fremdsprache (Empfehlung)

Keine

Kurs

-

Zertifikat

5 (-)

Nein

Frei
PM

Praktikum in der Kunstgeschichte

Museum, Galerie, Denkmalpflege, Kulturvereine, Kulturredaktionen

Keine

-

Nein

Praktikumsbericht

10 (-)

Nein

Frei
PM

Bachelormodul

30seitige Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema

60LP aus 90er Programm

-

Nein

BA-Arbeit
Mündliche Prüfung

10 (-)

Ja

5./6. Semester
PM

 

Es sind alle Module aus dem 60er Studienprogramm und dem 90er Studienprogramm zu belegen.


 

120er Studienprogramm (mit Bachelorabschluss)

 

Modul-Bezeichnung

Inhalte

Teilnahme-voraussetzung

Lehrform
(mögliche)

Modulvorleistungen

Prüfform

LP
(SWS)

Eingang
Endnote

Semester
PM/WP

FSQ II: Techniken der Kunstgeschichte

Rezensionsübungen, Schreibübungen, Mediengebrauch

FSQ I

SE/TU/ÜB

Ja

Schriftliche Ausarbeitung

5 (2)

Ja

2. Semester
PM

ASQ II: Schlüsselqualifikationen

Alte Sprachen (Empfehlung)

Keine

Kurs

-

Zertifikat

5 (-)

Nein

Frei
PM

Themen der Kunstgeschichte I

Epochen und Stile

Modul 01/02

VL/SE

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

10 (4)

Ja

Frei
PM

Themen der Kunstgeschichte II

Künstler, Werke und Kontexte

Modul 01/02

VL/SE

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

10 (4)

Ja

Frei
PM

Themen der Kunstgeschichte III

Übergreifende Themen, Methoden und Theorien

Modul 01/02

VL/SE

Ja

Schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit

10 (4)

Ja

Frei
PM

Bachelormodul

30seitige Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema

90 LP aus 120er Programm

-

Nein

BA-Arbeit
Mündliche Prüfung

10 (-)

Ja

5./6. Semester
PM

 

Es sind alle Module aus dem 60er Studienprogramm mit Ausnahme Themen der Kunstgeschichte I bis III sowie aus dem 90er mit Ausnahme Bachelor-Modul zu belegen.


 

Auslandsaufenthalte

 

Auslandssemester

Studium der Kunstgeschichte an einer ausländischen Hochschule

-

30

Ja: 120

4./5. Semester
empfohlen

Auslandspraktikum

Berufsfeldqualifizierende Praktika im Ausland

Praktikumsbericht

20

Ja: 90/120

4./5. Semester
empfohlen