Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 2


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 und 120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 21.06.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 und 120 Leistungspunkte) beschlossen.

                                                                                                        

 

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Ziele des Studienprogramms  2

§ 3 Studienberatung  3

§ 4 Zulassung zum Studium   3

§ 5 Studienbeginn  4

§ 6 Aufbau des Studienprogramms  4

§ 7 Praktikum   4

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen  4

§ 9 Abschlussbezeichnung  5

§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  5

§ 11 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen  5

§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss  6

§ 13 Bachelor-Arbeit 6

§ 14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms  7

§ 15 Inkrafttreten  7

 

Anlage: Studienprogrammübersicht

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Geschichte (60, 90 und 120 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Im Studienprogramm Geschichte (60 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:

 

·           Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,

·           Kenntnis der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,

·           Grundlegende Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike, der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,

·           Erweiterte Kenntnisse in einer der beiden Großepochen (Vormoderne oder Moderne).

 

(2) Im Studienprogramm Geschichte (90 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:

 

·           Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,

·           Kenntnis der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,

·           fachspezifische Medienkompetenzen,

·           Grundlegende Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike,

·           Erweiterte Kenntnisse in der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,

·           basale berufsfeldspezifische Kompetenzen, die im Rahmen eines knapp vierwöchigen Praktikums (Workload: 5 LP) erworben werden,

·           Fähigkeit, ein kleines wissenschaftliches Projekt selbständig zu konzipieren und zu erarbeiten.

 

(3) Im Studienprogramm Geschichte (120 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:

 

·           Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,

·           Kenntnis der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,

·           fachspezifische Medienkompetenzen,

·           Grundlegende Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike,

·           Erweiterte Kenntnisse in der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,

·           berufsfeldspezifische Kompetenzen, die im Rahmen eines knapp achtwöchigen Praktikums (Workload: 10 LP) erworben werden,

·           Fähigkeit, ein kleines wissenschaftliches Projekt selbständig zu konzipieren und zu erarbeiten.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studienneigung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten und den formalen Aufbau der Studienprogramme erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und Studienberater.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Für das Studienprogramm Geschichte (90 Leistungspunkte und 120 Leistungspunkte) müssen Vorkenntnisse in Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch Bescheinigungen der Universität oder außeruniversitärer Einrichtungen, sofern diese Bescheinigungen vom Studien- und Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannt werden. Als ausreichend gelten in der Regel Fremdsprachenkenntnisse, die in erfolgreich absolvierten Sprachkursen eines Umfangs von mindestens 60 Unterrichtsstunden erlernt worden sind.

Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für dieses Studienprogramm.

 

(2) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu 1,0 Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

(3) In das Studienprogramm Geschichte können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Magisterstudium der Geschichte seit dem Wintersemester 2005/2006 begonnen haben. Dabei können Hauptfach-Studierende in das 90er oder 120er Studienprogramm, Nebenfach-Studierende in das 60er Studienprogramm wechseln. Über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen entscheidet das Prüfungsamt.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. In begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, kann es auch im Sommersemester anfangen.

 

§ 6
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang, Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module, Formen der Modulleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

(2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Studien- und Prüfungsausschuss entscheiden, dass einzelne Module durch ähnliche Module mit einer äquivalenten LP-Anzahl ersetzt werden können.

 

(3) Folgende Module werden im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation empfohlen (§ 7 Abs. 7 ABStPOBM):

Alte und moderne Fremdsprachen und weitere vom Studien- und Prüfungsausschuss empfohlene Module.

 

§ 7
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten, die in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung oder innerhalb eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts absolviert werden.

 

(2) Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 5 Leistungspunkten (BA Geschichte 90 LP) bzw. 10 Leistungspunkten (BA Geschichte 120 LP) in das Studienprogramm integriert.

 

(3) Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall können abhängig von der Länge des Praktikums zusätzlich 5 (BA 60/90 LP) oder 10 Leistungspunkte (BA 120 LP) aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen hierfür verwendet werden.

 

§ 8
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Geschichte wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Kolleg/Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln grundlegende Kenntnisse, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft;

b.         Grundkurs: dient dem Erlernen grundlegender Techniken wissenschaftlichen Arbeitens an ausgewählten historischen Beispielen;

c.         Übungen: dienen der Verfestigung und Erweiterung der in Proseminaren, Kursen, der Schreibwerkstatt und Vorlesungen erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse;

d.         Proseminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

e.         Kurse: dienen der Vertiefung und Erweiterung fachwissenschaftlicher Methoden und Theorien und erschließen weitere historische Themenfelder;

f.          Exkursionen: dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Proseminaren und Kursen erworbenen Kenntnisse;

g.         Schreibwerkstatt (nur BA 120): dient dem vertieften Einüben der Abfassung wissenschaftlicher Texte.

 

§ 9
Abschlussbezeichnung

(nur 90 und 120 LP)

 

Gemäß § 13 Abs. 1 ABStPOBM bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang das Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die Abschlussbezeichnung. Demgemäß führt das Bachelor-Studium der Geschichte in Kombination mit einem weiteren Studienprogramm zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.)

 

§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.         Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer;

b.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 10-15 Seiten bzw. 25.000-37.500 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Einführungsmodulen und von 15-20 Seiten bzw. 37.500-50.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Vertiefungsmodulen sowie im Modul Theorie und Methoden;

c.         Mündliche Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;

d.         Praktikumsbericht: eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von ca. 5 Seiten (BA 90) bzw. ca. 10 Seiten (BA 120);

e.         Bachelor-Arbeit: Näheres dazu unter § 13.

 

(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen außer dem Modul Bachelor-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.

 

(3) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme und Modulbeschreibungen.

 

§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen der Modulleistungen (§ 15 Abs. 2 ABStPOBM) ergeben sich aus den Studienprogrammübersichten und den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen zuvor vom Studien- und Prüfungsausschuss durch Aushang bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der Anmeldung zur Modulleistung. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.

 

§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienprogramm Geschichte (60, 90 und 120 Leistungspunkte) wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Geschichte ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist..

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 13
Bachelor-Arbeit

(gilt nur für das Studienprogramm 90 LP incl. BA-Arbeit und 120 LP)

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2 ABStPOBM).

 

(2) Wird nicht in diesem, sondern in dem anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine Bachelor-Arbeit geschrieben, dann ist sowohl das Vertiefungsmodul Vormoderne als auch das Vertiefungsmodul Moderne zu belegen (§ 20 Abs. 4 ABStPOBM).

 

(3) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 30 Seiten bzw. 75.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) aufweisen.

 

(4) Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer 60 Leistungspunkte im Studienprogramm Geschichte (90 LP) bzw. 90 Leistungspunkte im Studienprogramm Geschichte (120 LP) erfolgreich absolviert hat (§ 20 Abs. 6 ABStPOBM).

 

(5) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird 4 Wochen nach der Anmeldung durch die Studierende bzw. den Studierenden über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer bzw. einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. Prüfer betreut (§ 20 Abs. 7 ABStPOBM).

 

(6) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung bei, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

(7) Die Arbeit ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung und in einfacher elektronischer Ausfertigung fristgerecht abzugeben.

 

§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 6) regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 15
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat  am  21.06.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 25.01.2007.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 25. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Studienprogrammübersicht gemäß § 6

 

Studienprogramm BA Geschichte (60 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester
(frei oder obligatorisch)

Modulbestandteile
Selbststudium, Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS
Selbststudium

Klausur

nein

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Vertiefungsmodul Vormoderne oder Vertiefungsmodul Moderne

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Modul Theorie und Methoden

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja


 

Studienprogramm BA Geschichte (90 LP ohne BA-Arbeit)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester
(frei oder obligatorisch)

Modulbestandteile
Selbststudium, Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS
Selbststudium

Klausur

nein

ja

10 LP

nein

ASQ

1. Semester

 

 

nein

nein

5 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Modul Theorie und Methoden

2.-4. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Praktikumsmodul

2.-4. Semester

Praktikum

Praktikumsbericht

ja

ja

5 LP

nein

Vertiefungsmodul Vormoderne

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Vertiefungsmodul Moderne

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Schwerpunktmodul

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Mündliche Prüfung

ja

ja

10 LP

ja


 

Studienprogramm BA Geschichte (90 LP mit BA-Arbeit)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester
(frei oder obligatorisch)

Modulbestandteile
Selbststudium, Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS
Selbststudium

Klausur

nein

ja

10 LP

nein

ASQ

1. Semester

 

 

nein

nein

5 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Modul Theorie und Methoden

2.-4. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Praktikumsmodul

2.-4. Semester

Praktikum

Praktikumsbericht

ja

ja

5 LP

nein

Vertiefungsmodul Vormoderne oder Vertiefungsmodul Moderne

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Schwerpunktmodul

5.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Mündliche Prüfung

ja

ja

10 LP

ja

BA-Arbeit

5.-6. Semester

Selbststudium

BA-Arbeit

ja

nein

10 LP

ja


 

Studienprogramm BA Geschichte (120 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester
(frei oder obligatorisch)

Modulbestandteile
Selbststudium, Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS
Selbststudium

Klausur

nein

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

1.-2. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Vormoderne

1.-2. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Einführungsmodul Moderne

1.-2. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

ASQ

3.-6. Semester

 

 

nein

nein

10 LP

nein

Argumentations-techniken und Schreibwerkstatt

3.-6. Semester

Schreibwerkstatt 2 SWS
Übung
Argumentationstechniken 2 SWS
Selbststudium

4 Kurztexte

ja

ja

10 LP

ja

Praktikumsmodul

3.-6. Semester

Praktikum

Praktikumsbericht

ja

ja

10 LP

nein

Modul Theorie und Methoden

3.-6.  Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Vertiefungsmodul Vormoderne

3.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Vertiefungsmodul Moderne

3.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Hausarbeit

ja

ja

10 LP

ja

Schwerpunktmodul

3.-6. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS
Selbststudium

Mündliche Prüfung

ja

ja

10 LP

ja

BA-Arbeit

3.-6. Semester

Selbststudium

BA-Arbeit

ja

nein

10 LP

ja