MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 2
Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 und 120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
21.06.2006
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 und 120 Leistungspunkte) beschlossen.
§ 2 Ziele des
Studienprogramms
§ 6 Aufbau des
Studienprogramms
§ 8 Arten von
Lehrveranstaltungen
§ 9 Abschlussbezeichnung
§ 10 Formen von
Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 11 Anmeldung zum Modul und
Voraussetzung für Modulleistungen
§ 12 Studien- und
Prüfungsausschuss
§ 14 Bewertung von Modulen
und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen
zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des
Studienprogramms Geschichte (60, 90 und 120 Leistungspunkte) im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.
(2)
Diese Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Geschichte gilt für
Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienprogramms
(1)
Im Studienprogramm Geschichte (60 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:
·
Grundlagen
geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,
·
Kenntnis
der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen
Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,
·
Grundlegende
Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike, der Vormoderne
(Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,
·
Erweiterte
Kenntnisse in einer der beiden Großepochen (Vormoderne oder Moderne).
(2)
Im Studienprogramm Geschichte (90 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:
·
Grundlagen
geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,
·
Kenntnis
der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen
Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,
·
fachspezifische
Medienkompetenzen,
·
Grundlegende
Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike,
·
Erweiterte
Kenntnisse in der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,
·
basale
berufsfeldspezifische Kompetenzen, die im Rahmen eines knapp vierwöchigen
Praktikums (Workload: 5 LP) erworben werden,
·
Fähigkeit,
ein kleines wissenschaftliches Projekt selbständig zu konzipieren und zu
erarbeiten.
(3)
Im Studienprogramm Geschichte (120 LP) werden folgende Kompetenzen vermittelt:
·
Grundlagen
geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,
·
Kenntnis
der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen
Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,
·
fachspezifische
Medienkompetenzen,
·
Grundlegende
Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike,
·
Erweiterte
Kenntnisse in der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,
·
berufsfeldspezifische
Kompetenzen, die im Rahmen eines knapp achtwöchigen Praktikums (Workload: 10
LP) erworben werden,
·
Fähigkeit,
ein kleines wissenschaftliches Projekt selbständig zu konzipieren und zu
erarbeiten.
(1) Eine Beratung zu Fragen der Studienneigung sowie insbesondere die
Unterrichtung über Studienmöglichkeiten und den formalen Aufbau der
Studienprogramme erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in
ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und
Studienberater.
(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der
zuständigen Fakultät statt.
(1) Für das Studienprogramm
Geschichte (90 Leistungspunkte und 120 Leistungspunkte) müssen Vorkenntnisse in
Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum
wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis
spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. Der
Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch Bescheinigungen der
Universität oder außeruniversitärer Einrichtungen, sofern diese Bescheinigungen
vom Studien- und Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannt werden. Als
ausreichend gelten in der Regel Fremdsprachenkenntnisse, die in erfolgreich
absolvierten Sprachkursen eines Umfangs von mindestens 60 Unterrichtsstunden
erlernt worden sind.
Das Erfüllen der
Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines
Studienplatzes für dieses Studienprogramm.
(2) Nach Abzug der Quoten
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen
bis zu 1,0 Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von
ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern,
die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.
(3) In das Studienprogramm
Geschichte können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen
alle Studierenden übertreten, die das Magisterstudium der Geschichte seit dem
Wintersemester 2005/2006 begonnen haben. Dabei können Hauptfach-Studierende in
das 90er oder 120er Studienprogramm, Nebenfach-Studierende in das 60er
Studienprogramm wechseln. Über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen
entscheidet das Prüfungsamt.
Das
Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. In begründeten Ausnahmefällen,
über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, kann es auch im
Sommersemester anfangen.
§
6
Aufbau des Studienprogramms
(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang,
Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module, Formen der Modulleistungen
sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus
der Anlage
„Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.
(2) In begründeten
Ausnahmefällen kann der Studien- und Prüfungsausschuss entscheiden, dass
einzelne Module durch ähnliche Module mit einer äquivalenten LP-Anzahl ersetzt
werden können.
(3) Folgende Module werden
im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation empfohlen (§ 7 Abs. 7
ABStPOBM):
Alte und moderne
Fremdsprachen und weitere vom Studien- und Prüfungsausschuss empfohlene Module.
(1)
Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten, die in der Regel in einer
universitätsexternen Einrichtung oder innerhalb eines wissenschaftlichen
Forschungsprojekts absolviert werden.
(2)
Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 5
Leistungspunkten (BA Geschichte 90 LP) bzw. 10 Leistungspunkten (BA Geschichte
120 LP) in das Studienprogramm integriert.
(3)
Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall
können abhängig von der Länge des Praktikums zusätzlich 5 (BA 60/90 LP) oder 10
Leistungspunkte (BA 120 LP) aus dem Bereich der Allgemeinen
Schlüsselqualifikationen hierfür verwendet werden.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium im
Bachelor-Studienprogramm Geschichte wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Kolleg/Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln grundlegende Kenntnisse, Theorien und
Methoden der Geschichtswissenschaft;
b.
Grundkurs:
dient dem Erlernen grundlegender Techniken wissenschaftlichen Arbeitens an
ausgewählten historischen Beispielen;
c.
Übungen:
dienen der Verfestigung und Erweiterung der
in Proseminaren, Kursen, der Schreibwerkstatt und Vorlesungen erlernten
Fähigkeiten und Kenntnisse;
d.
Proseminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
e.
Kurse: dienen der Vertiefung und Erweiterung
fachwissenschaftlicher Methoden und Theorien und erschließen weitere
historische Themenfelder;
f.
Exkursionen:
dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Proseminaren und Kursen
erworbenen Kenntnisse;
g.
Schreibwerkstatt
(nur BA 120): dient dem vertieften Einüben der Abfassung wissenschaftlicher
Texte.
§ 9
Abschlussbezeichnung
(nur 90 und 120 LP)
Gemäß § 13 Abs. 1 ABStPOBM
bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang
das Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die
Abschlussbezeichnung. Demgemäß führt das Bachelor-Studium der
Geschichte in Kombination mit einem weiteren Studienprogramm zum Abschluss
eines Bachelor of Arts (B.A.)
§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von
Modulleistungen sind:
a.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer;
b.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 10-15 Seiten bzw.
25.000-37.500 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Einführungsmodulen und von 15-20
Seiten bzw. 37.500-50.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Vertiefungsmodulen
sowie im Modul Theorie und Methoden;
c.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;
d.
Praktikumsbericht:
eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von
ca. 5 Seiten (BA 90) bzw. ca. 10 Seiten (BA 120);
e.
Bachelor-Arbeit:
Näheres dazu unter § 13.
(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20
Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen außer dem Modul Bachelor-Arbeit die
Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung die
entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die Bachelor-Arbeit
kann nur einmal wiederholt werden.
(3) Eine nicht bestandene
Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme und
Modulbeschreibungen.
§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1) Die
Teilnahmevoraussetzungen der Modulleistungen (§ 15 Abs. 2 ABStPOBM) ergeben
sich aus den Studienprogrammübersichten und den Modulbeschreibungen des
Studienprogramms.
(2) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden
spätestens drei Wochen zuvor vom Studien- und Prüfungsausschuss durch Aushang
bekannt gegeben.
(3) Die Anmeldung zu den
Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der Anmeldung zur Modulleistung.
Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt. Die Zulassung zur
Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.
§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für das Studienprogramm
Geschichte (60, 90 und 120 Leistungspunkte) wird von den Fachvertreterinnen und
Fachvertretern des Instituts für Geschichte ein Studien- und Prüfungsausschuss
gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist..
(2) Der Studien- und
Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer
wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und
einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.
§ 13
Bachelor-Arbeit
(gilt nur für das Studienprogramm 90 LP incl. BA-Arbeit und 120 LP)
(1) Eine Bachelor-Arbeit ist
obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten (§
20 Abs. 2 ABStPOBM).
(2) Wird nicht in diesem,
sondern in dem anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine
Bachelor-Arbeit geschrieben, dann ist sowohl das Vertiefungsmodul Vormoderne
als auch das Vertiefungsmodul Moderne zu belegen (§ 20 Abs. 4 ABStPOBM).
(3) Der Umfang der
Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 30 Seiten bzw. 75.000 Zeichen (incl.
Leerzeichen) aufweisen.
(4) Zur Bachelor-Arbeit
zugelassen wird nur, wer 60 Leistungspunkte im Studienprogramm Geschichte (90
LP) bzw. 90 Leistungspunkte im Studienprogramm Geschichte (120 LP) erfolgreich
absolviert hat (§ 20 Abs. 6 ABStPOBM).
(5) Das Thema der
Bachelor-Arbeit wird 4 Wochen nach der Anmeldung durch die Studierende bzw. den
Studierenden über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer
bzw. einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw.
Prüfer betreut (§ 20 Abs. 7 ABStPOBM).
(6) Die Studentin bzw. der Student
fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung bei, dass sie bzw. er die Arbeit
selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht
in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich
gemacht hat.
(7) Die Arbeit ist in
dreifacher schriftlicher Ausfertigung und in einfacher elektronischer
Ausfertigung fristgerecht abzugeben.
§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 6)
regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.
Diese Fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 25. Januar
2007
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Studienprogrammübersicht
gemäß § 6
Studienprogramm
BA Geschichte (60 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Teilnahme-voraussetzungen |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
nein |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Vertiefungsmodul
Vormoderne oder Vertiefungsmodul Moderne |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Modul
Theorie und Methoden |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Studienprogramm
BA Geschichte (90 LP ohne BA-Arbeit)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Teilnahme-voraussetzungen |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1. Semester,
obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
nein |
ja |
10 LP |
nein |
ASQ |
1. Semester |
|
|
nein |
nein |
5 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Modul
Theorie und Methoden |
2.-4. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Praktikumsmodul |
2.-4. Semester |
Praktikum |
Praktikumsbericht |
ja |
ja |
5 LP |
nein |
Vertiefungsmodul
Vormoderne |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Vertiefungsmodul
Moderne |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Schwerpunktmodul |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Mündliche Prüfung |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Studienprogramm
BA Geschichte (90 LP mit BA-Arbeit)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Teilnahme-voraussetzungen |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
nein |
ja |
10 LP |
nein |
ASQ |
1. Semester |
|
|
nein |
nein |
5 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Modul
Theorie und Methoden |
2.-4. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Praktikumsmodul |
2.-4. Semester |
Praktikum |
Praktikumsbericht |
ja |
ja |
5 LP |
nein |
Vertiefungsmodul
Vormoderne oder Vertiefungsmodul Moderne |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Schwerpunktmodul |
5.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Mündliche Prüfung |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
BA-Arbeit |
5.-6. Semester |
Selbststudium |
BA-Arbeit |
ja |
nein |
10 LP |
ja |
Studienprogramm
BA Geschichte (120 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Teilnahme-voraussetzungen |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
nein |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
1.-2. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Vormoderne |
1.-2. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Einführungsmodul
Moderne |
1.-2. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
ASQ |
3.-6. Semester |
|
|
nein |
nein |
10 LP |
nein |
Argumentations-techniken
und Schreibwerkstatt |
3.-6. Semester |
Schreibwerkstatt 2 SWS |
4 Kurztexte |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Praktikumsmodul |
3.-6. Semester |
Praktikum |
Praktikumsbericht |
ja |
ja |
10 LP |
nein |
Modul
Theorie und Methoden |
3.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Vertiefungsmodul
Vormoderne |
3.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Vertiefungsmodul
Moderne |
3.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
Schwerpunktmodul |
3.-6. Semester |
Übung 2 SWS |
Mündliche Prüfung |
ja |
ja |
10 LP |
ja |
BA-Arbeit |
3.-6. Semester |
Selbststudium |
BA-Arbeit |
ja |
nein |
10 LP |
ja |