Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 4 vom 13. März 2007, S. 30


Naturwissenschaftliche Fakultät III


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences)
im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 25.04.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences) im Ein-Fach-Master-Studiengang (120 Leistungspunkte) beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Art des Master-Studienprogramms

§ 3 Ziele des Studienprogramms

§ 4 Studienberatung

§ 5 Zulassung zum Studium

§ 6 Studienbeginn

§ 7 Aufbau des Studienprogramms

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 9 Abschlussbezeichnung

§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 11 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 13 Master-Arbeit

§ 14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 15 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienprogrammübersicht

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften (120 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Master-Studiengang.

 

(2) Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der Angewandten Geowissenschaften im Ein-Fach-Master-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Art des Master-Studien
programms

 

Bei dem Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften handelt es sich um einen konsekutiven Master-Studiengang. Das Studienprogramm ist eher anwendungsorientiert.

 

§ 3
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Ziel des Studienprogramms ist es, vertiefende Kenntnisse in den Geowissenschaften zu vermitteln. Mit naturwissenschaftlichen Methoden wird das Verständnis der Prozesse im Erdinneren und an der Erdoberfläche erweitert; die raum-zeitliche Dynamik des Systems Erde wird vernetzt betrachtet. Es werden Methoden und Techniken zur selbständigen verantwortungsvollen Tätigkeit in folgenden wählbaren Fachgebieten erlernt:

 

·           Geodynamik und Georisiko,

·           Ingenieurgeologie, Hydro- und Umweltgeologie,

·           Technische Mineralogie, Lagerstättenkunde.

 

Vertiefungsrichtung Geodynamik und Georisiko:

Geowissenschaftliche Grundlagenforschung, Bereitstellung von geowissenschaftlichen Daten für die Gesellschaft, Beurteilung von Georisiken.

 

Vertiefungsrichtung Ingenieurgeologie, Hydro- und Umweltgeologie:

Planung und Bewertung von anthropogenen Eingriffen in die Geosphäre, Bearbeitung von Baugrund- und Geotechnikfragen, Fragen der Entsorgung von Abfällen und Abwässern, Fragen der Grundwasser-Erschließung.

 

Vertiefungsrichtung Technische Mineralogie, Lagerstättenforschung:

Auffindung, Verarbeitung und Bewertung mineralischer Rohstoffe, Synthese und Charakterisierung von Materialien, Behandlung von Reststoffen, Energieversorgung.

(2) Der Masterabschluss Angewandte Geowissenschaften stellt hierbei den zweiten qualifizierenden Abschluss zur Ausübung komplexer geowissenschaftlicher Tätigkeiten in Wissenschaft und Praxis dar. Damit sollen Fachkräfte herangebildet werden, die zu einem zukunftsweisenden Umgang mit Ressourcen anleiten können und den Fortbestand der zivilisierten Gesellschaft wesentlich sichern helfen.

 

(3) Das Profil des Studienprogramms qualifiziert bei entsprechender Kombination von Wahlmodulen für folgende Forschungs- und Berufsfelder: Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Dienstleistungsbereich im nationalen und internationalen Rahmen (Consulting, Versicherungen, Energiekonzerne), Ämter, Behörden, Geobüros, Industriebetriebe.

 

§ 4
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und Studienberater.

 

(3) Bei Nichtbestehen von mehreren Modulleistungen wird die Inanspruchnahme der Studienfachberatung dringend empfohlen.

 

(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 5
Zulassung zum Studium

 

(1) Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften.

 

(2) Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studienprogramm ist der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses Angewandte Geowissenschaften (180 Leistungspunkte) oder gleichwertiger Abschlüsse.

 

(3) Über die Äquivalenz anderer Abschlüsse als des Bachelorabschlusses Angewandte Geowissenschaften entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Die Wahl von Brückenmodulen aus dem Bachelor-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften kann verpflichtend durch den Studien- und Prüfungsausschuss vorgeschrieben werden.

 

(4) Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für dieses Studienprogramm.

 

(5) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu 15 % der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 6
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt zum Wintersemester.

 

§ 7
Aufbau des Studienprogramms

 

Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Teilnahmevoraussetzungen, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium im Master-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.         Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

c.         Geländeübungen: dienen der Ausbildung in geowissenschaftlicher Feldarbeit und Schulung dreidimensionalen Denkens als Alleinstellungsmerkmal der Geologen und Mineralogen;

d.         Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

e.         Laborübungen: dienen der praxisbezogenen Ausbildung und dem Erlernen entsprechender Methoden und Fertigkeiten;

f.          Projektarbeiten: dienen der eigenständigen Bearbeitung eines wissenschaftlichen Themas unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

g.         Tutorien: begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

h.         Kolloquien: führen die Studierenden in übergeordnete geowissenschaftliche Themenstellungen ein;

i.           Exkursionen: dienen dem Erwerb regionaler Kenntnisse in Geologie und Mineralogie.

 

§ 9
Abschlussbezeichnung

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Master of Science (MSc) verliehen.

 

§ 10
Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.         Mündliche Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;

b.         Referat: eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von maximal 30.000 Textzeichen;

c.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 90.000 Textzeichen;

d.         Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;

e.         Kartierbericht: schriftliche Ausarbeitung von Geländedaten von maximal 30.000 Textzeichen und einer farbigen Geologischen Karte;

f.          Exkursionsprotokoll: Niederschrift zu Inhalt und Ablauf einer Exkursion von 6.000 bis 12.000 Textzeichen;

g.         Master-Arbeit: Näheres dazu unter § 13;

h.         Projektarbeitsbericht: eine schriftliche Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Themas von in der Regel maximal 30.000 Textzeichen;

i.           Regelmäßige Bearbeitungen von Übungsaufgaben: schriftliche Bearbeitung von Übungsbögen zwecks Leistungskontrolle.

 

(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der Master-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

 

(3) Die erste Wiederholung findet am Beginn des Folgesemesters statt, die zweite Wiederholung ist die Modulwiederholung im folgenden Studienjahr. Die Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(4) Bei Import von Modulen aus anderen Fachgebieten gelten die jeweiligen Bestimmungen der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung des exportierenden Fachgebietes.

 

§ 11
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.

 

§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienprogramm Master Angewandte Geowissenschaften wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Geowissenschaften ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der durch den Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 13
Master-Arbeit

 

(1) Eine Master-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.

 

(2) Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 200.000 Textzeichen aufweisen.

 

(3) Zur Master-Arbeit zugelassen wird nur, wer mindestens 80 Leistungspunkte im Studienprogramm erfolgreich absolviert hat.

 

(4) Das Thema der Master-Arbeit wird in der Regel zu Ende des dritten Semesters über den Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut. Der Beginn der Master-Arbeit wird dem Prüfungsausschuss angezeigt.

 

(5) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 7) regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 15
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geowissenschaften am 25.04.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 17.01.2007.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 17. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Studienprogrammübersicht (gemäß § 7)

 

Nr.

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Modulleistung

Teilnahme-voraussetzungen
ja/nein

Modulvorleistung

Anteil an der Abschlussnote

Empfehlung
Studiensemester

 

MSc – Vertiefung Geodynamik & Geochronologie

 

 

M1

Geodynamik von Gebirgen

2
Exkursion 9 Tage

5 LP

Klausur
Exkursionsbericht

ja

ja

5/120

1. Semester +
2. Semester

M2

Field School Geodynamik

Geländeübung
14 Tage oder
Blockkurs Profilbilanzierung

5 LP

Kartierbericht oder Bericht

ja

ja

5/120

2. Semester

M3

Geochronologie

4

5 LP

Klausur

ja

ja

5/120

1. Semester

M4

Laborarbeit Geochronol.

Kompaktkurs
14 Tage

5 LP

Ergebnisbericht

ja

ja

5/120

2. Semester

 

MSc – Vertiefung Technische Mineralogie

 

 

M5

Angewandte und technische Mineralogie 1

4

5 LP

Klausur

ja

ja

5/120

1. Semester

M6

Angewandte und Technische Mineralogie 2

4

5 LP

Klausur

ja

ja

5/120

2. Semester

M7

Fortgeschrittene-Laborübung Angewandte und Technische Mineralogie

4

5 LP

Praktikum und mündliche Prüfung
Seminar-Vortrag

ja

ja

5/120

2. Semester

M8

Fortgeschrittenübung Angewandte und Umwelt- Mineralogie

2 +
Exkursion 4 Tage

5 LP

Praktikum und mündliche Prüfung
Exkursionsbericht

ja

ja

5/120

3. Semester

 

MSc – Vertiefung  Petrologie/Lagerstättenforschung

 

 

M9

Konzeptionelle und empirische Methoden der Lagerstättenforschung

4

5 LP

Projektarbeit

ja

ja

5/120

1. + 2. Semester

M10

Spezielle Methoden der Lagerstättenforschung

4 +
Gelände 3 Tage

5 LP

Hausarbeit

ja

ja

5/120

1. + 2. Semester

M11

Lagerstättenkundliche Modellierung

4

5 LP

Seminarvortrag

ja

ja

5/120

3. Semester

M12

Rohstoffexploration mittels Fernerkundung

4

5 LP

Hausarbeit

ja

ja

5/120

3. Semester

 

MSc – Vertiefung  Hydro-Umweltgeologie

 

 

M13

Umweltgeologie

4

5 LP

Klausur

ja

ja

5/120

1. Semester

M14

Umweltverträglich-keitsprüfung

4

5 LP

Klausur

ja

ja

5/120

2. Semester

M15

Hydrogeologische Modellierung

4

5 LP

Klausuren

ja

ja

5/120

2. Semester

M16

Seminar Projektbearbeitung in der Hydro- u. Umweltgeologie

4

5 LP

Projektbericht

ja

ja

5/120

3. Semester

 

MSc - Vertiefung  Ingenieurgeologie/Geotechnik

 

 

M17

Grundlagen der Felsmechanik – Geomechanik der Festgesteine

4

5 LP

Mündliche oder schriftliche Prüfung

ja

ja

5/120

1. Semester

M18

Geotechnische Berechnung und Modellierung

4

5 LP

Ausarbeitung einer Aufgabe

ja

ja

5/120

2. Semester

M19

Labor- und Feldmethoden
Methoden der Geotechnik

4

5 LP

Schriftliche Darstellung von Versuchen

ja

ja

5/120

2. Semester

M20

Projektarbeit in Ingenieurgeologie/Geotechnik

4

5 LP

Schriftlicher Bericht

ja

ja

5/120

3. Semester

 

MSc

Brückenmodule + Nachbargebiete

 

 

M21

Brückenmodul 1

„mise en niveau“
Module aus BSc, falls Basiswissen fehlt

5 LP

Je nach Modul

ja

ja

5/120

1. Semester

M22

Brückenmodul 2

„mise en niveau“
Module aus BSc, falls Basiswissen fehlt

5 LP

Je nach Modul

ja

ja

5/120

1. Semester

M23

a

b

c

d

Vernetzung Nachbarfächer

Bodenkunde
Phys. Geogr. + Geoökologie
Geofernerkundung/
Statistische Verfahren
Chemie

Max. 20 LP
Wahloptionen

Je nach Wahlmodul

ja

ja

 

 

MTH

MSc- Thesis

 

30 LP

MSc-Arbeit

ja

nein

30/120

4. Semester