Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 3 vom 27. Februar 2007, S. 31


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Soziologie
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang (60, 90 und 120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 21.06.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme Soziologie (60, 90 und 120 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Studienbeginn

§ 6 Kombination von Studienprogrammen

§ 7 Aufbau der Studienprogramme

§ 8 Praktikum

§ 9 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 10 Abschlussbezeichnung

§ 11 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 12 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

§ 13 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 14 Bachelor-Arbeit

§ 15 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 16 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienprogrammübersichten

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau der Studienprogramme im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang

 

·              Soziologie (60 Leistungspunkte),

·              Soziologie (90 Leistungspunkte) und

·              Soziologie (120 Leistungspunkte).

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung für die Studienprogramme Soziologie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Das Studium vermittelt den Studierenden die wichtigsten Theorien und grundlegenden Wissensbestände der Soziologie, die Grundlagen der Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik sowie der Sozialstrukturanalyse. Darüber hinaus sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, spezielle soziologische Fragestellungen und Bereiche der Soziologie je nach eigenem Interesse auszuwählen und in selbstständiger Arbeitsweise zu vertiefen.

Das übergreifende Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden mit einer Palette sowohl fachspezifischer als auch generalisierbarer Kompetenzen auszustatten, und sie damit für verschiedene und sich wandelnde Berufsfelder in einer stark in Bewegung befindlichen Gesellschaft vorzubereiten. Als zentrale fachspezifische, berufsrelevante Kernkompetenz wird dabei die reflektierte Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden angesehen. Ziel des Studienprogramms Soziologie (60 Leistungspunkte) ist es, grundlegende Kenntnisse in den Bereichen soziologische Theorie, Methoden der empirischen Sozialforschung, Sozialstruktur und spezielle Soziologie zu erlernen. Zusätzlich werden im Studienprogramm Soziologie (90 Leistungspunkte) vertiefende Kenntnisse im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik vermittelt. Weiterhin wird durch geeignete Lernformen (z.B. Praktikum, Module zu Schlüsselqualifikationen) eine selbstständige, anwendungsorientierte Arbeitsweise erlernt. Darüber hinaus sollen Studierende des Studienprogramms Soziologie (120 Leistungspunkte) Kompetenz im Bereich sozialwissenschaftlicher Projektarbeit erlangen.

 

(2) Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studienfachs Soziologie finden ihre Arbeitsplätze und Betätigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Praxisfeldern in der sozialwissenschaftlichen Forschung, im (Weiter-) Bildungssektor, in der öffentlichen Verwaltung, in Interessenvertretungen, Verbänden und Parteien, in den Medien und im Kultursektor, in Wirtschaftsunternehmen, in wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen und in nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.

 

(2) Eine Studienfachberatung erfolgt durch die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater des Instituts für Soziologie zu ihren Sprechzeiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat ein vergleichbares Soziologie-Studium endgültig nicht bestanden hat oder wenn sie bzw. er sich in einem solchen Studium in einem Prüfungsverfahren befindet.

 

(2) Englische Sprachkenntnisse werden für das erfolgreiche Studium des Studienprogramms Soziologie dringend empfohlen (z.B. für das Studium englischsprachiger Fachliteratur, den Besuch englischsprachiger Lehrveranstaltungen oder englischsprachiger Gastvorträge).

 

(3) Der Nachweis der  Zulassungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes.

 

(4) Anträge zum Studiengangswechsel entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

(5) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu zwei Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt zum Wintersemester.

 

§ 6
Kombination von Studienprogrammen

 

(1) Gemäß § 7 Abs. 3 ABStPOBM können die Studienprogramme im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang mit Ausnahme der Kombinationen Soziologie mit Politikwissenschaft frei kombiniert werden. Statt dieser Kombinationen ist der Ein-Fach-Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft und Soziologie (180 Leistungspunkte) zu studieren.

 

(2) Gemäß § 7 Abs. 4 ABStPOBM werden Kombinationen mit folgenden Studienprogrammen empfohlen:

 

Studienprogramm Soziologie ... LP mit:

60 LP

90 LP

120 LP

Erziehungswissenschaft

 

 

X

Ethnologie

 

X

X

Geographie

X

 

X

Geschichte

X

X

X

Japanologie

 

X

X

Medien- und Kommunikationswissenschaften

 

X

 

Philosophie

 

X

X

Psychologie

 

 

X

Wirtschaftsinformatik

X

 

X

Wirtschaftswissenschaften

X

 

X

 

§ 7
Aufbau der Studienprogramme

 

(1) Der Aufbau (Gliederung der Module in Studienbereiche) und der Ablauf (Gliederung der Module nach Studiensemester) der Studienprogramme Soziologie ergibt sich aus den Studienprogrammübersichten in der Anlage. Das Bachelor-Studium Soziologie gliedert sich in die Bereiche:

 

·              Soziologische Theorie,

·              Methoden und Statistik,

·              Sozialstruktur,

·              Spezielle Soziologien,

·              Schlüsselqualifikationen (nur 90 und 120 Leistungspunkte),

·              Praktikum (nur 90 und 120 Leistungspunkte) und die

·              Abschlussarbeit (nur 90 und 120 Leistungspunkte).

 

(2) Gemäß § 7 Abs. 7 ABStPOBM werden für die Studienprogramme Soziologie (90 Leistungspunkte) und Soziologie (120 Leistungspunkte) im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation Englisch-, Präsentations-, Medienkompetenz- und EDV-Module empfohlen.

 

§ 8
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.

 

(2) Praktika sind vorzugsweise in die vorlesungsfreie Zeit zu legen.

 

(3) Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten in das Studienprogramm Soziologie (120 Leistungspunkte) oder mit dem Volumen von 5 Leistungspunkten in das Studienprogramm Soziologie (90 Leistungspunkte) integriert. Im Studienprogramm Soziologie (60 Leistungspunkte) ist kein Praktikum vorgesehen.

 

§ 9
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Soziologie wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Für alle Veranstaltungen gilt die Pflicht zur kontinuierlichen Teilnahme. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Vorlesungen: In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung und zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln;

b.         Übungen: Übungen sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu entsprechenden Vorlesungen. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse oder der Vermittlung spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;

c.         Seminare: Seminare sind auf aktive Mitarbeit (z.B. Vorträge, Referate) der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu Themen der Module, denen sie zugeordnet sind. Es werden Arbeitstechniken, Arbeit mit Fachliteratur und die kritische Diskussion eingeübt. Studierende werden in Seminaren zur selbstständigen Arbeit angeleitet;

d.         Forschungsprojekte: Forschungsprojekte sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen die Studierenden unter Anleitung eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Sie dienen der Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden durch praktische Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den Umgang mit sozialwissenschaftlichem Datenmaterial;

e.         Tutorien: Tutorien werden von fortgeschrittenen Studierenden geleitet und bieten die Gelegenheit, Probleme des Studiums sowie Fragestellungen, die sich aus Kursen ergeben, gemeinsam zu diskutieren. Sie dienen dem Monitoring der zugehörigen Veranstaltung, der Betreuung der Studierenden, dem Einüben von Lehrkompetenzen und der Förderung der Kommunikation der Studierenden untereinander;

f.          Kolloquien: Kolloquien dienen der freien Diskussion zwischen Lehrenden und Studierenden über ausgewählte fachliche Themen;

g.         Exkursionen: Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

 

§ 10
Abschlussbezeichnung

 

Gemäß § 13 Abs. 1 ABStPOBM bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang das Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die Abschlussbezeichnung. Dem gemäß führt das Bachelor-Studium der Soziologie mit 120 Leistungspunkten bzw. mit 90 Leistungspunkten und Abschlussarbeit in Kombination mit einem weiteren Studienprogramm zum Abschluss eines Bachelor of Arts (Soziologie).

 

§ 11
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.         Referat: Ein Referat fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein vorgegebenes Themen- oder Forschungsgebiet gegeben. Zu einem Referat gehört in der Regel eine Tischvorlage;

b.         Präsentation: Eine Präsentation dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken; sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit erfolgen;

c.         Diskussionsleitung: Die Diskussionsleitung kann den Studierenden übertragen werden, die sich darauf vorbereiten, die Diskussion durch geeignete Thesen und Fragen in Gang zu setzen, sie zu strukturieren und ihre Ergebnisse zusammenzufassen;

d.         Diskussionsteilnahme: Unter Diskussionsteilnahme ist die aktive, möglichst laufende Mitarbeit in Form von Fragen und Kommentaren in einer Lehrveranstaltung zu verstehen;

e.         Sitzungsmoderation: Die Sitzungsmoderation beinhaltet die Struktur der Sitzung und die Darstellung des Diskussionsprozesses. Im Unterschied zur Diskussionsleitung werden die Inhalte von der Gruppe eingebracht. Bewertet wird der Führungsstil der Moderation bzw. des Moderators;

f.          Klausur: Klausuren sind schriftliche Arbeiten zu einem oder mehreren Themen, die selbstständig, in der Regel ohne Hilfsmittel und in einer begrenzten Zeitspanne zu bearbeiten sind;

g.         Hausarbeit: Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem vorgegebenen Thema, in denen die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen kann;

h.         Empirischer Forschungsbericht: Empirische Forschungsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens in empirischen Forschungsprojekten einschließlich der strukturierten Darstellung von Forschungsfragen und Forschungsergebnissen;

i.           Praktikumsbericht: Praktikumsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten während eines Praktikums;

j.           Sitzungsmoderationsbericht: Sie sind sachliche Darstellungen über den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung), wobei insbesondere auf den Diskussionsverlauf Bezug genommen wird;

k.         Protokoll: Protokolle sind genaue, aber dennoch auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang einer Untersuchung oder den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

l.           Regelmäßige Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Sie sind schriftliche Ausarbeitungen zu konkreten Fragen, worin sowohl Wissensaneignung als auch die beispielhafte Anwendung des erworbenen Wissens dokumentiert wird;

m.       Kurztest: Ein Kurztest ist eine knappe Wissensabfrage mit offenen und geschlossenen Fragen;

n.         Bachelor-Arbeit: Näheres dazu unter § 14.

 

(2) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Die Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.

 

(3) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme und Modulbeschreibungen

 

§ 12
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Anmeldung zu den Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.

 

(2) Die Teilnahmevoraussetzungen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(3) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

§ 13
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Studienprogramms Soziologie bilden die Fachvertreterinnen und Fachvertreter des Instituts für Soziologie einen vom Fakultätsrat zu bestätigenden Studien- und Prüfungsausschuss (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 14
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2 ABStPOBM) in den Studienprogrammen Soziologie (120 Leistungspunkte) und Soziologie (90 Leistungspunkte).

 

(2) Wird nicht im Studienprogramm Soziologie (90 Leistungspunkte), sondern im anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine Bachelor-Arbeit geschrieben, dann sind an Stelle der Bachelor-Arbeit die Module T3 Aufbaumodul soziologische Theorie, SP1 Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie und SP2 Spezielle Soziologie zu belegen (§ 20 Abs. 4 ABStPOBM). Anderfalls wird neben der Bachelor-Arbeit nur eins der beiden Module SP1 Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie und SP2 Spezielle Soziologie belegt.

 

(3) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird zu Beginn des sechsten Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. eines Prüfers betreut (§ 20 Abs. 7 ABStPOBM).

 

(4) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 40 Seiten aufweisen.

 

(5) Die bzw. der Studierende fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 15
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

(1) Angaben zu Modulen, die aus mehreren Teilleistungen gemäß § 21 Abs. 1 ABStPOBM bestehen, und Angaben zum Anteil dieser Teilleistungen an der jeweiligen Modulnote sind in der Studienprogrammübersicht und den allgemeinen Modulbeschreibungen der Studienprogramme zu finden. Sie sind wie folgt geregelt:

 

Modul

Modulvorleistung

Modulteilleistung

Anteil

T1 Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

-

Hausarbeit

100%

T2 Basismodul soziologische Theorie

-

Klausur
Hausarbeit

30%
70%

T3 Aufbaumodul soziologische Theorie

Referat

Hausarbeit

100%

M1 Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

-

Klausur

100%

M2 Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

-

Klausur
Projektbericht

30%

70%

M2 Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten

-

Klausur

100%

M3 Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

-

Klausur
Projektbericht

30%
70%

M3 Einführung in die deskriptive Statistik

-

Klausur

100%

M4 Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

-

Klausur

100%

SO1 Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

-

Klausur

100%

SO2 Wirtschaft und Staat

Referat

Hausarbeit

100%

SO3 Weltgesellschaft im Werden

Referat

Hausarbeit

100%

SP1 Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

Referat

Hausarbeit

100%

SP2 Spezielle Soziologie

Mündliche Leistung

schriftliche Leistung

100%

FSQ1 EDV-Anwendungen für Soziologen

5 Übungsaufgaben

Hausarbeit

Unbenotet

FSQ2 Abschlussprojekt

-

Projektbericht

Unbenotet

ASQ1

Regelt der Anbieter

Unbenotet

ASQ2

Unbenotet

AA Abschlussarbeit

-

Abschlussarbeit

100%

PR 6-Wochen-Praktikum

-

Praktikumsbericht

Unbenotet

PR 3-Wochen-Praktikum

-

Praktikumsbericht

Unbenotet

 

(2) Der Studienprogrammübersicht und den allgemeinen Modulbeschreibungen ist zu entnehmen, welche Module benotet werden (§ 21 Abs. 1 ABStPOBM) und in die Gesamtnote eingehen (§ 22 Abs. 1 ABStPOBM). Die Berechnung der Gesamtnote für das jeweilige Studienprogramm ergibt sich wie folgt:

 

Modul

60 LP

90 LP ohne AA

90 LP mit AA

120 LP

T1

Benotet 10/30

Benotet 10/50

Benotet 10/50

Benotet 10/60

T2

Benotet 0/30

Benotet 0/50

Benotet 0/50

Benotet 0/60

T3

Benotet 0/30

Benotet 5/50

-

Benotet 5/60

M1

Benotet 0/30

Benotet 0/50

Benotet 0/50

Benotet 0/60

M2 mit Projekt

-

Benotet 10/50

Benotet 10/50

Benotet 10/60

M2

Benotet 5/30

-

-

-

M3 mit Projekt

-

Benotet 10/50

Benotet 10/50

Benotet 10/60

M3

Benotet 5/30

-

-

-

M4

-

Benotet 0/50

Benotet 0/50

Benotet 0/60

SO1

Benotet 5/30

Benotet 5/50

Benotet 5/50

Benotet 5/60

SO2

Benotet 5/30

Benotet 5/50

Benotet 5/50

Benotet 5/60

SO3

-

-

-

Benotet 0/60

SP1

Benotet 0/30

Benotet 5/50

Benotet 0/50

Benotet 5/60

SP2

Benotet 0/30

Benotet 0/50

Benotet 0/50

Benotet 0/60

FSQ1

-

Unbenotet 0/50

Unbenotet 0/50

Unbenotet 0/60

FSQ2

-

-

-

Unbenotet 0/60

ASQ1

-

Unbenotet 0/50

Unbenotet 0/50

Unbenotet 0/60

ASQ2

-

-

-

Unbenotet 0/60

AA

-

-

Benotet 10/50

Benotet 10/60

PR 6-Wochen

-

-

-

Unbenotet 0/60

PR 3-Wochen

-

Unbenotet 0/50

Unbenotet 0/50

-

 

§ 16
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 21. Juni 2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 17.01.2007.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 17. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersichten

 

Studienprogrammübersichten (gemäß § 7)

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (120 Leistungspunkte) nach Studienbereichen

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil an der Gesamtnote

Semester

Bereich: Soziologische Theorie

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

Wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/60

1.

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/60

2.

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

5/60

4.

Bereich: Methoden und Statistik

 

 

 

 

 

 

 

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

Wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/60

1.

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

4

10

M1

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/60

2.

M3: Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

4

10

M1, M2

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/60

3.

M4: Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

3

5

M3

-

Klausur

0/60

4.

Bereich: Sozialstruktur

 

 

 

 

 

 

 

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/60

1.

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/60

3.

SO3: Weltgesellschaft im Werden

3

5

-

Referat

Hausarbeit

0/60

5.

Bereich: Spezielle Soziologien

 

 

 

 

 

 

 

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/60

4.

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/60

5.

Bereich: Schlüsselqualifikationen

 

 

 

 

 

 

 

FSQ1: EDV-Anwendungen für Soziologen

4

5

-

5 Übungsaufgaben

Hausarbeit

0/60

1. + 2.

FSQ2: Abschlussprojekt

2

5

Wünschenswert: SP1, SP2

-

Projektbericht

0/60

6.

ASQ1: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/60

3.

ASQ2: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/60

4.

Bereich: Abschluss

 

 

 

 

 

 

 

AA: Abschlussarbeit

0

10

-

-

Abschlussarbeit

10/60

6.

Bereich: Praktikum

 

 

 

 

 

 

 

PR: 6-Wochen-Praktikum

2

10

-

-

Praktikumsbericht

0/60

5.

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (120 Leistungspunkte) nach Studiensemestern

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil an der Gesamtnote

Studienbereich

1. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/60

Soziologische Theorie

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/60

Methoden und Statistik

FSQ1/1: EDV-Anwendungen für Soziologen

2

0

-

3 Übungsaufgaben

-

0/60

Schlüsselqualifikationen

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/60

Sozialstruktur

2. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Obligatorisch: T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/60

Soziologische Theorie

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

4

10

M1

-

Klausur

10/60

Methoden und Statistik

FSQ1/2: EDV-Anwendungen für Soziologen

2

5

-

2 Übungsaufgaben

Hausarbeit

0/60

Schlüsselqualifikationen

3. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M3: Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

4

10

M1, M2

-

Klausur (30%)
Projektbericht (70%)

10/60

Methoden und Statistik

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/60

Sozialstruktur

ASQ1: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/60

Schlüsselqualifikationen

4. Semester

 

 

 

 

 

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

5/60

Soziologische Theorie

M4: Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

3

5

M3

-

Klausur

0/60

Methoden und Statistik

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/60

Spezielle Soziologien

ASQ2: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/60

Schlüsselqualifikationen

5. Semester

 

 

 

 

 

 

 

SO3: Weltgesellschaft im Werden

3

5

-

Referat

Hausarbeit

0/60

Sozialstruktur

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/60

Spezielle Soziologien

PR: 6-Wochen-Praktikum

2

10

-

-

Paktikumsbericht

0/60

Praktikum

6. Semester

 

 

 

 

 

 

 

FSQ2: Abschlussprojekt

2

5

wünschenswert: SP1, SP2

-

Projektbericht

0/60

Schlüsselqualifikationen

AA: Abschlussarbeit

0

10

-

-

Abschlussarbeit

10/60

Abschluss

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (120 Leistungspunkte) nach Studienbereichen und -semestern

 

Semester

Soziologische Theorie

Methoden und Statistik

Sozialstruktur

Spezielle Soziologien

Schlüsselqualifikationen

Abschluss

Praktikum

Leistungspunkte

1. (WS)

T1: 10

M1: 5

SO1: 5

 

FSQ1/1: 0

 

 

20

2. (SS)

T2: 10

M2: 10

 

 

FSQ1/2: 5

 

 

25

3. (WS)

 

M3: 10

SO2: 5

 

ASQ1: 5

 

 

20

4. (SS)

T3: 5

M4: 5

 

SP1: 5

ASQ2: 5

 

 

20

5. (WS)

 

 

SO3: 5

SP2: 5

 

 

PR: 10

20

6. (SS)

 

 

 

 

FSQ2: 5

AA: 10

 

15

Leistungspunkte

25

30

15

10

20

10

10

120

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (90 Leistungspunkte) nach Studienbereichen

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil an der Gesamtnote

Semester

Bereich: Soziologische Theorie

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/50

1.

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Obligatorisch: T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/50

4.

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

5/50

6.

Bereich: Methoden und Statistik

 

 

 

 

 

 

 

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/50

1.

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

4

10

M1

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/50

2.

M3: Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

4

10

M1, M2

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/50

3.

M4: Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

3

5

M3

-

Klausur

0/50

4.

Bereich: Sozialstruktur

 

 

 

 

 

 

 

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/50

3.

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/50

5.

Bereich: Spezielle Soziologien

 

 

 

 

 

 

 

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

(5)/50

ab dem 5.

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/50

5.

Bereich: Schlüsselqualifikationen

 

 

 

 

 

 

 

FSQ1: EDV-Anwendungen für Soziologen

4

5

-

5 Übungsaufgaben

Hausarbeit

0/50

1. + 2.

ASQ1: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/50

5.

Bereich: Abschluss

 

 

 

 

 

 

 

AA: Abschlussarbeit

0

10

-

-

Abschlussarbeit

10/50

6.

Bereich: Praktikum

 

 

 

 

 

 

 

PR: 3-Wochen-Praktikum

2

5

-

-

Praktikumsbericht

0/50

6.

 

Wird die Abschlussarbeit im Studienprogramm Soziologie geschrieben, entfällt das Modul T3 und von den Modulen SP1 und SP2 wird eins gewählt.

Wird die Abschlussarbeit nicht im Studienprogramm Soziologie geschrieben, sind die Module T3, SP1 und SP2 zu belegen.

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (90 Leistungspunkte) nach Studiensemestern

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil an der Gesamtnote

Studienbereich

1. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/50

Soziologische Theorie

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/50

Methoden und Statistik

FSQ1: EDV-Anwendungen für Soziologen

2

0

-

3 Übungsaufgaben

-

0/50

Schlüsselqualifikationen

2. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit

4

10

M1

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/50

Methoden und Statistik

FSQ1: EDV-Anwendungen für Soziologen

2

5

-

2 Übungsaufgaben

Hausarbeit

0/50

Schlüsselqualifikationen

3. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M3: Einführung in die deskriptive Statistik mit Projektarbeit

4

10

M1, M2

-

Klausur (30%)
Projektarbeit (70%)

10/50

Methoden und Statistik

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/50

Sozialstruktur

4. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Obligatorisch: T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/50

Soziologische Theorie

M4: Einführung in die Inferenzstatistik und Regressionsanalyse

3

5

M3

-

Klausur

0/50

Methoden und Statistik

5. Semester

 

 

 

 

 

 

 

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/50

Sozialstruktur

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

0/50

Spezielle Soziologien

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/50

Spezielle Soziologien

ASQ1: Allgemeine Schlüsselqualifikation

X

5

regelt der Anbieter

0/50

Schlüsselqualifikationen

6. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

5/50

Soziologische Theorie

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/50

Spezielle Soziologien

AA: Abschlussarbeit

0

10

-

-

Abschlussarbeit

10/50

Abschluss

PR: 3-Wochen-Praktikum

2

5

-

-

Praktikumsbericht

0/50

Praktikum

 

Wird die Abschlussarbeit im Studienprogramm Soziologie geschrieben, entfällt das Modul T3 und von den Modulen SP1 und SP2 wird eins gewählt.

Wird die Abschlussarbeit nicht im Studienprogramm Soziologie geschrieben, sind die Module T3, SP1 und SP2 zu belegen.

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (90 Leistungspunkte) nach Studienbereichen und -semestern

 

Semester

Soziologische Theorie

Methoden und Statistik

Sozialstruktur

Spezielle Soziologien

Schlüsselqualifikationen

Abschluss

Praktikum

Leistungspunkte

1. (WS)

T1: 10

M1: 5

 

 

FSQ1/1: 0

 

 

15

2. (SS)

 

M2: 10

 

 

FSQ1/2: 5

 

 

15

3. (WS)

 

M3: 10

SO1: 5

 

 

 

 

15

4. (SS)

T2: 10

M4: 5

 

 

 

 

 

15

5. (WS)

 

 

SO2: 5

SP2: 5

ASQ1: 5

 

 

15

6. (SS)

T3: 5

 

 

SP1: 5

 

AA: 10

PR: 5

15

Leistungspunkte

25

30

10

10

10

10

5

90

 

Wird die Abschlussarbeit im Studienprogramm Soziologie geschrieben, entfällt das Modul T3 und von den Modulen SP1 und SP2 wird eins gewählt.

Wird die Abschlussarbeit nicht im Studienprogramm Soziologie geschrieben, sind die Module T3, SP1 und SP2 zu belegen.

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (60 Leistungspunkte) nach Studienbereichen

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil an der Gesamtnote

Semester

Bereich: Soziologische Theorie

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/30

1.

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Obligatorisch: T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/30

2.

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

0/30

6.

Bereich: Methoden und Statistik

 

 

 

 

 

 

 

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/30

3.

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten

3

5

M1

-

Klausur

5/30

4.

M3: Einführung in die deskriptive Statistik

3

5

M1, M2

-

Klausur

5/30

5.

Bereich: Sozialstruktur

 

 

 

 

 

 

 

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/30

3.

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/30

5.

Bereich: Spezielle Soziologien

 

 

 

 

 

 

 

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

0/30

4.

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/30

6.

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (60 Leistungspunkte) nach Studiensemestern

 

Modultitel

SWS

LP

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistung

Modulleistungen

Anteil
Gesamtnote

Studienbereich

1. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T1: Einführung in soziologische Grundprobleme und Theorien

4

10

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls M1

-

Hausarbeit

10/30

Soziologische Theorie

2. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T2: Basismodul soziologische Theorie

4

10

Obligatorisch: T1, wünschenswert: M1

-

Klausur (30%)
Hausarbeit (70%)

0/30

Soziologische Theorie

3. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M1: Einführung in Wissenschaftstheorie und Forschungslogik der Soziologie

3

5

wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des Moduls T1

-

Klausur

0/30

Methoden und Statistik

SO1: Bevölkerung, Ungleichheit und Kultur

3

5

-

-

Klausur

5/30

Sozialstruktur

4. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M2: Methoden der Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten

3

5

M1

-

Klausur

5/30

Methoden und Statistik

SP1: Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie

4

5

-

Referat

Hausarbeit

0/30

Spezielle Soziologien

5. Semester

 

 

 

 

 

 

 

M3: Einführung in die deskriptive Statistik

3

5

M1, M2

-

Klausur

5/30

Methoden und Statistik

SO2: Wirtschaft und Staat

4

5

-

Referat

Hausarbeit

5/30

Sozialstruktur

6. Semester

 

 

 

 

 

 

 

T3: Aufbaumodul soziologische Theorie

3

5

T2

Referat

Hausarbeit

0/30

Soziologische Theorie

SP2: Spezielle Soziologie

4

5

-

mündliche Leistung

schriftliche Leistung

0/30

Spezielle Soziologien

 

Studienprogrammübersicht Soziologie (60 Leistungspunkte) nach Studienbereichen und -semestern

 

Semester

Soziologische Theorie

Methoden und Statistik

Sozialstruktur

Spezielle Soziologien

Leistungspunkte

1. (WS)

T1: 10

 

 

 

10

2. (SS)

T2: 10

 

 

 

10

3. (WS)

 

M1: 5

SO1: 5

 

10

4. (SS)

 

M2: 5

 

SP1: 5

10

5. (WS)

 

M3: 5

SO2: 5

 

10

6. (SS)

T3: 5

 

 

SP2: 5

10

Leistungspunkte

25

15

10

10

60