Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 1 vom 30. Januar 2007, S. 16


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Indologie
(Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte)
im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 24.05.2006

 

Gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                            

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Aufbau des Studienprogramms

§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 7 Abschlussbezeichnung

§ 8 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 9 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 10 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 11 Bachelor-Arbeit

§ 12 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 13 Inkrafttreten

 

Anlage (gemäß § 5): Studienprogrammübersicht

                                                                                            

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der Indologie (90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Die Indologie ist eine forschungsorientierte Geisteswissenschaft, genauer, eine Bildungswissenschaft mit kulturhistorischer Schwerpunktsetzung. Ihr Gegenstand ist die Kultur- und Geistesgeschichte des vormodernen Indien vom 2. vorchristlichen Jahrtausend bis ca. 1800 n. Chr. auf der Basis von sprachlich überlieferten Dokumenten. Als Primärmethode kommt entsprechend die historisch-kritische Philologie zur Anwendung, in methodischer Hinsicht vor allem das strenge Training in grammatischen und philologischen Reflexionskategorien. Ziele sind: Kompetenz für indische Schriften, vormoderne Sprachen, Texte und Literaturen; Spezialisierung auf asiatische Weltreligionen und Philosophie; Befähigung zur Analyse des geistig autochthonen Kulturraums Indien und zu seiner Übersetzung in den Verständnishorizont Europas; Denken in geschichtlichen und kulturübergreifenden Dimensionen; fremde Denkmuster erkennen und interpretieren lernen; Anleitung zu folgerichtigem Denken bei komplexen Argumentationszusammenhängen in der Textinterpretation.

 

(2) Indologie ist ein Forschungsfach mit erkenntniswissenschaftlichem Charakter. Die Qualifizierung für eine akademische Laufbahn steht daher im Vordergrund. Darüber hinaus eine Qualifizierung für alle Berufsfelder, wo eine Nachfrage nach historisch und linguistisch spezialisierten Absolventinnen und Absolventen von Asienfächern besteht: Wirtschaft, Journalismus, Bibliotheken, Archive und Museen, Public Relations & Marketing, Bildung und Übersetzung, Entwicklungszusammenarbeit, Projektkoordination, Planungsstäbe, internationales Versicherungswesen.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) In das Studienprogramm Indologie können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Magister-Studium der Indologie zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben. Über die Anrechnung der Leistung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

(2) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 10% Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module,  Teilnahmevoraussetzungen, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

(2) Im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation werden Module aus folgenden Bereichen empfohlen: Wissenschaftsenglisch, Wissenschaftsfranzösisch, Kategorien der lateinischen Grammatik.

 

§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium im Studienprogramm Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien) (90 Leistungspunkte) wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.       Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.       Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten. In der besonderen Form der Lektüreübungen trainieren und festigen sie die Übersetzungsfertigkeiten der Studierenden. Anhand exemplarischer Texte vermitteln sie literaturwissenschaftliche Kenntnisse und interpretatorische Kompetenzen;

c.       Seminare: Dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein.

 

§ 7
Abschlussbezeichnung

 

Gemäß § 13 Abs. 1 ABStPOBM bestimmt im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang das Studienprogramm, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, auch die Abschlussbezeichnung. Demgemäß führt das Bachelor-Studium der Indologie (Kultur- und Geistesgeschichte des Vormodernen Indien), wenn in diesem die Abschlussarbeit verfasst wird, in Kombination mit einem beliebigen weiteren Studienprogramm zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.).

 

§ 8
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.       Mündliche Prüfung/Kolloquium: In der Regel 15-20 Minuten;

b.       Bachelor-Arbeit: Siehe § 11;

c.       Klausur: Schriftliche Prüfung von 90-120 Minuten Dauer;

d.       Praktikumsbericht: Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von maximal 5 Seiten;

e.       Schriftliche Übersetzungen: Philologische Übersetzung originalsprachlicher Texte.

 

(2) Formen von Modulvorleistungen sind:

 

a.       Wöchentliche Testate: Schriftliches Abfragen von Lerninhalten einer Übung oder eines Seminars von ca. 10 Minuten Dauer;

b.       Vorübersetzen / Vorinterpretieren / Lesekontrollen: Vorbereitung von Textpassagen bei Lektüreübungen;

c.       Referat / Präsentation: Mündliche Vorträge innerhalb von Seminaren, Übungen oder Exkursionen von ca. 15 Minuten Dauer mit anschließender Diskussion;

d.       Übersetzungsprotokolle: Die schriftliche Wiedergabe des Inhaltes von  zweistündigen Lehrveranstaltungseinheiten im Umfang von 3-5 Seiten;

e.       Textinterpretation: Inhaltliche Durchdringung und begründete Deutung von Textpassagen zu Teilthemen eines Seminars oder einer Übung.

 

(3) Gemäß §§ 14 Abs. 8; 20 Abs. 13 ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme des Moduls Bachelor-Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.

 

(4) Nicht bestandene Modulleistungen bzw. Teilleistungen müssen innerhalb von 5 Monaten nach Ende der Vorlesungszeit wiederholt werden. Die Termine hierzu werden mindestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang und über das elektronische Studien- und Prüfungsverwaltungssystem sowie über die konkreten Modulbeschreibungen bekannt gegeben.

 

§ 9
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht zugleich der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung der Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

§ 10
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienprogramm Indologie 90 LP wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Altertumswissenschaften ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der durch den Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 11
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch. Wird gemäß § 20 Abs. 4 ABStPOBM die Bachelor-Arbeit im Studienprogramm Indologie (90 LP) verfasst, bildet sie zusammen mit einer mündlichen Leistung ein eigenes Modul im Umfang von 15 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2 ABStPOBM).

 

(2) Wird nicht in diesem, sondern in dem anderen Studienprogramm des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs eine Bachelor-Arbeit geschrieben, dann sind an Stelle der Bachelor-Arbeit folgende Module zu belegen:

 

·         Moderne südasiatische Sprache: Grundkurs,

·         Religiös-kulturelle Strukturen des heutigen Südasiens.

 

(3) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 40 Textseiten zu je 2.500 Zeichen aufweisen.

 

(4) Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer 70 Leistungspunkte im Studienprogramm erworben hat.

 

(5) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird frühestens zu Beginn des 5. Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut.

 

(6) Die mündliche Leistung findet nach Begutachtung der Bachelor-Arbeit statt und dauert in der Regel 15-20 Minuten.

 

(7) Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.

 

(8) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 12
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtquote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 5) regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 13
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften am 24.05.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 18.12.2006.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 18. Dezember 2006

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Studienprogrammübersicht (gemäß § 5)

 

Modultitel

Kontaktstudium

Leistungspunkte

Vorleistungen

Modulleistung bzw. Modulteilleistungen

Anteil an der Abschlussnote

Teilnahme-
voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

Grundlagen der indischen Kulturgeschichte

2

5

 

Klausur

 

 

1

Sprachwissenschaftliche Grundlagen (FSQ)

2
(Import)

5

Ja

Klausur

 

 

1

Sanskrit Basis
Grammatik
Übungen zur Grammatik


4
2


15

Ja

Klausur

 

 

2

Sanskrit Vertiefend
Syntax, Metrik, Stil
Übungen zu Syntax und Stil


4
2


15

Ja

Klausur

15/50

Basismodul

3

Klassiker der altindischen Literatur

4

10

Ja

Schriftliche Übersetzung

10/50

Vertiefungsmodul

4

Geistesgeschichte und Ethik des Hinduismus und Buddhismus

2

5

Ja

Klausur

 

 

4

Quellenstudien zur indischen Religions- und Philosophiegeschichte

4

10

Ja

Schriftliche Übersetzung

10/50

Klassikermodul

5

Praktikum

 

5

 

Praktikumsbericht

-

-

5

Abschlussarbeit & Kolloquium

 

15

 

Bachelor-Arbeit Kolloquium

15/50

Erreichte 70 LP

6

Alternativen zur Abschlussarbeit:

 

 

 

 

 

 

 

Moderne südasiatische Sprache: Grundkurs

6
(Import)

10

Ja

Klausur

10/50

 

1 / 3 / 5

Religiös-kulturelle Strukturen des heutigen Südasiens

2
(Import)

5

Ja

Klausur

5/50

 

2 / 4 / 6