MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 8 vom 19. Dezember 2006, S. 45
Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences)
im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
25.04.2006
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für das Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften (Applied
Geosciences) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
beschlossen.
§ 2 Ziele des Studienprogramms
§ 6 Aufbau des Studienprogramms
§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 11 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss
§ 14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des
Studienprogramms
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte
und Aufbau des Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften (180
Leistungspunkte).
(2)
Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester
2006/2007 das Studium der Angewandten Geowissenschaften im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienprogramms
(1)
Ziel des Studienprogramms ist es, grundlegende Kenntnisse in den
Geowissenschaften zu vermitteln. Auf der Basis naturwissenschaftlichen Denkens
ist das Verständnis der Prozesse im Erdinneren und an der Erdoberfläche in
raum-zeitlicher Dimension zu erwerben. Dies bildet die Grundlage für
Methodenkompetenz, u.a. bei Auffindung, Verarbeitung und Bewertung
mineralischer Rohstoffe und Materialien, Grundwasser-Erschließung und
Energieversorgung. Gleichberechtigt hierzu sind Planung und Bewertung von
anthropogenen Eingriffen in die Geosphäre zu sehen, wie Errichtung von
Bauwerken, Entsorgung von Abfällen und Abwässern, Beurteilung von Georisiken
und zukunftsweisender Umgang mit Ressourcen.
Der
Bachelor Angewandte Geowissenschaften stellt hierbei einen ersten
qualifizierenden Abschluss zur Ausübung einfacher geowissenschaftlicher
Tätigkeiten in der Praxis der Allgemeinen Geologie, Ingenieurgeologie,
Umweltgeologie, Hydrogeologie, Rohstoffgeologie und Angewandten Mineralogie
dar.
Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium Angewandte Geowissenschaften bildet
außerdem Basis und Voraussetzung für die Fortführung des Studiums und
Vertiefung der Kenntnisse im konsekutiven Master-Studiengang Angewandte
Geowissenschaften.
(2)
Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder: Angewandte
Geowissenschaften, Geologie, Mineralogie.
(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die
Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in
ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und
Studienberater.
(3) Bei Nichtbestehen von mehreren Modulleistungen wird die
Inanspruchnahme der Studienfachberatung dringend empfohlen.
(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der
zuständigen Fakultät statt.
(1) Für das Studienprogramm
müssen Vorkenntnisse in Englisch im Umfang von UNICERT 2 bis spätestens zum
Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden.
(2) Das Erfüllen der
Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines
Studienplatzes für dieses Studienprogramm.
(3) In das Studienprogramm
Bachelor Angewandte Geowissenschaften können unter Anrechnung ihrer bis dahin
erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das
Diplom-Studium der Geologie/Paläontologie oder Mineralogie zum Wintersemester
2005/2006 begonnen haben.
(4) Nach Abzug der Quoten
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen
10 % der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen
Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht
Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.
Das
Studium beginnt zum Wintersemester.
§
6
Aufbau des Studienprogramms
(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Teilnahmevoraussetzungen,
Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie
der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.
(2) Es wird empfohlen, im
Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation Module aus den Bereichen Rhetorik
und Präsentation; Funktionsweise von Rechnern und Betriebssystemen zu wählen.
(1)
Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in einer
universitätsexternen Einrichtung absolviert.
(2)
Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten
in das Studienprogramm integriert.
(3)
Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall
können abhängig von der Länge des Praktikums - zusätzlich 5 oder 10
Leistungspunkte aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen hierfür verwendet
werden.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium im
Bachelor-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;
c.
Geländeübungen: dienen der Ausbildung in
geowissenschaftlicher Feldarbeit und Schulung dreidimensionalen Denkens als
Alleinstellungsmerkmal der Geologen und Mineralogen;
d.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
e.
Laborübungen:
dienen der praxisbezogenen Ausbildung und dem Erlernen entsprechender Methoden
und Fertigkeiten;
f.
Projektarbeiten:
dienen der eigenständigen Bearbeitung eines wissemschaftlichen Themas unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;
g.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen und Seminare und
vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;
h.
Kolloquien:
führen die Studierenden in übergeordnete geowissenschaftliche Themenstellungen
ein;
i.
Exkursionen:
dienen dem Erwerb regionaler Kenntnisse in Geologie und Mineralogie.
Nach erfolgreichem Abschluss
des Studiums wird der akademische Grad Bachelor of Science (BSc) verliehen.
§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;
b.
Referat:
mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines
Seminars;
c.
Schriftliche
Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte
Arbeit von maximal 30.000 Textzeichen;
d.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 60.000
Textzeichen;
e.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;
f.
Praktikumsbericht:
eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von
maximal 15.000 Textzeichen;
g.
Übungsprotokoll:
eine inhaltliche Zusammenfassung von in der Regel 6.000 bis 12.000 Textzeichen;
h.
Kartierbericht:
schriftliche Ausarbeitung von Geländedaten von maximal 30.000 Textzeichen und
einer farbigen Geologischen Karte;
i.
Exkursionsprotokoll:
Niederschrift zu Inhalt und Ablauf einer Exkursion von 6.000 bis 12.000
Textzeichen;
j.
Bachelor-Arbeit:
Näheres dazu unter § 13;
k.
Projektarbeitsbericht:
eine schriftliche Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Themas von in der Regel
maximal 30.000 Textzeichen;
l.
Regelmäßige
Bearbeitungen von Übungsaufgaben: schriftliche Bearbeitung von Übungsbögen
zwecks Leistungskontrolle;
m.
Seminarpräsentation,
Seminarvortrag, Seminarleistung: eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag
schriftlich fixierte Arbeit von maximal 30.000 Textzeichen;
n.
Ergebnispräsentation:
Kurzreferat zu einem Versuchs- oder Übungsergebnis.
Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM
wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung
der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen
nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für das Modul Bachelor-Arbeit. Hier ist §
20 Abs. 13 ABStPOBM maßgeblich.
(2) Die erste Wiederholung
findet am Beginn des Folgesemesters statt, die zweite Wiederholung ist die
Modulwiederholung im folgenden Studienjahr. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt
durch Aushang des zuständigen Prüfungsamtes oder über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem.
(3) Bei Import von Modulen
aus anderen Fachgebieten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fachspezifischen
Studien- und Prüfungsordnung des exportierenden Fachgebietes.
§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1) Die
Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der
Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des
Studienprogramms.
(2) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden
spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt
und oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben.
(3) Die Anmeldung zu den
Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Näheres ergibt sich aus der
Studienprogrammübersicht (Anlage).
§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für das Studienprogramm
Bachelor Angewandte Geowissenschaften wird von den Fachvertreterinnen und
Fachvertretern des Instituts für Geowissenschaften ein Studien- und
Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).
(2) Der Studien- und
Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und Professoren, einer
wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und
einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.
§ 13
Bachelor-Arbeit
(1) Eine Bachelor-Arbeit ist
obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten.
(2) Der Umfang der
Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 70.000 Textzeichen aufweisen.
(3) Zur Bachelor-Arbeit
zugelassen wird nur, wer mindestens 140 Leistungspunkte im Studienprogramm erfolgreich absolviert hat. Das Thema
der Bachelor-Arbeit wird am Ende des 5. Semesters über den Studien- und
Prüfungsausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und
Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. eines Prüfers betreut. Der Beginn
der Bachelor-Arbeit wird dem Studien- und Prüfungsausschuss angezeigt.
(4) Die Studentin bzw. der
Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er
die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung
noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate
kenntlich gemacht hat.
§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
(1) Die
Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 6) regelt, welche Module benotet werden und welche
in die Gesamtnote eingehen.
(2) Das Nichtbestehen der
zweiten Wiederholung eines Pflichtmoduls bedeutet das endgültige Nichtbestehen;
die bzw. der Studierende ist daraufhin zu exmatrikulieren.
Diese Fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 6. Dezember
2006
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Anlage: Studienprogrammübersicht
(gemäß § 6)
Nr |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Modulleistung |
Modulvorleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Empfehlung |
|
|
BSc
Angew. Geowiss. Geowissenschaftliche Grundlagen |
Pflichtkanon
G1 bis G18 |
||||||
G1 |
Grundlagen
der Geologie |
5 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
1. Sem. |
|
G2 |
Geologische
Karten / Visualisierung I |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
1. Sem. |
|
G3 |
Geowissenschaftliche
Geländemethoden 1 |
Gelände 14 Tage |
5 LP |
Kartierbericht |
Ja |
5/160 |
3. Sem. |
|
G4 |
Strukturgeologie
|
4 + |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
3.+ 4. Sem. |
|
G5 |
Angewandte
Sedimentgeologie |
4 + |
5 LP |
Schriftliche Prüfung |
Ja |
5/160 |
4. Sem. . |
|
G6 |
Paläontologie
& Historische Geologie |
5 + |
5 LP |
Klausur, |
Ja |
5/160 |
4. Sem. |
|
G7 |
Regionale
Geologie |
2 + |
5 LP |
Klausur |
Nein |
5/160 |
3.+ 4. Sem. |
|
G8 |
Geophysikalische
Methoden |
4 + |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. Sem. |
|
G9 |
Systematik
und Prozesse der Mineralogie und Petrologie |
7 |
10 LP |
Klausur |
Ja |
10/160 |
1.+2. Sem. |
|
G10 |
Grundlagen
der Kristallographie /Kristallchemie |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
2. Sem. |
|
G11 |
Polarisationsmikroskopie |
5 |
5 LP |
Übungsblätter |
Ja |
5/160 |
3. Sem + |
|
G12 |
Gesteins-
und Rohstoffanalyse |
5 |
5LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
4. Sem. |
|
G13 |
Petrologie
komplexer Systeme |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
3./4. Sem. |
|
G14 |
Metamorphe
Petrologie |
4 |
5 LP |
Hausarbeit |
Ja |
5/160 |
5./6.Sem. |
|
G15 |
Hydrogeologie |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
2. Sem. |
|
G16 |
Umweltgeologie |
4 + |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
3. Sem. |
|
G17 |
Ingenieurgeologische
Erkundung |
4 + |
5 LP |
Schriftliche oder
mündliche Prüfung |
Ja |
5/160 |
2. Sem. |
|
G18 |
Grundlagen
der Bodenmechanik |
5 |
5 LP |
Schriftliche oder
mündliche Prüfung |
Ja |
5/160 |
3.Sem. |
|
Nr |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Modulleistung |
Modulvorleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Empfehlung |
|
BSc
Angewandte Geowiss. Naturwiss. Grundlagen |
Pflichtkanon
N1 bis N3, |
|||||
N1 |
Mathematik
D |
Geklärt 5.12. |
5 LP |
|
Ja |
5/160 |
1. Sem. |
N2 |
Physik
I |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
1. Sem. |
N3 |
Chemie
AC N I |
Geklärt 5.12. |
5 LP |
|
Ja |
5/160 |
1. Sem. |
NW1 NW2 |
Wahlpflichtmodule
|
Zoologie, Botanik, |
2x 5 LP |
|
Ja Ja |
10/160 |
2. Sem. |
Nr |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Modulleistung |
Modulvorleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Empfehlung |
|
BSc
Angew. Geowiss. Wahlpflichtmodule Vertiefung |
W1
bis W13 |
|||||
|
a) Geodynamik |
|
|||||
W1 |
Geodynamik
+ Georisiko |
5 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
6. Sem. |
W2 |
Strukturgeol.-Gedynamische Geländearbeit |
Gelände 14 Tage |
5 LP |
Kartierbericht |
Ja |
5/160 |
6. Sem. |
|
b) Angew. Paläontologie |
|
|||||
W3 |
Angewandte
Mikro-Paläontologie |
5 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. + 6. Sem. |
W4 |
Angewandte
Makro-Paläontologie |
6 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. + 6. Sem. |
|
c) Mineralogie |
|
|||||
W5 |
Geochemie
& Tonmineralogie |
4 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
6. Sem. |
W6 |
Phys.-Chem.
Labormethoden – Phasenbestimmung |
6 |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. Sem. |
|
d) Petrologie/Lagerstättenforschung |
|
|||||
W7 |
Geologie,
Ökonomie und Ökologie mineralischer Rohstofflagerstätten |
4 + |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. + 6. Sem. |
W8 |
Explorationsgeologie |
5 |
5 LP |
Projektarbeit |
Ja |
5/160 |
5. Sem. |
|
e) Hydro-Umweltgeologie |
|
|||||
W9 |
Hydrogeol.
Verfahren |
2 + |
5 LP |
Klausur |
Ja |
5/160 |
5. Sem. |
W10 |
Projektbearbeitung
in der Hydro- Umweltgeologie |
4 |
5 LP |
Projektbericht |
Ja |
5/160 |
6. Sem. |
|
f) Ingenieurgeologie/Geotechnik |
|
|||||
W11 |
Baurelevante
Geoprozesse |
4 |
5 LP |
Schriftliche oder
mündliche Prüfung |
Ja |
5/160 |
5.Sem. |
W12 |
Ingenieurgeologisches
Projektmanagement |
4 |
5 LP |
Mündliche Präsentation |
Ja |
5/160. |
6.Sem. |
|
g)
Nachbarfächer, daraus maximal 1 Fach: |
|
|||||
W13 |
Phys. Geogr./ Geoökol. |
Siehe B04 Grundl. Phys.
Geogr./Geoökol. (10LP) |
10 LP |
Klausur, schriftliche
Ausarbeitung |
Ja |
10/160 |
5.+6. Sem. |
W13a |
Umweltplanung |
|
|
|
|
||
W13b |
Geofernerkdg |
|
Ja |
|
|
||
W14
ff |
Bodenkunde, |
Noch nicht zugearbeitet |
|
|
|
10/160 |
|
Nr |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungspunkte |
Modulleistung |
Modulvorleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Empfehlung |
|
BSc
Angew. Geowiss. ASQ |
ASQ1
bis ASQ2 |
|||||
ASQ1 |
Rhetorik/Präsentation |
|
5 LP |
|
Ja |
Nein |
|
ASQ2 |
Funktionsweise
v. Rechnern, Betriebssys. |
|
5 LP |
|
Ja |
Nein |
|
|
BSc Angew. Geowiss. FSQ |
FSQ1 bis FSQ2 |
|||||
FSQ1 |
Geodatenanalyse/GIS Siehe: B09BscGeogr. |
4 |
5 LP FSQ |
Klausur |
Ja |
5/160 |
3. Sem. |
FSQ2 |
Geowiss.
Geländemeth. 2 |
Gelände 14 Tage |
5 LP FSQ |
Kartierbericht |
Ja |
5/160 |
4. Sem. |
|
Berufspraktikum
und BSc-Thesis |
PRA
+ BTH |
|||||
PRA |
Berufspraktikum |
|
10 LP |
ca. 8 Wochen |
Nein |
Nein |
5. Sem. |
BTH |
BSc-Thesis |
|
10
LP |
ca. 8 Wochen |
Nein |
10/160 |
6. Sem. |