Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 7 vom 28. November 2006, S. 5


Rektorat


Geschäftsverteilungsplan des Rektorats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 05.09.2006

 

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 13 Abs. 2 der Grundordnung folgende Aufgabenverteilung festgelegt:

 

(1) Rektor

 

1.      Vorsitz im Rektorat mit Richtlinienkompetenz,

2.      Vorbereitung von Entscheidungen zu Berufungen für Professoren, Juniorprofessoren, zur Verleihung von apl.-Professoren und zur Bestellung von Honorarprofessoren, mit Unterstützung durch die weiteren Rektoratsmitglieder,

3.      Vorbereitung von Entscheidungen, die sich aus dem Delegationserlass ergeben,

4.      Universitätsbund Halle-Jena-Leipzig,

5.      Führen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Abstimmung mit dem Kanzler (insbesondere Fragen der Leistungszulagen),

6.      Vertretung und Außendarstellung der Universität,

7.      Gremienarbeit,

8.      Öffentlichkeitsarbeit,

9.      Fundraising,

10.  Alumniarbeit.

 

(2) Prorektor für strategische Entwicklung

 

1.      Mitwirkung im Rektoratskollegium,

2.      Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, das heißt Vorbereitung von mittel- und  langfristigen Planungen sowie Entscheidungsvorbereitung über:

3.      Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit dem Land Sachsen-Anhalt zur Erörterung im Senat und Entscheidung im Rektorat,

4.      Vorbereitung der Berichterstattung zur Zielvereinbarung gegenüber dem Land,

5.      Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit den Fakultäten und Evaluation der Zielvereinbarungen,

6.      Vorbereitung der Verteilung und Zuordnung von Stellen und Mitteln zur Beschlussfassung im Rektorat nach Erörterung im Senat,

7.      Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien zu verteilen sind (Titelgruppe 71, Titelgruppe 69, 427 21, HWP- Nachfolgeprogramme).

 

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für strategische Entwicklung:

·        Kommission für Strukturentwicklung und Haushalt (Senatskommission),

·        Bibliothekskommission (Rektoratskommission).

 

(3) Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

 

1.      Mitwirkung im Rektoratskollegium,

2.      ego-Beauftragter der Universität,

3.      Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des  Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten und Weiterentwicklung der Exzellenzbereiche in Abstimmung mit den Fakultäten,

4.      Forschungsevaluierung,

5.      Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international),

6.      Vorbereitung und Redaktion des Forschungsberichtes der Universität,

7.      Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Studium und Lehre,

8.      Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, Graduiertenkollegs, Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren sowie An-Instituten u.ä. in Abstimmung mit dem Prorektor für strategische Entwicklung,

9.      Förderung von Wissens- und Technologietransfer,

10.  Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse,

11.  Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Universitätspreisen und Graduiertenstipendien,

12.  Graduiertenkollegs, Promotionsstudium, Graduate Schools,

13.  Mitwirkung in der Jury zur Vergabe des Forschungspreises des Landes Sachsen-Anhalt,

14.  Mitwirkung in der Vergabekommission für Forschungsstipendien zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Sachsen-Anhalt,

15.  Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und anderen),

16.  Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,

17.  Vorbereitung von Entscheidungen zu den HBFG-Gerätelisten für das jeweilige Haushaltsjahr.

 

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs:

·        Forschungskommission (Senatskommission),

·        Graduiertenförderungskommission (Senatskommission),

·        Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Rektoratskommission).

 

(4) Prorektor für Studium, Lehre, Weiterbildung und internationale Beziehungen

 

1.      Mitwirkung im Rektoratskollegium,

2.      Initiativen zur Studienreform – Einrichtung und Entwicklung von BA/MA-Studienprogrammen einschließlich Akkreditierung und Evaluierung,

3.      Entwicklung international ausgerichteter Studienprogramme,

4.      Internationale Studienangelegenheiten,

5.      Medienangelegenheiten in Studium und Lehre (E-Learning),

6.      Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Forschung,

7.      Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen,

8.      Koordination der Studien- und Lehrangebote sowie Lehrverpflichtungsangelegenheiten in Abstimmung mit den Dekanen,

9.      Vorbereitung der Entscheidungen zu den Zulassungszahlen und Studienzulassungs- und Immatrikulations- sowie Kapazitätsangelegenheiten in Abstimmung mit dem Prorektor für strategische Entwicklung, den Fakultäten und der Universitätsverwaltung,

10.  Schulpartnerschaften,

11.  wissenschaftliche Weiterbildung,

12.  Lehrerbildung,

13.  Exkursionsangelegenheiten.

 

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium, Lehre, Weiterbildung und internationale Beziehungen:

·        Kommission für Studium, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung (Senatskommission),

·        Kommission für Informationstechnologien und Multimedia (Rektoratskommission).

 

(5) Kanzler

 

1.      Mitwirkung im Rektoratskollegium,

2.      Führung der Geschäfte der Verwaltung,

3.      Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten,

4.      Verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung,

5.      Führen des Stellenplanes,

6.      Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule,

7.      Führen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Abstimmung mit dem Rektor,

8.      Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit dem Land Sachsen-Anhalt zur Erörterung im Senat und Entscheidung im Rektorat,

9.      Vorbereitung der Berichterstattung zur Zielvereinbarung gegenüber dem Land,

10.  Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit den Fakultäten und Evaluation der Zielvereinbarungen,

11.  Vorbereitung der Verteilung und Zuordnung von Stellen und Mitteln zur Beschlussfassung im Rektorat nach Erörterung im Senat,

12.  Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Sinne des § 7 Pers. VG LSA gegenüber der Personalvertretung,

13.  Hiervon bleibt das Recht des Rektors und der Prorektoren unberührt, nach gemeinsamer Abstimmung im Rektorat, an den Personalratssitzungen teilzunehmen.

 

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:

·        Baukommission (Rektoratskommission),

·        Tierschutzkommission (Rektoratskommission).

 

Halle (Saale), 5. September 2006

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor