MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 5 vom 4. Juli 2006, S. 3
Fachspezifische Ordnung des Auswahlverfahrens Master of
Science (MSc)
in Human Resources Management an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 24.05.2006
Auf Grund der §§ 3 a Abs. 3, 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBI. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVBI. LSA S. 250) in Verbindung §§ 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBI. LSA S. 256) und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABI. 2005, Nr. 3, S. 2) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 14. Juni 2006 folgende Fachspezifische Ordnung für das Auswahlverfahren in dem Master-Studiengang Master of Science (MSc) in Human Resources Management (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.
Inhalt:
§ 2
Bewerbungsunterlagen, Zulassungsantrag
§ 5
Zulassungsbescheid, Ablehnungsbescheid und Nachrückverfahren
Die
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät vergibt nach Abzug der Vorabquoten 60%
der Studienplätze in dem konsekutiven Masterstudienprogrammen Master of Science
(MSc) in Human Resources Management gemäß den in § 4 genannten Kriterien.
§ 2
Bewerbungsunterlagen, Zulassungsantrag
(1) Bewerberinnen
und Bewerber müssen ihrem Zulassungsantrag die folgenden Unterlagen beifügen:
(2) Wenn
Abschlussprüfung gemäß Abs. 1 Nr. 1 im Jahr der Bewerbung nach dem 16. Januar
abgelegt wurde, endet für Bewerberinnen oder Bewerber mit einem in der
Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abschluss die Bewerbungsfrist für das
Wintersemester am 15. Juli des jeweiligen Kalenderjahres, sonst am 31. Mai. Für
das Sommersemester endet die Bewerbungsfrist für diese Bewerberinnen und
Bewerber, wenn die Abschlussprüfung nach dem 16. Juli des Vorjahres abgelegt
wurde, am 15. Januar, sonst am 30. November des Vorjahres.
(3) Die Bewerbungsfrist
für Bewerberinnen oder Bewerber mit einem außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland erworbenen Abschluss entsprechend Abs. 1 Nr. 1, für die die
Bedingungen des Abs. 2 nicht zutreffen, endet für das Wintersemester am 15. Mai
des jeweiligen Kalenderjahres, für das Sommersemester am 15. November des
Vorjahres.
(4) Die genannten
Fristen sind Ausschlussfristen.
(1) Die Auswahlkommission wird durch den Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingesetzt. Sie besteht aus zwei Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, einem Mitglied der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Vertreterin bzw. einem Vertreter der Gruppe der Studierenden. Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer wird zur bzw. zum Vorsitzenden der Zulassungskommission ernannt.
(2) Die Auswahlkommission entscheidet mit der einfachen Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden der Auswahlkommission.
(1) Der Studiengang ist als internationaler Studiengang konzipiert und soll sowohl Bewerberinnen oder Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft als auch solche, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ansprechen.
(2) Die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten wird aufgrund einer Kombination der nachfolgenden Kriterien festgestellt:
(3) Die Auswahl
erfolgt nach einer Rangliste. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich
nach der Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:
Bachelor-Note
(x) |
Juristisches Staatsexamen (y) |
Punkte |
x ≤ 1,3 |
y ≥ 15 |
60 |
1,3 < x ≤ 1,7 |
13 ≤ y < 15 |
57 |
1,7 < x ≤ 2,0 |
10 ≤ y < 13 |
54 |
2,0 < x ≤ 2,3 |
9 ≤ y < 10 |
51 |
2,3 < x ≤ 2,5 |
7 ≤ y < 9 |
48 |
2,5 < x |
y < 7 |
46 |
Einzel-Interview (30 Minuten, Gewichtung 60%)
Im Einzelinterview werden die Kandidatinnen und Kandidaten von einer
Jury, die sich aus einem Mitglied der Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer und einem Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammensetzt, zur persönlichen Motivation für
das Master-Studium Human Resources Management und eine Tätigkeit im Human
Resources Management befragt. Die von ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen
dienen der Jury als Gesprächsgrundlage. Die Bandbreite der Bewertung liegt im
Bereich von 0 bis 20 Punkten.
Kurzpräsentation (15 Minuten, Gewichtung 20%)
In der Kurzpräsentation wir die Fähigkeit der Kandidatin bzw. des
Kandidaten eingeschätzt, sich schnell in ein aktuelles Thema einzuarbeiten und
dieses vor der Jury zu präsentieren. Die Bandbreite der Bewertung liegt im
Bereich von 0 bis 20 Punkten.
Gruppendiskussion (45 Minuten, Gewichtung 20%)
In der Gruppendiskussion wird das Gruppenverhalten der Kandidatinnen
und Kandidaten eingeschätzt sowie deren Fähigkeit, den eigenen Beitrag zum Gruppenprozess
beurteilen zu können. Die Bandbreite der Bewertung liegt im Bereich von 0 bis
20 Punkten.
(4) Die Addition der
erzielten Punkte aus den Nachweisen nach Abs. 3 Ziffer 1 bis 3 ergibt die
Punktzahl für die Rangliste. Die Rangreihung erfolgt aufgrund der von der
Bewerberin bzw. dem Bewerber erreichten Punktzahl.
(5) Die
Auswahlkommission erstellt die Rangliste und übergibt sie dem
Immatrikulationsamt.
§ 5
Zulassungsbescheid, Ablehnungsbescheid und Nachrückverfahren
(1) Bei einer
erfolgreichen Bewerbung um Zulassung erteilt die Universität den Bewerberinnen
und Bewerbern einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
(2) Im Falle der
Ablehnung wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber ein Ablehnungsbescheid durch
die Auswahlkommission erteilt. Ablehnende Entscheidungen, die nach dieser
Ordnung getroffen werden, sind schriftlich zu begründen und mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Diese Ordnung wurde
beschlossen vom Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 24.
Mai 2006, vom Akademischen Senat am 14. Juni 2006. Diese Ordnung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 27.
Juni 2006
Prof. Dr. Wilfried
Grecksch
Rektor