Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 3 vom 9. Mai 2006, S. 2


Senat


Zweite Ordnung zur Änderung der Immatrikulationsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 12.04.2006

 

Auf Grund der §§ 29 Abs. 5 in Verbindung mit 67 Abs. 2 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006 folgende Änderung der Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 23.11.1995 (MBl. LSA 1996 S. 313), zuletzt geändert durch die erste Änderung der Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 02.07.2002 (MBl. LSA 2003, S. 849) wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Studienprogramme ist eine vorangehende Bewerbung für das Winter- und Sommersemester festgelegt.

Der Zulassungsantrag muss

 

1.      für das Sommersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Zeitpunkt des Bestehens des abgeschlossenen Studiums oder eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses vor dem 16. Juli des Vorjahres liegt, bis zum 30. November des Vorjahres, andernfalls bis zum 15. Januar gestellt werden;

2.      für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Zeitpunkt des Bestehens des abgeschlossenen Studiums oder eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses vor dem 16. Januar liegt, bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli gestellt werden;

3.      für ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die nicht nach § 1 Abs. 2 HVVO LSA vom 24.05.2005 Deutschen gleichgestellt sind, können in den Fachspezifischen Ordnungen zur Regelung des Auswahlverfahrens abweichende Fristen festgelegt werden.

 

Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen.“

 

Artikel II

 

Diese Ordnung wurde vom Akademischen Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006 beschlossen.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 27. April 2006

 

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor