Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 2 vom 4. April 2006, S. 3


Corrigenda


Korrekturen zum Amtsblatt Nr. 1 vom 28. Februar 2006

 

(1) Bei der „Richtlinie für die Vergabe vom Räumlichkeiten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ muss der § 8 Abs. 2 wie folgt lauten:

 

„(2) Ferner wird ein Nutzungsentgelt nicht erhoben bei Veranstaltungen, die von Landeseinrichtungen ausgerichtet werden, wenn keine Einnahmen erzielt werden. Sofern Einnahmen erzielt werden, ist die Hälfte (ohne vorherigen Abzug der Veranstaltungskosten) als Nutzungsentgelt zu zahlen, maximal jedoch das volle Nutzungsentgelt nach Maßgabe der Anlage 2 zu dieser Richtlinie.“

 

(2) Bei der „Dienstanweisung für die Innenrevision des Hochschulbereichs der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ muss der § 2 Abs. 2 richtig lauten:

 

„(2) Unabhängig von Prüfungsaufträgen sind der Innenrevision alle maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Anweisungen sowie universitätsinterne Rundschreiben bekanntzumachen. Insbesondere sind ihr die Rundschreiben an die Fakultäten und Fachbereiche, Institute, selbständigen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Abteilungen und Stabstellen der Zentralen Universitätsverwaltung zur Kenntnis zu geben. Entsprechendes gilt für Prüfungsberichte und Gutachten externer Prüfer und Gutachter.“