MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 2 vom 2. April 2006, S. 3
Satzung
zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
07.11.2005
Aufgrund der § 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 5. Mai 2004 (GVBl. 2004, S.
255 ff) hat der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
in seiner Sitzung vom 07.11.2005 die folgende Änderung der Satzung für die
Studierendenschaft beschlossen.
Artikel I
Die Satzung der Studierendenschaft der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, zuletzt geändert am 10.10.2005
(ABl. 2005, Nr. 5, S. 23), wird wie folgt geändert:
Der „§ 17 Abs. 1“ wird wie folgt geändert:
die bisherige Fassung:
„Die einzelnen Fachschaften bilden je einen
Wahlkreis. Die Gesamtzahl aller Wahlberechtigten wird durch 35 geteilt, das
Ergebnis dieser Division bildet die Bezugsgröße. Je angefangenes Vielfache der
Bezugsgröße an Wahlberechtigten im Wahlkreis wird eine Person in den
Studierendenrat gewählt.“
wird durch folgende Fassung ersetzt:
„Die einzelnen Fachschaften bilden je einen
Wahlkreis. Die Gesamtzahl aller Wahlberechtigten wird durch 35 geteilt, das
Ergebnis dieser Division bildet die Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße wird nach
kaufmännischen Regelungen auf und abgerundet und ergibt so die Anzahl von
Personen, die für diesen Wahlkreis in den Studierendenrat gewählt werden.“
Artikel II
Diese Satzung wurde vom Studierendenrat der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 07.11.2005 beschlossen und tritt
am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 7. November 2005
i.V. Tobais Zober
Allgemeine Sprecher