Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 2 vom 2. April 2006, S. 3


Studierendenrat


Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 07.11.2005

 

Aufgrund der § 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 5. Mai 2004 (GVBl. 2004, S. 255 ff) hat der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung vom 07.11.2005 die folgende Änderung der Satzung für die Studierendenschaft beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Satzung der Studierendenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, zuletzt geändert am 10.10.2005 (ABl. 2005, Nr. 5, S. 23), wird wie folgt geändert:

 

Der „§ 17 Abs. 1“ wird wie folgt geändert:

 

die bisherige Fassung:

„Die einzelnen Fachschaften bilden je einen Wahlkreis. Die Gesamtzahl aller Wahlberechtigten wird durch 35 geteilt, das Ergebnis dieser Division bildet die Bezugsgröße. Je angefangenes Vielfache der Bezugsgröße an Wahlberechtigten im Wahlkreis wird eine Person in den Studierendenrat gewählt.“

 

wird durch folgende Fassung ersetzt:

 

„Die einzelnen Fachschaften bilden je einen Wahlkreis. Die Gesamtzahl aller Wahlberechtigten wird durch 35 geteilt, das Ergebnis dieser Division bildet die Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße wird nach kaufmännischen Regelungen auf und abgerundet und ergibt so die Anzahl von Personen, die für diesen Wahlkreis in den Studierendenrat gewählt werden.“

Artikel II

 

Diese Satzung wurde vom Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 07.11.2005 beschlossen und tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 7. November 2005

 

 

i.V. Tobais Zober

Allgemeine Sprecher