Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 2 vom xx. xxx 2006, S. 2


Kanzler


Dienstvereinbarung zu Brückentagen und Betriebsurlaub
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (außer Medizinische Fakultät) im Jahr 2006

 

vom 02.02.006

 

Auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 70 PersVG LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentagsregelung vereinbart:

 

§ 1
Brückentage

 

(1) Die folgenden Tage werden zu Brückentage erklärt:

 

Freitag,

26.05.2006

Montag,

02.10.2006

Montag,

30.10.2006

 

(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können Beschäftigte, die im Gleitzeitsystem arbeiten, an diesen Tag durch Inanspruchnahme ihres Gleitzeitguthabens frei nehmen. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme von Ausgleichstagen nach TV LSA möglich.

 

§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr

 

(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 23.12.2006 bis 01.01.2007.

 

Das betrifft folgende Arbeitstage:

 

Mittwoch,

27.12.2006

Donnerstag,

28.12.2006

Freitag,

29.12.2006

 

Diese Tage werden zu Brückentagen erklärt bzw. für sie ist Urlaub einzuplanen.

 

(2) Anstelle von Urlaub können Ausgleichstage nach TV LSA oder Arbeitsbefreiung für die im Jahr 2006 über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z.B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit) in Anspruch genommen werden. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.

 

(3) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z.B. Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom 23.12.2006 - 01.01.2007 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis zum 31.10.2006 der Personalabteilung zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates vorzulegen.

 

§ 3
Veröffentlichung

 

Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

 

Halle (Saale), 2. Februar 2006

 

 

Dr. Martin Hecht

Kanzler

 

Dr. Renate Federle

Personalratsvorsitzende