Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 8 vom 19. Dezember 2006, S. 45


Naturwissenschaftliche Fakultät III


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences)
im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 25.04.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte) beschlossen.

                                                                                                                                   

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Ziele des Studienprogramms  2

§ 3 Studienberatung  2

§ 4 Zulassung zum Studium   3

§ 5 Studienbeginn  3

§ 6 Aufbau des Studienprogramms  3

§ 7 Praktikum   3

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen  4

§ 9 Abschlussbezeichnung  4

§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  4

§ 11 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen  5

§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss  6

§ 13 Bachelor-Arbeit 6

§ 14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms  6

§ 15 Inkrafttreten  6

 

Anlage: Studienprogrammübersicht 7

                                                                                                                                   

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Angewandte Geowissenschaften (180 Leistungspunkte).

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der Angewandten Geowissenschaften im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Ziel des Studienprogramms ist es, grundlegende Kenntnisse in den Geowissenschaften zu vermitteln. Auf der Basis naturwissenschaftlichen Denkens ist das Verständnis der Prozesse im Erdinneren und an der Erdoberfläche in raum-zeitlicher Dimension zu erwerben. Dies bildet die Grundlage für Methodenkompetenz, u.a. bei Auffindung, Verarbeitung und Bewertung mineralischer Rohstoffe und Materialien, Grundwasser-Erschließung und Energieversorgung. Gleichberechtigt hierzu sind Planung und Bewertung von anthropogenen Eingriffen in die Geosphäre zu sehen, wie Errichtung von Bauwerken, Entsorgung von Abfällen und Abwässern, Beurteilung von Georisiken und zukunftsweisender Umgang mit Ressourcen.

 

Der Bachelor Angewandte Geowissenschaften stellt hierbei einen ersten qualifizierenden Abschluss zur Ausübung einfacher geowissenschaftlicher Tätigkeiten in der Praxis der Allgemeinen Geologie, Ingenieurgeologie, Umweltgeologie, Hydrogeologie, Rohstoffgeologie und Angewandten Mineralogie dar.
Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium Angewandte Geowissenschaften bildet außerdem Basis und Voraussetzung für die Fortführung des Studiums und Vertiefung der Kenntnisse im konsekutiven Master-Studiengang Angewandte Geowissenschaften.

(2) Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder: Angewandte Geowissenschaften, Geologie, Mineralogie.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und Studienberater.

 

(3) Bei Nichtbestehen von mehreren Modulleistungen wird die Inanspruchnahme der Studienfachberatung dringend empfohlen.

 

(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Für das Studienprogramm müssen Vorkenntnisse in Englisch im Umfang von UNICERT 2 bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden.

 

(2) Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für dieses Studienprogramm.

 

(3) In das Studienprogramm Bachelor Angewandte Geowissenschaften können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Diplom-Studium der Geologie/Paläontologie oder Mineralogie zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben.

 

(4) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen 10 % der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt zum Wintersemester.

 

§ 6
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Teilnahmevoraussetzungen, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

(2) Es wird empfohlen, im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation Module aus den Bereichen Rhetorik und Präsentation; Funktionsweise von Rechnern und Betriebssystemen zu wählen.

 

§ 7
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.

 

(2) Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten in das Studienprogramm integriert.

 

(3) Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall können abhängig von der Länge des Praktikums - zusätzlich 5 oder 10 Leistungspunkte aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen hierfür verwendet werden.

 

§ 8
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Angewandte Geowissenschaften wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.       Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.       Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

c.       Geländeübungen: dienen der Ausbildung in geowissenschaftlicher Feldarbeit und Schulung dreidimensionalen Denkens als Alleinstellungsmerkmal der Geologen und Mineralogen;

d.       Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

e.       Laborübungen: dienen der praxisbezogenen Ausbildung und dem Erlernen entsprechender Methoden und Fertigkeiten;

f.        Projektarbeiten: dienen der eigenständigen Bearbeitung eines wissemschaftlichen Themas unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

g.       Tutorien: begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

h.       Kolloquien: führen die Studierenden in übergeordnete geowissenschaftliche Themenstellungen ein;

i.         Exkursionen: dienen dem Erwerb regionaler Kenntnisse in Geologie und Mineralogie.

 

§ 9
Abschlussbezeichnung

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Bachelor of Science (BSc) verliehen.

 

§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.       Mündliche Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;

b.       Referat: mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines Seminars;

c.       Schriftliche Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte Arbeit von maximal 30.000 Textzeichen;

d.       Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 60.000 Textzeichen;

e.       Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;

f.        Praktikumsbericht: eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von maximal 15.000 Textzeichen;

g.       Übungsprotokoll: eine inhaltliche Zusammenfassung von in der Regel 6.000 bis 12.000 Textzeichen;

h.       Kartierbericht: schriftliche Ausarbeitung von Geländedaten von maximal 30.000 Textzeichen und einer farbigen Geologischen Karte;

i.         Exkursionsprotokoll: Niederschrift zu Inhalt und Ablauf einer Exkursion von 6.000 bis 12.000 Textzeichen;

j.         Bachelor-Arbeit: Näheres dazu unter § 13;

k.       Projektarbeitsbericht: eine schriftliche Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Themas von in der Regel maximal 30.000 Textzeichen;

l.         Regelmäßige Bearbeitungen von Übungsaufgaben: schriftliche Bearbeitung von Übungsbögen zwecks Leistungskontrolle;

m.     Seminarpräsentation, Seminarvortrag, Seminarleistung: eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von maximal 30.000 Textzeichen;

n.       Ergebnispräsentation: Kurzreferat zu einem Versuchs- oder Übungsergebnis.

 

Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für das Modul Bachelor-Arbeit. Hier ist § 20 Abs. 13 ABStPOBM maßgeblich.

 

(2) Die erste Wiederholung findet am Beginn des Folgesemesters statt, die zweite Wiederholung ist die Modulwiederholung im folgenden Studienjahr. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt durch Aushang des zuständigen Prüfungsamtes oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem.

 

(3) Bei Import von Modulen aus anderen Fachgebieten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung des exportierenden Fachgebietes.

 

§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen der Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studienprogramms.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens drei Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Näheres ergibt sich aus der Studienprogrammübersicht (Anlage).

 

§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienprogramm Bachelor Angewandte Geowissenschaften wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Geowissenschaften ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 13
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten.

 

(2) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 70.000 Textzeichen aufweisen.

 

(3) Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer mindestens 140 Leistungspunkte im Studienprogramm erfolgreich absolviert hat. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird am Ende des 5. Semesters über den Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. eines Prüfers betreut. Der Beginn der Bachelor-Arbeit wird dem Studien- und Prüfungsausschuss angezeigt.

 

(4) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

(1) Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 6) regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

(2) Das Nichtbestehen der zweiten Wiederholung eines Pflichtmoduls bedeutet das endgültige Nichtbestehen; die bzw. der Studierende ist daraufhin zu exmatrikulieren.

 

§ 15
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geowissenschaften am 25.04.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 06.12.2006.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 6. Dezember 2006

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Anlage: Studienprogrammübersicht (gemäß § 6)

 

Nr

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Modulleistung

Modulvorleistung

Anteil an der Abschlussnote

 

Empfehlung
Studiensemester

 

 

BSc Angew. Geowiss. Geowissenschaftliche Grundlagen

Pflichtkanon G1 bis G18
Summe 95 LP

G1

Grundlagen der Geologie

5

5 LP

Klausur

Ja

5/160

1. Sem.

 

G2

Geologische Karten / Visualisierung I

 

4

5 LP

Klausur

Ja

5/160

1. Sem.

 

G3

Geowissenschaftliche Geländemethoden 1

Gelände 14 Tage

5 LP

Kartierbericht

Ja

5/160

3. Sem.

G4

Strukturgeologie

4 +
Exkursion 1 Tag

5 LP

Klausur

Ja

5/160

3.+ 4. Sem.

 

G5

Angewandte Sedimentgeologie

4 +
Gelände 2 Tage

5 LP

Schriftliche Prüfung

Ja

5/160

4. Sem.

.

G6

Paläontologie & Historische Geologie

5 +
Exkursion  2 Tage

5 LP

 

Klausur,
Exkursionsbericht

Ja

5/160

4. Sem.

 

G7

Regionale Geologie

2 +
Exkursion 9 Tage

5 LP

Klausur
Exkursionsbericht

Nein

5/160

3.+ 4. Sem.

 

G8

Geophysikalische Methoden

4 +
Gelände 2 Tage

5 LP

Klausur

 

Ja

5/160

5. Sem.

 

G9

Systematik und Prozesse der Mineralogie und Petrologie

7

10 LP

 

Klausur
Prüfung

 

Ja

10/160

1.+2. Sem.

 

G10

Grundlagen der Kristallographie /Kristallchemie

4

5 LP

Klausur

Ja

5/160

 

2. Sem.

G11

Polarisationsmikroskopie

5

5 LP

Übungsblätter

Ja

5/160

3. Sem +
4. Sem..

G12

Gesteins- und Rohstoffanalyse

5

5LP

Klausur

Ja

5/160

4. Sem.

 

G13

Petrologie komplexer Systeme

4

5 LP

Klausur

 

Ja

5/160

3./4. Sem.

 

G14

Metamorphe Petrologie

4

5 LP

Hausarbeit

 

Ja

5/160

5./6.Sem.

 

G15

Hydrogeologie

 

4

5 LP

Klausur

Ja

5/160

2. Sem.

 

G16

Umweltgeologie

 

4 +
Gelände 1 Tag

5 LP

Klausur

Ja

5/160

3. Sem.

 

G17

Ingenieurgeologische Erkundung

4 +
Gelände 2 Tage

5 LP

Schriftliche oder mündliche Prüfung

Ja

5/160

2. Sem.

 

G18

Grundlagen der Bodenmechanik

5

5 LP

Schriftliche oder mündliche Prüfung

Ja

5/160

3.Sem.

 

Nr

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Modulleistung

Modulvorleistung

Anteil an der Abschlussnote

 

Empfehlung
Studiensemester

 

 

BSc Angewandte Geowiss. Naturwiss. Grundlagen

Pflichtkanon N1 bis N3,
Wahlpflichtkanon NW1 bis NW2
Summe 25 LP

N1

Mathematik D

Geklärt 5.12.

5 LP

 

Ja

5/160

1. Sem.

N2

Physik I
Exphys_E_A

4

5 LP

Klausur

Ja

5/160

1. Sem.

N3

Chemie AC N I

Geklärt 5.12.

5 LP

 

Ja

5/160

1. Sem.

NW1

NW2

Wahlpflichtmodule
(2 daraus)

 

Zoologie, Botanik,
Chemie AC-OC-N II*
Physik II
Informatik*
anstelle N3 wählen!!

2x 5 LP

 

Ja

Ja

10/160

2. Sem.
2. Sem.
2. Sem.

 

Nr

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Modulleistung

Modulvorleistung

Anteil an der Abschlussnote

 

Empfehlung
Studiensemester

 

 

BSc Angew. Geowiss. Wahlpflichtmodule Vertiefung

W1 bis  W13
Summe 20 LP

 

a)    Geodynamik

 

W1

Geodynamik + Georisiko

5

5 LP

Klausur

Ja

5/160

6. Sem.

W2

Strukturgeol.-Gedynamische

Geländearbeit

Gelände 14 Tage

5 LP

Kartierbericht

Ja

5/160

6. Sem.

 

b)    Angew. Paläontologie

 

W3

Angewandte Mikro-Paläontologie

5
Gelände 2 Tage

5 LP

Klausur

 

Ja

5/160

5. + 6. Sem.

W4

Angewandte Makro-Paläontologie

6
Gelände 4 Tage

5 LP

Klausur

Ja

5/160

5. + 6. Sem.

 

c)    Mineralogie

 

W5

Geochemie & Tonmineralogie

4

5 LP

Klausur
Übungen

Ja

5/160

6. Sem.

W6

Phys.-Chem. Labormethoden – Phasenbestimmung

6

5 LP

Klausur

Ja

5/160

5. Sem.

 

 

 

d)    Petrologie/Lagerstättenforschung

 

W7

Geologie, Ökonomie und Ökologie mineralischer Rohstofflagerstätten

4 +
Exkursion 4Tage

5 LP

Klausur

Ja

5/160

5. + 6. Sem.

 

W8

Explorationsgeologie

5

5 LP

Projektarbeit

Ja

5/160

5. Sem.

 

e)    Hydro-Umweltgeologie

 

W9

Hydrogeol. Verfahren

2 +
Gelände 8 Tage

5 LP

Klausur
Protokoll

Ja

5/160

5. Sem.

W10

Projektbearbeitung in der Hydro- Umweltgeologie

4

5 LP

Projektbericht

Ja

5/160

6. Sem.

 

f)     Ingenieurgeologie/Geotechnik

 

W11

Baurelevante Geoprozesse

4
Gelände 2 Tage

5 LP

Schriftliche oder mündliche Prüfung

Ja

5/160

5.Sem.

W12

Ingenieurgeologisches Projektmanagement

4

5 LP

 

Mündliche Präsentation

Ja

5/160.

6.Sem.

 

g) Nachbarfächer, daraus maximal 1 Fach:

 

W13

Phys. Geogr./ Geoökol.

Siehe B04 Grundl. Phys. Geogr./Geoökol. (10LP)
oder
B08 Einf.Umweltpl. +
B13 Geomatik (5+5LP)

10 LP

Klausur, schriftliche Ausarbeitung
Klausur Problemdokumentation

Ja

10/160

5.+6. Sem.

W13a

Umweltplanung

 

 

 

 

W13b

Geofernerkdg

 

Ja

 

 

W14 ff

Bodenkunde,
Anorg. Chem. Informatik
Vor-u. Frühges.
Jura, BWL ...

Noch nicht zugearbeitet

 

 

 

10/160

 

 

Nr

Modultitel

Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Modulleistung

Modulvorleistung

Anteil an der Abschlussnote

 

Empfehlung
Studiensemester

 

 

BSc Angew. Geowiss. ASQ

ASQ1 bis ASQ2
Summe 10 LP

ASQ1

Rhetorik/Präsentation

 

5 LP

 

Ja

Nein

 

ASQ2

Funktionsweise v. Rechnern, Betriebssys.

 

5 LP

 

Ja

Nein

 

 

BSc Angew. Geowiss. FSQ

FSQ1 bis FSQ2
Summe 10 LP

FSQ1

Geodatenanalyse/GIS    Siehe: B09BscGeogr.

4

 

5 LP FSQ

Klausur

Ja

5/160

3. Sem.

 

FSQ2

Geowiss. Geländemeth. 2

Gelände 14 Tage

 

5 LP FSQ

Kartierbericht

Ja

5/160

4. Sem.

 

Berufspraktikum und BSc-Thesis

PRA + BTH
Summe 20 LP

PRA

Berufspraktikum

 

10 LP

ca. 8 Wochen

Nein

Nein

5. Sem.

BTH

BSc-Thesis

 

10 LP

ca. 8 Wochen

Nein

10/160

6. Sem.