MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 8 vom 19. Dezember 2006, S. 10
Studien-
und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
24.04.2006
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für das Studienprogramm Sprechwissenschaft (180
Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.
§ 2 Ziele des Studienprogramms
§ 6 Aufbau des Studienprogramms
§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 10 Formen von Modulleistungen und
Modulvorleistungen
§ 11 Anmeldung zum Modul und
Voraussetzung für Modulleistungen
§ 12 Studien- und
Prüfungsausschuss
§ 14 Bewertung von Modulen und
Berechung der Gesamtnote des Studienprogramms
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte
und Aufbau des Studienprogramms Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) im
Ein-Fach-Bachelor-Studiengang.
(2)
Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester
2006/2007 das Studium der Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienprogramms
(1)
Das Studium der Sprechwissenschaft dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher
und didaktisch-methodischer Kenntnisse, der Entwicklung von Fähigkeiten zur
wissenschaftlichen Arbeit sowie der Ausbildung von sprecherzieherischer,
korrektiv-phonetischer, rhetorischer, sprechkünstlerischer und sprach- sowie
stimmtherapeutischer Eigen- und Handlungskompetenz.
(2)
Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder:
·
Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining in der
Ausbildung für sprechintensive Berufe (an Universitäten, Hochschulen und
Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung);
·
Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech- und
Stimmstörungen (unter Einschluss der Schluckstörungen und der Hörtherapie nach
Cochlea-Implantation) in Rehabilitationskliniken, in freier Niederlassung, in
Abteilungen für Phoniatrie und Pädaudiologie, in weiteren Institutionen des
klinischen Bereichs und im sprecherzieherischen Tätigkeitsfeld;
·
rhetorische Unterweisung in Fortbildungs- und
Qualifizierungsveranstaltungen staatlicher, öffentlich-rechtlicher und freier
Bildungsträger (berufliche Fortbildung in Behörden, in der Wirtschaft, in den
elektronischen Medien, bei Verbänden usw.);
·
Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik bei der Aus-
und Weiterbildung an künstlerischen Lehreinrichtungen und Institutionen;
·
Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik bei der Aus-
und Fortbildung von Pädagogen und Erziehern;
·
wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in Redaktionen der
elektronischen Medien;
·
Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik im Bereich
Deutsch als Fremdsprache;
·
sprechwissenschaftliche und phonetische
Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen;
·
sprechwissenschaftliche und phonetische Forschungstätigkeit
in Industrie und Wirtschaft.
(3)
Fremdsprachenkenntnisse des Englischen und weiterer moderner Fremdsprachen sind
zur Erreichung der Studienziele dringend empfohlen. Insbesondere Kenntnisse des
Englischen sollten bereits bei Studienbeginn vorliegen. Im Rahmen der
Allgemeinen Schlüsselqualifikationen können bestehende Fremdsprachenkenntnisse
vertieft bzw. neue Fremdsprachenkenntnisse erworben werden.
(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die
Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in
ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und
Studienberater.
(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der
zuständigen Fakultät statt.
(1) Zum Bachelor-Studium
wird zugelassen, wer
·
die
Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 ABStPOBM erfüllt und
·
die
Eignungsprüfung gemäß Eignungsprüfungsordnung vom 16.01.2006 bestanden hat.
Das Erfüllen der
Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines
Studienplatzes für dieses Studienprogramm.
(2) In das Studienprogramm
Sprechwissenschaft (BA) können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen
alle Studierenden übertreten, die das Diplom- bzw. Magister-Studium der
Sprechwissenschaft bis zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben.
(3) Nach Abzug der Quoten
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 20 Prozent
der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen
Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht
Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung. Voraussetzung ist auch bei diesem
Bewerberkreis die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung.
Das
Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
§ 6
Aufbau des Studienprogramms
(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang,
Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module,
Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der
einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.
(2) Im Rahmen der
Allgemeinen Schlüsselqualifikation (§ 7 Abs. 7 ABStPOBM) kann unter allen an
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an anderen Universitäten
angebotenen Modulen frei gewählt werden (ausgenommen facheigene ASQ-Module).
(1)
Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten.
(2)
Die Praktika werden als eigenständiges Modul mit folgendem Volumen von
Leistungspunkten in das Studienprogramm integriert:
·
Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen |
10
LP |
·
Phonetik |
5
LP |
·
Rhetorische Kommunikation |
5 LP |
·
Sprechkünstlerische Kommunikation |
5 LP |
·
Sprechbildung |
5 LP |
(3)
Von den unter Abs. 2 genannten Praktika müssen drei absolviert werden, wobei
das Praktikum Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen obligatorisch
ist, zwei weitere frei gewählt werden können (insgesamt 20 LP).
(4)
Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall
können hierfür – abhängig von der Länge des Praktikums – zusätzlich 5
Leistungspunkte aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen
verwendet werden.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium im
Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind die
folgenden:
a.
Vorlesung
- sie bietet zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermittelt Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Seminar
- es führt in bestimmte Lehr- und
Lernstoffe ein und dient der
gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen;
c.
Übung
- sie dient der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen erworbenen Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
d.
Projektarbeit
- sie dient der selbstständigen Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten
und schließt die Präsentation des Projekts ein;
e.
Tutorium
- es begleitet Vorlesungen und Seminare und
vertieft behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;
f.
Kolloquium
- es dient der Präsentation und Diskussion fachwissenschaftlicher Arbeiten (u.
a. der Abschlussarbeit);
g.
Exkursion
- sie dient einer engen Verbindung von Theorie und Praxis und dem Kennenlernen
ausgewählter Praxisfelder.
Gemäß § 13 Abs.1 ABStPOBM
wird nach erfolgreichem Abschluss des Studiums von der Philosophischen Fakultät
II der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.
§
10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Die jeweiligen Formen
der Modulleistungen, Modulteilleistungen (§ 14 Abs. 2 ABStPOBM), der
Modulvorleistungen (§ 14 Abs. 3 ABStPOBM) sowie der Modulleistung und der
Modulteilleistungen bei Nichtbestehen (§ 14 Abs. 8 ABStPOBM) sind in der Anlage „Studienprogrammübersicht“ in Verbindung mit den
allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms festgelegt.
(2) Formen von
Modulvorleistungen sind:
Analyse, Hospitation,
Kurzklausur, Kurzreferat / Referat, Kurztest / Testat, Lektionsentwurf /
Lektionsstunde, Lese- und Sprechleistung, Projektarbeit / -präsentation,
Protokoll, Rede- und Argumentationsprobe, Seminarkonzept, Stichwortkonzept,
Thesenpapier.
(3) Formen von
Modulleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung - sie dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der einzelnen
Module 20 bis 45 Minuten, im Modul Abschlussarbeit
(Bachelor-Arbeit) 30 Minuten, vergleiche dazu § 15 Abs. (5);
b.
Schriftliche
Prüfung / Klausur - sie dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der
einzelnen Module 30 bis 90 Minuten;
c.
Kurztest – er dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der einzelnen
Module 5 bis 30 Minuten;
d.
Schriftliche
Ausarbeitung zu Referaten, Projekten (auch als schriftliche
Projektpräsentation), Analysen usw. – sie umfasst je nach den Anforderungen der
einzelnen Module bis zu max. 30.000 Textzeichen;
e.
Hausarbeit
(schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit) – sie umfasst je nach den
Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 60.000 Textzeichen;
f.
Stundenprotokoll
(inhaltliche Zusammenfassung) – es umfasst je nach den Anforderungen der
einzelnen Module bis zu max. 12.000 Textzeichen;
g.
Praktikumsbericht
(Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss) – er
umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Bereiche bis zu max. 15.000
Textzeichen;
h.
Thesenpapier
(stunden- bzw. prüfungsvorbereitende schriftliche Arbeit) - es umfasst je nach
den Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 12.000 Textzeichen;
i.
Abschlussarbeit
(Bachelor-Arbeit): Näheres dazu unter § 13.
(4) Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM
wird in den Modulen zur fachspezifischen Schlüsselqualifikation (1./2.
Semester) die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der
Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen
nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für die Bachelor-Arbeit gemäß § 20 Abs.
13 ABStOPBM.
(5) Die Termine für die
Modulleistungen liegen vier Wochen vor bzw. nach Ende der Vorlesungszeit des
Semesters, für die erste Wiederholung und zweite Wiederholung innerhalb eines
Jahres. Die konkreten Termine werden spätestens vier Wochen vor Beginn vom
Prüfungsamt und/oder durch das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1) Die Anmeldung zu den
Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.
(2) Teilnahmevoraussetzungen,
Termine und Wiederholungstermine der Modulleistungen (§ 15 Abs. 2 ABStPOBM)
sind den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu entnehmen.
§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für das Studienprogramm
Sprechwissenschaft wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des
Instituts für Slavistik und Sprechwissenschaft / Seminar für Sprechwissenschaft
und Phonetik ein Studien- und
Prüfungsausschuss vorgeschlagen, der vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät II zu bestätigen ist (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).
(2) Der Studien- und
Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren oder
habilitierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwei wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer studentischen Vertreterin bzw.
einem studentischen Vertreter.
(1) Eine Bachelor-Arbeit ist
obligatorisch; sie bildet zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im
Umfang von 15 Leistungspunkten.
(2) Der Umfang der
Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 70.000 Textzeichen aufweisen.
(3) Zur Bachelor-Arbeit
zugelassen wird nur, wer Module im Umfang von 130 LP erfolgreich absolviert
hat.
(4) Das Thema der
Bachelor-Arbeit wird im 5. Semester über den Studien- und Prüfungssausschuss
ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten
Prüferin bzw. einem Prüfer betreut.
(5) Die mündliche
Leistung findet nach Begutachtung
der Bachelor-Arbeit statt und dauert in der Regel 30 Minuten.
(6) Bachelor-Arbeit und mündliche
Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.
(7) Die Studentin bzw. der
Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er
die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung
noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate
kenntlich gemacht hat.
§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms
Die Studienprogrammübersicht
im Anhang dieser Ordnung regelt,
welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.
Diese Fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 8. Dezember
2006
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Anlage
(gemäß § 6): Studienprogrammübersicht
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und Modulleistungen |
SWS |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
WS 1 |
1 |
Rezeptive und produktive
Grundfertigkeiten (Teil I) |
keine |
(nach Teil 2) |
5 |
5 |
5/90 |
2 |
Grundlagen der
Sprechwissenschaft und Sprecherziehung (FSQ I) |
keine |
Kurzreferat, Thesenpapier,
Klausur |
6 |
5 |
0/90 |
|
3 |
Einführung in die Stimm-
und Sprachstörungen, Sprachstörungen I |
keine |
Klausur |
5 |
5 |
5/90 |
|
4 |
Grundlagen der rhetorischen
Kommunikation |
keine |
Referat, Stichwortkonzept für das Referat, mündliche Prüfung |
4 |
5 |
5/90 |
|
5 |
Grundlagen der
sprechkünstlerischen Kommunikation |
keine |
Analyse, Klausur |
5 |
5 |
5/90 |
|
ASQ 1 |
ASQ je nach Wahl |
|
je nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
SS 1 |
1 |
Rezeptive und produktive
Grundfertigkeiten (Teil II) |
keine |
Teilnahme an Teil 1, Testat, mündliche Prüfung |
4 |
5 |
5/90 |
2 |
Grundlagen der
Sprechwissenschaft und Sprecherziehung (FSQ II) |
keine |
Protokoll oder Hausarbeit |
4 |
5 |
0/90 |
|
6 |
Sprachstörungen II,
Schluckstörungen |
Abschluss Modul 3 |
Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats |
4 |
5 |
5/90 |
|
7 |
Sprechwissenschaftliche
Leselehre |
keine |
Analyse, zwei Sprechleistungen |
4 |
5 |
0/90 |
|
8 |
Einführung in das
sprechkünstlerische Gestalten |
Abschluss Modul 5 |
Referat oder Hausarbeit,
mündliche Prüfung |
4 |
5 |
5/90 |
|
9 |
Struktur der deutschen
Gegenwartssprache |
keine |
Kurzklausuren, Klausur |
4 |
5 |
5/90 |
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
WS 2 |
10 |
Stimmstörungen I |
keine |
Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats |
3 |
5 |
5/90 |
11 |
Entwicklung rhetorischer
Eigenkompetenzen |
keine |
Redeprobe und Referat oder
Argumentationsprobe sowie deren schriftliche
Ausarbeitungen |
4 |
5 |
0/90 |
|
12 |
Sprechkünstlerische
Kommunikation und Sprechbildung |
Abschluss Module 5 u. 8 |
Referat oder Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder der
Projektpräsentation |
4 |
5 |
0/90 |
|
13 |
Phonologie und Phonetik des
Deutschen |
Abschluss Modul 9 |
Referat oder Hausarbeit
und Analyse, schriftliche Ausarbeitung des
Referats oder Hausarbeit, schr. Ausarbeitung zur Analyse |
6 |
5 |
5/90 |
|
ASQ 2 |
ASQ je nach Wahl |
|
nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
|
Praktikum |
Praktikum nach Wahl |
|
nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
SS 2 |
14 |
Didaktik und Methodik der
Sprechbildung und der Sprechkünstlerischen Kommunikation |
Abschluss Modul 12 |
Referat oder Hausarbeit
oder Lektionsstunde, mündliche und schriftliche
Prüfung |
7 |
5 |
5/90 |
15 |
Didaktik und Methodik der
rhetorischen Kommunikationsbefähigung |
Abschluss Modul 11 |
Seminarkonzept, Lektionsstunde,
Lektionsentwurf und -protokoll, mündliche Prüfung |
4 |
5 |
5/90 |
|
16 |
Stimmstörungen II, |
Abschluss Modul 10 |
Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats |
3 |
5 |
5/90 |
|
17 |
Gesprächs- und Redeanalysen
(Wahl 1) |
keine |
Referat oder Hausarbeit
und Projektpräsentation, Klausur, schriftliche
Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit und Projektpräsentation |
4 |
5 |
0/90 |
|
18 |
Interdisziplinäre Aspekte
der Sprechkünstlerischen Kommunikation (Wahl 2) |
Abschluss Modul 12 |
Referat,
Projektpräsentation, schriftliche
Ausarbeitung des Referats bzw. der Projektpräsentation, Hausarbeit (je nach
Wahlteil) |
4 |
5 |
0/90 |
|
Praktikum |
Praktikum nach Wahl |
|
nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
Anstelle der Module 17 und 18
(Wahl 1 und 2) können Austauschmodule der Psychologie (P 1- P 6), frei gewählt
werden, sie werden empfohlen für das WS 2/3. Im SS 2 wären dann weitere 5 bzw.
10 LP für Praktika frei.
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
WS 2/3 |
Wahl P 1 |
Grundlagen der
Sozialpsychologie |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
WS 2/3 |
Wahl P 2 |
Grundlagen der Allgemeinen
Psychologie I |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
WS 2/3 |
Wahl P 3 |
Grundlagen der Allgemeinen
Psychologie II |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
WS 2/3 |
Wahl P 4 |
Grundlagen der Klinischen
Psychologie |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
WS 2/3 |
Wahl P 5 |
Grundlagen der
Differentiellen Psychologie und der Persönlichkeitspsychologie |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
WS 2/3 |
Wahl P 6 |
Grundlagen der
Pädagogischen Psychologie |
keine |
nach Festlegung |
4 |
5 |
0/90 |
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
WS 3 |
19 |
Stimm- und Sprachstörungen:
Therapie und Fachmethodik |
Abschluss Modul 16 |
Therapiestunde, Referat
oder Hausarbeit, schriftliche
Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit |
2 |
5 |
0/90 |
20 |
Didaktik und Methodik in
der Andragogik |
Abschluss Modul 15 |
Hospitationsprotokolle, Lektionsstunde,
Referat oder Hausarbeit, schriftliche
Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, schriftlicher Lektionsentwurf und
Protokoll |
4 |
5 |
0/90 |
|
21 |
Konzepte der Sprechbildung
und der rhetorischen Kommunikation |
Abschluss Module 4, 14 und
15 |
Referat, Lektionsstunde, schriftliche Ausarbeitung
des Referats, schriftliche Ausarbeitung zur empirischen Analyse, Hausarbeit,
Protokoll der Lektionsstunde (je nach Wahlteil) |
8 |
5 |
0/90 |
|
22 |
Sprechkünstlerische
Aufführungspraxis |
Abschluss Modul 18 |
Referat,
Projektpräsentation, schriftliche
Ausarbeitung des Referats oder der Projektpräsentation |
6/4 (je nach Wahl) |
5 |
5/90 |
|
Praktikum |
Praktikum nach Wahl |
|
nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
|
Praktikum |
Praktikum nach Wahl |
|
nach Festlegung |
je nach Wahl |
5 |
0/90 |
Semester |
Modul Nr. |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
SS 3 |
23 |
Stimm- und Sprachstörungen:
Diagnostische und therapeutische Konzepte |
Abschluss Modul 19 |
Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats, Hausarbeit |
3 |
5 |
0/90 |
24 |
Angewandte Phonetik |
Abschluss Modul 13 |
Referat oder Hausarbeit,
Testat, schriftliche Ausarbeitung des
Referats oder Hausarbeit, mündliche Prüfung |
4 |
5 |
5/90 |
|
25 |
Theorie und Empirie in der
Sprechwissenschaft (Bereich 1 Rhetorik,
Bereich 2 Phonetik) |
Abschluss Modul 4 (für
Bereich 1) |
Referat, Protokoll schriftliche Ausarbeitung des Referats, Hausarbeit
(je nach Wahlteil) |
2 |
5 |
0/90 |
|
26 |
Bachelor-Abschlussarbeit |
Abschluss von Modulen im
Umfang von 130 LP |
Abschlussarbeit, mündliche
Prüfung (Kolloquium) |
- |
15 |
15/90 |
|
Modul |
Modultitel |
Teilnahmevoraussetzungen |
Modulvorleistungen und
Modulleistungen |
SWS (Kontaktzeit) |
LP |
Anteil an Gesamtnote |
Praktika |
P 1 |
Praktikum Therapie |
Abschluss Modul 16 |
nach Festlegung |
nach Festlegung |
10 |
0/90 |
P 2 |
Praktikum
Sprechkünstlerische Kommunikation |
Abschluss Modul 12 |
nach Festlegung |
nach Festlegung |
5 |
0/90 |
|
P 3 |
Praktikum Phonetik |
Abschluss Modul 13 |
nach Festlegung |
nach Festlegung |
5 |
0/90 |
|
P 4 |
Praktikum Sprechbildung |
Abschluss Modul 21 |
nach Festlegung |
nach Festlegung |
5 |
0/90 |
|
P 5 |
Praktikum Rhetorische
Kommunikation |
Abschluss Modul 15 |
nach Festlegung |
nach Festlegung |
5 |
0/90 |