MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 6 vom 13. Dezember 2005, S. 42
Satzung zur Änderung der Finanzordnung der
Studierendenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 24.10.2005
Aufgrund des § 65 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 5. Mai 2004 (GVBl. 2004, S. 255 ff), hat der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2005 die folgende Änderung der Finanzordnung für die Studierendenschaft beschlossen
Artikel I
Die Finanzordnung der Studierendenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 04.11.2002 (Abl. 2002, Nr. 13, S. 5), zuletzt geändert am 27. Januar 2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 44), wird wie folgt geändert:
Der § 48 wird § 48 Abs. 1 und erhält folgende neue Fassung:
„§ 48 Kassenprüfungsausschuss der Studierendenschaft
(1) Der Studierendenrat wählt den Kassenprüfungsausschuss der Studierendenschaft. Dieser besteht aus mindestens drei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern, die nicht aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Studierendenrates oder eines Fachschaftsrates sein dürfen. Sie müssen Mitglieder der Studierendenschaft sein.“
Nach dem Abs. 1 wird neu eingefügt:
„(2) Die Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses erhalten für ihren nachzuweisenden Zeitaufwand eine Aufwandsentschädigung. Die dafür notwendigen Mittel sind rechtzeitig in den Haushaltsplan einzustellen.“
Artikel II
Diese Ordnung wurde vom Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 24.10.2005 beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 24. Oktober 2005
i.V. Tobias Zober
Allgemeiner Sprecher
Nicolas Nguyen-Van
Allgemeiner Sprecher