Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 6 vom 13. Dezember 2005, S. 28


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen
für künstlerische Studiengänge und Studienfächer
am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 05.12.1994

 

vom 18.04.2005

 

Aufgrund der §§ 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

Artikel I

 

Die bisherigen Anlage 1 und 2 werden durch die folgende Anlage ersetzt:

 

„Anlage

 

Inhaltliche Anforderungen der musikalischen Eignungsprüfung des Institutes für Musikpädagogik für die Studiengänge

 

1.         Lehramt an Gymnasien - Fach Musik

2.         Lehramt an Gymnasien/Diplom - Kirchenmusiker - B

3.         Lehramt an Sekundarschulen - Fach Musik

4.         Diplomstudiengang Klavier

5.         Musikerziehung - Hauptfach Gesang (Diplomstudiengang)

 

Inhaltsverzeichnis

1. Studiengang Lehramt an Gymnasien - Fach Musik

1.1 Künstlerisches Hauptfach

1.2 Künstlerische Nebenfächer

1.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

1.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

 

2. Lehramt an Gymnasien/Diplom - Kirchenmusiker - B

 

3. Studiengang Lehramt an Sekundarschulen - Fach Musik

3.1 Künstlerisches Hauptfach

3.2 Künstlerische Nebenfächer

3.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

3.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

 

4. Diplomstudiengang Klavier

4.1 Hauptfach Klavier

4.2 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

4.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

 

5. Musikerziehung - Hauptfach Gesang (Diplomstudiengang)

5.1 Hauptfach Gesang

5.2 Pflichtfach Klavier

5.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

5.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

 

 

1. Studiengang Lehramt an Gymnasien - Fach Musik

 

Allgemein:

Diese Eignungsprüfung muss auch von Bewerberinnen und Bewerbern abgelegt werden,  die Lehramt Musik als Drittfach studieren wollen.

Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten Werke vor. Die Prüfungskommission wählt die Reihenfolge der Werke aus. Sie kann den Vortrag eines Werkes aus Zeitgründen vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres musikalischen Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.

 

Beurteilungskriterien für die Prüfung sind:

·          stilgerechte Interpretation und Werktreue,

·          Ausstrahlung,

·          technisches Können,

·          Nachweis von Fähigkeiten der künstlerischen Darstellung.

 

Prüfungsdurchführung:

1.         Künstlerisches Hauptfach

Dauer: 20 Minuten

2.         Künstlerische Nebenfächer jeweils

Dauer: 10 Minuten

3.         Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

4.         Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

 

1.1 Künstlerisches Hauptfach

 

Als Hauptfach können Klavier, Gitarre, Gesang, Chorleitung oder ein Orchesterinstrument gewählt werden. Sind Klavier oder Gesang nicht Hauptfach, müssen sie als Nebenfach belegt werden.

 

1.1.1 Klavier

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bach: Französische Suite Nr. 2 c-Moll (einzelne Sätze)

J. Haydn: Sonate B-Dur Hob. XVI: 2 (einzelne Sätze)

F. Chopin: Mazurka g-Moll op. 67,2

B. Bartók:  Sonatine

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.2 Gesang

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vortrag von zwei Volksliedern unterschiedlichen Charakters (eines davon a cappella)

·        Vortrag von zwei Kunstliedern oder einem Kunstlied und einer Arie

·        Vortrag eines Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)

 

Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen, was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.

Der Schwierigkeitsgrad sollte den persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.

Das gesamte Programm ist auswendig vorzutragen.

Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.

 

1.1.3 Gitarre

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

G. A. Brescianello: Partita e-Moll

F. Carulli: Alla polacca

L. Brouwer: Etüde Nr. 6

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.4 Flöte

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

G. P. Telemann: Methodische Sonaten

W. A. Mozart: Andante C-Dur KV 315

S. Thiele: Flötenmusik für die Jugend

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.5 Blockflöte

(nur in Ausnahmefällen bei ausgezeichneten Leistungen)

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.6 Violine

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

A. Vivaldi: Konzert a-Moll

W. A. Mozart: Sonaten

G. Bacewicz: Concertino G-Dur

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.7 Violoncello

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

W. de Fesch: Sonaten

B. Marcello: Sechs Sonaten

D. Kabalewski: Etüden solo

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.8 Trompete

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Klassisch

·        eine Dur- und eine Molltonleiter nach eigener Wahl

·        ein klassisches, ein romantisches und ein zeitgenössisches Werk (Teile oder einzelne Sätze)

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

·        Jazz-/Popularmusik

·        eine Dur- und eine Molltonleiter nach eigener Wahl

·        ein Konzertsatz eines klassischen oder romantischen Werkes

·        zwei Stücke unterschiedlicher Stilistik (Latin, Blues, Funk etc.) mit Improvisation

·        eine Ballade

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.9 Posaune

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        ein romantisches oder zeitgenössisches Werk im Schwierigkeitsgrad von

E. Sachse: Konzert: Thema mit Variationen oder

F. Gräfe: Konzert: Thema mit Variationen

·          eine Barocksonate (ein schneller und ein langsamer Satz) im Schwierigkeitsgrad  von W. Marcello oder J. E. Galliat

·        eine leichte Vocalise von M. Bordogni

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.10 Saxophon

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        drei Werke unterschiedlichen Stils im Schwierigkeitsgrad von

E. Bozza: Aria

O. Nelson: ein Stück aus den Jazz-Etüden

D. Milhaud: Danse (Alt- oder Baritonsaxophon)

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.11 Akkordeon

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          drei Werke unterschiedlichen Stils (vorwiegend Originalliteratur erwünscht) im Schwierigkeitsgrad von

T. I. Lundquist: Sonatina Piccola

W. Jacobi: aus: zehn polyphone Stücke nach spanischen Volksliedern für Akkordeon mit Melodiebassmanual

H. Noth: ein Satz aus „Aisthanomai“

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.12 Oboe

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

G. Ph. Telemann: Sonaten (auch einzelne Sätze)

J. Haydn: Konzert C-Dur

B. Britten: ein Stück aus den „Metamorphosen“

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

1.1.13 Klarinette

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. B. Vanhal: Sonaten B-Dur, Es-Dur

R. Schumann: Romanze a-Moll

W. Lutoslawski: Tänzerische Präludien

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

Die Möglichkeit der Wahl anderer Hauptinstrumente ist bei dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Institut zu erfragen.

 

1.1.14 Chorleitung

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Grundkenntnisse in der Dirigiertechnik

·        Intonieren mittels Stimmgabel

·        Dirigieren eines mindestens dreistimmigen a cappella-Chorsatzes

·        Dirigieren eines Kanons

·        Spielen einer vorbereiteten vierstimmigen Chorpartitur

·        Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme (entsprechend der jeweiligen Stimmlage)

 

1.2 Künstlerische Nebenfächer

 

1.2.1 Klavier

Dauer: 10 Minuten

Wird das Fach Klavier nicht als Hauptfach gewählt, muss es als Nebenfach belegt werden.

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bach: aus 12 kleine Präludien, z. B. Nr. 3 c-Moll/Nr. 5 d-Moll/ Nr. 10 g-Moll

W. A. Mozart: Sonatine G-Dur KV 564

E. Grieg: Walzer a-Moll op. 12,2

D. Kabalewski: Ein Märchen, Tanz aus: Ausgewählte Klavierstücke für Kinder Nr. 12, Nr. 16

 

1.2.2 Gesang

Dauer: 10 Minuten

Wird das Fach Gesang nicht als Hauptfach gewählt, muss es als Nebenfach belegt werden.

Gefordertes Niveau:

·        Vortrag eines Volksliedes (a cappella)

·        Vortrag eines Kunstliedes oder einer Arie

·        Vortrag eines Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)

Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen, was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.

Der Schwierigkeitsgrad sollte den persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.

Das gesamte Programm ist auswendig vorzutragen.

Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.

 

1.2.3 Weiteres Nebenfach

Dauer: 10 Minuten

Das weitere erste bzw. zweite künstlerische Nebenfach kann frei gewählt werden. Das Vorspiel erfolgt entsprechend dem erreichten Leistungsstand.

 

Als zweites künstlerisches Nebenfach können Gitarre, Flöte und Blockflöte auch ohne Vorkenntnisse belegt werden. In diesem Fall entfällt dieser Prüfungsteil.

 

1.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

 

Gefordertes Niveau:

·          Benennen von Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)

·          Kenntnis der modalen sowie Dur- und Molltonleitern

·          Kenntnisse der Schlüsselungen (einschl. Alt- und Tenorschlüssel)

·          Kenntnisse von Drei- und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und dessen Auflösung)

·          Notieren einfacher Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage)

·          einfache Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich Zwischendominanten)

·          mittelschweres Melodiediktat im Oktavraum

·          Rhythmusdiktat unter Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen

 

1.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

 

Gefordertes Niveau:

·          leichte satztechnische Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und -funktionen)

·          Spielen einfacher Kadenzen am Klavier

·          Harmonisieren einer vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier

·          Erfassen und Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und Moll-Bereich sowie modaler Tonleitern

·          Erkennen von Akkorden (Drei- und Vierklänge) in ihren Umstellungen

·          Vom-Blatt-Singen mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)

·          Reproduzieren von Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)

·          Höranalyse eines Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts

 

2.    Lehramt an Gymnasien/Diplom - Kirchenmusiker - B

 

Die Eignungsprüfung für diesen Studiengang wird an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik abgelegt. Bitte informieren Sie sich unter www.ehk-halle.de über die inhaltlichen Anforderungen.

 

3.    Studiengang Lehramt an Sekundarschulen - Fach Musik

 

Allgemein:

Diese Eignungsprüfung muss auch von Bewerberinnen und Bewerbern abgelegt werden, die Lehramt Musik als Drittfach studieren wollen und den Berwerberinnen und Bewerbern für das Studium des Studienganges Lehramt Musik an Sonderschulen.

Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten Werke vor. Die Prüfungskommission wählt die Reihenfolge der Werke aus. Sie kann den Vortrag eines Werkes aus Zeitgründen vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres musikalischen Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.

 

Beurteilungskriterien für die Prüfung sind:

1.         stilgerechte Interpretation und Werktreue,

2.         Ausstrahlung,

3.         technisches Können,

4.         Nachweis von Fähigkeiten der künstlerischen Darstellung.

 

Prüfungsdurchführung:

1.         Künstlerisches Hauptfach

Dauer: 15 Minuten

2.         Künstlerische Nebenfächer jeweils

Dauer: 10 Minuten

3.         Musiktheorie/Gehörbildung – Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

4.         Musiktheorie/Gehörbildung – Mündlich

Dauer: 40 Minuten

 

3.1 Künstlerisches Hauptfach

 

Es besteht die Möglichkeit, Klavier, Gesang oder Gitarre als Hauptfach zu wählen. Ist Gitarre Hauptfach, sind Klavier und Gesang als Nebenfächer zu wählen.

 

3.1.1 Klavier

Dauer: 15 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bach: Invention Nr. 8 F-Dur

L. v. Beethoven: Sonate op. 49,2 G-Dur

R. Schumann: Knecht Ruprecht op. 68,12; Erinnerung op. 68,28

B. Bartók: Abend auf dem Lande, aus: Zehn leichte Klavierstücke

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

3.1.2 Gitarre

Dauer: 15 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

K. Sanz: Pavane

M. Carcassi: Etüde op. 60,2

F. Just: Konzertante Etüden 1, 2, aus: Neues Gitarrebuch Bd.2

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes

 

3.1.3 Geang

Dauer: 15 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vortrag eines Volksliedes (a cappella)

·        Vortrag von zwei Kunstliedern oder einem Kunstlied und einer Arie

·        Vortrag eines Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)

Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen, was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.

Der Schwierigkeitsgrad sollte den persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.

Das Gesangsprogramm ist auswendig vorzutragen. Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.

 

3.2 Künstlerische Nebenfächer

 

3.2.1 Klavier

Dauer: 10 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bach: aus: 12 kleine Präludien, z. B. Nr. 2 C-Dur/ Nr. 8 F-Dur

L. v. Beethoven: Sonatine F-Dur (Anhang 5,2 nach Kinsky-Halm)

R. Schumann: Fröhlicher Landmann op. 68,10

D. Schostakowitsch: Leierkasten, aus: Puppentänze Nr. 6

 

3.2.2 Gesang

Dauer: 10 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Vortrag eines Volksliedes (a cappella)

·        Vortrag eines Kunstliedes oder einer Arie

·        Vortrag eines Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)

Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen, was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.

Der Schwierigkeitsgrad sollte den persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.

Das gesamte Programm ist auswendig vorzutragen.

Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.

 

3.2.3 Weiteres Nebenfach

Dauer: 10 Minuten

Als zweites künstlerisches Nebenfach können Gitarre, Flöte und Blockflöte auch ohne Vorkenntnisse belegt werden. In diesem Fall entfällt dieser Prüfungsteil.

 

Bei der Wahl anderer Instrumente muss ein Vorspiel entsprechend dem erreichten Leistungsstand erfolgen.

 

3.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Benennen von Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)

·        Kenntnis der Dur- und Molltonleitern

·        Kenntnisse der Schlüsselungen

·        Kenntnisse von Dreiklängen und deren Umkehrungen

·        Notieren einfacher Kadenzen

·        einfache Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge)

·        leichtes Melodiediktat im Oktavraum

·        leichtes Rhythmusdiktat

 

3.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          Kenntnisse der musikalischen Elementarlehre

·          Spielen einfacher Kadenzen am Klavier

·          Harmonisieren einer vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier

·          Erfassen und Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur-Moll-Bereich

·          Erkennen von Dreiklängen und deren Umkehrungen

·          Erkennen gebräuchlicher Taktarten

·          Vom-Blatt-Singen leichter Melodien

·          Reproduzieren von Rhythmen (mit Triolen und Synkopen)

·          Höranalyse eines Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts

 

4.    Diplomstudiengang Klavier

 

Allgemein:

Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten Werke vor. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste die Werke aus, die der Bewerber bzw. die Bewerberin vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Werkes vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres musikalischen Werdeganges vor.

 

Beurteilungskriterien für die Prüfung sind:

·        stilgerechte Interpretation und Werktreue,

·        künstlerisches Gestaltungsvermögen,

·        instrumentale Fertigkeiten,

·        künstlerische Phantasie, Klangempfinden und Ausstrahlung,

·        eine dem eigenen Können entsprechende Wahl des Schwierigkeitsgrades der Prüfungswerke.

 

Prüfungsdurchführung:

1.    Hauptfach Klavier

Dauer: 30 Minuten

2.    Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

3.    Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

 

4.1 Hauptfach Klavier

Dauer: 30 Minuten

·        Vortrag von vier Werken unterschiedlicher Stilepochen und einer Etüde

1.      von J. S. Bach: ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier oder 2 Sinfonien

2.      eine klassische Sonate (alle Sätze ohne Wiederholungen) von W. A. Mozart, J. Haydn, L. v. Beethoven oder F. Schubert

3.      ein romantisches Werk nach freier Wahl

4.      ein Werk des 20./21. Jahrhunderts nach freier Wahl

5.      eine Etüde von F. Liszt, F. Chopin, S. Rachmaninoff, A. Skrjabin, C. Debussy, I. Strawinski oder G. Ligeti

·        Vom-Blatt-Spiel eines leichten Klavierstückes

 

4.2 Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich 

Dauer: 60 Minuten

Gefordertes Niveau:

·        Benennen von Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)

·        Kenntnis der modalen sowie Dur-und Molltonleitern

·        Kenntnisse der Schlüsselungen (einschließlich Alt- und Tenorschlüssel)

·          Kenntnisse von Drei- und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und dessen Auflösung)

·          Notieren einfacher Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage) einfache Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich Zwischendominanten)

·          mittelschweres Melodiediktat im Oktavraum

·          Rhythmusdiktat unter Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen

 

4.3 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich 

Dauer: 40 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          leichte satztechnische Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und -funktionen)

·          Spielen einfacher Kadenzen am Klavier

·          Harmonisieren einer vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier

·          Erfassen und Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und Moll-Bereich sowie modaler Tonleitern

·          Erkennen von Akkorden (Drei- und Vierklängen) in ihren Umstellungen

·          Vom-Blatt-Singen mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)

·          Reproduzieren von Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)

·          Höranalyse eines Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts

 

5.    Musikerziehung - Hauptfach Gesang (Diplomstudiengang)

 

Allgemein:

Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt der Prüfungskommission eine Liste der für die Prüfung vorbereiteten Werke vor. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste die Werke aus, die der Bewerber bzw. die Bewerberin vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Werkes vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres musikalischen Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.

 

Beurteilungskriterien für die Prüfung sind:

·          stilgerechte Interpretation und Werktreue,

·          künstlerisches Gestaltungsvermögen,

·          stimmtechnische und instrumentale Fertigkeiten,

·          künstlerische Phantasie, Klangempfinden und Ausstrahlung,

·          eine dem eigenen Können entsprechende Wahl des Schwierigkeitsgrades der Prüfungswerke.

 

Prüfungsdurchführung:

1.    Hauptfach Gesang

Dauer: 20 Minuten

2.    Pflichtfach Klavier

Dauer: 10 Minuten

3.    Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich

Dauer: 60 Minuten

4.    Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

 

5.1 Hauptfach Gesang

Dauer: 20 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          Vortrag eines Volksliedes (a cappella)

·          Vortrag von zwei Kunstliedern unterschiedlicher Stilepochen und einer Arie oder Vortrag von zwei Arien unterschiedlicher Stilepochen und einem Kunstlied

·          Vortrag eines Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)

 

Der Schwierigkeitsgrad sollte den persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.

Das gesamte Programm ist auswendig vorzutragen.

Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.

 

5.2 Pflichtfach Klavier 

Dauer: 10 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bach: Marsch D-Dur, Menuett G-Dur BWV Anh. 116

M. Clementi: Sonatine C-Dur op. 36, 1; G-Dur op. 36, 2

R. Schumann: Trällerliedchen, Armes Waisenkind, aus: Album für die  Jugend op. 68,3 und 6

D. Kabalewski: Alter Tanz, Wiegenlied,  aus: Ausgewählte Klavierstücke für Kinder Nr. 5 und 6)

 

5.3 Musiktheorie/Gehörbildung -Sschriftlich

Dauer: 60 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          Benennen von Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)

·          Kenntnis von modalen sowie Dur- und Molltonleitern

·          Kenntnisse der Schlüsselungen (einschließlich Alt- und Tenorschlüssel)

·          Kenntnisse von Drei- und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und dessen Auflösung)

·          Notieren einfacher Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage)

·          einfache Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich Zwischendominanten)

·          mittelschweres Melodiediktat im Oktavraum

·          Rhythmusdiktat unter Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen

 

5.4 Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich

Dauer: 40 Minuten

Gefordertes Niveau:

·          leichte satztechnische Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und -funktionen)

·          Spielen einfacher Kadenzen am Klavier

·          Harmonisieren einer vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier

·          Erfassen und Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und Moll-Bereich sowie modaler Skalen

·          Erkennen von Akkorden (Drei- und Vierklängen) in ihren Umstellungen

·          Vom-Blatt-Singen mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)

·          Reproduzieren von Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)

·          Höranalyse eines Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts“

 

Artikel II

 

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab Wintersemester 2005/2006 das Studium der künstlerischen Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im ersten Fachsemester aufnehmen.

 

Artikel III

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat am 18.04.2005; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 12.10.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 20.10.2005

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 20. Oktober 2005

 

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor