MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 6 vom 13. Dezember 2005, S. 28
Ordnung zur Änderung der Ordnung
für die Durchführung der Eignungsprüfungen
für künstlerische Studiengänge und Studienfächer
am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom
05.12.1994
vom 18.04.2005
Aufgrund der §§ 67 Abs. 3 Nr. 8 und
77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom
05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Durchführung
der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am
Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.
Artikel I
Die bisherigen Anlage 1 und 2
werden durch die folgende Anlage ersetzt:
„Anlage
Inhaltliche Anforderungen der
musikalischen Eignungsprüfung des Institutes für Musikpädagogik für die
Studiengänge
1.
Lehramt an Gymnasien -
Fach Musik
2.
Lehramt an
Gymnasien/Diplom - Kirchenmusiker - B
3.
Lehramt an
Sekundarschulen - Fach Musik
4.
Diplomstudiengang
Klavier
5.
Musikerziehung -
Hauptfach Gesang (Diplomstudiengang)
Inhaltsverzeichnis
1. Studiengang Lehramt an Gymnasien
- Fach Musik
1.1 Künstlerisches Hauptfach
1.2 Künstlerische Nebenfächer
1.3 Musiktheorie/Gehörbildung -
Schriftlich
1.4 Musiktheorie/Gehörbildung -
Mündlich
2. Lehramt an Gymnasien/Diplom -
Kirchenmusiker - B
3. Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen - Fach Musik
3.1 Künstlerisches Hauptfach
3.2 Künstlerische Nebenfächer
3.3 Musiktheorie/Gehörbildung -
Schriftlich
3.4 Musiktheorie/Gehörbildung -
Mündlich
4. Diplomstudiengang Klavier
4.1 Hauptfach Klavier
4.2 Musiktheorie/Gehörbildung -
Schriftlich
4.3 Musiktheorie/Gehörbildung -
Mündlich
5. Musikerziehung - Hauptfach
Gesang (Diplomstudiengang)
5.1 Hauptfach Gesang
5.2 Pflichtfach Klavier
5.3 Musiktheorie/Gehörbildung -
Schriftlich
5.4 Musiktheorie/Gehörbildung -
Mündlich
1. Studiengang Lehramt an
Gymnasien - Fach Musik
Allgemein:
Diese Eignungsprüfung muss auch von
Bewerberinnen und Bewerbern abgelegt werden, die Lehramt Musik als Drittfach studieren wollen.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin
legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten
Werke vor. Die Prüfungskommission wählt die Reihenfolge der Werke aus. Sie kann
den Vortrag eines Werkes aus Zeitgründen vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw.
die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres
musikalischen Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.
Beurteilungskriterien für die
Prüfung sind:
·
stilgerechte
Interpretation und Werktreue,
·
Ausstrahlung,
·
technisches Können,
·
Nachweis von
Fähigkeiten der künstlerischen Darstellung.
Prüfungsdurchführung:
1.
Künstlerisches
Hauptfach |
Dauer: 20 Minuten |
2.
Künstlerische
Nebenfächer jeweils |
Dauer: 10 Minuten |
3.
Musiktheorie/Gehörbildung
- Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
4.
Musiktheorie/Gehörbildung
- Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
1.1 Künstlerisches Hauptfach
Als Hauptfach können Klavier,
Gitarre, Gesang, Chorleitung oder ein Orchesterinstrument gewählt werden. Sind Klavier
oder Gesang nicht Hauptfach, müssen sie als Nebenfach belegt werden.
1.1.1 Klavier |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. S. Bach:
Französische Suite Nr. 2 c-Moll (einzelne Sätze)
J.
Haydn: Sonate B-Dur Hob. XVI: 2 (einzelne Sätze)
F. Chopin: Mazurka g-Moll op. 67,2
B.
Bartók: Sonatine
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.2 Gesang |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag von zwei
Volksliedern unterschiedlichen Charakters (eines davon a cappella)
·
Vortrag von zwei
Kunstliedern oder einem Kunstlied und einer Arie
·
Vortrag eines
Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)
Es wird vorausgesetzt, dass die
Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen,
was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.
Der Schwierigkeitsgrad sollte den
persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.
Das gesamte Programm ist auswendig
vorzutragen.
Die Noten für die Klavierbegleitung
sind mitzubringen.
1.1.3 Gitarre |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
G. A. Brescianello: Partita e-Moll
F. Carulli: Alla polacca
L.
Brouwer: Etüde Nr. 6
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.4 Flöte |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
G. P. Telemann:
Methodische Sonaten
W. A.
Mozart: Andante C-Dur KV 315
S.
Thiele: Flötenmusik für die Jugend
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.5 Blockflöte
(nur in Ausnahmefällen bei
ausgezeichneten Leistungen)
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.6 Violine |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
A.
Vivaldi: Konzert a-Moll
W. A.
Mozart: Sonaten
G. Bacewicz: Concertino G-Dur
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.7 Violoncello |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
W. de
Fesch: Sonaten
B. Marcello: Sechs Sonaten
D. Kabalewski: Etüden solo
·
Vom-Blatt-Spiel eines leichten
Stückes
1.1.8 Trompete |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Klassisch
·
eine Dur- und eine
Molltonleiter nach eigener Wahl
·
ein klassisches, ein
romantisches und ein zeitgenössisches Werk (Teile oder einzelne Sätze)
·
Vom-Blatt-Spiel eines leichten
Stückes
·
Jazz-/Popularmusik
·
eine Dur- und eine
Molltonleiter nach eigener Wahl
·
ein Konzertsatz eines
klassischen oder romantischen Werkes
·
zwei Stücke
unterschiedlicher Stilistik (Latin, Blues, Funk etc.) mit Improvisation
·
eine Ballade
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.9 Posaune |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
ein romantisches oder
zeitgenössisches Werk im Schwierigkeitsgrad von
E.
Sachse: Konzert: Thema mit Variationen oder
F.
Gräfe: Konzert: Thema mit Variationen
·
eine Barocksonate (ein
schneller und ein langsamer Satz) im Schwierigkeitsgrad von W. Marcello oder J. E. Galliat
·
eine leichte Vocalise
von M. Bordogni
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.10 Saxophon |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
drei Werke
unterschiedlichen Stils im Schwierigkeitsgrad von
E.
Bozza: Aria
O.
Nelson: ein Stück aus den Jazz-Etüden
D.
Milhaud: Danse (Alt- oder Baritonsaxophon)
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.11 Akkordeon |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
drei Werke
unterschiedlichen Stils (vorwiegend Originalliteratur erwünscht) im
Schwierigkeitsgrad von
T. I. Lundquist: Sonatina Piccola
W.
Jacobi: aus: zehn polyphone Stücke nach spanischen Volksliedern für Akkordeon
mit Melodiebassmanual
H. Noth:
ein Satz aus „Aisthanomai“
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.12 Oboe |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
G. Ph. Telemann:
Sonaten (auch einzelne Sätze)
J.
Haydn: Konzert C-Dur
B.
Britten: ein Stück aus den „Metamorphosen“
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
1.1.13 Klarinette |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei Werken
unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. B.
Vanhal: Sonaten B-Dur, Es-Dur
R. Schumann: Romanze a-Moll
W.
Lutoslawski: Tänzerische Präludien
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
Die Möglichkeit der Wahl anderer Hauptinstrumente
ist bei dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Institut zu
erfragen.
1.1.14 Chorleitung |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Grundkenntnisse in der
Dirigiertechnik
·
Intonieren mittels
Stimmgabel
·
Dirigieren eines mindestens
dreistimmigen a cappella-Chorsatzes
·
Dirigieren eines Kanons
·
Spielen einer
vorbereiteten vierstimmigen Chorpartitur
·
Vom-Blatt-Singen einer
Chorstimme (entsprechend der jeweiligen Stimmlage)
1.2 Künstlerische Nebenfächer
1.2.1 Klavier |
Dauer: 10 Minuten |
Wird das Fach Klavier nicht als
Hauptfach gewählt, muss es als Nebenfach belegt werden.
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. S.
Bach: aus 12 kleine Präludien, z. B. Nr. 3 c-Moll/Nr. 5 d-Moll/ Nr. 10 g-Moll
W. A.
Mozart: Sonatine G-Dur KV 564
E. Grieg: Walzer a-Moll op. 12,2
D.
Kabalewski: Ein Märchen, Tanz aus: Ausgewählte Klavierstücke für Kinder Nr. 12,
Nr. 16
1.2.2 Gesang |
Dauer: 10 Minuten |
Wird das Fach Gesang nicht als
Hauptfach gewählt, muss es als Nebenfach belegt werden.
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag eines
Volksliedes (a cappella)
·
Vortrag eines
Kunstliedes oder einer Arie
·
Vortrag eines
Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)
Es wird vorausgesetzt, dass die
Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen,
was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.
Der Schwierigkeitsgrad sollte den
persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.
Das gesamte Programm ist auswendig
vorzutragen.
Die Noten für die Klavierbegleitung
sind mitzubringen.
1.2.3 Weiteres Nebenfach |
Dauer: 10 Minuten |
Das weitere erste bzw. zweite
künstlerische Nebenfach kann frei gewählt werden. Das Vorspiel erfolgt entsprechend
dem erreichten Leistungsstand.
Als zweites künstlerisches
Nebenfach können Gitarre, Flöte und Blockflöte auch ohne Vorkenntnisse belegt
werden. In diesem Fall entfällt dieser Prüfungsteil.
1.3 Musiktheorie/Gehörbildung
- Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Benennen von
Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)
·
Kenntnis der modalen
sowie Dur- und Molltonleitern
·
Kenntnisse der
Schlüsselungen (einschl. Alt- und Tenorschlüssel)
·
Kenntnisse von Drei-
und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und
dessen Auflösung)
·
Notieren einfacher
Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage)
·
einfache
Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich
Zwischendominanten)
·
mittelschweres
Melodiediktat im Oktavraum
·
Rhythmusdiktat unter
Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen
1.4 Musiktheorie/Gehörbildung
- Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
leichte satztechnische
Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und
-funktionen)
·
Spielen einfacher
Kadenzen am Klavier
·
Harmonisieren einer
vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier
·
Erfassen und
Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und
Moll-Bereich sowie modaler Tonleitern
·
Erkennen von Akkorden
(Drei- und Vierklänge) in ihren Umstellungen
·
Vom-Blatt-Singen
mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)
·
Reproduzieren von
Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)
·
Höranalyse eines
Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts
2. Lehramt an Gymnasien/Diplom - Kirchenmusiker - B
Die Eignungsprüfung für diesen
Studiengang wird an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik abgelegt.
Bitte informieren Sie sich unter www.ehk-halle.de
über die inhaltlichen Anforderungen.
3. Studiengang Lehramt an Sekundarschulen - Fach
Musik
Allgemein:
Diese Eignungsprüfung muss auch von
Bewerberinnen und Bewerbern abgelegt werden, die Lehramt Musik als Drittfach
studieren wollen und den Berwerberinnen und Bewerbern für das Studium des
Studienganges Lehramt Musik an Sonderschulen.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin
legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten
Werke vor. Die Prüfungskommission wählt die Reihenfolge der Werke aus. Sie kann
den Vortrag eines Werkes aus Zeitgründen vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw.
die Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres
musikalischen Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.
Beurteilungskriterien für die
Prüfung sind:
1.
stilgerechte
Interpretation und Werktreue,
2.
Ausstrahlung,
3.
technisches Können,
4.
Nachweis von
Fähigkeiten der künstlerischen Darstellung.
Prüfungsdurchführung:
1.
Künstlerisches
Hauptfach |
Dauer: 15 Minuten |
2.
Künstlerische
Nebenfächer jeweils |
Dauer: 10 Minuten |
3.
Musiktheorie/Gehörbildung
– Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
4.
Musiktheorie/Gehörbildung
– Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
3.1 Künstlerisches Hauptfach
Es besteht die Möglichkeit,
Klavier, Gesang oder Gitarre als Hauptfach zu wählen. Ist Gitarre Hauptfach,
sind Klavier und Gesang als Nebenfächer zu wählen.
3.1.1 Klavier |
Dauer: 15 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. S.
Bach: Invention Nr. 8 F-Dur
L. v.
Beethoven: Sonate op. 49,2 G-Dur
R.
Schumann: Knecht Ruprecht op. 68,12; Erinnerung op. 68,28
B. Bartók:
Abend auf dem Lande, aus: Zehn leichte Klavierstücke
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
3.1.2 Gitarre |
Dauer: 15 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
K. Sanz:
Pavane
M.
Carcassi: Etüde op. 60,2
F. Just:
Konzertante Etüden 1, 2, aus: Neues Gitarrebuch Bd.2
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Stückes
3.1.3 Geang |
Dauer: 15 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag eines
Volksliedes (a cappella)
·
Vortrag von zwei Kunstliedern
oder einem Kunstlied und einer Arie
·
Vortrag eines
Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)
Es wird vorausgesetzt, dass die
Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen,
was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.
Der Schwierigkeitsgrad sollte den
persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.
Das Gesangsprogramm ist auswendig
vorzutragen. Die Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.
3.2 Künstlerische Nebenfächer
3.2.1 Klavier |
Dauer: 10 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vorspiel von drei
Werken unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. S.
Bach: aus: 12 kleine Präludien, z. B. Nr. 2 C-Dur/ Nr. 8 F-Dur
L. v.
Beethoven: Sonatine F-Dur (Anhang 5,2 nach Kinsky-Halm)
R. Schumann:
Fröhlicher Landmann op. 68,10
D.
Schostakowitsch: Leierkasten, aus: Puppentänze Nr. 6
3.2.2 Gesang |
Dauer: 10 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag eines
Volksliedes (a cappella)
·
Vortrag eines
Kunstliedes oder einer Arie
·
Vortrag eines Sprechtextes
(Lyrik oder Prosa)
Es wird vorausgesetzt, dass die
Bewerber und Bewerberinnen über eine gesunde Sprech- und Singstimme verfügen,
was durch das phoniatrische Gutachten belegt sein muss.
Der Schwierigkeitsgrad sollte den
persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.
Das gesamte Programm ist auswendig
vorzutragen.
Die Noten für die Klavierbegleitung
sind mitzubringen.
3.2.3 Weiteres Nebenfach |
Dauer: 10 Minuten |
Als zweites künstlerisches Nebenfach
können Gitarre, Flöte und Blockflöte auch ohne Vorkenntnisse belegt werden. In
diesem Fall entfällt dieser Prüfungsteil.
Bei der Wahl anderer Instrumente
muss ein Vorspiel entsprechend dem erreichten Leistungsstand erfolgen.
3.3 Musiktheorie/Gehörbildung
- Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Benennen von
Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)
·
Kenntnis der Dur- und
Molltonleitern
·
Kenntnisse der
Schlüsselungen
·
Kenntnisse von
Dreiklängen und deren Umkehrungen
·
Notieren einfacher
Kadenzen
·
einfache
Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge)
·
leichtes Melodiediktat
im Oktavraum
·
leichtes Rhythmusdiktat
3.4 Musiktheorie/Gehörbildung
- Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Kenntnisse der
musikalischen Elementarlehre
·
Spielen einfacher
Kadenzen am Klavier
·
Harmonisieren einer
vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier
·
Erfassen und
Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur-Moll-Bereich
·
Erkennen von Dreiklängen
und deren Umkehrungen
·
Erkennen gebräuchlicher
Taktarten
·
Vom-Blatt-Singen
leichter Melodien
·
Reproduzieren von
Rhythmen (mit Triolen und Synkopen)
·
Höranalyse eines
Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts
4. Diplomstudiengang Klavier
Allgemein:
Der Bewerber bzw. die Bewerberin
legt der Prüfungskommission eine Aufstellung der für die Prüfung vorbereiteten
Werke vor. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste die Werke aus, die der
Bewerber bzw. die Bewerberin vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus
Zeitgründen den Vortrag eines Werkes vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die
Bewerberin legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres
musikalischen Werdeganges vor.
Beurteilungskriterien für die
Prüfung sind:
·
stilgerechte
Interpretation und Werktreue,
·
künstlerisches
Gestaltungsvermögen,
·
instrumentale
Fertigkeiten,
·
künstlerische
Phantasie, Klangempfinden und Ausstrahlung,
·
eine dem eigenen Können
entsprechende Wahl des Schwierigkeitsgrades der Prüfungswerke.
Prüfungsdurchführung:
1. Hauptfach Klavier |
Dauer: 30 Minuten |
2. Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
3. Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
4.1 Hauptfach Klavier |
Dauer: 30 Minuten |
·
Vortrag von vier Werken
unterschiedlicher Stilepochen und einer Etüde
1. von J. S. Bach: ein Präludium und Fuge aus dem
Wohltemperierten Klavier oder 2 Sinfonien
2. eine klassische Sonate (alle Sätze ohne Wiederholungen) von
W. A. Mozart, J. Haydn, L. v. Beethoven oder F. Schubert
3. ein romantisches Werk nach freier Wahl
4. ein Werk des 20./21. Jahrhunderts nach freier Wahl
5. eine Etüde von F. Liszt, F. Chopin, S. Rachmaninoff, A.
Skrjabin, C. Debussy, I. Strawinski oder G. Ligeti
·
Vom-Blatt-Spiel eines
leichten Klavierstückes
4.2 Musiktheorie/Gehörbildung
- Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Benennen von
Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)
·
Kenntnis der modalen
sowie Dur-und Molltonleitern
·
Kenntnisse der
Schlüsselungen (einschließlich Alt- und Tenorschlüssel)
·
Kenntnisse von Drei-
und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und
dessen Auflösung)
·
Notieren einfacher
Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage) einfache Harmonieanalyse
(Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich Zwischendominanten)
·
mittelschweres
Melodiediktat im Oktavraum
·
Rhythmusdiktat unter
Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen
4.3 Musiktheorie/Gehörbildung
- Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
leichte satztechnische
Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und
-funktionen)
·
Spielen einfacher
Kadenzen am Klavier
·
Harmonisieren einer
vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier
·
Erfassen und
Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und
Moll-Bereich sowie modaler Tonleitern
·
Erkennen von Akkorden
(Drei- und Vierklängen) in ihren Umstellungen
·
Vom-Blatt-Singen
mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)
·
Reproduzieren von
Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)
·
Höranalyse eines
Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts
5. Musikerziehung - Hauptfach Gesang
(Diplomstudiengang)
Allgemein:
Der Bewerber bzw. die Bewerberin
legt der Prüfungskommission eine Liste der für die Prüfung vorbereiteten Werke
vor. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste die Werke aus, die der Bewerber
bzw. die Bewerberin vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen
den Vortrag eines Werkes vorzeitig abbrechen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin
legt außerdem eine schriftliche Darstellung seines bzw. ihres musikalischen
Werdeganges und ein phoniatrisches Gutachten vor.
Beurteilungskriterien für die
Prüfung sind:
·
stilgerechte
Interpretation und Werktreue,
·
künstlerisches
Gestaltungsvermögen,
·
stimmtechnische und
instrumentale Fertigkeiten,
·
künstlerische
Phantasie, Klangempfinden und Ausstrahlung,
·
eine dem eigenen Können
entsprechende Wahl des Schwierigkeitsgrades der Prüfungswerke.
Prüfungsdurchführung:
1. Hauptfach Gesang |
Dauer: 20 Minuten |
2. Pflichtfach Klavier |
Dauer: 10 Minuten |
3. Musiktheorie/Gehörbildung - Schriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
4. Musiktheorie/Gehörbildung - Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
5.1 Hauptfach Gesang |
Dauer: 20 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag eines
Volksliedes (a cappella)
·
Vortrag von zwei
Kunstliedern unterschiedlicher Stilepochen und einer Arie oder Vortrag von zwei
Arien unterschiedlicher Stilepochen und einem Kunstlied
·
Vortrag eines
Sprechtextes (Lyrik oder Prosa)
Der Schwierigkeitsgrad sollte den
persönlichen gesangstechnischen Fähigkeiten entsprechen.
Das gesamte Programm ist auswendig
vorzutragen.
Die Noten für die Klavierbegleitung
sind mitzubringen.
5.2 Pflichtfach Klavier |
Dauer: 10 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Vortrag von drei Werken
unterschiedlicher Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von
J. S.
Bach: Marsch D-Dur, Menuett G-Dur BWV Anh. 116
M. Clementi: Sonatine C-Dur op. 36, 1;
G-Dur op. 36, 2
R.
Schumann: Trällerliedchen, Armes Waisenkind, aus: Album für die Jugend op. 68,3 und 6
D.
Kabalewski: Alter Tanz, Wiegenlied,
aus: Ausgewählte Klavierstücke für Kinder Nr. 5 und 6)
5.3 Musiktheorie/Gehörbildung
-Sschriftlich |
Dauer: 60 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
Benennen von
Intervallen (einschließlich verminderter und übermäßiger)
·
Kenntnis von modalen
sowie Dur- und Molltonleitern
·
Kenntnisse der
Schlüsselungen (einschließlich Alt- und Tenorschlüssel)
·
Kenntnisse von Drei-
und Vierklängen und deren Umkehrungen (einschließlich Dominantseptakkord und
dessen Auflösung)
·
Notieren einfacher
Kadenzen in Oktav-, Quint- und Terzlage (enge Lage)
·
einfache
Harmonieanalyse (Grundfunktionen und Parallelklänge, einschließlich
Zwischendominanten)
·
mittelschweres
Melodiediktat im Oktavraum
·
Rhythmusdiktat unter
Einbeziehung von Triolen und einfachen Synkopen
5.4 Musiktheorie/Gehörbildung
- Mündlich |
Dauer: 40 Minuten |
Gefordertes Niveau:
·
leichte satztechnische
Analyse an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und
-funktionen)
·
Spielen einfacher
Kadenzen am Klavier
·
Harmonisieren einer
vorgegebenen einfachen Liedmelodie am Klavier
·
Erfassen und
Reproduzieren von Intervallen im Oktavraum und von Skalen im Dur- und
Moll-Bereich sowie modaler Skalen
·
Erkennen von Akkorden
(Drei- und Vierklängen) in ihren Umstellungen
·
Vom-Blatt-Singen
mittelschwerer Melodien (Chorstimmen)
·
Reproduzieren von
Rhythmen (mit Triolen, Synkopen, Überbindungen und Taktwechsel)
·
Höranalyse eines
Ausschnittes aus einem Werk des 16. bis 20. Jahrhunderts“
Artikel II
Diese Satzung findet auf alle
Studierenden Anwendung, die ab Wintersemester 2005/2006 das Studium der
künstlerischen Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und
Sprechwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im ersten
Fachsemester aufnehmen.
Artikel III
Diese Ordnung wurde beschlossen vom
Fachbereichsrat am 18.04.2005; der Akademische Senat hat hierzu Stellung
genommen am 12.10.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 20.10.2005
Diese Ordnung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 20. Oktober 2005
Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor