MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 5 vom 18. Oktober 2005, S. 25
Aufgrund des § 65 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 5. Mai 2004 (GVBl. 2004, S.
255 ff), hat der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2005 die folgende Änderung der Finanzordnung
für die Studierendenschaft beschlossen.
Artikel I
Die Finanzordnung der Studierendenschaft der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 04.11.2002 (ABl. 2002, Nr. 13,
S. 5), zuletzt geändert am 27. Januar 2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 44), wird wie
folgt geändert:
Der § 48 wird § 48 Abs. 1 und erhält folgende neue
Fassung:
„§ 48 Kassenprüfungsausschuss der Studierendenschaft
(1) Der Studierendenrat wählt den
Kassenprüfungsausschuss der Studierendenschaft. Dieser besteht aus mindestens
drei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern, die nicht aktuelle oder ehemalige
Mitglieder des Studierendenrates oder eines Fachschaftsrates sein dürfen. Sie
müssen Mitglieder der Studierendenschaft sein.“
Nach dem Abs. 1 wird neu eingefügt:
„(2) Die Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses
erhalten für ihren nachzuweisenden Zeitaufwand eine Aufwandsentschädigung. Die
dafür notwendigen Mittel sind rechtzeitig in den Haushaltsplan einzustellen.“
Artikel II
Diese Ordnung wurde vom Studierendenrat der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 10.10.2005 beschlossen und tritt
am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 10. Oktober 2005
i.V. Tobias Zober
Allgemeiner Sprecher
Nicolas Nguyen-Van
Allgemeiner Sprecher