Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 5 vom 18. Oktober 2005, S. 17


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
im Bachelor-Studium Sportwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

(FB-Beschlusvom 23.05.2005

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 i. V. m. 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) i. V. m. den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm im Bachelor-Studium Sportwissenschaft als Ordnung beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Studienbeginn

§ 6 Aufbau des Bachelor-Studiengangs

§ 7 Modulstruktur

§ 8 Ausgestaltung des Studienprogramms

§ 9 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 10 Abschlussbezeichnung des Studienprogramms

§ 11 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 12 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

§ 13 Prüferinnen und Prüfer

§ 14 Bachelor-Arbeit

§ 15 Bewertung der Module und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 16 Inkrafttreten

 

Anlage 1

Anlage 2

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

Die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung regelt auf der Grundlage der ABStPOBM der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Sportwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte) des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Die Studierenden sollen naturwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche, sportmedizinische, trainings- und bewegungswissenschaftliche Grundlagen des Sports erwerben. Die Vermittlung didaktisch-methodischer Handlungskompetenzen und sportbezogener Kenntnisse in vielfältigen Bewegungsfeldern stellen einen wesentlichen Studienschwerpunkt dar.

 

(2) Das Studienprogramm qualifiziert zum Sportwissenschaftler bzw. zur Sportwissenschaftlerin in vielfältigen Berufs- und Tätigkeitsfelder, z. B. in Bereichen der Gesundheitsberatung und des Gesundheitsmanagement, des Sporttourismus, des organisierten Vereinssports, der kommerziellen Sportanbieter, der Sportartikelindustrie, der Sportmedien, des Sportmarketing sowie der Sportwerbung.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet die Studienberatung der Abteilung für studentische Angelegenheiten der Zentralen Universitätsverwaltung an.

 

(2) Für die Studienprogrammberatung steht im Institut ein Studien- und Prüfungsbeauftragter bzw. eine Studien- bzw. Prüfungsbeauftragte zur Verfügung; Beratung und Betreuung erfolgt aber auch durch alle hauptamtlich Lehrenden des Instituts zu ihren Sprechzeiten.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Notwendige Voraussetzung für die Aufnahme des Studienprogramms Sportwissenschaft ist das Bestehen einer sportspezifischen Eignungsprüfung. Näheres regelt eine entsprechende Richtlinie.

 

(2) Der Wechsel von Studierenden aus den bisherigen Diplom-, Magister- und Staatsexamen-Studiengängen (Lehramt) in den Bachelor-Studiengang ist auf schriftlichen Antrag beim zuständigem Prüfungsamt möglich. Zuständig für die Anrechnung bis dahin abgeleisteter Studien- und Prüfungsleistungen ist der Studien- und Prüfungsausschuss des Fachbereichs.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt im Wintersemester

 

§ 6
Aufbau
des Bachelor-Studiengangs

 

(1) Der Ein-Fach-Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft besteht aus einem Studienprogramm (180 Leistungspunkte).

 

(2) Insgesamt stehen 11 Basismodule, 14 Aufbaumodule und zwei Module Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) im Studienfach Sportwissenschaft zur Verfügung. Hinzu kommen die Module für das Praktikum und die Bachelor-Arbeit. Die Tabelle 1 gibt einen Gesamtüberblick. Die Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch enthalten.

 

Tabelle 1: Module des Studienfaches Sportwissenschaft (die Modulnummern entsprechen denen des Modulhandbuches)

 

Modul-Nr.

Modulbezeichnung

Allgemeine Module

1

Allgemeine Schlüsselqualifikationen (zentrale Angebote)

2

Fachspezifische Schlüsselqualifikationen – 1

3

Fachspezifische Schlüsselqualifikationen – 2

4

Externes Praktikum

5

Bachelor-Arbeit

 

Theoriefelder der Sportwissenschaft

11

Basismodul Sportbiomechanik

12

Basismodul Sportmotorik

13

Aufbaumodul Integrative Bewegungswissenschaft

 

 

21

Basismodul Sportmedizin

22

Basismodul Trainingswissenschaft

23

Aufbaumodul Körperliche Aktivität und Gesundheit

 

 

31

Basismodul Sportpädagogik/Sportdidaktik

32

Basismodul Sportpsychologie/Sportsoziologie

33

Aufbaumodul Sozialwissenschaftliche Aspekte der Sportwissenschaft

 

Bewegungsfelder der Sportwissenschaft

41

Basismodul Leichtathletik/Schwimmen

42

Basismodul Gerätturnen/Gymnastik/Tanz

43

Basismodul Sportspiele

44

Basismodul Kampfsport/Fitnesssport

45

Basismodul Sport & Bewegung in der Natur

 

 

51

Aufbaumodul Leichtathletik/Schwimmen

52

Aufbaumodul Gerätturnen/Gymnastik/Tanz

53

Aufbaumodul Sportspiele

54

Aufbaumodul Kampfsport/Fitnesssport

55

Aufbaumodul Sport & Bewegung in der Natur

 

Prävention und Sport

61

Aufbaumodul Sportmedizinische Aspekte der Prävention

62

Aufbaumodul Präventive Biomechanik

63

Aufbaumodul Sport und Ernährung

64

Aufbaumodul Präventive Senso- und Psychomotorik

65

Aufbaumodul Sozialwissenschaftliche Aspekte der Prävention

66

Aufbaumodul Bewegung und Sport in der Prävention

 

§ 7
Modulstruktur

 

Ein Modul erstreckt sich über zwei Semester.

 

§ 8
Ausgestaltung des Studienprogramms

 

(1) Inhalt und Umfang der Module sowie deren Abfolge im Studiengang stellen sicher, dass die Studierenden 60 Leistungspunkte pro Studienjahr erbringen können. Details sind in den Anlagen 1 und 2 geregelt.

 

(2) Das Modulhandbuch beinhaltet die Modulbeschreibungen und legt fest, welche Leistungen von den Studierenden in den einzelnen Modulen verlangt werden, welche Lehr- und Lernformen zur Anwendung kommen und wie das Verhältnis von Kontakt- und Selbststudium beschaffen ist.

 

§ 9
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Sportwissenschaft wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a)        Vorlesung (V) bietet zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermittelt Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b)        Übung (Ü) dient der Festigung und Anwendung von Kenntnissen aus Seminaren und Vorlesungen;

c)        Seminar (S) dient der vertieften Bearbeitung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und schließt die Studierenden in die Seminargestaltung mit ein;

d)        Projekt (PJ) soll die Theorie-Praxis-Beziehung vertiefen und berufsbezogene Erfahrungen vermitteln. Diese Lehrform setzt selbstständiges und gemeinschaftliches Arbeiten voraus und fördert initiativreiches und schöpferisches Handeln. Projekte erschließen übergreifende Themenfelder;

e)        Methodisch-praktische Übung (MPÜ) vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse der Sportarten insbesondere zur didaktisch-methodischen Befähigung der Studierenden. Ein besonderes Gewicht liegt im Erwerb von Bewegungs-, Vermittlungs- und Anwendungskompetenzen;

f)          Tutorien (T) begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

g)        Exkursion (E) dient vor allem zur Vertiefung des Theorie-Praxis-Bezugs in ausgewählten Sportarten, die in kompakter Kurs- bzw. Lehrgangsform angeboten werden. Sie wird meist außerhalb des Hochschulorts durchgeführt;

h)        Selbststudium (SSt) stellt eine studienbegleitende, für das Bachelor-Studium wesentliche Lernform dar. Dem Studierenden werden konkrete Aufgaben entsprechend den Inhalten der Lehrveranstaltung übertragen. Charakteristisch für das Selbststudium sind das eigenverantwortliche und eigenständige Aneignen von Wissen und Können. Dazu zählen u.a.: Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten und Berichten, Referatspräsentationen, Vorbereitung für schriftliche und mündliche Prüfungen, Literaturstudium, selbstständiges Üben und Trainieren.

 

§ 10
Abschlussbezeichnung des Studienprogramm
s

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.

 

§ 11
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1)

 

Gemäß § 14 ABStPOBM können Modulleistungen in verschiedenen Formen erbracht werden. Im Studienprogramm Sportwissenschaft kommen folgende Formen der modulbezogenen Prüfung zur Anwendung:

 

a)        Mündliche Prüfung: Prüfungsgespräch über eine Dauer von 30 bis 45 Minuten;

b)        Klausur: Eine schriftliche Prüfung über eine Dauer von 45 bis 90 Minuten;

c)        Sportpraktische Prüfung: Es werden Kenntnisse in den Sportarten, sportliche Leistungen und die erworbene Bewegungskompetenz geprüft;

d)        Bachelor-Arbeit.

 

(2) Gemäß § 14 Abs. 3 ABStPOBM können im Rahmen der Modulleistungen folgende Vorleistungen abverlangt werden:

 

a)        Referat: Ein freier Vortrag zu einem vereinbarten Thema über 20 bis 30 Minuten;

b)        Hausarbeit: Eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 50.000 Textzeichen;

c)        Praktikumbericht: Eine Tätigkeitsbeschreibung von maximal 30.000 Textzeichen;

d)        Projektarbeit: Schriftliche Ausarbeitung von maximal 50.000 Textzeichen zum Themenschwerpunkt des Projekts;

e)        Sportpraktisches Testat: Es werden Bewegungs- und Handlungskompetenzen nach Abschluss einer methodisch-praktischen Übung überprüft.

 

Die Formen von Prüfungsvorleistungen, die als Voraussetzung für die Prüfungszulassung in den jeweiligen Modulen verlangt werden, werden in den entsprechenden Modulbeschreibungen im Modulhandbuch definiert.

 

§ 12
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Anmeldung zum Modul gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der Anmeldung zur Modulleistung. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt. Die semesterbezogenen Termine und Fristen werden durch die Lehrveranstaltungsverantwortlichen festgelegt. Sie werden rechtzeitig vor Modulbeginn in geeigneter Form bekannt gegeben.

 

(2) Die Prüfungs- und Wiederholungstermine ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen im Modulhandbuch.

 

§ 13
Prüferinnen und Prüfer

 

Lehrbeauftragte für Module können auch Prüferinnen und Prüfer oder Beisitzerinnen und Beisitzer sein.

 

§ 14
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul mit 10 Leistungspunkten.

 

(2) Die Bachelor-Arbeit ist eine schriftliche Arbeit, in der die Studierenden zeigen sollen, dass sie in der Lage sind, ein sportwissenschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Thematik kann fachwissenschaftlichen, theorie- oder/und anwendungsbezogenen Charakter haben. Vorarbeiten aus Projekten und dem Praktikum können in die Bachelor-Arbeit einfließen.

 

(3) Für die Bachelor-Arbeit ist eine Bearbeitungszeit (Arbeitsbelastung, Workload) von 300 Stunden vorgesehen. Die Bachelor-Arbeit wird studienbegleitend erstellt und ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu bearbeiten.

 

(4) Voraussetzung für eine Anmeldung zur Bachelor-Arbeit ist der Nachweis von mindestens zwei Dritteln aller Leistungspunkte des Studienprogramms.

 

(5) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird spätestens zu Beginn des sechsten Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer bzw. einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. Prüfer betreut. Thema und Ausgabezeitpunkt werden aktenkundig gemacht. Das Thema ist so zu begrenzen, dass die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, eigene Themenvorschläge zu machen.

 

(6) Bei Krankheit und in den unter § 20 Abs. 12 ABStPOBM genannten Fällen wird die Bearbeitungsfrist um die Dauer der Ausfallzeit verlängert.

 

 

§ 15
Bewertung der Module und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

(1) In jedem Modul wird eine Bewertung der Modulleistung vorgenommen.

 

(2) Wenn in einem Modul mehrere Modulleistungen (sogenannte Teilleistungen) verlangt werden, setzt sich die Benotung des Moduls aus den einzelnen Teilleistungen zusammen. Die Gewichtung der Teilleistung für die Modulnote ergibt sich aus den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch.

 

(3) Bestandteil der Gesamtnote des Studienprogramms sind die Modulnoten aller Basis- und Aufbaumodule und der Bachelor-Arbeit. Die jeweiligen Anteile der Modulnoten an der Gesamtnote sind aus Anlage 1 ersichtlich und ergeben insgesamt einen Anteil von 140 LP an der Gesamtnote des Studienprogramms.

 

§ 16
Inkrafttreten

 

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 23.05.2005; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 13.07.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 15.09.2005.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. September 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor

 

Anlage 1

 

Anlage Nr. 1 zum § 6 Abs. 1: Studienprogramm - 180 LP

 

Nr.

Modulbezeichnung

 

LP

MA

KSZ

(Std.)

SSZ

(Std.)

Anteil
an der Gesamtnote

Allgemeine Module (1500 Std.)

50

 

300

1200

 

1

ASQ

10

Ob

150

150

 

2

FSQ-1

5

Ob

75

75

 

3

FSQ-2

5

Ob

75

75

 

4

Praktikum

20

Ob

 

600

 

5

Bachelor-Arbeit

10

Ob

 

300

10/140

 

 

 

 

 

 

Theoriefelder der Sportwissenschaft

Basismodule (900 Std.)

30

 

465

435

 

11

Sportbiomechanik

5

Ob

75

75

5/140

12

Sportmotorik

5

Ob

75

75

5/140

21

Sportmedizin

5

Ob

90

60

5/140

22

Trainingswissenschaft

5

Ob

75

75

5/140

31

Sportpädagogik/-didaktik

5

Ob

75

75

5/140

32

Sportpsychologie/-soziologie

5

Ob

75

75

5/140

 

 

 

 

 

 

Theoriefelder der Sportwissenschaft

Aufbaumodule (450 Std.)

15

 

180

270

 

13

Integrative Bewegungswissenschaft

5

Ob

60

90

5/140

23

Körperliche Aktivität und Gesundheit

5

Ob

60

90

5/140

33

Sozialwissenschaftliche Aspekte

5

Ob

60

90

5/140

 

 

 

 

 

 

Bewegungsfelder  der Sportwissenschaft

Basismodule (750 Std.)

25

 

510

240

 

41

Leichtathletik/Schwimmen

5

Ob

105

45

5/140

42

Gerätturnen/Gymnastik/Tanz

5

Ob

90

60

5/140

43

Sportspiele

5

Ob

105

45

5/140

44

Kampfsport/Fitnesssport

5

Ob

105

45

5/140

45

Sport & Bewegung in der Natur

5

Ob

105

45

5/140

 

 

 

 

 

 

Bewegungsfelder der Sportwissenschaft

Aufbaumodule (750 Std.)

25

 

495

255

 

51

Leichtathletik/Schwimmen

5

Ob

75

75

5/140

52

Gerätturnen/Gymnastik/Tanz

5

Ob

105

45

5/140

53

Sportspiele

5

Ob

105

45

5/140

54

Kampfsport/Fitnesssport

5

Ob

105

45

5/140

55

Sport & Bewegung in der Natur

5

Ob

105

45

5/140

 

 

 

 

 

 

 

 

Prävention und Sport

Aufbaumodule(1050 Std.)

35

 

525

525

 

61

Sportmedizinische Aspekte in der Prävention

5

Ob

75

75

5/140

62

Präventive Biomechanik

5

Ob

75

75

5/140

63

Sport und Ernährung

5

Ob

75

75

5/140

64

Präventive Senso- und Psychomotorik

5

Ob

75

75

5/140

65

Sozialwissenschaftlichen Aspekte der Prävention

5

Ob

75

75

5/140

66

Bewegung und Sport in der Prävention

10

Ob

150

150

10/140

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt: 5400 Stunden

180

 

2.475

2.925

11 Basismodule 55/140

14 Aufbaumodule 75/140

Bachelor-Arbeit 10/140

 

Erklärung:

 

LP

=

Leistungspunkte

ASQ

=

Allgemeine Schlüsselqualifikation in Verantwortung der Universität

FSQ

=

Fachspezifische Schlüsselqualifikation in Verantwortung der Sportwissenschaft

BM

=

Basismodul

AM

=

Aufbaumodul

MA

=

Modulart

Ob

=

Pflichtmodul (obligatorisch)

Wo

=

Wahlpflichtmodul (wahlobligatorisch)

KSZ

=

Kontaktstudienzeit (in Stunden)

SSZ

=

Selbststudienzeit (in Stunden)

 

Anlage 2

 

Anlage Nr. 2 zum § 6 Abs. 1: Studienprogrammablauf – 180 LP

 

Semester

ASQ

FSQ

Prak.

BA

Sozwiss.

Bio./Mot.

Tr./Med.

1.

10

5

10

 

BM-1

5

BM-1

5

BM-1

5

2.

3.

5

 

BM-2

5

BM-2

5

BM-2

5

4.

5.

 

10

10

AM

5

AM

5

AM

5

6.

Gesamt

10

10

20

10

45

 

Semester

BewF. 1

BewF. 2

BewF. 3

BewF. 4

BewF. 5

Präv.

LP

1.

BM

5

BM

5

BM

5

BM

5

BM

5

 

60

2.

3.

AM

5

AM

5

AM

5

AM

5

AM

5

AM

10

60

4.

5.

 

AM

25

60

6.

Gesamt

50

35

180

 

Erklärung:

 

LP

=

Leistungspunkte

ASQ

=

Allgemeine Schlüsselqualifikation in Verantwortung der Universität

FSQ

=

Fachspezifische Schlüsselqualifikation in Verantwortung der Sportwissenschaft

BM

=

Basismodul

AM

=

Aufbaumodul

Präv.

=

Aufbaumodul Prävention und Sport

Prak.

=

Praktikum

BA

=

Bachelor-Arbeit

Bio./Mot.

=

Biomechanik/Motorik

Tr./Med.

=

Training/Medizin

BewF.

=

Bewegungsfelder