MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 5 vom 18. Oktober 2005, S. 2
vom 28.06.2005
Nach § 90 Abs. 1 Nr. 12 i.V.m. § 94 Abs. 1 Satz 1
und § 93 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in
der Fassung vom 05.05.2004 hat der Verwaltungsrat des Klinikums der
Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf
Vorschlag des Klinikumsvorstandes im Benehmen mit der Medizinischen Fakultät
und dem Klinikumsausschuss in seiner Sitzung vom 28.06.2005 folgende sechste
Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums beschlossen.
Die Satzung des Klinikums vom 13.07.1999 - zuletzt
geändert durch die veröffentlichte fünfte Satzungsänderung vom 28.11.2000 (ABl.
2001, Nr. 1, S.10) - wird wie folgt modifiziert:
In § 7 Abs. 4 Satz 1 wird die Bezeichnung "die
Medizinische Berufsfachschule" durch "das Ausbildungszentrum für
Gesundheitsfachberufe der Medizinischen Fakultät an der
Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg" ersetzt.
Die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des
Klinikums wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und
im Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät veröffentlicht.
Die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des
Klinikums tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 5. September 2005
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Vorsitzender des Verwaltungsrates