Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 5 vom 18. Oktober 2005, S. 2


Medizinische Fakultät


Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums
der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 28.06.2005

 

Präambel

 

Nach § 90 Abs. 1 Nr. 12 i.V.m. § 94 Abs. 1 Satz 1 und § 93 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 05.05.2004 hat der Verwaltungsrat des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf Vorschlag des Klinikumsvorstandes im Benehmen mit der Medizinischen Fakultät und dem Klinikumsausschuss in seiner Sitzung vom 28.06.2005 folgende sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums beschlossen.

 

§ 1
Änderung der Satzung

 

Die Satzung des Klinikums vom 13.07.1999 - zuletzt geändert durch die veröffentlichte fünfte Satzungsänderung vom 28.11.2000 (ABl. 2001, Nr. 1, S.10) - wird wie folgt modifiziert:

 

In § 7 Abs. 4 Satz 1 wird die Bezeichnung "die Medizinische Berufsfachschule" durch "das Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe der Medizinischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg" ersetzt.

 

§ 2
Veröffentlichung

 

Die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und im Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät veröffentlicht.

 

§ 3
Inkrafttreten

 

Die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 5. September 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Vorsitzender des Verwaltungsrates