MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 3 vom 21. Juni 2005, S. 6
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der
Theologischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21. April 1994
vom 13.01.2005
Aufgrund der §§ 18 Abs. 7, 77 Abs. 3 Nr. 8 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Promotionsordnung der Theologischen Fakultät erlassen.
Artikel I
Die Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21.04.1994 (ABl. 1998, Nr. 1, S. 20) wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Dem Antrag sind beizufügen
a. die Dissertation in vier Exemplaren, darin eingebunden ein tabellarischer Lebenslauf sowie Thesen oder ein Summary in einer internationalen Sprache (z.B. Englisch oder Französisch) und die schriftliche Versicherung, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin die Dissertation selbständig verfasst, nur die angegebenen Quellen benutzt und wörtlich oder sinngemäß den Schriften anderer Autoren entnommene Stellen kenntlich gemacht hat;
b. der Nachweis der in § 3 genannten Zulassungsvoraussetzungen;
c. eine Erklärung darüber, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin auf der Grundlage der eingereichten Dissertation oder von Teilen daraus bereits anderweitig einen Promotionsantrag gestellt hat;
d. die schriftliche Versicherung, dass die Dissertation oder Teile daraus noch nicht veröffentlicht sind.“
Artikel II
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Theologischen Fakultät am 13.01.2005; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 11.05.2005, der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 30.05.2005.
Diese Ordnung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 30. Mai 2005
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor