MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 3 vom 21. Juni 2005, S. 5
Zweite Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 19.06.1997
vom
16.12.2004
Aufgrund
der §§ 13 Abs. 1 i. V. m. 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner
Sitzung am 9. März 2005 folgende Änderungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Evangelische Theologie an der
Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
beschlossen.
Artikel I
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang
Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 19.06.1997 (MBl. LSA 1999, S.
160), zuletzt geändert durch Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für
den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.07.2004 (ABl. 2004, Nr. 5, S.
3) wird wie folgt geändert:
Der § 1 wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Das Grundstudium umfasst - je nach Stand der bereits nachgewiesenen
Sprachkenntnisse - vier, maximal sechs Semester und schließt mit der
Diplomvorprüfung ab.“
2.
§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Regelstudienzeit umfasst neun, maximal elf Semester mit maximal 160
Semesterwochenstunden.“
Artikel II
Diese
Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium ab dem
Sommersemester 2005 beginnen. Die Studierenden, die bislang die
Diplomvorprüfung noch nicht abgelegt haben, können die Anwendbarkeit dieser
Ordnung bei der Anmeldung beantragen. Dieser Antrag ist verbindlich.
Artikel III
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der
Theologischen Fakultät am 16.12.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung
genommen am 09.03.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 22.03.2005.
Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in
Kraft.
Halle (Saale), den 22. März 2005
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor