Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 3 vom 21. Juni 2005, S. 5


Theologische Fakultät


Zweite Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 19.06.1997

 

vom 16.12.2004

 

Aufgrund der §§ 13 Abs. 1 i. V. m. 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 9. März 2005 folgende Änderungen der Prüfungsordnung  für den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 19.06.1997 (MBl. LSA 1999, S. 160), zuletzt geändert durch Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Evangelische Theologie an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.07.2004 (ABl. 2004, Nr. 5, S. 3) wird wie folgt geändert:

 

Der § 1 wird wie folgt geändert:

 

1.       § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Das Grundstudium umfasst - je nach Stand der bereits nachgewiesenen Sprachkenntnisse - vier, maximal sechs Semester und schließt mit der Diplomvorprüfung ab.“

 

2.       § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Regelstudienzeit umfasst neun, maximal elf Semester mit maximal 160 Semesterwochenstunden.“

 

Artikel II

 

Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2005 beginnen. Die Studierenden, die bislang die Diplomvorprüfung noch nicht abgelegt haben, können die Anwendbarkeit dieser Ordnung bei der Anmeldung beantragen. Dieser Antrag ist verbindlich.

 

Artikel III

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Theologischen Fakultät am 16.12.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 09.03.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 22.03.2005.

 

Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), den 22. März 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor