Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 2 vom 22. März 2005, S. 11


Der Kanzler


Dienstvereinbarung zu Brückentagen und Betriebsurlaub
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (außer Medizinische Fakultät)
im Jahr 2005

 

vom 04.03.2005

 

Auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 70 PersVG LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentagsregelung vereinbart:

 

§ 1
Brückentage

 

(1) Freitag der 06.05.2005 wird zum Brückentag erklärt.

 

(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diesen Tag durch Inanspruchnahme ihres Gleitzeitguthabens frei nehmen. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.

Ebenfalls ist die Inanspruchnahme eines Ausgleichstages nach TV LSA möglich.

 

§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr

 

(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2005 bis 01.01.2006.

 

Das betrifft folgende Arbeitstage:

 

Dienstag,

27.12.2005

Mittwoch,

28.12.2005

Donnerstag,

29.12.2005

Freitag,

30.12.2005

 

Diese Tage werden zu Brückentagen erklärt bzw. für sie ist Urlaub einzuplanen.

 

(2) Anstelle von Urlaub können Ausgleichstage nach TV LSA oder Arbeitsbefreiung für die im Jahr 2005 über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z.B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit) in Anspruch genommen werden. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.

 

(3) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z.B. Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom 24.12.2005 - 01.01.2006 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis zum 30.09.2005 der Personalabteilung zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates vorzulegen.

 

§ 3
Veröffentlichung

 

Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

 

Halle (Saale), 4. März 2005

 

 

Dr. Martin Hecht

Kanzler

 

Dr. Renate Federle

Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle