MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 2 vom 22. März 2005, S. 11
Dienstvereinbarung zu Brückentagen und Betriebsurlaub
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (außer Medizinische Fakultät)
im Jahr 2005
vom
04.03.2005
Auf
der Grundlage des § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 70 PersVG LSA wird folgende
Urlaubs- bzw. Brückentagsregelung vereinbart:
§ 1
Brückentage
(1)
Freitag der 06.05.2005 wird zum Brückentag erklärt.
(2)
Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der
Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diesen Tag durch Inanspruchnahme
ihres Gleitzeitguthabens frei nehmen. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht
erforderlich.
Ebenfalls
ist die Inanspruchnahme eines Ausgleichstages nach TV LSA möglich.
§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr
(1)
Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des
Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2005 bis
01.01.2006.
Das
betrifft folgende Arbeitstage:
Dienstag, |
27.12.2005 |
Mittwoch, |
28.12.2005 |
Donnerstag, |
29.12.2005 |
Freitag, |
30.12.2005 |
Diese
Tage werden zu Brückentagen erklärt bzw. für sie ist Urlaub einzuplanen.
(2)
Anstelle von Urlaub können Ausgleichstage nach TV LSA oder Arbeitsbefreiung für
die im Jahr 2005 über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus
nachweislich geleistete Arbeit (z.B. Gleitzeitguthaben, Überstunden,
Mehrarbeit) in Anspruch genommen werden. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür
nicht erforderlich.
(3)
Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z.B.
Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von
Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom
24.12.2005 - 01.01.2006 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis zum 30.09.2005
der Personalabteilung zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates vorzulegen.
§ 3
Veröffentlichung
Die
Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der
Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut den Einrichtungen
und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.
Halle
(Saale), 4. März 2005
Dr.
Martin Hecht
Kanzler
Dr.
Renate Federle
Vorsitzende
Personalrat Hauptdienststelle