Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. März 2005, S. 16


Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften


Studienordnung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft
am Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 17.11.2004

 

Aufgrund der §§ 4 Abs. 4 i.V.m. 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung erlassen.

                                                                                                                                         

Inhaltsübersicht

 

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Studienziel, Zulassung zum Studium, Fristen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen, Platzvergabe

§ 3 Auswahlgespräche

§ 4 Studienberatung

 

II. Studium

§ 5 Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienbeginn

§ 6 Studieninhalte

§ 7 Studienplan

§ 8 Studien- und Prüfungsleistungen

 

§ 9 Inkrafttreten

 

Anlagen:

Biographischer Fragebogen

Studienplan - Zeitlicher Ablauf

                                                                                                                                         

 

I. Allgemeiner Teil

 

§ 1
Studienziel, Zulassung zum Studium, Fristen

 

(1) Ziel des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft ist es, vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den Neuen Medien zu vermitteln und damit eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation zu bieten. Der Masterstudiengang besteht aus einem Studienfach, wobei die Studierenden zu Beginn des Studiums aus zwei Fachrichtungen (Kultur/Politik) wählen.

 

(2) Der Masterstudiengang bietet Studierenden, die bereits über eine erste wissenschaftliche Qualifikation verfügen, die Möglichkeit, sich jenes höhere theoretische und praktische Wissen anzueignen, das sie benötigen, um entweder auf ihrem Fachgebiet, generell in der Informations- und Medienwirtschaft als Autor / Kommunikator, oder im Bildungs- und Weiterbildungssektor, einschließlich des akademischen Bereiches, tätig zu sein. Die konzeptionelle Anlage des Masterstudienganges gestattet einen Zugang von unterschiedlichen Mutterdisziplinen aus. Der Studiengang ist modular aufgebaut und an den Bedürfnissen der Praxis orientiert.

 

(3) Der Masterstudiengang richtet sich an hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die an einer zeitgemäßen Vermittlung von Informationen interessiert sind. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach § 3 dieser Ordnung. Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad eines Masters of Arts (MA) ab.

 

(4) Der Studiengang ist ein nichtkonsekutiver Masterstudiengang.

 

(5) Die Zulassung für das erste Fachsemester findet im Zweijahresrhythmus jeweils zum Sommersemester statt.

 

(6) Mit dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

1.       ein schriftlicher Bericht - in Maschinenschrift - im Umfang von ca. zwei DIN-A4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Studiengang MultiMedia & Autorschaft aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird;

2.       biographischer Fragebogen (Anlage);

3.       eigenhändig geschriebener Lebenslauf mit Darstellung der besonderen Eignung;

4.       sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen. Hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte.

 

(7) Der Zulassungsantrag ist mit den vollständigen Unterlagen für das Sommersemester bis spätestens 15.01. eines Zulassungsjahres (vergleiche § 1 Abs. 2) an das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu richten (Ausschlussfrist).

 

(8) Die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bleiben unberührt.

 

§ 2
Zulassungsvoraussetzungen, Platzvergabe

 

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Kunsthochschule mit dem Grad eines Bachelor oder höherwertigerer Grade aus den Fachbereichen Kulturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Kunstwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Theologie, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbarer Studiengänge.

 

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber werden von einer Auswahlkommission ausgewählt. Diese Auswahlkommission wird von der bzw. dem Prüfungskommissionsvorsitzenden bestellt und besteht aus zwei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter. Zudem kann eine Professorin bzw. ein Professor der Hochschule für Gestaltung und Design Burg Giebichenstein und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eines Medienhauses bestellt werden.

 

(3) Die Vergabe vorhandener Studienplätze erfolgt durch ein universitäres Vergabeverfahren.

 

§ 3
Auswahlgespräche

 

(1) Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach der Durchschnittsnote des Hochschulzeugnisses und dem Ergebnis des Auswahlgespräches.

 

(2) Die Auswahlkommission (siehe § 2 Abs. 2) führt mit jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber ein Gespräch von ca. 15 Minuten Dauer durch. Gruppengespräche mit bis zu fünf Bewerberinnen und Bewerbern sind zulässig. Die Antworten der einzelnen Personen müssen erkennbar bleiben und gesondert bewertet werden.

 

(3) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Rang, den die Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlgespräch erzielen. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

 

1.       Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses bzw. des Diploms,

2.       sprachliches und kreatives Ausdrucksvermögen,

3.       Erfahrung im Umgang mit Computertechnik und Softwareanwendungen,

4.       Vorkenntnisse insbesondere in den Feldern Kommunikation, Medien, Design.

 

(4) Über die wesentlichen Fragen und Antworten ist zu jedem Gespräch ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern der Auswahlkommission zu unterzeichnen ist.

 

(5) Jedes Mitglied der Kommission bewertet die Bewerberin bzw. den Bewerber nach Abschluss des Gesprächs nach ihrer bzw. seiner Befähigung und Aufgeschlossenheit für das Studium des Studienganges MultiMedia & Autorschaft mit einer Punktzahl von 1-10.

 

(6) Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird die Summe der von den einzelnen Mitgliedern der Auswahlkommissionen vergebenen Punkte ermittelt und eine Rangliste unter den Bewerberinnen und Bewerbern erstellt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Zulassung erfolgt aufgrund dieser Rangliste.

 

(7) Wird die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht zugelassen, erhält sie bzw. er hierüber einen entsprechenden Bescheid. Dieser Bescheid ist mit einer Rechtshilfebelehrung zu versehen.

 

§ 4
Studienberatung

 

(1) Die Studieneingangsberatung erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die fachliche Studienberatung wird am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaften von den dafür verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

 

(2) Die Inanspruchnahme der Fachberatung ist bei Studienbeginn verpflichtend und wird auch bei allen Schwierigkeiten während des Studiums dringend empfohlen. In der fachlichen Studienberatung werden auch Hilfen bei der Beurteilung gegeben, ob vorausgehende Studien als geeignete Voraussetzung zur Teilnahme am Studiengang anzusehen sind.

 

II. Studium

 

§ 5
Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienbeginn

 

(1) Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft beträgt vier Fachsemester. Das Programm umfasst drei Studiensemester und ein Prüfungssemester einschließlich der Anfertigung der schriftlichen Master-Abschlussarbeit (Masterthesis) und des Master-Abschlussprojektes.

 

(2) Das Studium gliedert sich in vier Teile:

 

·         Grundlagensemester (1. Semester): Medientheorie, kommunikationsspezifische Fachausbildung, Methodikausbildung, projektorientierte Praxisausbildung;

·         Aufbausemester (2. Semester): Medientheorie, kommunikationsspezifische Fachausbildung, Methodikausbildung, projektorientierte Praxisausbildung;

·         Vertiefungssemester (3. Semester): Medientheorie, kommunikationsspezifische Fachausbildung, Methodikausbildung, projektorientierte Praxisausbildung;

·         Prüfungssemester (4. Semester): Erstellung der Master-Abschlussarbeit (Masterthesis) und Erstellung des Master-Abschlussprojektes.

 

(3) Der Studiengang bietet die Möglichkeit, den Schwerpunkt entweder auf die kulturelle Bildung im Medienzeitalter oder auf Journalismus und Politik zu legen. Der Schwerpunkt kulturelle Bildung ist in seinem Profil stärker auf Kreativität angelegt, der Schwerpunkt Journalismus und Politik stärker auf Anwendung.

 

§ 6
Studieninhalte

 

(1) Das Studienprogramm sieht eine Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse zur Konstruktion von Wirklichkeit in den Medien - begleitet von Projektarbeit - vor. Es ist theorie- und analyseorientiert und stützt sich dazu auf Projekte mit regionalem und überregionalem Bezug.

 

(2) Der Masterstudiengang basiert auf einer ausgewogenen Kombination von theoretischen Lehrveranstaltungen (sowohl zu spezifischen Medien- und Multimediatheorien als auch zu den allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Theorien der globalen Informationsgesellschaft) und praktisch orientierten Fachveranstaltungen, die sich sowohl mit der Methodik des multimedialen Schaffens als auch mit praxisnahen Übungen und Projekten befassen. Die Studierenden erwerben eine theoretische und fachliche Kompetenz sowie ein handwerkliches Instrumentarium, innovative Projekte im Bereich der Medienkommunikation zu entwickeln und selbst durchzuführen. In der Kombination von Theorie und Praxis werden sie befähigt, am Markt orientierte hochwertige Medienprodukte und Dienstleistungen aller Art selbständig zu entwickeln und herzustellen. Der Masterstudiengang orientiert sich an den interkulturellen Herausforderungen der Globalisierung von Medien und Kommunikation.

 

§ 7
Studienplan

 

(1) Für das Studium gilt der Studienplan im Anhang dieser Ordnung (Anlage). Er enthält eine Empfehlung für den zeitlichen Ablauf des Studiums und gibt einen Überblick über die modulare Struktur und die Vergabe der Leistungspunkte (LP).

 

(2) Der Studienplan enthält Pflichtmodule, Wahlmodule Typ 1 und Wahlmodule Typ 2:

1.       Pflichtmodule sind alle Module, die nach der Prüfungs- oder Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Nähere Angaben finden sich in den Anlagen 2.5 und 3;

2.       Wahlmodule Typ 1 sind Module, die zum Angebot des Masterstudienganges gehören, aber nicht Gegenstand der gewählten Studienrichtung (Politik / Kultur) sind. Nähere Angaben finden sich in den Anlagen 2.5 und 3. Alle zusätzlich belegten Wahlmodule können auf Wunsch (ohne Anrechnung für das Gesamtergebnis) auf dem Zeugnis aufgeführt werden;

3.       Wahlmodule Typ 2 sind Module, die nach eigener Wahl aus dem Angebot des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften gewählt werden können;

4.       Alle zusätzlich belegten Wahlmodule können auf Wunsch (ohne Anrechnung für das Gesamtergebnis) auf dem Zeugnis aufgeführt werden.

 

(3) Das Lehrangebot (Kontaktzeit) besteht aus Vorlesungen (VOR), Seminaren (SEM), Propädeutika (PROP), Übungen (ÜB), ForschungsKolloquien (KOL):

 

1.       Vorlesungen bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

2.       Seminare dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

3.       Propädeutika vermitteln überblickshaft die zentralen Theorien, Methoden und Arbeitstechniken des Faches Medien- und Kommunikationswissenschaft bzw. des Themenfeldes Online und Multimedia;

4.       Übungen dienen der Verfestigung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in Vorlesungen und Seminaren vermittelt wurden;

5.       In den Forschungskolloquien werden anhand der theoretischen und praktischen Abschlussprojekte aktuelle Themen der Medientheorie vorgestellt und diskutiert.

 

(4) Das Selbststudium besteht aus eigenständiger Vor- und Nachbereitung (VNB) und Selbststudium (SS).

 

(5) Prüfungsleistungen sind Abschlussprojekt Theorie (AAT), Abschlussprojekt (APP), Essays (ES), Hausarbeiten (HS), Klausuren (KL), Kurzreferate (KR), Präsentationen (PRÄ), Projektarbeiten (PRA), mündliche Prüfungen (PRÜF), Referate (REF) und Testate (TES).

 

§ 8
Studien- und Prüfungsleistungen

 

(1) Durch die verschiedenen Pflicht- und Wahlmodule, die Master-Abschlussarbeit sowie das Master-Abschlussprojekt weisen die Studierenden nach, dass sie mit ihren individuellen Leistungen das Ziel des Masterstudiums erreicht haben.

 

(2) Art, Umfang und Anzahl der erforderlichen Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung und in der Anlage der Studienordnung (insbesondere Anlage 2.5) geregelt.

 

(3) Das Studium wird durch die Abschlussprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer Master-Abschlussarbeit (Masterthesis) und einem Master-Abschlussprojekt, an das sich je ein Colloquium anschließt. Die Master-Abschlussarbeit ist eine schriftliche Arbeit und wird von den Prüfungsberechtigten des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft betreut. Zulassung, Durchführung und Bewertung der Master-Abschlussarbeit und des Master-Abschlusspojekts werden durch die Bestimmungen der Prüfungsordnung geregelt.

 

§ 9
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat am 17. November 2004, der Senat hat hierzu Stellung genommen am  8. Dezember 2004, der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 11. Januar 2005.

 

Halle (Saale), 11. Januar 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor

 

Anlage

 

1.      Biographischer Fragebogen

 

Name:

 

 

 

Vorname:

 

 

 

geboren am

 

in

 

 

 

Schulische Laufbahn:

 

von   bis

Schulform, Schultyp

gegebenenfalls erreichter Abschluss



 

 



 

 

Kurse, Arbeitsgemeinschaften etc. in der Schule, die im Abiturzeugnis nicht aufgeführt wurden:

 

Fach

Noten

Dauer







 

Besondere schulische Interessen:

 

 

Außerschulische Aktivitäten:

 

 

Berufsausbildung/ Berufstätigkeit/ Sonstige Tätigkeiten vor oder nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Praktika, Auslandsaufenthalte in einem medialen oder kommunikationsbezogenen Arbeitsfeld):

 

Art der Tätigkeit

von    bis

Stichworte zur Beschreibung

gegebenenfalls erreichter Abschluss









 

Bisheriges Studium:

 

Hochschule

von    bis

Studienfächer







 

Ergebnisse der bisher abgelegten Prüfungen (außer Abitur):

 

Art der Prüfung

Datum

Prüfungsergebnis







 

Weitere Angaben, dir mir wichtig erscheinen:

 

 

Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

 

 

 

 

 

Ort, Datum

 

Unterschrift

 

 

2.      Studienplan - Zeitlicher Ablauf

 

2.1    Abkürzungen

 

Abkürzung

Veranstaltungstyp

DMV

DuMont/ Praxisvorlesung

KF

Kommunikationsspezifische Fachausbildung

LP

Leistungspunkt / ESCT Creditpoint

MA

Methodikausbildung

MT

Medientheoretische Grundausbildung

PS

Praxisseminar

SS

Selbststudium

SWS

Semesterwochenstunden

PP

Projektorientierte Praxisausbildung

VNB

Vor- und Nachbereitung

 

2.2    Veranstaltungstypen

 

Abkürzung

Veranstaltungstyp

KOL

Forschungskolloquium

P

Praktikum

PROP

Propädeutik

SEM

Seminar

ÜB

Übung

VOR

Vorlesung

 

2.3    Prüfungsleistungen

 

Abkürzung

Prüfungstyp

LP

Zeitaufwandsstunden

AAT

Abschlussarbeit
Theorie

14

420

APP

Abschlussprojekt
Praxis

14

420

NV

Nach Vereinbarung

 

 

ES

Essay

0.5

15

Kl. HS

Kl. Hausarbeit

1.0

30

Gr. HS

Gr. Hausarbeit

1.5

45

KL

Klausur

1.5

45

KR

Kurzreferat

0.5

15

PRÄ

Präsentation

0.5

15

PRA

Projektarbeit

0.5 - 3.0

15 - 90

PRÜF

Mündliche Prüfung

10 min

20 min

30 min

 

0.5

1.0

1.5

 

15

30

45

REF

Referat

1.0

30

TES

Testat

0.5

15

 


2.4       Studienmodule pro Semester

 

Master of Arts / Multimediale Autorenschaft (MA / MM&A)

Fachrichtung Politik

Fachrichtung Kultur

Leistungspunkte

1. Semester

30

Medientheorie / Propädeutikum (MT 1)

10

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 1)
Internet-Politik & Regulierung (englisch)

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 1)
Mediengeschichte

5

Methodische Ausbildung (MA 1)
Journalistische & Online Methodik

Methodische Ausbildung (MA 1)
Multimedia & Online Methodik

5

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 1)

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 1)

10

 

 

2. Semester

30

Medientheorie / Propädeutikum (MT 2)

10

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 2)
Europa

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 2)
Medienkultur

5

Methodische Ausbildung (MA 2)
Journalistische & Online Methodik

Methodische Ausbildung (MA 2)
Multimedia & Online Methodik

5

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 2)

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 2)

10

 

 

3. Semester

30

Medientheorie (MT 3)

10

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 3)
Globalisierung

Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 3)
Kulturelle Kommunikation

5

Methodische Ausbildung (MA 3)
Journalistische & Online Methodik

Methodische Ausbildung (MA 3)
Multimedia & Online Methodik

5

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 3)

Projektorientierte Praxisausbildung (PP 3)

10

 

 

4. Semester

30

Forschungskolloquium I

1

Forschungskolloquium II

1

Masterarbeit Praxis

Masterarbeit Praxis

14

Masterarbeit Theorie

Masterarbeit Theorie

14

 


2.5       Feinstruktur der Module

 

1. Semester

 

Modul

 

Veran-
staltung

Fachrichtung

Zeit-
aufwand

gesamt

LP

gesamt

Politik

Kultur

 

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungs-
leistung,

Zeitaufwand

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungsleistung,

Zeitaufwand

Modul 1

Medientheorie

(MT 1)

MT 1.1

VOR: 30

 


VNB: 15

SS: 30




TES: 15

VOR: 30


VNB: 15

SS: 30




TES 15

300

10

MT 1.2

DMV: 30


VNB: 15

 

DMV: 30


VNB:  15

 

MT 1.3

PROP: 30


VNB: 30

SS: 45




KR: 15

KL: 45

PROP: 30


VNB: 30

SS: 45




KR: 15

KL: 45

Modul 2

Kommunika­tionsspezifische Fachausbildung

(KF 1)

KF 1.1

 

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV:  60


Wahlmodul Typ 1

150

5

KF 1.2

 


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV: 60

 

 

Modul 3

Methodik­ausbildung

(MA 1)

MA 1.1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 30


Wahlmodul Typ 1

150

5

 

MA 1.2

SEM: 30


VNB: 30



NV: 15


Wahlmodul Typ 1

MA 1.3


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 30

MA 1.4


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 30



NV: 15

 

 

Modul 4

Projektorientierte Praxisausbildung

(PP 1)

PP 1.1

SEM: 30

 


VNB: 30

SS: 60




PRA: 60




Wahlmodul Typ 1

300

10

PP 1.2

ÜB: 30


SS: 30



PRA: 60

PP 1.3


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30

VNB: 30

SS: 60

PRA: 60

PP 1.4

ÜB: 30

SS: 30

PRA:  60

Total

 

240

(= 16 SWS)

360

300

 

240

(= 16 SWS)

360

300

900

30

 

2. Semester

 

Modul

 

Veran-
staltungs-typ

Fachrichtung

Zeit-
aufwand

gesamt

LP

gesamt

Politik

Kultur

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungs-
leistung,

Zeitaufwand

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungsleistung,

Zeitaufwand

Modul 5

Medientheorie

(MT 2)

MT 2.1

VOR: 30

 


VNB: 15

SS: 30




TES: 15

VOR: 30


VNB: 15

SS: 30




TES 15

300

10

MT 2.2

DMV: 30


VNB: 15

 

DMV: 30


VNB:  15

 

MT 2.3

PROP: 30


VNB: 30

SS: 45




KR: 15

KL: 45

PROP: 30


VNB: 30

SS: 45




KR: 15

KL: 45

Modul 6

Kommunika-tionsspezifische Fachausbildung

(KF 2)

KF 2.1

 

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV:  60


Wahlmodul Typ 1

150

5

KF 2.2

 


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV: 60

 

 

Modul 7

Methodik­ausbildung

(MA 2)

MA 2.1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 15



Wahlmodul Typ 1

150

5

 

MA 2.2

SEM: 30


VNB: 30



NV: 30

MA 2.3



Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 30

MA 2.4

SEM: 30


VNB: 30



NV: 30

 

 

Modul 8

Projektorientierte Praxisausbildung

(PP 2)

PP 2.1

SEM: 30

 


VNB: 30

SS: 60




PRA: 90



Wahlmodul Typ 1

300

10

PP 2.2

ÜB: 30

 

 

PS 2.1

SEM: 30


VNB: 30

 

PP 2.3



Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


SS: 60



PRA: 60

PP 2.4

ÜB: 30

 


PRA:  60

PS 2.2

SEM: 30


VNB: 30

 

Total

 

270

(= 18 SWS)

360

270

 

270

(= 18 SWS)

315

315

900

30

 

3. Semester

 

Modul

 

Veran-
staltungs-typ

Fachrichtung

Zeit-
aufwand

gesamt

LP

gesamt

Politik

Kultur

 

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungs-
leistung,

Zeitaufwand

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungsleistung,

Zeitaufwand

Modul 9

Medientheorie

(MT 3)

MT 3.1

VOR: 30

 


VNB: 15

SS: 30




TES: 15

VOR: 30


VNB: 15

SS: 30




TES 15

300

10

MT 3.2

DMV: 30


VNB: 15

 

DMV: 30


VNB:  15

 

MT 3.3

SEM: 30


VNB: 30

SS: 30




REF: 30

NV: 45

SEM: 30


VNB: 30

SS: 30




REF: 30

NV: 45

Modul 10

Kommunika-
tionsspezifische Fachausbildung

(KF 3)

KF 3.1

 

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV:  60


Wahlmodul Typ 1

150

5

KF 3.2

 


Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15

SS: 45




NV: 60

Modul 11

Methodik­ausbildung

(MA 3)

MA 3.1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 15



Wahlmodul Typ 1

150

5

 

MA 3.2

SEM: 30


VNB: 30



NV: 30

MA 3.3



Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


VNB: 15



NV: 30

MA 3.4

SEM: 30


VNB: 15



NV: 30

 

 

Modul 12

Projektorientierte Praxisausbildung

(PP 3)

PP 3.1

SEM: 30

 


VNB: 30

SS: 60




PRA: 90




Wahlmodul Typ 1

300

10

PP 3.2

ÜB: 30

 

 

PS 3.1

SEM: 30


VNB: 30

 

PP 3.3





Wahlmodul Typ 1

SEM: 30


SS: 30



PRA: 60

PP 3.4

ÜB: 30


VNB: 30



PRA: 30

PS 3.2

SEM: 30


VNB: 30



PRA: 30

Total

 

270

(= 18 SWS)

345

285

 

270

(= 18 SWS)

300

330

900

30

 

4. Semester

 

Modul

 

Veran-
staltung

Fachrichtung

Zeit-
aufwand

gesamt

LP

gesamt

Politik

Kultur

 

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst­
studium,

Zeitaufwand

Prüfungs
leistung,

Zeitaufwand

Kontaktzeit, Zeitaufwand

Selbst-
studium,

Zeitaufwand

Prüfungsleistung,

Zeitaufwand

Modul 13

Abschlussarbeit Theorie

(AAT 4)

AAT 4.1

 

 

AAT: 420

/

/

/

450

15

KOL 4.1

KOL: 30

 

 

/

/

/

AAT 4.2

/

/

/

 

 

AAT: 420

KOL 4.2

/

/

/

KOL: 30

 

 

Modul 14
Abschlussprojekt Praxis (APP 4)

APP 4.1

 

 

APP: 420

/

/

/

450

15

KOL 4.3

KOL: 30

 

 

/

/

/

APP 4.2

/

/

/

 

 

APP: 420

KOL 4.4

/

/

/

KOL: 30

 

 

Total:

 

60

 

840

60

 

840

900

30


3.      Erläuterungen zu den Modulen

 

1. Semester

 

Modul 1: Medientheorie (MT 1)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MT 1.1: Überblick über die wichtigsten Theorien und Modelle der Medien- und Kommunikationwissenschaften

·         MT 1.2: Entwicklungsgeschichte der Kommunikationstechnologien

·         MT 1.3: Beherrschung der Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens in den Medien- und Kommunikationswissenschaften sowie der wichtigsten Theorieansätze

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

1. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: keine

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Vorlesung MT 1.1:

200

·         Vorlesung MT 1.2:

200

·         Seminar MT 1.3:

24

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Vorlesung MT 1.1

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Selbststudium

-

45

SoSe

Testat

-

15

SoSe

Vorlesung MT 1.2

2

15

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Seminar MT 1.3

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

 

30

SoSe

Selbststudium

-

45

SoSe

Kurzreferat

-

15

SoSe

Klausur

-

45

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Anwesenheit in den Vorlesungen und aktive Teilnahme am Seminar

·         Bestehen von Testat und Klausur

·         Erarbeitung und Vortrag des Kurzreferates

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Testat Vorlesung

Testat

Testat

25 %

Kurzreferat

Kurzreferat

Kurzreferat

25 %

Klausur

Klausur

Klausur

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 2: Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 1)

 

Inhalte und Lernziele:

·         KF 1.1: Einführung in Hypertext und Multimedia

·         KF 1.2: Einführung in Hypertext und Multimedia

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

A&MM

5

1. Semester

Pflichtmodul

ja

5/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: keine

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar KF 1.1:

12

·         Seminar KF 1.2:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar

2

30

SoSe

Selbststudium

-

45

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Prüfungsleistung

-

60

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme am Seminar

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (Nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

100 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 3: Methodikausbildung (MA 1)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MA 1.1: Theorie und Anwendung der  grundlegenden journalistischen Genres

·         MA 1.2: Theorie und Anwendung der Techniken des Online-Publishing

·         MA 1.3: Theorie und Praxis eines Compositing-Programms

·         MA 1.4: Digitale Audiobearbeitung

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

5

1. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: keine

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilenehmer:

·         Seminar MA 1.1:

12

·         Seminar MA 1.2:

12

·         Seminar MA 1.3:

12

·         Seminar MA 1.4:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (MA 1.1 / MA 1.3)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

nach Vereinbarung

-

30

SoSe

Prüfungsleistungen

-

30

SoSe

Seminar (MA 1.2 / MA 1.4)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

nach Vereinbarung

-

15

SoSe

Prüfungsleistungen

-

15

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an den Seminaren

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung
(MA 1.1 / MA 1.3)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

66,6 %

nach Vereinbarung
(MA 1.2 / MA 1.4)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

33,3 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 4: Projektorientierte Fachausbildung (PP 1)

 

Inhalte und Lernziele:

·         Konzeption und Ausführung von Multimediaanwendungen

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

1. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: keine

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar PP 1.1:

12

·         Seminar PP 1.3:

12

·         Übung PP 1.2:

12

·         Übung PP 1.4:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (PP 1.1 / PP 1.3)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Selbststudium

-

60

SoSe

Prüfungsleistungen

-

60

SoSe

Übung (PP 1.2 / PP 1.4)

2

30

SoSe

Selbststudium

-

30

SoSe

Prüfungsleistungen

-

60

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an Seminar und Übung

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Projektarbeit
(PP 1.1 / PP 1.3)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

50 %

Projektarbeit
(PP 1.2 / PP 1.4)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

2. Semester

 

Modul 5: Medientheorie (MT 2)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MT 2.1: Grammatik der Audiovision

·         MT 2.2: Entwicklungsgeschichte der Kommunikationstechnik

·         MT 2.3: Theorien der Online-Kommunikation

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

2. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreiche Teilnahme am 1. Semester

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Vorlesung MT 2.1:

200

·         Vorlesung MT 2.2:

200

·         Seminar MT 2.3:

24

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Vorlesung MT 2.1

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Selbststudium

-

30

WiSe

Testat

-

15

WiSe

Vorlesung MT 2.2

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Seminar MT 2.3

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

 

30

WiSe

Selbststudium

-

45

WiSe

Kurzreferat

-

15

WiSe

Klausur

-

45

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Anwesenheit in den Vorlesungen und aktive Teilnahme am Seminar

·         Bestehen von Testat und Klausur

·         Erarbeitung und Vortrag des Kurzreferates

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Testat Vorlesung

Testat

Testat

25 %

Kurzreferat

Kurzreferat

Kurzreferat

25 %

Klausur

Klausur

Klausur

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 6: Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 2)

 

Inhalte und Lernziele:

·         KF 2.1: Europapolitik & Europarecht

·         KF 2.2: Medien-Kultur-Geschichte II

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

5

2. Semester

Pflichtmodul

ja

5/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreiche Teilnahme am ersten Semester

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar KF 2.1:

12

·         Seminar KF 2.2:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (KF 2.1 / KF 2.2)

2

30

WiSe

Selbststudium

-

45

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Prüfungsleistung

-

60

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme am Seminar

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung
(KF 2.1 / KF 2.2)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

100 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 7: Methodikausbildung (MA 2)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MA 2.1: Beherrschung der Theorie und Anwendung journalistischer Genres

·         MA 2.2: Beherrschung der Theorie und Praxis der Techniken des Online-Publishing, Schwerpunkt: Audiovisuelle Inhalte

·         MA 2.3: Vermittlung der Grundlagen von Typografie und Layout in den digitalen Medien

·         MA 2.4: Einführung in Grundlagen und Techniken der 3D-Programmierung

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

5

2. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreicher Abschluss des 1. Semesters

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar MA 2.1:

12

·         Seminar MA 2.2:

12

·         Seminar MA 2.3:

12

·         Seminar MA 2.4:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (MA 2.1)

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Prüfungsleistung

-

15

WiSe

Seminar (MA 2.2)

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

WiSe

Prüfungsleistung

-

30

WiSe

Seminar (MA 2.3 )

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Prüfungsleistung

-

30

WiSe

Seminar (MA 2.4 )

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

WiSe

Prüfungsleistung

-

30

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an den Seminaren

·         Ablegen der Prüfungsleistung (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung
(MA 2.1)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

33,3 %

nach Vereinbarung
(MA 2.2)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

66,6 %

nach Vereinbarung
(MA 2.3)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

50 %

nach Vereinbarung
(MA 2.4)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 8: Projektorientierte Fachausbildung (PP 2)

 

Inhalte und Lernziele:

·         Konzeption und Ausführung von Multimediaanwendungen

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

2. Semester

Pflichtmodul

ja

5/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreicher Abschluss des 1. Semesters

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar PP 2.1:

12

·         Übung PP 2.2:

12

·         Seminar PS 2.2:

12

·         Seminar PP 2.3:

12

·         Übung PP 2.4:

12

·         Seminar PS 2.1:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (PP 2.1)

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

WiSe

Selbststudium

-

60

WiSe

Projektarbeit

-

90

WiSe

Übung (PP 2.2)

2

30

WiSe

Seminar (PS 2.1)

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

WiSe

Seminar (PP 2.3)

2

30

WiSe

Selbststudium

-

60

WiSe

Projektarbeit

-

60

WiSe

Übung (PP 2.4)

2

30

WiSe

Projektarbeit

-

60

WiSe

Seminar (PS 2.2)

2

30

WiSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an Seminaren und Übungen

·         Erbringung der Prüfungsleistungen

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Projektarbeit (PP 2.1)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

100 %

Projektarbeit (PP 2.3)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

50 %

Projektarbeit (PP 2.4)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

3. Semester

 

Modul 9: Medientheorie (MT 3)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MT 3.1: Juristische Aspekte der Medienstrukturpolitik

·         MT 3.2: Überblick über die praktischen Implikationen von Medien und Kommunikation

·         MT 3.3: Einführung in die Schnittstelle Recht-Politik-Ökonomie

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

3. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreiche Teilnahme am zweiten Semester

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: Zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Vorlesung MT 3.1:

200

·         Vorlesung MT 3.2:

200

·         Seminar MT 3.3:

24

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Vorlesung (MT 3.1)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Selbststudium

-

30

SoSe

Testat

-

15

SoSe

Vorlesung (MT 3.2)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Seminar (MT 3.3)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

 

30

SoSe

Selbststudium

-

30

SoSe

Referat

-

30

SoSe

nach Vereinbarung

-

45

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Anwesenheit in den Vorlesungen und aktive Teilnahme am Seminar

·         Bestehen von Testat und Klausur

·         Erarbeitung und Vortrag eines Kurzreferates

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Testat Vorlesung

Testat

Testat

16,6 %

Referat

Referat

Referat

33,3 %

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 10: Kommunikationsspezifische Fachausbildung (KF 3)

 

Inhalte und Lernziele:

·         KF 3.1: Überblick über das globale System internationaler Organisationen und die Mechanismen zur Entwicklung von Politiken, die sich mit der Globalisierung in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen

·         KF 3.2: Analyse dramaturgischer Schemata in historischen und zeitgenössischen Medienangeboten

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

5

3. Semester

Pflichtmodul

ja

5/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreiche Teilnahme am zweiten Semester

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar KF 3.1:

12

·         Seminar KF 3.2:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (KF 3.1/KF 3.2)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Selbststudium

-

45

SoSe

Prüfungsleistungen

-

60

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme am Seminar

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

100 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 11: Methodikausbildung (MA 3)

 

Inhalte und Lernziele:

·         MA 3.1: Theorie und Anwendung der  grundlegenden journalistischen Genres

·         MA 3.2: Theorie und Praxis der Techniken des Online-Publishing, Schwerpunkt: Interaktive Inhalte

·         MA 3.3: Audiovisuelle Grundlagen für das Internet

·         MA 3.4: Strategien der Multimediaprogrammierung

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

5

3. Semester

Pflichtmodul

nein

-

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreiche Teilnahme am zweiten Semester

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Sommersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar MA 3.1:

12

·         Seminar MA 3.2:

12

·         Seminar MA 3.3:

12

·         Seminar MA 3.4:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 150 Stunden

 

Leistungspunkte: 5

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (MA 3.1)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Prüfungsleistung

-

15

SoSe

Seminar (MA 3.2)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Prüfungsleistung

-

30

SoSe

Seminar (MA 3.3)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Prüfungsleistung

-

30

SoSe

Seminar MA (MA 3.4)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

15

SoSe

Prüfungsleistung

-

30

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an den Seminaren

·         Ablegen der Prüfungsleistung (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

nach Vereinbarung
(MA 3.1)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

33,3 %

nach Vereinbarung
(MA 3.2)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

66,6 %

nach Vereinbarung
(MA 3.3)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

50 %

nach Vereinbarung
(MA 3.4)

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

50 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung: während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

Modul 12: Projektorientierte Fachausbildung (PP 3)

 

Inhalte und Lernziele:

·         Konzeption und Ausführung von Multimediaanwendungen

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

10

3. Semester

Pflichtmodul

ja

10/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreicher Abschluss des 2. Semesters

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Seminar PP 3.1:

12

·         Übung PP 3.2:

12

·         Seminar PS 3.1:

12

·         Seminar PP 3.3:

12

·         Übung PP 3.4:

12

·         Seminar PS 3.2:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 300 Stunden

 

Leistungspunkte: 10

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Seminar (PP 3.1)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Selbststudium

-

60

SoSe

Prüfungsleistung

-

90

SoSe

Seminar (PP 3.2)

2

30

SoSe

Seminar (PS 3.1)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Seminar (PP 3.3)

2

30

SoSe

Selbststudium

-

30

SoSe

Prüfungsleistung

-

60

SoSe

Seminar (PP 3.4)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Prüfungsleistung

-

30

SoSe

Seminar (PS 3.2)

2

30

SoSe

Vor- und Nachbereitung

-

30

SoSe

Prüfungsleistung

-

30

SoSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme an den Seminaren und der Übung

·         Erbringung der Prüfungsleistungen (nach Vereinbarung)

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Projektarbeit (PP 3.1)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

100 %

Projektarbeit (PP 3.3)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

50 %

Projektarbeit (PP 3.4)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

25 %

Projektarbeit (PS 3.2)

Multimedia Anwendung

Multimedia Anwendung

25 %

 

Prüfungstermine:

·         1. Prüfung während des laufenden Semesters

·         1. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 6 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

·         2. Wiederholungsprüfung: bis spätestens 12 Monate nach Ende der Vorlesungszeit

 

4. Semester

 

Modul 13: Abschlussarbeit Theorie (AAT 4)

 

Inhalte und Lernziele:

·         Theoretische Masterthesis

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

15

4. Semester

Pflichtmodul

ja

15/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreicher Abschluss des 3. Semesters

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Kolloquium KOL 4.1:

12

·         Kolloquium KOL 4.2:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 450 Stunden

 

Leistungspunkte: 15

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Kolloquium (KOL 4.1/4.2)

2

30

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Aktive Teilnahme am Kolloquium

·         Erbringung der Prüfungsleistung

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Abschlussarbeit

Abschlussarbeit

Abschlussarbeit

100 %

 

Prüfungstermine:

·         Die Abschlussarbeit ist spätestens bis zum Ende des vierten Semesters abzugeben

·         Über eine Verlängerung der Abgabefrist von maximal 4 Wochen entscheidet auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

 

Modul 14: Abschlussprojekt Praxis (APP 4)

 

Inhalte und Lernziele: Praktisches Abschlussprojekt

 

Studiengangsverwendbarkeit:

Abschluss

Studienfach

Umfang in LP

Studien-semester

Modulart

Benotung

Anteil der Modulnote an Abschlussnote

Master

MM&A

15

4. Semester

Pflichtmodul

ja

15/60

 

Teilnahmevoraussetzungen:

·         Obligatorisch: erfolgreicher Abschluss des 3. Semesters

·         Wünschenswert: keine

 

Dauer: ein Semester

 

Angebotsturnus: zweijährig zum Wintersemester

 

Maximale Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

·         Kolloquium KOL 4.3:

12

·         Kolloquium KOL 4.4:

12

 

Studentischer Arbeitsaufwand: 450 Stunden

 

Leistungspunkte: 15

 

Modulstruktur:

Modulbestandteile

(Lehr- und Lernformen)

SWS

Studentische Arbeitszeit
in
Stunden

Semester

Kolloquium (KOL 4.3/4.4)

2

30

WiSe

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:

·         Teilnahme am Kolloquium und Erbringung der Prüfungsleistung

 

Prüfung:

Prüfungsleistung/en

1. Wiederholung

2. Wiederholung

Anteil an Modulnote

Abschlussprojekt

Abschlussprojekt

Abschlussprojekt

100 %

 

Prüfungstermine:

·         Das Abschlussprojekt ist spätestens bis zum Ende des vierten Semesters abzugeben.

·         Über eine Verlängerung der Abgabefrist von maximal 4 Wochen entscheidet auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften.