Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. März 2005, S. 9


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Diplomstudiengang Psychologie
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.06.1999

 

vom 18.06.2003

 

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der § 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Psychologie am Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erlassen.

 

Artikel I

 

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17.05.1995 (ABl. 1999, Nr. 5, S. 14), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.06.1999 (ABl. 1999, Nr. 5, S. 20) wird wie folgt geändert:

 

1. § 14 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnitts sind

·         Anwendungsfächer:

o        Klinische Psychologie und Psychotherapie,

o        Pädagogische Psychologie,

o        Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie;

 

·         Methodenfächer:

o        Psychologische Diagnostik und Intervention,

o        Evaluation und Forschungsmethodik;

 

·         Forschungsorientierte Vertiefungsfächer:

o        Persönlichkeit, Entwicklung und Gruppenprozesse,

o        Kognitionspsychologie;

 

·         ein nicht-psychologisches Wahlpflichtfach.

 

(2) In den Anwendungsfächern und im forschungsorientierten Vertiefungsfach wird zwischen Basis- und Schwerpunktfächern unterschieden. Ein Basisfach vermittelt die grundlegenden berufsqualifizierenden Kenntnisse, die von jedem Diplom-Psychologen bzw. von jeder Diplom-Psychologin erwartet werden. Ein Schwerpunktfach vertieft diese Kenntnisse und führt in für seine Anwendung spezifische Fertigkeiten ein. Zwei der vier Fächer (drei Anwendungsfächer und forschungsorientiertes Vertiefungsfach) sind als Schwerpunktfach, die beiden anderen als Basisfächer zu studieren.“

 

2. § 15 wird wie folgt geändert:

 

aa) Abs. 6 erhält folgende Fassung:

„(6) Forschungsorientiertes Vertiefungsfach Kognitionspsychologie

Das Studium des forschungsorientierten Vertiefungsfaches Kognitionspsychologie soll der Vertiefung und Erweiterung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse im Bereich der Allgemeinen Psychologie (Wissenspsychologie, Lernen, Gedächtnis, Urteilen und Entscheiden), der Sozialpsychologie (z.B. soziale Kognition) und der Entwicklungspsychologie (z.B. Begriffsentwicklung) dienen. Dazu sind folgende Veranstaltungen (10 SWS) vorgesehen:

 

Basisfach:

·         1 Vorlesung à 2 SWS,

·         3 Seminare/Übungen à 2 SWS,

·         1 Forschungskolloquium à 2 SWS.

 

Schwerpunktfach zusätzlich:

·         2 Seminare à 2 SWS,

·         1 Experimentalpraktikum à 2 SWS“.

 

bb) Abs. 7 erhält folgende Fassung:

„(7) Forschungsorientiertes Vertiefungsfach Persönlichkeit

Entwicklung und Gruppenprozesse

Das Studium des forschungsorientierten Vertiefungsfaches Persönlichkeit, Entwicklung und Gruppenprozesse dient der Vertiefung und Erweiterung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse im Bereich der Differentiellen und Persönlichkeitspsychologie, der Entwicklungspsychologie der Lebensspanne und der Sozialpsychologie von Gruppenprozessen und ihren inhaltlichen Überlappungen in spezifischen Themenbereichen (z.B. differentielle Entwicklung der Persönlichkeit, Einflüsse primärer Gruppen auf die Entwicklung, etc.). Hierfür sind folgende Lehrveranstaltungen (10 SWS) vorgesehen:

 

Basisfach:

·         1 Vorlesung à 2 SWS,

·         3 Seminare/Übungen à 2 SWS,

·         1 Forschungskolloquium à 2 SWS.

 

Schwerpunktfach zusätzlich:

·         2 Seminare à 2 SWS,

·         1 Experimentalpraktikum á 2 SWS“.

 

Artikel II

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 18.06.2003; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 08.12.2004; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 24.01.2005.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 24. Januar 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor