Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. März 2005, S. 4


Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät


Studienordnung für den binationalen Master-Studiengang
Internationales Finanzmanagement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Bratislava

 

vom 26.05.2004

                                                                                                                                         

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziel des Studiengangs

§ 3 Studienabschluss

§ 4 Studiendauer

§ 5 Unterrichtssprache

§ 6 Studienvoraussetzungen

§ 7 Struktur und Inhalt des Studiums

§ 8 Lehrinhalte des Studiums

§ 9 Studienfachberatung

§ 10 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienplan - Zeitlicher Ablauf

                                                                                                                                         

 

Auf Grund der §§ 67 Abs. 3 Nr. 8 und 67 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung beschlossen.

 

§ 1
Geltungsbereich

 

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den binationalen Master-Studiengang Internationales Finanzmanagement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Bratislava.

 

§ 2
Ziel des Studiengangs

 

(1) Der binationale Studiengang Internationales Finanzmanagement (M.Sc.) verfolgt das Ziel, Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen berufsqualifizierenden Abschluss mit der Vertiefung im Bereich Finanzmanagement zu geben.

 

(2) Es handelt sich um einen nicht-konsekutiven Studiengang, der einen vorwiegend anwendungsorientierten Lehrinhalt verfolgt.

 

§ 3
Studienabschluss

 

Das Studium führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss durch den Erwerb des akademischen Grades „Master of Science“ (M.Sc.).

 

§ 4
Studiendauer

 

Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium einschließlich der Abschlussarbeit (im Folgenden auch Master-Arbeit genannt) in vier Semestern abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Lehrinhalte in einem ausgeglichenen Verhältnis zur selbständigen Bearbeitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, stehen.

 

§ 5
Unterrichtssprache

 

Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten.

 

§ 6
Studienvoraussetzungen

 

(1) Voraussetzung zur Immatrikulation ist die allgemeine Hochschulreife sowie in der Regel

 

1.       der Nachweis eines universitären wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Abschlusses oder eines vergleichbaren Bachelor-Abschlusses mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern. Welche Abschlüsse einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Abschluss äquivalent sind, entscheidet im Einzelfall der Prüfungsausschuss; oder

2.       der Nachweis einer erfolgreich bestandenen universitären Diplomvorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Fächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Allgemeine Volkswirtschaftslehre.

 

(2) Über die Zulassung zum Masterstudiengang, insbesondere über von Ziffer 1 abweichende Regelungen für besonders qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

 

(3) Als persönliche Voraussetzung werden von der Studienbewerberin bzw. vom Studienbewerber gute Kenntnisse der deutschen Sprache erwartet.

 

§ 7
Struktur und Inhalt des Studiums

 

(1) Das Studium ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt, von denen zwei Semester an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und zwei Semester an der Wirtschaftsuniversität Bratislava studiert werden.

 

(2) Das Studium im Studiengang Internationales Finanzmanagement besteht aus einem Fach im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP).

 

(3) Das Studium im Studiengang Internationales Finanzmanagement wird mit einer Master-Arbeit im Umfang von 15 LP abgeschlossen. Die Durchführung regeln die §§ 16, 17 der RPO-MA.

 

(4) Während der vorlesungsfreien Zeit ist ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren, das mit 15 LP angerechnet wird.

 

§ 8
Lehrinhalte des Studiums

 

(1) Das Studium besteht aus Pflichtmodulen und Wahlmodulen. Die einzelnen Module sind der Anlage zu dieser Studienordnung entnehmen.

 

(2) Die Pflichtmodule haben einen Umfang von insgesamt 80 LP, einschließlich der Master-Arbeit und des Praktikums.

 

(3) Aus den Wahlmodulen sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 40 LP zu wählen.

 

(4) Über die Anerkennung weiterer Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.

 

§ 9
Studienfachberatung

 

(1) Eine fachbezogene und studienbegleitende Studienberatung im binationalen Studiengang Internationales Finanzmanagement wird von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Wirtschaftsuniversität Bratislava durchgeführt. Sie unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Fächerwahl.

 

(2) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Prüfungsamtes der Wirtschaftsuniversität Bratislava statt.

 

§ 10
Inkrafttreten

 

(1) Die Studienordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

(2) Die Bestimmungen dieser Prüfungsordnung gelten für alle Studierenden, die ab Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für den Studiengang Internationales Finanzmanagement eingeschrieben sind.

 

Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung bereits mindestens ein Fachsemester in dem Studiengang absolviert haben, gilt die Rahmenprüfungsordnung für Aufbaustudiengänge zur Erlangung des Grades eines „Master“ fort, sofern deren Regelungen für die Studierenden günstiger sind, es sei denn, die Studierenden beantragen schriftlich unwiderruflich die Geltung der vorliegenden Prüfungsordnung für sie.

 

(3) Der Studiengang ist zunächst auf zwei Jahre nach Inkrafttreten beschränkt. Es besteht aber die feste Absicht, den Studiengang danach in einen akkreditierungsfähigen Studiengang auf der Grundlage des Eckwertebeschlusses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg umzuwandeln.

 

Diese Ordnung wurde beschlossen von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 26.05.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 12.01.2005; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 24.01.2005.

 

 

Halle (Saale), 24. Januar 2005

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor

 

Anlage
Studienplan - Zeitlicher Ablauf

 

1.1      Veranstaltungstypen

 

Abkürzung

Veranstaltungstyp

VOR

Vorlesung

ÜB

Übung

P

Praktikum

SEM

Seminar

PM

Pflichtmodul

WM

Wahlmodul

 

1.2.    Prüfungsleistungen

 

Abkürzung

Prüfungstyp

Leistungspunkte

Zeitaufwandsstunden

MA

Masterarbeit

14

420

KL

Klausur

1,5

45

SEMA

Seminararbeit

2,5

75

REF

Referat

1,0

30

VMA

Verteidigung der Masterarbeit

1,0

30

 

1.3.  Studienmodule pro Semester

 

 

Leistungspunkte

1. Semester

 

Internationale Rechnungslegung (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Internationales Marketing (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Internationales Management (WM), (VOR, KL)

5

 

 

2. Semester

 

Betriebswirtschaftliches Seminar (SEM), (SEMA, KL, REF)

5

Finanzen und Währung (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

Controlling (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

Managemententscheidungsunterstützungssysteme (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

Betriebliche Finanzwirtschaft (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

 

 

3. Semester

 

Internationales Finanzmanagement (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Kapitalanlage (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Konzernrechnungslegung (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Internationale Finanzierung (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Makroökonomik für offene Volkswirtschaften (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Bankmanagement (PM), (VOR, ÜB, KL)

5

Internationale Besteuerung (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

Geldtheorie und Geldpolitik II (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

 

 

4. Semester

 

Monetäre Institutionen und Märkte (WM), (2 VOR, 2 KL)

5

Unternehmensanalyse und Performancemessung (WM), (VOR, ÜB, KL)

5

Geldtheorie und Geldpolitik I (WM), (VOR, ÜB, KL)

 

 

 

Während der Semesterferien:
Praktikum (PM)


15

 

 

Während des Studiengangs:
Master-Arbeit (PM), (MA, VMA)


15