MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. März 2005, S. 4
Studienordnung
für den binationalen Master-Studiengang
Internationales Finanzmanagement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
in Kooperation mit der
Wirtschaftsuniversität Bratislava
vom
26.05.2004
§ 7
Struktur und Inhalt des Studiums
Anlage:
Studienplan - Zeitlicher Ablauf
Auf Grund der §§ 67 Abs. 3
Nr. 8 und 67 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG
LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung beschlossen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils
gültigen Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den
binationalen Master-Studiengang Internationales Finanzmanagement der Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der
Wirtschaftsuniversität Bratislava.
§ 2
Ziel des Studiengangs
(1)
Der binationale Studiengang Internationales Finanzmanagement (M.Sc.) verfolgt
das Ziel, Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen berufsqualifizierenden
Abschluss mit der Vertiefung im Bereich Finanzmanagement zu geben.
(2) Es handelt sich um einen nicht-konsekutiven Studiengang,
der einen vorwiegend anwendungsorientierten Lehrinhalt verfolgt.
§ 3
Studienabschluss
Das Studium führt zu einem
berufsqualifizierenden Abschluss durch den Erwerb des akademischen Grades
„Master of Science“ (M.Sc.).
§ 4
Studiendauer
Der Studiengang ist so gestaltet, dass das
Studium einschließlich der Abschlussarbeit (im Folgenden auch Master-Arbeit
genannt) in vier Semestern abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet,
dass die Lehrinhalte in einem ausgeglichenen Verhältnis zur selbständigen
Bearbeitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen
Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, stehen.
Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache
abgehalten.
(1)
Voraussetzung zur Immatrikulation ist die allgemeine Hochschulreife sowie in
der Regel
1. der
Nachweis eines universitären wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Abschlusses
oder eines vergleichbaren Bachelor-Abschlusses mit einer Regelstudienzeit von
sechs Semestern. Welche Abschlüsse einem wirtschaftswissenschaftlichen
Bachelor-Abschluss äquivalent sind, entscheidet im Einzelfall der
Prüfungsausschuss; oder
2. der
Nachweis einer erfolgreich bestandenen universitären Diplomvorprüfung in einem
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und der Nachweis über die
erfolgreiche Absolvierung der Fächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und
Allgemeine Volkswirtschaftslehre.
(2) Über die Zulassung zum Masterstudiengang,
insbesondere über von Ziffer 1 abweichende Regelungen für besonders
qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber, entscheidet der Prüfungsausschuss im
Einzelfall.
(3) Als persönliche Voraussetzung werden von der
Studienbewerberin bzw. vom Studienbewerber gute Kenntnisse der deutschen
Sprache erwartet.
(1)
Das Studium ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt, von
denen zwei Semester an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und zwei Semester an der Wirtschaftsuniversität
Bratislava studiert werden.
(2)
Das Studium im Studiengang Internationales Finanzmanagement besteht aus einem
Fach im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP).
(3)
Das Studium im Studiengang Internationales Finanzmanagement wird mit einer
Master-Arbeit im Umfang von 15 LP abgeschlossen. Die Durchführung regeln die §§
16, 17 der RPO-MA.
(4) Während der vorlesungsfreien Zeit ist ein
dreimonatiges Praktikum zu absolvieren, das mit 15 LP angerechnet wird.
(1)
Das Studium besteht aus Pflichtmodulen und Wahlmodulen. Die einzelnen Module
sind der Anlage zu dieser Studienordnung entnehmen.
(2)
Die Pflichtmodule haben einen Umfang von insgesamt 80 LP, einschließlich der
Master-Arbeit und des Praktikums.
(3)
Aus den Wahlmodulen sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 40 LP zu wählen.
(4)
Über die Anerkennung weiterer Studienleistungen entscheidet der
Prüfungsausschuss auf Antrag.
(1) Eine fachbezogene
und studienbegleitende Studienberatung im binationalen Studiengang
Internationales Finanzmanagement wird von der Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der
Wirtschaftsuniversität Bratislava durchgeführt. Sie unterstützt die
Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken
und der Fächerwahl.
(2) In
Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg und des Prüfungsamtes der Wirtschaftsuniversität Bratislava
statt.
(1)
Die Studienordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
(2)
Die Bestimmungen dieser Prüfungsordnung gelten für alle Studierenden, die ab
Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg für den Studiengang Internationales Finanzmanagement
eingeschrieben sind.
Für
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung bereits
mindestens ein Fachsemester in dem Studiengang absolviert haben, gilt die
Rahmenprüfungsordnung für Aufbaustudiengänge zur Erlangung des Grades eines
„Master“ fort, sofern deren Regelungen für die Studierenden günstiger sind, es
sei denn, die Studierenden beantragen schriftlich unwiderruflich die Geltung der
vorliegenden Prüfungsordnung für sie.
(3) Der Studiengang ist zunächst auf zwei Jahre nach
Inkrafttreten beschränkt. Es besteht aber die feste Absicht, den Studiengang
danach in einen akkreditierungsfähigen Studiengang auf der Grundlage des
Eckwertebeschlusses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg umzuwandeln.
Diese
Ordnung wurde beschlossen von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am
26.05.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 12.01.2005;
der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 24.01.2005.
Halle (Saale), 24. Januar 2005
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Anlage
Studienplan - Zeitlicher Ablauf
1.1 Veranstaltungstypen
Abkürzung |
Veranstaltungstyp |
VOR |
Vorlesung |
ÜB |
Übung |
P |
Praktikum |
SEM |
Seminar |
PM |
Pflichtmodul |
WM |
Wahlmodul |
1.2. Prüfungsleistungen
Abkürzung |
Prüfungstyp |
Leistungspunkte |
Zeitaufwandsstunden |
MA |
Masterarbeit |
14 |
420 |
KL |
Klausur |
1,5 |
45 |
SEMA |
Seminararbeit |
2,5 |
75 |
REF |
Referat |
1,0 |
30 |
VMA |
Verteidigung
der Masterarbeit |
1,0 |
30 |
1.3. Studienmodule pro Semester
|
Leistungspunkte |
1.
Semester |
|
Internationale
Rechnungslegung (PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Internationales
Marketing (PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Internationales
Management (WM), (VOR, KL) |
5 |
|
|
2.
Semester |
|
Betriebswirtschaftliches
Seminar (SEM), (SEMA, KL, REF) |
5 |
Finanzen
und Währung (WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Controlling
(WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Managemententscheidungsunterstützungssysteme
(WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Betriebliche
Finanzwirtschaft (WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
|
|
3.
Semester |
|
Internationales
Finanzmanagement (PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Kapitalanlage
(PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Konzernrechnungslegung
(PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Internationale
Finanzierung (PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Makroökonomik
für offene Volkswirtschaften (PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Bankmanagement
(PM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Internationale
Besteuerung (WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Geldtheorie
und Geldpolitik II (WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
|
|
4.
Semester |
|
Monetäre
Institutionen und Märkte (WM), (2 VOR, 2 KL) |
5 |
Unternehmensanalyse
und Performancemessung (WM), (VOR, ÜB, KL) |
5 |
Geldtheorie
und Geldpolitik I (WM), (VOR, ÜB, KL) |
|
|
|
Während
der Semesterferien: |
|
|
|
Während
des Studiengangs: |
|