Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 3 vom 21. Juni 2005, S. 8


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für das Studienfach Ethnologie (Magisterhaupt- und Magisternebenfach)
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.10.2002

 

Vom 26.05.2004

 

Aufgrund der §§ 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 14.07.2004 folgende Änderungen der Studienordnung für das Studienfach Ethnologie (Magisterhaupt- und Magisternebenfach) beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Studienordnung für das Studienfach Ethnologie (Magisterhaupt- und Magisternebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.10.2002 (ABl. 2003, Nr. 7, S. 6) wird wie folgt geändert:

 

(1) § 8 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

a.       Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
„Alle Studierenden müssen einen der vier Leistungsnachweise über eine zweimonatige Lehrforschung erwerben.“

 

b.       Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden gestrichen.

 

(2) In der Anlage „Studienplan für Haupt- und Nebenfach Ethnologie“ erhält der letzte Satz folgende Fassung:

 

„Zusätzlich im Hauptfach: Spracherwerb aus der Schwerpunktregion; der Nachweis, dass einer der vier Leistungsnachweise über eine zweimonatige Lehrforschung erworben wurde.“

 

Artikel II

 

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab Sommersemester 2004 entweder das Magisterstudium im Hauptfach Ethnologie im ersten Fachsemester oder das Hauptstudium beginnen oder begonnen haben.

 

Artikel III

 

Die Satzungsänderung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 26.05.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 14.07.2004; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 07.09.2004.

 

Halle (Saale), 7. September 2004

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor