MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 6 vom 16. Dezember 2004, S. 1
Vereinbarung
zur Einrichtung eines integrierten Studienprogramms
zwischen der Universität Paris X-Nanterre (Frankreich) und
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Deutschland)
vom 14.10.2004
Die
Vereinbarung betrifft die Einrichtung eines integrierten Studienprogramms mit
dem Ziel der Vergabe eines doppelten Abschlusses auf dem Gebiet der
Fremdsprachen (Französisch, Deutsch, Russisch, Englisch) und Interkulturelle
Studien.
Die Vertragspartner
1.
die
Universität Paris X -Nanterre (UFR Langues, département de Langues Etrangères
Appliquées - LEA),
2. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften)
führen ein integriertes Studienprogramm mit dem Ziel ein, den Studierenden der beiden Einrichtungen die Möglichkeit zu bieten, nach drei Jahren des Studiums und erfolgreichen Bestehens der Prüfungen eines doppelten Abschluss zu erhalten, das heißt
1.
die Licence
de Langues Etrangères Appliquées (LEA) an der Universität Paris X-Nanterre,
2. den Bachelor (BA) Interkulturelle Europa- und Amerikastudien (IKEAS) an der Universität Halle-Wittenberg.
Die Studiengänge BA/IKEAS und Licence/LEA sind komplementär. Das integrierte Studienprogramm ist an beiden Partneruniversitäten eine reguläre Möglichkeit innerhalb der Studiengänge IKEAS bzw. LEA. Die Studieninhalte der aufnehmenden und entsendenden Universität fügen sich wechselseitig in den Studienplan der einen und der anderen Universität ein.
Beide Studiengänge BA/IKEAS und Licence/LEA kombinieren das Studium zweier Sprach- und Kulturgebiete: Deutsch und Englisch bzw. Russisch für die französische Gruppe, Frankreichstudien und Großbritannien- bzw. USA- bzw. Russland- bzw. Deutschlandstudien für die deutsche Gruppe.
Für die deutschen Studierenden bilden die Frankreichstudien das Schwerpunktgebiet.
Bei
erfolgreicher Entwicklung dieses integrierten Studienprgramms soll die
Einrichtung eines integrierten Masterstudienprogramms erfolgen.
Diese
Vereinbarung gründet auf der gemeinsamen deutsch-französischen Studienregelung
BA (IKEAS)/Licence (LEA), die auf der Basis der Studien- und Prüfungsordnungen
des deutschen Studiengangs BA (IKEAS) und des französischen Studiengangs
Licence (LEA) erarbeitet worden ist.
Diese
gemeinsame Regelung ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie wurde
mit Hilfe und Einverständnis der betreffenden Fachbereiche ausgearbeitet und
wird den Universitätsleitungen wie auch der Deutsch-Französischen-Universität
im Herbst 2004 übermittelt.
Jede
gewichtige Änderung in einem der beiden zugrunde liegenden Studiengänge, z.B.
im Rahmen einer Grundsatzreform der Hochschulsysteme, muss von beiden Partnern
einvernehmlich beschlossen werden. Geringfügige Veränderungen, die den
generellen Aufbau nicht in Frage stellen, müssen dem Partner nur bekannt
gegeben werden.
Die
Einschreibung für Interessenten am integrierten Studienprogramm erfolgt
zunächst im 1. Studienjahr in den BA-Studiengang IKEAS in Halle bzw. in den
Licence-Studiengang LEA in Paris X. Hierfür gelten die jeweiligen
Studienordnungen, das heißt für den BA/IKEAS bzw. für die Licence/LEA.
Bei
den deutschen Studierenden werden in den Sprachen Französisch und Englisch gute
Kenntnisse vorausgesetzt (Abiturniveau). Diese werden jeweils durch das Zeugnis
der Hochschulreife oder durch ein gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen. Für
Russisch werden keine Kenntnisse vorausgesetzt. Bei den französischen
Studierenden werden in den Sprachen Deutsch, Englisch und Russisch gute
Kenntnisse vorausgesetzt.
Die
Kenntnisse in der Partnersprache sowie die Fähigkeiten, die für ein
erfolgreiches Studieren an der Partneruniversität notwendig sind, werden in
einem Zulassungstest überprüft. Dieser findet für die deutschen Studierenden zu
Beginn des zweiten Semesters, für die französischen Studierenden zu Beginn des
dritten Semesters statt. Der Test besteht aus einer schriftlichen und einer
mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zu diesem Test erfolgt für die deutschen
Studierenden am Ende des ersten Semesters, für die französischen Studierenden
am Ende des zweiten Semesters. Das Bestehen des Testes ist die Voraussetzung
für die Aufnahme in das integrierte Studienprogramm.
Über
die Anzahl der zu diesem Programm zugelassenen Studierenden auf beiden Seiten
wird durch die Verantwortlichen dieses Studienprogramms gemeinsam im Rahmen der
Vorgaben der Deutsch-Französischen Hochschule entschieden. Nach der
zweijährigen Vorbereitungsphase, das heißt ab dem Studienjahr 2005/2006 soll
die Zahl der Studierenden fünf Teilnehmer von beiden Seiten nicht
unterschreiten. Die Zahl der deutschen und französischen Studierenden muss in
diesem Programm gleich sein.
Die
deutschen und französischen Studierenden dieses Studienprogramms müssen sich im
2. und 3. Studienjahr sowohl an der Universität Paris X-Nanterre als auch an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschreiben. Geschieht dies nicht,
so kann nach der aktuell geltenden Regel der doppelte Abschluss nicht verliehen
werden.
Die Einschreibung erfolgt gemäß der Vorgaben und Regeln der jeweiligen Partneruniversität.
Die
Einschreibgebühren werden in der Herkunftsuniversität entrichtet, die
aufnehmende Universität garantiert den Erlass ihrer Einschreibgebühren.
Im
Rahmen der Beteiligung an diesem Programm kommt jede der Partneruniversitäten
für die anfallenden Personalkosten auf sowie insgesamt für das Budget, das die
Durchführung des Studienprogramms ermöglicht.
Beide
Partner erkennen das Prinzip an, nach dem die für das integrierte
Studienprogramm vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf beiden Seiten als
äquivalent angesehen und bewertet werden.
Die
Organisation des Programms (vergleiche die folgende Übersicht), führt dazu,
dass jeder Studierende zwei Semester im Partnerland verbringen wird, wobei
diese Zeit um die obligatorische Teilnahme an einem dreiwöchigen Sprachkurs wie
an einem achtwöchigen berufsorientierenden Praktikum ergänzt wird.
Das
Praktikum wird von den französischen Studierenden in Deutschland und von den
deutschen Studierenden in Frankreich absolviert. Der Praktikumsbericht wird
durch die deutschen Studierenden in französischer, durch die französischen
Studierenden in deutscher Sprache angefertigt.
Schema zum Studienverlauf
Semester |
in Paris X -
Nanterre |
in Halle |
1 |
F |
D |
2 |
F |
D: Zulassungstest D |
Vor 3 (September) |
D: Intensivkurs Französisch |
|
3 |
F: Zulassungstest F + D |
|
4 |
F + D |
|
(Juni – September) |
D: Praktikum |
|
Vor 5 (September) |
|
F: Intensivkurs Deutsch |
5 |
|
F + D |
6 |
|
F + D, thesis |
(Juli – September) |
|
F: Praktikum |
D = deutsche Studierende
F = französische Studierende
Die Lehrenden des integrierten Programms können in der Partnereinrichtung sowohl an der Lehre als auch an den Prüfungen teilnehmen.
Die
Studierenden sind den studienbegleitenden Prüfungen unterworfen. Um beide
Abschlüsse zu erhalten, müssen die Studierenden die geforderten 180 CP
erreichen. Die Note für die Abschlussarbeit im 6. Semester (thesis) ist
Bestandteil der Abschlussnote für beide Abschlüsse.
Die
Universität Paris X-Nanterre erkennt die Prüfungsergebnisse an, die an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erreicht wurden, um die Licence de
Langues Étrangères Appliquées zu vergeben.
Die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erkennt die Prüfungsergebnisse an,
die an der Universität Paris X-Nanterre erreicht wurden, um den BA/IKEAS zu
vergeben.
Im
Hinblick auf das Bestehen der Prüfungen und das Erreichen der beiden Abschlüsse
gelten die zugrunde liegenden Prüfungsordnungen BA-IKEAS bzw. Licence-LEA. Die
Studierenden, die den Erfolgskriterien der beiden Einrichtungen entsprechen,
erhalten zwei Abschlusszeugnisse: die Licence LEA und den BA IKEAS.
Bei
Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, die für den Erhalt des doppelten
Abschlusses erforderlich sind, erhält der Studierende auf schriftlichen Antrag
bei den Programmverantwortlichen beider Universitäten das Recht, im Rahmen des
SOCRATES Programms das betreffende Studienjahr zu beenden und danach an die
Heimatuniversität zurück zu gehen. Die im Rahmen des Socrates Programms
erhaltenen Noten für das integrierte Programm werden als äquivalent an der
Heimatuniversität anerkannt. Der Erhalt des doppelten Abschlusses ist in diesem
Fall jedoch nicht möglich. Ein Überblick über die als äquivalent geltenden
Lehreinheiten wird zu diesem Zweck ausgearbeitet.
Diese
Vereinbarung ist ein Jahr gültig. Sie ist für jeweils ein weiteres Jahr durch
still schweigende Übereinkunft erneuerbar.
Die
Aufkündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, als Einschreiben,
adressiert an den Präsidenten bzw. an den Rektor der Partneruniversität. Gültig
ist eine solche Aufkündigung dann, wenn sie spätestens zum 31. Juli des Jahres
an den Präsidenten bzw. den Rektor der Universität gerichtet ist. Sie tritt
sodann am 1. September des
gleichen Jahres in Kraft.
Im Falle der Aufhebung dieser Vereinbarung, unabhängig von dem Datum ihres in Krafttretens, sind die beiden Universitäten gehalten, den Studierenden, die in das Programm eingeschrieben sind, die Abschlüsse im Falle erfolgreicher Prüfungen entsprechend der Studien- und Prüfungsordnungen zu ermöglichen.
Halle (Saale), 14. Oktober 2004
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Olivier Audeoud
Präsident der Université ParisX-Nanterre
1. Studienverlauf
Beide Partner erkennen das Prinzip an, nach dem die für das integrierte Studienprogramm vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf beiden Seiten als äquivalent angesehen und bewertet werden.
Die Organisation des Programms (vergleiche die folgende Übersicht), führt dazu, dass jeder Studierende zwei Semester im Partnerland verbringen wird, wobei diese Zeit um die obligatorische Teilnahme an einem dreiwöchigen Sprachkurs wie an einem achtwöchigen berufsorientierenden Praktikum ergänzt wird.
Das Praktikum wird von den französischen Studierenden in Deutschland und von den deutschen Studierenden in Frankreich absolviert. Der Praktikumsbericht wird durch die deutschen Studierenden in französischer, durch die französischen Studierenden in deutscher Sprache angefertigt.
2. Schema zum Studienverlauf
Semester |
in Paris X -
Nanterre |
in Halle |
1 |
F |
D |
2 |
F |
D: Zulassungstest D |
Vor 3 (September) |
D: Intensivkurs Französisch |
|
3 |
F: Zulassungstest F + D |
|
4 |
F + D |
|
(Juni – September) |
D: Praktikum |
|
Vor 5 (September) |
|
F: Intensivkurs Deutsch |
5 |
|
F + D |
6 |
|
F + D, thesis |
(Juli – September) |
|
F: Praktikum |
D = deutsche Studierende
F = französische Studierende
Die Lehrenden des integrierten Programms können in der Partnereinrichtung sowohl an der Lehre als auch an den Prüfungen teilnehmen.
Anlage
2
Gemeinsamer Studienplan und Studien- bzw. Prüfungsregelungen
1. Ziele des gemeinsamen Studienprogramms
Die
Vertiefung der ökonomischen und politischen Integrationsprozesse in Europa und
in der Welt führt zu einem erhöhten Bedarf an akademisch qualifizierten
Kulturmittlern. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Unterstützung und
Betreuung von Firmen, Institutionen, Verbänden und wissenschaftlichen
Organisationen und Einrichtungen.
Ziel
des Studiums ist die Ausbildung folgender Schlüsselqualifikationen:
· Praktische Kompetenz in zwei Fremdsprachen und in der Muttersprache,
· Wissen zu aktuellen sprachlichen, literarischen, sozialen und mentalen Phänomenen der studierten Kulturen in ihren geschichtlichen Zusammenhängen und ihrer Differenz zu den eigenkulturellen Prägungen,
· Methodische Fähigkeiten zur Analyse von symbolischen Handlungen und Vergegenständlichungen auf der Basis ihrer jeweils zugrunde liegenden Deutungsmuster,
· Praxisrelevante Fähigkeiten zur Problemlösung in interkulturellen Situationen,
· Befähigung zum produktiven Umgang mit Fremderfahrung.
Eine
französische und eine deutsche Gruppe studieren den größeren Teil des Studiums
gemeinsam.
2. Allgemeiner Studienverlauf: Beginn, Dauer, Ort,
Abschluss
Das
IKEAS- bzw. LEA-Studium beginnt jeweils im Wintersemester. Es führt in drei
Jahren (sechs Semestern) zu einem berufsqualifizierenden deutsch-französischen
Doppelabschluss:
BA Interkulturelle
Europa- und Amerika-Studien (IKEAS) / Licence de Langues Étrangères Appliquées
(LEA)
Orte des Studiums sind im Wechsel die Universitäten Paris-X (Nanterre) und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Überblick über den Studienverlauf:
Semester 1 und 2: Studium an der Heimatuniversität.
· Zulassungstest: für die deutschen Studierenden zu Beginn des 2. Semesters an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, für die französischen Studierenden zu Beginn des 3. Semesters an der UPX;
· Intensivkurs Französisch: vor Beginn des 3. Semesters (im September) nimmt die deutsche Gruppe in Nanterre an einem Intensivsprachkurs teil;
· Semester 3 und 4: Beide Gruppen studieren in Nanterre;
· Praktikum und Praktikumsbericht der deutschen Studierenden in Frankreich: 8 Wochen zwischen Juni und September (also am Ende des 4. Semesters);
· Intensivkurs Deutsch: vor Beginn des 5. Semesters (September) nimmt die französische Gruppe in Halle an einem Intensivkurs teil;
· Semester 5 und 6: Beide Gruppen studieren in Halle;
· Im 6. Semester verfassen die Studierenden beider Gruppen eine BA-Thesis von ca. 40 Seiten (zuzüglich Bibliographie) auf Deutsch für die französischen Studierenden, auf Französisch für die deutschen Studierenden. Die BA-Thesis kann auch im 5. Semester begonnen werden;
· Praktikum und Praktikumsbericht der französischen Studierenden in Deutschland: 8 Wochen zwischen Juli und September (also am Ende des 6. Semesters).
Der Intensivsprachkurs wird von der DFA in einer Höhe bis zu 300,- unterstützt. Die Studierenden müssen die übrigen Kosten selber tragen.
Ein detaillierter Überblick über den Studienverlauf befindet sich in 5.
3. Fremdsprachenkenntnisse
Die
Kenntnisse in der Partnersprache sowie die Fähigkeiten, die für ein
erfolgreiches Studieren an der Partneruniversität notwendig sind, werden in
einem Zulassungstest überprüft. Dieser findet für die deutschen Studierenden zu
Beginn des zweiten Semesters, für die französischen Studierenden zu Beginn des
dritten Semesters statt. Der Test besteht aus einer schriftlichen und einer
mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zu diesem Test erfolgt für die deutschen
Studierenden am Ende des ersten Semesters, für die französischen Studierenden
am Ende des zweiten Semesters. Das Bestehen des Testes ist die Voraussetzung
für die Aufnahme in den integrierten Studiengang.
4. Bestandteile des Studiums
Die
organisatorischen Einheiten des Studiums sind Module bzw. UE (unités
d’enseignement) und EC (éléments constitutifs).
Das
Schema zeigt die Verteilung der Studieninhalte auf die 6 Semester und die
Komplementarität des Angebotes der beiden Universitäten.
5. Gemeinsamer Verlauf des Studiums
1. und 2. Semester: beide Studiengruppen studieren im vorgesehenen Studienplan an der Heimatuniversität (siehe die § 4 und die Übersichten im Anhang).
3. Semester: Deutsche Studierende an der UPX
Im 3. und. 4. Semester studieren die französischen
Studierenden an der UPX weiter nach dem LEA-Studienplan.
Folgende Lehrveranstaltungen der UPX entsprechen
den von den Hallenser Studierenden zu erfüllenden Studienleistungen:
Sprachpraxis
Französisch
UE 21 Übersetzung Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch |
6 CP |
Anglo-amerikanische, oder
Russland- oder Deutschlandstudien
UE 22 civilisation
anglo-américaine ou russe ou allemande |
4 CP |
Ergänzungsqualifikationen
UE 23 droit,
économie, statistiques et marketing |
6 CP |
UE 24 expression
française et informatique |
4 CP |
10 Kreditpunkte verteilen sich in FETE – Kurse (Français
pour les étudiants étrangers) und Einheiten aus mindestens einem anderen
Fachbereich: Soziologie, Literatur, Geschichte u.a.).
Ziel ist die Vertiefung kulturspezifischen Wissens. |
10 CP |
ECTS für das 3. Semester |
30 CP |
4. Semester: Deutsche Studierende an der UPX
Sprachpraxis Französisch:
UE 25 Übersetzung französisch-deutsch, und deutsch-französisch |
6 CP |
GB- oder USA-oder Russland- oder
Deutschlandstudien
UE 26 Anglo-amerikanische bzw. Russische Kultur bzw. Deutsche Kultur (civilisation) |
4 CP |
Ergänzungsqualifikationen
UE 27: Jura; Wirtschaftswissenschaften, Statistik, Marketing |
7 CP |
UE 28: Communication |
3 CP |
10 Kreditpunkte verteilen sich in FETE Kurse und Einheiten aus mindestens einem anderen Fachbereich: Soziologie, Literatur, Geschichte u.a.). Ziel ist die Vertiefung kulturspezifischen Wissens. |
10 CP |
Total 4. Semester |
30 CP |
Praktikum für die deutschen Studierenden
in Frankreich. Das Praktikum dauert 8 Wochen (in der Zeit zwischen Juni bis
September) und schließt mit einem Praktikumsbericht in französischer Sprache
ab. Der Praktikumsbericht ist bei den Programmverantwortlichen beider
Einrichtungen einzureichen.
Semester 5: Französische Studierende in Halle
Folgende Lehrveranstaltungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entsprechen den von den Nanterre-Studierenden zu erfüllenden Studienleistungen:
Deutschlandstudien: |
12 CP |
·
Sprachpraxis: Übersetzung: deutsch-französisch;
französisch - deutsch (3 CP)
·
Kulturstudien: 1 Vorlesung und 1 Seminar aus den
Modulen 2, 3, 4 oder 6 (9 CP)
GB- bzw. USA- bzw. Russlandstudien |
9 CP |
Russlandstudien:
· Modul 2: Seminar Kulturvergleich (6 CP)
· Sprachpraxis Grundkurs 4 (3 CP)
Es besteht die Möglichkeit, ein international anerkanntes
Zertifikat des Bildungsministeriums der Russischen Föderation (gemeinsam mit
der Moskauer Lomonosov-Universität) für Russischkenntnisse verschiedener
Niveaus sowie ein Zertifikat für Wirtschaftsrussisch (ausgestellt vom
Bildungsministerium der Russischen Föderation gemeinsam mit der Moskauer
Lomonosov-Universität und der Handelskammer der USA in Russland) zu erwerben.
GB- bzw. USA-Studien:
· Modul 2: Seminar Kulturvergleich (6 CP)
· Modul 3: Vorlesung Kultur und Gesellschaft der Gegenwart (3 CP)
GB- oder USA- oder Russland- oder Deutschlandstudien
Interkulturelle Kommunikation (Modul 6) kulturübergreifend:
· 1 Vorlesung (3 CP)
·
1 Seminar (6 CP), kulturspezifisch wahlweise aus den
Bereichen Kulturvergleich (Modul 2), Kultur und Gesellschaft der Gegenwart
(Modul 3), Kultur- und Sprachpolitik (Modul 4)
9 CP
Total 5. Semester |
30 CP |
6. Semester
Deutschlandstudien: |
9 CP |
· 1 Vorlesung und 1 Seminar wahlweise aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6
In Ausnahmefällen kann anstatt der Vorlesung auch eine sprachpraktische Übung belegt werden, das heißt Übersetzung französisch-deutsch oder deutsch-französisch.
GB- oder USA- oder Russlandstudien |
9 CP |
Russlandstudien:
· 1 Vorlesung: Modul 3 (3 CP)
· 1 Seminar zur Wahl aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6 (6 CP)
GB- USA-Studien:
· 1 Vorlesung: Modul 3 (3 CP)
· 1 Seminar zur Wahl aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6 (6 CP)
Thesis: (in deutscher Sprache) |
12 CP |
Total 6. Semester |
30 CP |
Im 5. und. 6. Semester studieren die deutschen Studierenden an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weiter nach dem IKEAS-Studienplan.
Die deutschen Studierenden schreiben die Thesis in französischer Sprache.
Die französischen Studierenden schreiben die Thesis in deutscher Sprache.
Praktikum und Praktikumsbericht für die
französischen Studierenden am Ende des 6. Semesters in Deutschland. (8 Wochen
zwischen Juli bis Ende September) Der Praktikumsbericht ist spätestens eine
Woche vor dem Ende des 6. Semesters bei den Programmbeauftragten beider
Einrichtungen einzureichen.
6. Studienleistungen, studienbegleitende
Prüfungsleistungen und Kreditpunkte
Kreditpunkte (nach ECTS) gewichten die Arbeitsbelastung, sie bewerten nicht. Die Bewertung der Leistungen erfolgt separat. Ein Kreditpunkt entspricht einer studentischen Arbeitsbelastung von ca. 30 Stunden. Die studentische Arbeitsbelastung des gesamten Studiums ist definiert durch 180 Credits. Das Abschlusszeugnis dokumentiert einerseits die durch die Credits definierte quantitative studentische Arbeitsbelastung, andererseits die bewertete Qualität der einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen.
Anmerkung: Der erfolgreiche Abschluss einer Prüfungsleistung ist Voraussetzung für die Vergabe von Credits.
Die IKEAS-BA-Thesis bzw. die LEA-Thesis (mémoire de licence de LEA) wird mit 12 CP berechnet.
Gewichtung der verschiedenen Veranstaltungstypen in Halle:
Vorlesung: 3 CP
Seminar: 6 CP
Sprachpraxis: Kreditpunkte werden nicht allein für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen, sondern für das bestandene Niveautestat vergeben. Die Studierenden müssen in Französisch das Niveau 3, in der zweiten studierten Sprache das Niveau 2 erfolgreich abgeschlossen haben.
Praktikum und Praktikumsbericht (als Ergänzungsqualifikationen): 10 CP
Bachelor Thesis: 12 CP
4. In Nanterre werden die UE (unités d’enseignement) als Ganzes mit einer Kreditpunktzahl unabhängig von der Art der Lehrveranstaltung (travaux dirigés oder Vorlesung) dokumentiert.
Die Anzahl der jeweils vergebenen
Kreditpunkte ist der Broschüre LEA an der UPX zu entnehmen.
7. Studienleistungen und Bewertung
1. Benotung
Alle
modularen Studienleistungen sowie die BA-Thesis und der Praktikumsbericht
werden benotet. Für die Benotung einer Prüfungsleistung als bestanden steht in
Halle die Notenskala von „sehr gut“ bis „ausreichend“ zur Verfügung (1,0 bis
4,0), in Nanterre die Notenskala von 20 bis 10. Alle Noten unter 4 bzw. 10 / 20
werden als nicht bestanden betrachtet.
Die Umrechnung erfolgt an der Heimatuniversität.
2. Wiederholung von Prüfungsleistungen
In
Nanterre finden die Nachholprüfungen im September statt. In Halle werden bis
spätestens zum Beginn des folgenden Semesters Nachholklausuren organisiert.
Eine
Prüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. Diese Regelung gilt für
beide Einrichtungen.
3. Die BA-Thesis
Die BA-Thesis wird im 6. Semester geschrieben, sie kann auch im 5. Semester begonnen werden. Sie wird in der Regel durch zwei Gutachter der Partnereinrichtungen begutachtet. Einer der beiden Gutachter muss ein Hochschullehrer sein. Die Anmeldung des Themas erfolgt spätestens zu Beginn des 6. Semesters bei einem der beiden Gutachter.
4. Die BA-Abschluss-Note und die Abschluss-Note der Licence
Der
Notendurchschnitt wird nicht linear ermittelt, sondern entsprechend der
Arbeitsbelastung, die durch Kreditpunkte definiert wird. Die Abschluss-Note ist
der Durchschnitt aller Noten nach Gewichtung (proportional zu den CP).
Anmerkung: Der Intensivsprachkurs ist Bestandteil des Studiums, führt aber zu keiner Benotung.