Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 6 vom 16. Dezember 2004, S. 1


Senat


Vereinbarung zur Einrichtung eines integrierten Studienprogramms
zwischen der Universität Paris X-Nanterre (Frankreich) und
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Deutschland)

 

vom 14.10.2004

 

Die Vereinbarung betrifft die Einrichtung eines integrierten Studienprogramms mit dem Ziel der Vergabe eines doppelten Abschlusses auf dem Gebiet der Fremdsprachen (Französisch, Deutsch, Russisch, Englisch) und Interkulturelle Studien.

 

§ 1
Ziele der Vereinbarung

 

Die Vertragspartner

1.      die Universität Paris X -Nanterre (UFR Langues, département de Langues Etrangères Appliquées - LEA),

2.      die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften)

 

führen ein integriertes Studienprogramm mit dem Ziel ein, den Studierenden der beiden Einrichtungen die Möglichkeit zu bieten, nach drei Jahren des Studiums und erfolgreichen Bestehens der Prüfungen eines doppelten Abschluss zu erhalten, das heißt

1.      die Licence de Langues Etrangères Appliquées (LEA) an der Universität Paris X-Nanterre,

2.       den Bachelor (BA) Interkulturelle Europa- und Amerikastudien (IKEAS) an der Universität Halle-Wittenberg.

 

Die Studiengänge BA/IKEAS und Licence/LEA sind komplementär. Das integrierte Studienprogramm ist an beiden Partneruniversitäten eine reguläre Möglichkeit innerhalb der Studiengänge IKEAS bzw. LEA. Die Studieninhalte der aufnehmenden und entsendenden Universität fügen sich wechselseitig in den Studienplan der einen und der anderen Universität ein.

Beide Studiengänge BA/IKEAS und Licence/LEA kombinieren das Studium zweier Sprach- und Kulturgebiete: Deutsch und Englisch bzw. Russisch für die französische Gruppe, Frankreichstudien und Großbritannien- bzw. USA- bzw. Russland- bzw. Deutschlandstudien für die deutsche Gruppe.

Für die deutschen Studierenden bilden die Frankreichstudien das Schwerpunktgebiet.

Bei erfolgreicher Entwicklung dieses integrierten Studienprgramms soll die Einrichtung eines integrierten Masterstudienprogramms erfolgen.

 

§ 2
Gemeinsame Studienorganisation

 

Diese Vereinbarung gründet auf der gemeinsamen deutsch-französischen Studienregelung BA (IKEAS)/Licence (LEA), die auf der Basis der Studien- und Prüfungsordnungen des deutschen Studiengangs BA (IKEAS) und des französischen Studiengangs Licence (LEA) erarbeitet worden ist.

Diese gemeinsame Regelung ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie wurde mit Hilfe und Einverständnis der betreffenden Fachbereiche ausgearbeitet und wird den Universitätsleitungen wie auch der Deutsch-Französischen-Universität im Herbst 2004 übermittelt.

Jede gewichtige Änderung in einem der beiden zugrunde liegenden Studiengänge, z.B. im Rahmen einer Grundsatzreform der Hochschulsysteme, muss von beiden Partnern einvernehmlich beschlossen werden. Geringfügige Veränderungen, die den generellen Aufbau nicht in Frage stellen, müssen dem Partner nur bekannt gegeben werden.

 

§ 3
Zulassung und Auswahl

 

Die Einschreibung für Interessenten am integrierten Studienprogramm erfolgt zunächst im 1. Studienjahr in den BA-Studiengang IKEAS in Halle bzw. in den Licence-Studiengang LEA in Paris X. Hierfür gelten die jeweiligen Studienordnungen, das heißt für den BA/IKEAS bzw. für die Licence/LEA.

Bei den deutschen Studierenden werden in den Sprachen Französisch und Englisch gute Kenntnisse vorausgesetzt (Abiturniveau). Diese werden jeweils durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch ein gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen. Für Russisch werden keine Kenntnisse vorausgesetzt. Bei den französischen Studierenden werden in den Sprachen Deutsch, Englisch und Russisch gute Kenntnisse vorausgesetzt.

Die Kenntnisse in der Partnersprache sowie die Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studieren an der Partneruniversität notwendig sind, werden in einem Zulassungstest überprüft. Dieser findet für die deutschen Studierenden zu Beginn des zweiten Semesters, für die französischen Studierenden zu Beginn des dritten Semesters statt. Der Test besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zu diesem Test erfolgt für die deutschen Studierenden am Ende des ersten Semesters, für die französischen Studierenden am Ende des zweiten Semesters. Das Bestehen des Testes ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das integrierte Studienprogramm.

 

Über die Anzahl der zu diesem Programm zugelassenen Studierenden auf beiden Seiten wird durch die Verantwortlichen dieses Studienprogramms gemeinsam im Rahmen der Vorgaben der Deutsch-Französischen Hochschule entschieden. Nach der zweijährigen Vorbereitungsphase, das heißt ab dem Studienjahr 2005/2006 soll die Zahl der Studierenden fünf Teilnehmer von beiden Seiten nicht unterschreiten. Die Zahl der deutschen und französischen Studierenden muss in diesem Programm gleich sein.

 

§ 4
Administrative Fragen

 

Die deutschen und französischen Studierenden dieses Studienprogramms müssen sich im 2. und 3. Studienjahr sowohl an der Universität Paris X-Nanterre als auch an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschreiben. Geschieht dies nicht, so kann nach der aktuell geltenden Regel der doppelte Abschluss nicht verliehen werden.

Die Einschreibung erfolgt gemäß der Vorgaben und Regeln der jeweiligen Partneruniversität.

Die Einschreibgebühren werden in der Herkunftsuniversität entrichtet, die aufnehmende Universität garantiert den Erlass ihrer Einschreibgebühren.

Im Rahmen der Beteiligung an diesem Programm kommt jede der Partneruniversitäten für die anfallenden Personalkosten auf sowie insgesamt für das Budget, das die Durchführung des Studienprogramms ermöglicht.

 

§ 5
Studienverlauf

 

Beide Partner erkennen das Prinzip an, nach dem die für das integrierte Studienprogramm vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf beiden Seiten als äquivalent angesehen und bewertet werden.

Die Organisation des Programms (vergleiche die folgende Übersicht), führt dazu, dass jeder Studierende zwei Semester im Partnerland verbringen wird, wobei diese Zeit um die obligatorische Teilnahme an einem dreiwöchigen Sprachkurs wie an einem achtwöchigen berufsorientierenden Praktikum ergänzt wird.

Das Praktikum wird von den französischen Studierenden in Deutschland und von den deutschen Studierenden in Frankreich absolviert. Der Praktikumsbericht wird durch die deutschen Studierenden in französischer, durch die französischen Studierenden in deutscher Sprache angefertigt.

 

Schema zum Studienverlauf

 

Semester

in Paris X - Nanterre

in Halle

1

F

D

2

 

F

D: Zulassungstest

D

Vor 3 (September)

D: Intensivkurs Französisch

 

3

F: Zulassungstest

F + D

 

4

F + D

 

(Juni – September)

D: Praktikum

 

Vor 5 (September)

 

F: Intensivkurs Deutsch

5

 

F + D

6

 

F + D, thesis

(Juli – September)

 

F: Praktikum

 

D = deutsche Studierende

F = französische Studierende

 

Die Lehrenden des integrierten Programms können in der Partnereinrichtung sowohl an der Lehre als auch an den Prüfungen teilnehmen.

 

§ 6
Erreichen der akademischen Abschlüsse

 

Die Studierenden sind den studienbegleitenden Prüfungen unterworfen. Um beide Abschlüsse zu erhalten, müssen die Studierenden die geforderten 180 CP erreichen. Die Note für die Abschlussarbeit im 6. Semester (thesis) ist Bestandteil der Abschlussnote für beide Abschlüsse.

Die Universität Paris X-Nanterre erkennt die Prüfungsergebnisse an, die an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erreicht wurden, um die Licence de Langues Étrangères Appliquées zu vergeben.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erkennt die Prüfungsergebnisse an, die an der Universität Paris X-Nanterre erreicht wurden, um den BA/IKEAS zu vergeben.

 

Im Hinblick auf das Bestehen der Prüfungen und das Erreichen der beiden Abschlüsse gelten die zugrunde liegenden Prüfungsordnungen BA-IKEAS bzw. Licence-LEA. Die Studierenden, die den Erfolgskriterien der beiden Einrichtungen entsprechen, erhalten zwei Abschlusszeugnisse: die Licence LEA und den BA IKEAS.

 

Bei Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, die für den Erhalt des doppelten Abschlusses erforderlich sind, erhält der Studierende auf schriftlichen Antrag bei den Programmverantwortlichen beider Universitäten das Recht, im Rahmen des SOCRATES Programms das betreffende Studienjahr zu beenden und danach an die Heimatuniversität zurück zu gehen. Die im Rahmen des Socrates Programms erhaltenen Noten für das integrierte Programm werden als äquivalent an der Heimatuniversität anerkannt. Der Erhalt des doppelten Abschlusses ist in diesem Fall jedoch nicht möglich. Ein Überblick über die als äquivalent geltenden Lehreinheiten wird zu diesem Zweck ausgearbeitet.

 

§ 7
Geltungsdauer und Aufkündigung

 

Diese Vereinbarung ist ein Jahr gültig. Sie ist für jeweils ein weiteres Jahr durch still schweigende Übereinkunft erneuerbar.

 

Die Aufkündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, als Einschreiben, adressiert an den Präsidenten bzw. an den Rektor der Partneruniversität. Gültig ist eine solche Aufkündigung dann, wenn sie spätestens zum 31. Juli des Jahres an den Präsidenten bzw. den Rektor der Universität gerichtet ist. Sie tritt sodann  am 1. September des gleichen Jahres in Kraft.

 

Im Falle der Aufhebung dieser Vereinbarung, unabhängig von dem Datum ihres in Krafttretens, sind die beiden Universitäten gehalten, den Studierenden, die in das Programm eingeschrieben sind, die Abschlüsse im Falle erfolgreicher Prüfungen entsprechend der Studien- und Prüfungsordnungen  zu ermöglichen.

 

Halle (Saale), 14. Oktober 2004

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

 

Olivier Audeoud

Präsident der Université ParisX-Nanterre

 

 

Anhang zur Durchführung des gemeinsamen Studienprogramm
Anlage 1: Studienverlaufsplan

 

1. Studienverlauf

 

Beide Partner erkennen das Prinzip an, nach dem die für das integrierte Studienprogramm vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf beiden Seiten als äquivalent angesehen und bewertet werden.

Die Organisation des Programms (vergleiche die folgende Übersicht), führt dazu, dass jeder Studierende zwei Semester im Partnerland verbringen wird, wobei diese Zeit um die obligatorische Teilnahme an einem dreiwöchigen Sprachkurs wie an einem achtwöchigen berufsorientierenden Praktikum ergänzt wird.

Das Praktikum wird von den französischen Studierenden in Deutschland und von den deutschen Studierenden in Frankreich absolviert. Der Praktikumsbericht wird durch die deutschen Studierenden in französischer, durch die französischen Studierenden in deutscher Sprache angefertigt.

 

2. Schema zum Studienverlauf

 

Semester

in Paris X - Nanterre

in Halle

1

F

D

2

 

F

D: Zulassungstest

D

Vor 3 (September)

D: Intensivkurs Französisch

 

3

F: Zulassungstest

F + D

 

4

F + D

 

(Juni – September)

D: Praktikum

 

Vor 5 (September)

 

F: Intensivkurs Deutsch

5

 

F + D

6

 

F + D, thesis

(Juli – September)

 

F: Praktikum

 

D = deutsche Studierende

F = französische Studierende

 

Die Lehrenden des integrierten Programms können in der Partnereinrichtung sowohl an der Lehre als auch an den Prüfungen teilnehmen.

 

Anlage 2
Gemeinsamer Studienplan und Studien- bzw. Prüfungsregelungen

 

1. Ziele des gemeinsamen Studienprogramms

 

Die Vertiefung der ökonomischen und politischen Integrationsprozesse in Europa und in der Welt führt zu einem erhöhten Bedarf an akademisch qualifizierten Kulturmittlern. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Unterstützung und Betreuung von Firmen, Institutionen, Verbänden und wissenschaftlichen Organisationen und Einrichtungen.

 

Ziel des Studiums ist die Ausbildung folgender Schlüsselqualifikationen:

·        Praktische Kompetenz in zwei Fremdsprachen und in der Muttersprache,

·        Wissen zu aktuellen sprachlichen, literarischen, sozialen und mentalen Phänomenen der studierten Kulturen in ihren geschichtlichen Zusammenhängen und ihrer Differenz zu den eigenkulturellen Prägungen,

·        Methodische Fähigkeiten zur Analyse von symbolischen Handlungen und Vergegenständlichungen auf der Basis ihrer jeweils zugrunde liegenden Deutungsmuster,

·        Praxisrelevante Fähigkeiten zur Problemlösung in interkulturellen Situationen,

·        Befähigung zum produktiven Umgang mit Fremderfahrung.

 

Eine französische und eine deutsche Gruppe studieren den größeren Teil des Studiums gemeinsam.

 

2. Allgemeiner Studienverlauf: Beginn, Dauer, Ort, Abschluss

 

Das IKEAS- bzw. LEA-Studium beginnt jeweils im Wintersemester. Es führt in drei Jahren (sechs Semestern) zu einem berufsqualifizierenden deutsch-französischen Doppelabschluss:

 

BA Interkulturelle Europa- und Amerika-Studien (IKEAS) / Licence de Langues Étrangères Appliquées (LEA)

 

Orte des Studiums sind im Wechsel die Universitäten Paris-X (Nanterre) und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

Überblick über den Studienverlauf:

 

Semester 1 und 2: Studium an der Heimatuniversität.

 

·        Zulassungstest: für die deutschen Studierenden zu Beginn des 2. Semesters an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, für die französischen Studierenden zu Beginn des 3. Semesters an der UPX;

·        Intensivkurs Französisch: vor Beginn des 3. Semesters (im September) nimmt die deutsche Gruppe in Nanterre an einem Intensivsprachkurs teil;

·        Semester 3 und 4: Beide Gruppen studieren in Nanterre;

·        Praktikum und Praktikumsbericht der deutschen Studierenden in Frankreich: 8 Wochen zwischen Juni und September (also am Ende des 4. Semesters);

·        Intensivkurs Deutsch: vor Beginn des 5. Semesters (September) nimmt die französische Gruppe in Halle an einem Intensivkurs teil;

·        Semester 5 und 6: Beide Gruppen studieren in Halle;

·        Im 6. Semester verfassen die Studierenden beider Gruppen eine BA-Thesis von ca. 40 Seiten (zuzüglich Bibliographie) auf Deutsch für die französischen Studierenden, auf Französisch für die deutschen Studierenden. Die BA-Thesis kann auch im 5. Semester begonnen werden;

·        Praktikum und Praktikumsbericht der französischen Studierenden in Deutschland: 8 Wochen zwischen Juli und September (also am Ende des 6. Semesters).

 

Der Intensivsprachkurs wird von der DFA in einer Höhe bis zu 300,- unterstützt. Die Studierenden müssen die übrigen Kosten selber tragen.

Ein detaillierter Überblick über den Studienverlauf befindet sich in 5.

 

3. Fremdsprachenkenntnisse

 

Die Kenntnisse in der Partnersprache sowie die Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studieren an der Partneruniversität notwendig sind, werden in einem Zulassungstest überprüft. Dieser findet für die deutschen Studierenden zu Beginn des zweiten Semesters, für die französischen Studierenden zu Beginn des dritten Semesters statt. Der Test besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zu diesem Test erfolgt für die deutschen Studierenden am Ende des ersten Semesters, für die französischen Studierenden am Ende des zweiten Semesters. Das Bestehen des Testes ist die Voraussetzung für die Aufnahme in den integrierten Studiengang.

 

4. Bestandteile des Studiums

 

Die organisatorischen Einheiten des Studiums sind Module bzw. UE (unités d’enseignement) und EC (éléments constitutifs).

 

Das Schema zeigt die Verteilung der Studieninhalte auf die 6 Semester und die Komplementarität des Angebotes der beiden Universitäten.

 

5. Gemeinsamer Verlauf des Studiums

 

1. und 2. Semester: beide Studiengruppen studieren im vorgesehenen Studienplan an der Heimatuniversität (siehe die § 4 und die Übersichten im Anhang).

 

3. Semester: Deutsche Studierende an der UPX

 

Im 3. und. 4. Semester studieren die französischen Studierenden an der UPX weiter nach dem LEA-Studienplan.

 

Folgende Lehrveranstaltungen der UPX entsprechen den von den Hallenser Studierenden zu erfüllenden Studienleistungen:

 

Sprachpraxis Französisch

UE 21    Übersetzung Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch

6 CP

 

Anglo-amerikanische, oder Russland- oder Deutschlandstudien

UE 22    civilisation anglo-américaine ou russe ou allemande

4 CP

 

Ergänzungsqualifikationen

UE 23    droit, économie, statistiques et marketing
              (C823A, C824A, C8250, C8260)

6 CP

UE 24    expression française et informatique

4 CP

 

10 Kreditpunkte verteilen sich in FETE – Kurse (Français pour les étudiants étrangers) und Einheiten aus mindestens einem anderen Fachbereich: Soziologie, Literatur, Geschichte u.a.).

 

Ziel ist die Vertiefung kulturspezifischen Wissens.

10 CP

 

ECTS für das 3. Semester

30 CP

 

4. Semester: Deutsche Studierende an der UPX

 

Sprachpraxis Französisch:

UE 25 Übersetzung französisch-deutsch, und deutsch-französisch

6 CP

 

GB- oder USA-oder Russland- oder Deutschlandstudien

UE 26 Anglo-amerikanische bzw. Russische Kultur bzw. Deutsche Kultur (civilisation)

4 CP

 

Ergänzungsqualifikationen

UE 27: Jura; Wirtschaftswissenschaften, Statistik, Marketing

7 CP

 

UE 28: Communication

3 CP

 

10 Kreditpunkte verteilen sich in FETE Kurse und Einheiten aus mindestens einem anderen Fachbereich: Soziologie, Literatur, Geschichte u.a.). Ziel ist die Vertiefung kulturspezifischen Wissens.

10 CP

 

Total 4. Semester

30 CP

 

Praktikum für die deutschen Studierenden in Frankreich. Das Praktikum dauert 8 Wochen (in der Zeit zwischen Juni bis September) und schließt mit einem Praktikumsbericht in französischer Sprache ab. Der Praktikumsbericht ist bei den Programmverantwortlichen beider Einrichtungen einzureichen.

 

Semester 5: Französische Studierende in Halle

 

Folgende Lehrveranstaltungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entsprechen den von den Nanterre-Studierenden zu erfüllenden Studienleistungen:

 

Deutschlandstudien:

12 CP

·        Sprachpraxis: Übersetzung: deutsch-französisch;
französisch - deutsch (3 CP)

·        Kulturstudien: 1 Vorlesung und 1 Seminar aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6 (9 CP)

 

GB- bzw. USA- bzw.  Russlandstudien

9 CP

Russlandstudien:

·        Modul 2: Seminar Kulturvergleich (6 CP)

·        Sprachpraxis Grundkurs 4 (3 CP)

 

Es besteht die Möglichkeit, ein international anerkanntes Zertifikat des Bildungsministeriums der Russischen Föderation (gemeinsam mit der Moskauer Lomonosov-Universität) für Russischkenntnisse verschiedener Niveaus sowie ein Zertifikat für Wirtschaftsrussisch (ausgestellt vom Bildungsministerium der Russischen Föderation gemeinsam mit der Moskauer Lomonosov-Universität und der Handelskammer der USA in Russland) zu erwerben.

 

GB- bzw. USA-Studien:

·        Modul 2: Seminar Kulturvergleich (6 CP)

·        Modul 3: Vorlesung Kultur und Gesellschaft der Gegenwart (3 CP)

 

GB- oder USA- oder Russland- oder Deutschlandstudien

Interkulturelle Kommunikation (Modul 6) kulturübergreifend:

·        1 Vorlesung (3 CP)

·        1 Seminar (6 CP), kulturspezifisch wahlweise aus den Bereichen Kulturvergleich (Modul 2), Kultur und Gesellschaft der Gegenwart (Modul 3), Kultur- und Sprachpolitik (Modul 4)
9 CP

Total 5. Semester

30 CP

 

6. Semester

 

Deutschlandstudien:

9 CP

·        1 Vorlesung und 1 Seminar wahlweise aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6

 

In Ausnahmefällen kann anstatt der Vorlesung auch eine sprachpraktische Übung belegt werden, das heißt Übersetzung französisch-deutsch oder deutsch-französisch.

 

GB- oder USA- oder Russlandstudien

9 CP

Russlandstudien:

·        1 Vorlesung: Modul 3 (3 CP)

·        1 Seminar zur Wahl aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6 (6 CP)

 

GB- USA-Studien:

·        1 Vorlesung: Modul 3 (3 CP)

·        1 Seminar zur Wahl aus den Modulen 2, 3, 4 oder 6 (6 CP)

 

Thesis: (in deutscher Sprache)

12 CP

 

Total 6. Semester

30 CP

 

Im 5. und. 6. Semester studieren die deutschen Studierenden an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weiter nach dem IKEAS-Studienplan.

Die deutschen Studierenden schreiben die Thesis in französischer Sprache.

Die französischen Studierenden schreiben die Thesis in deutscher Sprache.

 

Praktikum und Praktikumsbericht für die französischen Studierenden am Ende des 6. Semesters in Deutschland. (8 Wochen zwischen Juli bis Ende September) Der Praktikumsbericht ist spätestens eine Woche vor dem Ende des 6. Semesters bei den Programmbeauftragten beider Einrichtungen einzureichen.

 

6. Studienleistungen, studienbegleitende Prüfungsleistungen und Kreditpunkte

 

Kreditpunkte (nach ECTS) gewichten die Arbeitsbelastung, sie bewerten nicht. Die Bewertung der Leistungen erfolgt separat. Ein Kreditpunkt entspricht einer studentischen Arbeitsbelastung von ca. 30 Stunden. Die studentische Arbeitsbelastung des gesamten Studiums ist definiert durch 180 Credits. Das Abschlusszeugnis dokumentiert einerseits die durch die Credits definierte quantitative studentische Arbeitsbelastung, andererseits die bewertete Qualität der einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen.

 

Anmerkung: Der erfolgreiche Abschluss einer Prüfungsleistung ist Voraussetzung für die Vergabe von Credits.

 

Die IKEAS-BA-Thesis bzw. die LEA-Thesis (mémoire de licence de LEA) wird mit 12 CP berechnet.

 

Gewichtung der verschiedenen Veranstaltungstypen in Halle:

Vorlesung: 3 CP

Seminar: 6 CP

Sprachpraxis: Kreditpunkte werden nicht allein für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen, sondern für das bestandene Niveautestat vergeben. Die Studierenden müssen in Französisch das Niveau 3, in der zweiten studierten Sprache das Niveau 2 erfolgreich abgeschlossen haben.

Praktikum und Praktikumsbericht (als Ergänzungsqualifikationen):  10 CP

Bachelor Thesis: 12 CP

 

4. In Nanterre werden die UE (unités d’enseignement) als Ganzes mit einer Kreditpunktzahl unabhängig von der Art der Lehrveranstaltung (travaux dirigés oder Vorlesung) dokumentiert.

 

Die Anzahl der jeweils vergebenen Kreditpunkte ist der Broschüre LEA an der UPX zu entnehmen.

 

7. Studienleistungen und Bewertung

 

1. Benotung

Alle modularen Studienleistungen sowie die BA-Thesis und der Praktikumsbericht werden benotet. Für die Benotung einer Prüfungsleistung als bestanden steht in Halle die Notenskala von „sehr gut“ bis „ausreichend“ zur Verfügung (1,0 bis 4,0), in Nanterre die Notenskala von 20 bis 10. Alle Noten unter 4 bzw. 10 / 20 werden als nicht bestanden betrachtet.

Die Umrechnung erfolgt an der Heimatuniversität.

 

2. Wiederholung von Prüfungsleistungen

In Nanterre finden die Nachholprüfungen im September statt. In Halle werden bis spätestens zum Beginn des folgenden Semesters Nachholklausuren organisiert.

Eine Prüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. Diese Regelung gilt für beide Einrichtungen.

 

3. Die BA-Thesis

Die BA-Thesis wird im 6. Semester geschrieben, sie kann auch im 5. Semester begonnen werden. Sie wird in der Regel durch zwei Gutachter der Partnereinrichtungen begutachtet. Einer der beiden Gutachter muss ein Hochschullehrer sein. Die Anmeldung des Themas erfolgt spätestens zu Beginn des 6. Semesters bei einem der beiden Gutachter.

 

4. Die BA-Abschluss-Note und die Abschluss-Note der Licence

Der Notendurchschnitt wird nicht linear ermittelt, sondern entsprechend der Arbeitsbelastung, die durch Kreditpunkte definiert wird. Die Abschluss-Note ist der Durchschnitt aller Noten nach Gewichtung (proportional zu den CP).

 

Anmerkung: Der Intensivsprachkurs ist Bestandteil des Studiums, führt aber zu keiner Benotung.