Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 5 vom 9. November 2004, S. 32


Fachbereich Ingenieurwissenschaften


Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang
Ingenieurwissenschaften Vertiefung Ingenieur-Informatik
am Fachbereich Ingenieurwissenschaften
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 02.05.2000

 

vom 19.04.2004

 

Aufgrund der §§ 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Ingenieurwissenschaften / Vertiefung Ingenieur-Informatik am Fachbereich Ingenieurwissenschaften an der Martin-Luther-Universität beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Studienordnung für den Studiengang Ingenieurwissenschaften / Vertiefung Ingenieur-Informatik am Fachbereich Ingenieurwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 02.05.2000 (ABl. 2001, Nr. 1, S. 32) wird wie folgt geändert:

 

(1) § 2 Abs. 1 wird ergänzt durch folgenden Satz 3:

„Hinsichtlich des späteren Einsatzgebietes ist wahlweise eine Orientierung auf Bioingenieurwesen oder Chemie- und Umweltingenieurwesen möglich.“

 

(2) § 3 erhält folgende Fassung:

 

㤠3

Studienvoraussetzungen und Studienbeginn

 

(1) Voraussetzung ist das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder eine gemäß § 27 HSG LSA anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.

 

(2) Der reguläre Studienbeginn liegt im Wintersemester.“

 

(3) § 4 erhält folgende Fassung:

 

㤠4

Regelstudienzeit und Aufbau des Studiums

 

(1) Der Modellstudienplan, das Lehrangebot und das Prüfungsverfahren sind so gestaltet, dass das Studium einschließlich der Diplomarbeit in 9 Semestern abgeschlossen werden kann.

 

(2) Dem Studienaufbau liegt ein grobmodulares Konzept (4 Module mit Submodulen) zugrunde:

 

Modul 1:

Naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen


(1. - 3. Semester)

Modul 2:

Vertiefung ingenieurwissenschaftlicher Grundlagen

(4. + 5. Semester)

Modul 3:

Studiengangsspezifische Vertiefung

(6. - 8. Semester)

Modul 4:

Diplomarbeit

(9. Semester)

 

Das Studium gliedert sich in

 

·        das Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, mit Lehrveranstaltungen über 4 Semester


(1. - 4. Semester)

·        das Hauptstudium, das mit der Diplomprüfung abgeschlossen wird, mit Lehrveranstaltungen über 4 Semester sowie einem Semester für die Diplomarbeit



(5. - 9. Semester)

 

(3) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfasst Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 170 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen auf das Grundstudium je nach Wahl der Orientierung auf Bioingenieurwesen oder Chemie- und Umweltingenieurwesen 98 bzw. 99, auf das Hauptstudium entsprechend 71 bzw. 70 Semesterwochenstunden.“

 

(4) § 5 wird wie folgt geändert:

 

aa)   Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Im Modul 1 werden neben natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen bereits fachspezifische Grundlagen vermittelt, im Modul 2 erfolgt eine studiengangsspezifische Vertiefung der Grundlagen. Die Module 3 und 4 vermitteln die für die spätere Berufstätigkeit erforderlichen spezifischen Kenntnisse. Neben der Absolvierung von Pflichtfächern haben die Studierenden die Möglichkeit, Wahlpflichtfächer zu belegen, die ihren spezifischen Interessen und den Erfordernissen einer späteren beruflichen Tätigkeit entsprechen. In diesem Studienabschnitt sollen sich die Studierenden verstärkt auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten konzentrieren. Diesem Anliegen entsprechen insbesondere

·        zwei Studienarbeiten mit einem Bearbeitungsumfang von jeweils ca. 300 Stunden und

·        die Diplomarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten (einschließlich Kolloquium).“

 

bb)   Abs. 3 erhält folgende Fassung:

        „(3) Lehrfächer und Stundenaufteilung:

 

Grundstudium:

 

Lehrfach

SWS
(gesamt)

davon
V/Ü/Pr

Abschluss

Mathematik

18

12/6/0

P

Informatik I

6

3/3/0

L

Physik

8

5/1/2

P

Chemie

8

8/0/0

P

Technische Mechanik

8

4/4/0

P

Werkstoffkunde

6

3/3/0

L

Konstruktionslehre

4

2/2/0

L

Elektrotechnik

6

3/2/1

P

Grundlagen der Technischen Thermodynamik

3

2/1/0

L

Fachspezifische Wahlpflichtfächer

10

variabel

L

Studiengangsspezifische Vertiefung

20 bzw. 21

variabel

 

Summe Grundstudium:

99

 

 

 

Fachspezifische Wahlpflichtfächer (es sind 10 SWS zu wählen)

 

Informatik II

6

4/2/0

L

Informatik-Praktikum

4

0/0/4

L

Fachspezifische Wahlpflichtfächer der übrigen Ingenieurstudiengänge des Fachbereiches

 

 


L

 

Studiengangsspezifische Vertiefung (wahlweise):

 

a)

Orientierung Bioingenieurwesen

 

 

 

 

Physikalisch-chemische Prozessgrundlagen


4


3/1/0


P

 

Maschinen- und Apparateelemente

4

2/2/0

P

 

Technische Thermodynamik II

3

2/1/0

P

 

Grundlagen der Technischen Strömungsmechanik


4


2/2/0


P

 

Technische Mikrobiologie

4

2/2/0

P

 

Praktikum Instrumentelle Analytik

2

0/0/2

L

 

 

 

 

 

b)

Orientierung Chemie- und Umweltingenieurwesen

 

 

 

 

Physikalisch-chemische Prozessgrundlagen


4


3/1/0


P

 

Maschinen- und Apparateelemente

4

2/2/0

P

 

Technische Thermodynamik II

3

2/1/0

P

 

Grundlagen der Technischen Strömungsmechanik


4


2/2/0


P

 

Messtechnik

3

2/1/0

L

 

Abfallwirtschaft

4

3/1/0

P

 

Hauptstudium:

 

Lehrfach

SWS
(gesamt)

davon
V/Ü/Pr

Abschluss

Grundlagen des Bioingenieurwesens (bei Orientierung auf Bioingenieurwesen)

·        Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung


4


2/2/0


P

·        Grundlagen der Mechanischen Verfahrenstechnik


4


2/2/0


P

·        Grundlagen der Reaktionstechnik

4

2/2/0

P

·        Grundlagen der Bioverfahrenstechnik

2

2/0/0

L

bzw.

 

 

 

Grundlagen des Chemieingenieurwesens (bei Orientierung auf Chemie- und Umweltingenieurwesen)

·        Praktikum Stoffdaten

1

0/0/1

L

·        Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung


4


2/2/0


P

·        Grundlagen der Mechanischen Verfahrenstechnik


4


2/2/0


P

·        Grundlagen der Reaktionstechnik

4

2/2/0

P

Einsatzgebietvertiefung (wahlobligatorisch)

8

variabel

P

Methoden der Ingenieur-Informatik

·        Automatisierungstechnik

12

variabel

P

·        Kommunikationstechnik

12

variabel

P

·        Informatik

12

variabel

P

Anwendungsorientierte Spezialisierung

·        wahlobligatorische Anwendung

6

variabel

P

·        Oberseminar „Informationsorientierte Systemtechnik“


2


0/2/0


L

Wahlpflichtfächer

6

variabel

L

Summe Hauptstudium

72 bzw.71

 

 

 

Einsatzgebietvertiefung (es sind 8 SWS zu wählen)

·        Einsatzgebiet Bioingenieurwesen (wahlweise)

·        8 SWS Bioverfahrenstechnik (einschließlich Praktikum und Seminar)

·        4 SWS Bioverfahrenstechnik + 4 SWS Downstream Processing

·        Einsatzgebiet Chemie- und Umweltingenieurwesen (wahlweise)

·        8 SWS  Chemieingenieurwesen
       (zwei Gebiete aus: Mechanische VT II, Thermische VT I, Reale Reaktoren oder
       Anlagentechnik)

·        8 SWS Umwelttechnik
       (2 SWS Umweltrecht + 2 SWS Recycling + 4 SWS Luftreinhaltung)

·        8 SWS Energietechnik
       (4 SWS Grundlagen der Energietechnik + 4 SWS Spezielle Gebiete der
       Energietechnik)

·        8 SWS Sicherheitstechnik
       (2 SWS Grundlagen der Sicherheitstechnik + 4 SWS Anlagensicherheit +
       2 SWS Praktikum)

 

Wahlpflichtfächer (es sind 6 SWS zu wählen)

·        Messtechnik (falls noch nicht belegt)

·        noch nicht belegte Lehrveranstaltungen der Vertiefung Ingenieur-Informatik

·        Lehrangebote anderer Ingenieurstudiengänge des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften

 

Erläuterungen:

 

SWS

=

Semesterwochenstunden (Verteilungsplan der SWS in der Anlage 1)

V

=

Vorlesung

Ü

=

Übung

Pr

=

Praktikum

P

=

Prüfung

L

=

Leistungsnachweis (erfolgreiche Teilnahme)“

 

cc)   Abs. 4 wird gestrichen. Die Ziffernfolge wird entsprechend angepasst.

 

(5) § 6 erhält folgende Fassung:

„(1) Für das Studium im Studiengang Ingenieurwissenschaften, Vertiefung Ingenieur-Informatik, sind insgesamt 20 Wochen berufspraktischer Tätigkeit erforderlich, die studienbegleitend in Form eines Industrie- bzw. Betriebspraktikums als Grund- und Fachpraktikum zu absolvieren sind. Die Praktikantin bzw. der Praktikant führt eigenverantwortlich mit der sie bzw. ihn beschäftigenden Einrichtung Absprachen zur Durchführung des Praktikums.

 

(2) Das Grundpraktikum beträgt mindestens 8, maximal 12 Wochen und ist spätestens bis zur Diplom-Vorprüfung nachzuweisen. Es wird empfohlen, das Grundpraktikum möglichst vor Studienbeginn abzuleisten (Vorpraktikum).

 

(3) Das Fachpraktikum beträgt mindestens 8, maximal 12 Wochen und ist in der Regel nach der Diplom-Vorprüfung zu absolvieren.

 

(4) Berufspraktische Tätigkeiten vor Aufnahme des Studiums können mit insgesamt bis zu 12 Wochen angerechnet werden.

 

(5) Die Studierenden sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit das Fachpraktikum in Blöcken von 4 - 6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern absolvieren.

Das gesamte Fachpraktikum ist bis zum Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen.

 

(6) Die Anerkennung abgeleisteter Industriepraktika erfolgt durch das Praktikantenamt des
            Fachbereiches Ingenieurwissenschaften.

Weitere Informationen zu Inhalt und Organisation des Industriepraktikums sind der Praktikumsordnung in Anlage 2 zu entnehmen.

 

(7) Wird das Fachpraktikum bzw. Teile davon mit einer Studienarbeit gekoppelt, ersetzt die von der Betreuerin bzw. dem Betreuer anerkannte Studienarbeit den Praktikumsbericht. Die Zeiten für die beiden Tätigkeiten müssen jedoch eindeutig getrennt ausgewiesen werden. Das Prüfungs- und Praktikantenamt des Fachbereiches erhält darüber von der Betreuerin bzw. von dem Betreuer einen schriftlichen Bescheid.“

 

(6) Anlage 1 „Modularer Aufbau des Studienganges Ingenieurwissenschaften, Vertiefung Ingenieurinformatik“ entfällt.

 

(7) Anlage 2 wird „Anlage 1“ und erhält folgende Fassung:

 

„Anlage 1

Modellstudienplan für den Studiengang Ingenieurwissenschaften

- Vertiefung Ingenieur-Informatik -

 

Lehrgebiete zur Diplom-Vorprüfung

 

 

 

 

Semester

Nr.

Lehrgebiet

SWS

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Modul 1

Modul 2

1.

Mathematik

18

5 P

5 P

4 P

4 P

2.

Informatik I

6

6 L

-

-

-

3.

Physik

8

4

2

2 P

-

4.

Chemie

8

3 P

3 P

2 P

-

5.

Technische Mechanik

8

4

4 P

-

-

6.

Werkstoffkunde

6

-

4

2 L

-

7.

Konstruktionslehre

4

-

-

4 L

-

8.

Elektrotechnik

6

-

4

2 P

-

9.

Grundlagen der Technischen Thermodynamik


3


-


-


3 L


-

10.

Fachspezifische Wahlpflichtfächer


10


-


6 L


4 L


-

11.

Studiengangsspezifische Vertiefung


21/22


-


-


-


21/22

 

Summe:

98/99

25

25

23

25/26

 

Fachspezifische Wahlpflichtfächer
(wahlweise 10 SWS)

 

 

 

Semester

Nr.

Lehrgebiet

SWS

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Modul 1

Modul 2

1.

Informatik II

6

-

6 L

-

-

2.

Informatik-Praktikum

4

-

-

4 L

-

3.

Fachspezifische Wahlpflichtfächer der übrigen Ingenieurstudiengänge des Fachbereiches

 

Studiengangsspezifische Vertiefung

 

 

 

Semester

Nr.

Lehrgebiet

SWS

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Modul 1

Modul 2

1.

Physikalisch-chemische Prozessgrundlagen


4


-


-


-


4 P

2.

Maschinen- und Apparateelemente


4


-


-


-


4 P

3.

Technische Thermodynamik
II


3


-


-


-


3 P

4.

Grundlagen der Technischen Strömungsmechanik


4


-


-


-


4 P

 

 

 

 

 

 

 

a)  Orientierung Bioingenieurwesen

5.

Technische Mikrobiologie

4

-

-

-

4 P

6.

Praktikum Instrumentelle Analytik


2


-


-


-


2 L

 

 

 

 

 

 

 

b)  Orientierung Chemie- und Umweltingenieurwesen

5.

Messtechnik

3

-

-

-

3 L

6.

Abfallwirtschaft

4

-

-

-

4 P

 

Lehrgebiete zur Diplomprüfung

 

 

 

 

Semester

Nr.

Lehrgebiet

SWS

5.

6.

7.

8.

 

 

 

Modul 2

Modul 3

1.

Grundlagen des Bioingenieurwesens (bei Orientierung auf Bioingenieurwesen)

1.1.

Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung


4


4 P


-


-


-

1.2.

Grundlagen der Mechanischen Verfahrenstechnik


4


4 P


-


-


-

1.3.

Grundlagen der Reaktionstechnik


4


4 P


-


-


-

1.4.

Grundlagen der Bioverfahrenstechnik


2


2 L


-


-


-

bzw.

1.

Grundlagen des Chemieingenieurwesens (bei Orientierung auf Chemie- und Umweltingenieurwesen)

1.1.

Praktikum Stoffdaten

1

1 L

-

-

-

1.2.

Grundlagen der Stoff- und Wärmeübertragung


4


4 P


-


-


-

1.3.

Grundlagen der Mechanischen Verfahrenstechnik


4


4 P


-


-


-

1.4.

Grundlagen der Reaktionstechnik


4


4 P


-


-


-

 

 

 

 

 

 

 

2.

Einsatzgebietvertiefung

8

-

4 P

4 P

-

 

 

 

 

 

 

 

3.

Automatisierungstechnik

 

 

 

 

P

3.1.

Grundlagen der Automatisierungstechnik


4


4


-


-


-

3.2.

Steuerungstechnik

4

-

4 P

-

-

3.3.

Spezielle Gebiete der Automatisierungstechnik


2


-


-


2 L


-

3.4.

Komplexpraktikum

2

-

-

-

2

 

 

 

 

 

 

 

4.

Kommunikationstechnik

 

 

 

 

P

4.1.

Grundlagen der Kommunikationstechnik


4


-


2


2


-

4.2.

Kommunikationssysteme I

4

-

-

4

-

4.3.

Kommunikationssysteme II

2

-

-

-

2

4.4.

Aktuelle Entwicklungen der Kommunikationstechnik


2


-


-


-


2

 

 

 

 

 

 

 

5.

Informatik

 

 

 

 

P

5.1.

Informatik III

6

6

-

-

-

5.2.

Wahlfach Informatik

6

-

6

-

-

 

 

 

 

 

 

 

6.

Anwendungsorientierte Spezialisierung

 

 

 

 

P

6.1.

wahlobligatorische LV zu LG 3-5


6


-


-


6


-

6.2.

Informationsorientierte Systemtechnik


2


-


-


-


2

 

 

 

 

 

 

 

7.

Wahlpflichtfächer

6

-

-

-

6 L

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

71/72

23/24

16

18

14

 

Wahlpflichtfächer (es sind insgesamt 6 SWS zu wählen)

·        Lehrangebote anderer Ingenieurstudiengänge des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften

·        Vorlesungsangebote des Fachbereiches Mathematik / Informatik

 

Anmerkungen:

Der Modellstudienplan hat exemplarischen Charakter. Insbesondere die Verteilung der Wahlpflichtfächer kann individuell gestaltet werden.

 

Weiterhin werden gefordert:

1.      Zwei Studienarbeiten im Hauptstudium;

2.      Diplomarbeit im 9. Semester;

3.      In Lehrgebieten, die Praktika beinhalten, ist die erfolgreiche Teilnahme an diesen Praktika Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung in dem entsprechenden Lehrgebiet;

4.      Berufspraktische Ausbildung (Industrie- bzw. Betriebspraktikum) mit insgesamt 20 Wochen Dauer (wovon das Grundpraktikum von mindestens 8, maximal 12 Wochen Dauer bereits vor Studienbeginn abgeleistet werden kann)“.

 

(8) Anlage 3 „Vertiefungs- und Wahlpflichtfächer“ entfällt.

 

(9) Anlage 4 wird „Anlage 2“ und wird wie folgt geändert:

 

aa)   In Punkt 1 wird der Abs. 1 gestrichen. Die Ziffernfolge wird entsprechend angepasst.

 

bb)   Punkt 2 erhält folgende Fassung:

„2. Dauer und Inhalte der berufspraktischen Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung beträgt insgesamt 20 Wochen, ist in Form eines Industrie- bzw. Betriebspraktikums zu absolvieren und gliedert sich in das Grundpraktikum und das Fachpraktikum.“

 

cc)   Punkt 2.1. wird wie folgt geändert:

aaa)    Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Das Grundpraktikum beträgt mindestens 8, maximal 12 Wochen und ist spätestens bis zur Diplom-Vorprüfung nachzuweisen. Es wird empfohlen, das Grundpraktikum möglichst vor Studienbeginn abzuleisten. Die ununterbrochene Tätigkeitsdauer in einem Unternehmen sollte mindestens 3 Wochen betragen.“

 

bbb)   Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber bzw. die Studierenden niederer Semester erhalten durch die Tätigkeit in der industriellen Praxis einen Einblick in wichtige Gebiete der späteren Berufswelt.“

 

ccc)     In Abs. 3 erhält Abs. Buchstabe „e“ folgende Bezeichnung:

„e) Tätigkeit im chemischen/biochemischen, mikrobiologischen oder physikalischen Labor“

 

dd)   Punkt 2.2. wird wie folgt geändert:

aaa)    Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Das Fachpraktikum beträgt mindestens 8, maximal 12 Wochen. Es kann in Blöcken von 4 - 6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern in der Regel nach bestandener Diplom-Vorprüfung absolviert werden und ist bis zum Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen.“

 

bbb)   In Abs. 3 wird das Wort „Industriepraktikum“ ersetzt durch das Wort „Fachpraktikum“.

 

ccc)       In Abs. 4 erhält der Buchstabe „a)“ folgende Fassung:

„a) Anwendung von Methoden der Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnik und Informatik in Technologien der stoffwandelnden Industrie,“

 

ddd)   In Abs. 4 wird Buchstabe „f)“ gestrichen.
          Die Buchstabenfolge wird entsprechend angepasst.

 

eee)    Abs. 6 wird gestrichen.

 

(10) In Punkt 6 Abs. 2 wird der Satz 3 Unterpunkt 3 gestrichen.

 

(11) In Punkt 13 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„(8) Eine Unfallversicherung während des Praktikums besteht für eingeschriebene Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für das Unternehmen.“

 

Artikel II

 

(1) Diese Satzung gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2004/2005 im Studiengang Ingenieurwissenschaften, Vertiefung Ingenieur-Informatik, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingeschrieben worden sind.

 

(2) Für Studierende, die zum Wintersemester 2004/2005 das mindestens dritte Fachsemester beginnen, gilt die Studienordnung für den Studiengang Ingenieurwissenschaften, Vertiefung Ingenieur-Informatik, vom 02.05.2000.

 

Artikel III

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften am 19.04.2004 ; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 14.07.2004; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 07.09.2004.

 

Halle (Saale), 7. September 2004

 

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor