Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 5 vom 9. November 2004, S. 21


Fachbereich Geowissenschaften


Studienordnung für den Reformstudiengang Angewandte Geowissenschaften
(Applied Geosciences) Bachelor of Sciences BSc
am Fachbereich Geowissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 19.06.2001

 

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung für den Reformstudiengang Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences) Bachelor of Sciences BSc am Fachbereich Geowissenschaften erlassen.

                                                                                                                                

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Akademischer Grad

§ 3 Notwendige und besonders wünschenswerte Qualifikationen

§ 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit und Umfang des Studiums

§ 5 Ziele des Studiums

§ 6 Inhalt des Studiums

§ 7 Obligatorische und frei wählbare BSc-Module, Aufbau des Studiums

§ 8 Fachprüfungen

§ 9 Bachelor-Projektarbeit

§ 10 Lehrveranstaltungen, Vermittlungsformen

§ 11 Studienplan (Anlage)

§ 12 Studienberatung

§ 13 Inkrafttreten

 

Anlage: Übersicht zum Aufbau des Studiums

                                                                                                                                

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Reformstudiengang Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences) Bachelor of Sciences BSc am Fachbereich Geowissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 19.06.2001 (im folgenden zitiert als Prüfungsordnung) den Reformstudiengang Angewandte Geowissenschaften.

 

(2) Die Prüfungsordnung regelt das Prüfungsgeschehen für den Reformstudiengang Angewandte Geowissenschaften. Es wird den Studierenden empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit dem Inhalt der Prüfungsordnung vertraut zu machen. Exemplare der Prüfungsordnung sind über das Prüfungsamt des Fachbereiches Geowissenschaften erhältlich.

 

§ 2

Akademischer Grad

 

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht der Fachbereich Geowissenschaften den akademischen Grad Bachelor of Science (BSc). Die Studieninhalte werden im Diploma Supplement ausgewiesen.

 

§ 3
Notwendige und besonders wünschenswerte Qualifikationen

 

(1) Die Qualifikation für das Studium der Angewandten Geowissenschaften wird durch die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt nachgewiesen (§ 34 HSG LSA).

 

(2) Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 kann das Studium nicht aufgenommen werden, wenn die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber eine Bachelor-Prüfung, eine Diplomprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem geowissenschaftlichen Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule endgültig nicht bestanden hat.

 

(3) Gute mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse begünstigen den Studienerfolg und einen erfolgreichen Abschluss im Studium Angewandten Geowissenschaften. Fähigkeiten in der Nutzung von Computern können den Studienerfolg befördern.

 

(4) Für das Studium der Fachliteratur und den beruflichen Erfolg nach einem Studium der Angewandten Geowissenschaften sind Kenntnisse in der englischen Sprache äußerst wichtig.

 

§ 4
Studienbeginn, Regelstudienzeit und Umfang des Studiums

 

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit, der Umfang des Studiums sowie die Höchststudiendauer sind in der Prüfungsordnung geregelt.

 

§ 5
Ziele des Studiums

 

(1) Die Tätigkeit einer Geologin bzw. eines Geologen mit Bachelor-Abschluss in den Angewandten Geowissenschaften ist in hohem Masse anwendungsbezogen und der methodisch orientierte Bereich hat dabei großes Gewicht.

 

(2) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten gefördert werden.

 

(3) Um diese Ziele zu erreichen, steht während des Studiums die praktische und anwendungsorientierte Ausbildung im Vordergrund. Dazu gehören:

 

·        angewandt geologische Ausbildung in unterschiedlichen Verfahren und Geräten,

·        Modellierung geologischer Prozesse,

·        Auswertung von Daten und Ergebnissen,

·        naturwissenschaftliche, besonders geologische und mineralogische Fertigkeiten,

·        prozessorientiertes Denken,

·        Arbeiten im Team.

 

(4) Das Erreichen der Ziele kann nicht durch die Lehre allein erreicht werden. Vielmehr ist ein hohes Maß an Eigeninitiative der Studierenden erforderlich. Studieren bedeutet auch und insbesondere Selbststudium und das Studieren in Arbeitsgruppen. Die wissenschaftliche Literatur, die in den meisten Fällen in englischer Sprache abgefasst ist, ist dabei eine unentbehrliche Hilfe.

 

§ 6
Inhalt des Studiums

 

Gegenstand des Studiums sind gemäß § 16 der Prüfungsordnung und der Anlage zur Studienordnung folgende Fächer mit einem Stundenumfang von insgesamt 110 Semesterwochenstunden (SWS):

1.      Grundzüge der Geowissenschaften, der Chemie, Physik und Mathematik mit einem Stundenumfang von 62 SWS;

2.      ein externes Wahlfach: Informatik, GIS, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Jura, technische Mathematik, Botanik, Geographie, Zoologie und Ur- und Frühgeschichte mit einem Stundenumfang von 8 SWS;

3.      Geologische Ausbildung in einem Stundenumfang von insgesamt 16 SWS;

4.      wahlweise eine Spezialisierung in Mineralogie/Petrologie/Lagerstättenkunde oder Hydrogeologie/Ingenieurgeologie oder Sedimentgeologie & Geodynamik oder Physische Geographie/Geoökologie mit einem Stundenumfang von je 12 SWS;

5.      ein weiteres externes Wahlfach: Geophysik, Festkörperphysik, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Jura, Isotopengeochemie, Kristallographie, Analytische Chemie und Materialwissenschaften mit einem Stundenumfang von 12 SWS;

6.      ein Nachweis einer mindestens 6-wöchigen geologischen oder geologienahen berufspraktischen Tätigkeit, wobei es wünschenswert ist, wenn das Praktikum oder zumindest ein Teil des Praktikums im Ausland absolviert wurde;

7.      eine BSc-Projektarbeit studienbegleitend im 6. Semester;

8.      Nachweis über eine lebende Fremdsprache.

 

§ 7
Obligatorische und frei wählbare BSc-Module, Aufbau des Studiums

 

(1) Das Bachelor-Studium in den Angewandten Geowissenschaften ist in Pflicht-, Wahlpflicht- und Vertiefungsmodule unterteilt, die in der Anlage dieser Studienordnung genau geregelt sind und in einer Übersicht aufgeführt sind.

 

(2) In den ersten vier Semestern werden in einem Geowissenschaftlichen BSc-Basismodul, in drei naturwissenschaftlichen BSc-Basismodulen und in einem externen BSc-Wahlpflichtmodul elementare naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Im fünften und sechsten Semester liegt der Schwerpunkt der Ausbildung von Spezialkenntnissen in einem Geowissenschaftlichen BSc-Zentralmodul, einem BSc-Vertiefungsmodul und einem BSc-Wahlmodul.

 

(3) In einer während des 6. Semesters studienbegleitend anzufertigenden BSc-Projektarbeit bearbeitet die bzw. der Studierende innerhalb von 6 Wochen ein Thema aus dem gewählten BSc-Vertiefungsmodul.

 

(4) Studienbegleitend bis zum Ende des 6. Semesters ist der Nachweis der Beherrschung einer lebenden Fremdsprache, in der Regel Englisch, Französisch, Spanisch oder Russisch (mindestens Unicert II) zu erbringen.

 

§ 8
Fachprüfungen

 

Nach dem Ende des zweiten, vierten und sechsten Fachsemesters muss eine Studentin bzw. ein Student die in der Anlage dieser Studienordnung jeweils geforderten Leistungsnachweise bzw. Scheine erbringen bzw. sich den gewählten Fachprüfungen unterziehen, deren Gegenstand der Inhalt der angewandt geowissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im jeweiligen Abschnitt des Studiums ist. Näheres regeln § 4 Abs. 1 bis 4 der Prüfungsordnung.

 

§ 9
Bachelor-Projektarbeit

 

Neben den Klausurarbeiten und den Fachprüfungen muss die bzw. der Studierende im Rahmen der Bachelor-Prüfung auch eine Bachelor-Projektarbeit anfertigen. Die Durchführung ist in der Anlage dieser Studienordnung geregelt.

 

§ 10
Lehrveranstaltungen, Vermittlungsformen

 

(1) Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung sind nur Lehrangebote, die von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angekündigt und die grundsätzlich in deren Vorlesungsverzeichnis aufgenommen worden sind.

 

(2) Die Lehrveranstaltungen werden vor allem in den folgenden Vermittlungsformen angeboten:

 

·        Vorlesungen,

·        Übungen,

·        Praktika,

·        Exkursionen,

·        Geländeübungen.

 

Die Lehrveranstaltungen können durch Tutorien begleitet werden.

 

(3) Die einzelnen Vermittlungsformen sind wie folgt näher charakterisiert:

 

1.      Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen;

2.      In Übungen wird der in anderen Veranstaltungen bereits vermittelte Stoff aufgearbeitet, wiederholt und an Beispielen und Übungsaufgaben intensiviert;

3.      In Praktika wird praxisnah, anwendungsbezogen und methodisch orientiert Stoff des Studiums vertieft;

4.      In Exkursionen wird in erster Linie im angewandt orientierten Bereich die Umsetzung von theoretischem Wissen im Gelände vermittelt;

5.      In Geländepraktika besonders in den angewandten Vertiefungsmodulen wird in kleinen Arbeitsgruppen methodisch und analytisch orientiert ausgebildet.

 

(4) In Fällen, in denen dies sachlich und didaktisch zweckmäßig ist, können einzelne Vermittlungsformen gemäß Abs. 3 innerhalb einer Lehrveranstaltung miteinander kombiniert werden.

 

(5) Für den Erwerb von Leistungsnachweisen bzw. Scheinen sind die dafür relevanten Lehrveranstaltungen so regelmäßig anzubieten, dass die Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können.

 

§ 11
Studienplan (Anlage)

 

In der Anlage zu dieser Studienordnung ist der Aufbau des Studiums in tabellarischer Form dargestellt.

 

§ 12
Studienberatung

 

(1) Eine fachbezogene und studienbegleitende Studienberatung im Studiengang Angewandte Geowissenschaften wird vom Fachbereich Geowissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt. Sie unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Wahlpflichtmodule und Vertiefungsmodule. Auf Einzelnachfrage stehen für die fachbezogene und studienbegleitende Beratung die vom Fachbereich beauftragten Personen sowie im Rahmen des Möglichen auch jede Hochschullehrerin bzw. jeder Hochschullehrer des Fachbereiches und deren bzw. dessen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

 

(2) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes und der Fachstudienberaterinnen oder Fachstudienberater des Fachbereiches Geowissenschaften statt.

 

§ 13
Inkrafttreten

 

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereiches Geowissenschaften vom 19.06.2001 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 14.05.2003 und der Genehmigung des Rektors der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 27.05.2003.

 

Halle (Saale), 27. Mai 2004

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

 

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 26.04.2004 zur Kenntnis genommen.

 

Anlage (Studienplan)
Übersicht zum Aufbau des Studiums im Reformstudiengang
Angewandte Geowissenschaften (Applied Geosciences) Bachelor of Science

 

B 1.     BSc-Basismodul (4 Semester, 70 SWS)

            (Pflichtveranstaltungen B 1.1 und B 1.2 und Wahlpflichtveranstaltungen B 1.3)

 

B 1.1    Geowissenschaftliches BSc-Basismodul  (38 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

1.

Einführung in die Allgemeine Geologie

V

BG 1

2

2 LP

Einführung in die Paläontologie

V/Ü

BG 3

2

2,5 LP

Einführung in die Mineralogie

V

BG 4

2

2 LP

Mineral- und Gesteinskunde

Ü

BG 5

2

3 LP

Geologischer Kartenkurs

Ü

BG 6

2

3 LP

 

insgesamt

 

 

10

12,5 LP

2.

Übung I: Geologische Geländemethoden

BG 7

3 Tage

1,5 LP

Einführung in die Petrologie

V/Ü

BG 8

2

2,5 LP

Einführung in die Kristallographie

V

BG 9

2

2 LP

Einführung in die Hydrogeologie (Hydrogeologie I)

V/Ü

BG 10

2

2,5 LP

Einführung in die Ingenieurgeologie (Ingenieurgeologie I)

V/Ü

BG 11

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

8

9,5 LP

 

Aus den Veranstaltungen des 1. und 2. Semesters müssen am Ende des 2. Semesters 5 Prüfungen im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

3.

Grundlagen der Lagerstättenkunde (Metallogenese)

V/Ü

BG 12

2

2,5 LP

Einführung in die Historische und Regionale Geologie

V

BG 2

2

2 LP

Einführung in die Umweltgeologie

V

BG 13

2

2 LP

Einführung in die Bodenkunde

V

BG 14

2

2 LP

Historische Geologie incl. Leitfossilkunde

Ü

BG 15

2

3 LP

 

insgesamt

 

 

10

11,5 LP

4.

Darstellungsmethoden wissenschaftlicher Ergebnisse

Ü

BG 16

2

3 LP

Einführung in die Geophysik

V

BG 17

2

2 LP

Polarisationsmikroskopie I (Optik)

Ü

BG 18

3

4,5 LP

Übung II: Physikochemische Methoden und Röntgenografische Phasenbestimmungen

Ü

BG 19

3

4,5 LP

 

insgesamt

 

 

10

14 LP

 

Aus den Veranstaltungen des 3. und 4. Semesters müssen am Ende des 4. Semesters 4 Prüfungen im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

3.-4.

Kartierung I

BG 20

12 Tage

12 LP

1.-4.

Exkursionen

Ex

BG 21

> 7 Tage

3,5 LP

 

insgesamt

 

 

 

15,5 LP

 

B 1.2    Naturwissenschaftliches BSc-Basismodul (B 1.2a, B 1.2b und B 1.2c) (24 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

1.-2.

Chemie (Pflichtmodul)

V/Ü/P

-

8

10 LP

 

Physik (Pflichtmodul)

V/Ü/P

-

8

10 LP

 

insgesamt

 

 

16

20 LP

 

In jedem naturwissenschaftlichen BSc-Basismodul aus B 1.2 muss am Ende des 2. Semesters je eine Prüfung im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

3.-4.

Mathematik  (Pflichtmodul)

V/Ü

-

8

10 LP

 

insgesamt

 

 

8

10 LP

 

In jedem naturwissenschaftlichen BSc-Basismodul aus B 1.2 muss am Ende des 4. Semesters eine Prüfung im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

B 1.3    Externes BSc-Wahlpflichtmodul  (8 SWS)

 

Ein Fach aus:

 

a.       Informatik,

b.       GIS,

c.       Betriebwirtschaftslehre (BWL),

d.       Jura,

e.       Botanik,

f.         Geographie,

g.       Zoologie,

h.       Ur- und Frühgeschichte.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

3.-4.

(Wahlpflichtmodul)

V/Ü/S/P

-

8

10 LP

 

insgesamt

 

 

8

10 LP

 

Im gewählten externen BSc-Wahlpflichtmodul muss am Ende des 4. Semesters eine Prüfung im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

B 2.     BSc-Modul (2 Semester, 40 SWS)

(Pflichtveranstaltung B 2.1 und eine Wahlpflichtveranstaltung aus B2.2a bis B 2.2d und
            eine Wahlpflichtveranstaltung aus B 2.3)

 

B 2.1    Geowissenschaftliches BSc-Zentralmodul  (16 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Tektonik und Gefügekunde

V/Ü

VZM 1

2

2,5 LP

Sedimentologie

V/Ü

VZM 2

2

2,5 LP

Hydrochemie

V/Ü

VZM 3

2

2,5 LP

Polarisationsmikroskopie II

Ü

VZM 8

2

3 LP

 

insgesamt

 

 

8

10,5 LP

6.

Grundlagen der Fernerkundung

V/Ü

VZM 5

2

2,5 LP

Bohrungsinterpretation

V/Ü

VZM 6

2

2,5 LP

Gesteins- und Rohstoffanalyse

V/Ü

VZM 7

2

2,5 LP

Geographische Informationssysteme (GIS) I

V/Ü

VZM 4

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

8

10,0 LP

 

Im geowissenschaftlichen Zentralmodul müssen am Ende des 6. Semesters 4 Prüfungen im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.-6.

Kartierung II

VZM 9

12 Tage

12 LP

 

Exkursionen

Ex

VZM 10

6 Tage

3 LP

 

insgesamt

 

 

 

15 LP

 

B 2.2.a    BSc-Vertiefungsmodul Mineralogie/Petrologie/Lagerstättenkunde (12 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Geochemie

V/Ü

VMPL 1

2

2,5 LP

Spezielle Lagerstättenkunde

V/Ü

VMPL 2

2

2,5 LP

Tonmineralogie

Ü

VMPL 3

2

3 LP

 

insgesamt

 

 

6

8,0 LP

6.

Polarisationsmikroskopie III

V/Ü

VMPL 4

2

3 LP

Mineralogisch-petrologisches Praktikum

Ü

VMPL 5

2

3 LP

Spezielle Petrologie

V/Ü

VMPL 6

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

6

8,5 LP

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

6.

Exkursionen

Ex

VMPL7

4 Tage

2 LP

 

insgesamt

 

 

 

2 LP

 

B 2.2.b    BSc-Vertiefungsmodul Hydrogeologie/Ingenieurgeologie (12 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Boden- und Felsmechanik

V/Ü

VHI 1

4

5 LP

Hydrogeologie II

V/Ü

VHI 2

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

6

7,5 LP

6.

Ingenieurgeologie II

V/Ü

VHI 3

4

5 LP

 

Angewandte Quartärgeologie

V/Ü

VHI 4

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

6

7,5 LP

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.-6.

Hydrogeologisches Geländepraktikum

VHI 5

6 Tage

6 LP

 

insgesamt

 

 

 

6 LP

 

B 2.2.c    BSc-Vertiefungsmodul Angewandte Sedimentgeologie & Geodynamik (12 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Geodynamik

V/Ü

VSD 1

2

2,5 LP

Sedimentologie I

V/Ü

VSD 2

2

2,5 LP

Geochronologie

V/Ü

VSD 3

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

6

7,5 LP

6.

Erdöl-/Erdgasgeologie

V/Ü

VSD 4

2

2,5 LP

Geo-Risikofaktoren

V/Ü

VSD 5

2

2,5 LP

Sedimentologie II

V/Ü

VSD 6

2

2,5 LP

 

insgesamt

 

 

 

7,5 LP

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.-6.

Field Camp zur angewandten Sedimentgeologie und Geodynamik

VSD 7

10 Tage

10,5 LP

 

insgesamt

 

 

 

10,5 LP

 

B 2.2.d    BSc-Vertiefungsmodul Physische Geographie /Geoökologie (12 SWS)

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Geomorphologie I

V

VPG 1

1

1 LP

Grundlagen der Bodengeographie

V

VPG 2

1

1 LP

Einführung in die Geoökologie

V

VPG 3

1

1 LP

Gerätepraktikum

V

VPG 4

2

3 LP

Unterseminar

S

VPG 5

2

3 LP

Geländepraktikum

Ü

VPG 6

7 Tage

10,5 LP

 

insgesamt

 

 

7

19,5 LP

6.

Geomorphologie II

V

VPG 7

1

1 LP

Geoökosysteme

V

VPG 8

1

1 LP

Mittelseminar

S

VPG 9

2

3 LP

Hydrologie

V

VPG 10

1

1 LP

 

insgesamt

 

 

5

6 LP

 

Im gewählten BSc-Vertiefungsmodul (B 2.2 a – d) müssen am Ende des 6. Semesters 2 Prüfungen im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

B 2.3    BSc-Wahlmodul (ein Fach à 12 SWS)

 

entweder ein noch nicht gewähltes BSc-Vertiefungsmodul aus B 2.2.a, B 2.2.b, B 2.2.c oder B 2.2.d oder ein Fach aus:

 

a.       Geophysik,

b.      Festkörperchemie,

c.       Betriebwirtschaftslehre (BWL),

d.      Jura,

e.       Isotopengeochemie,

f.        Kristallographie,

g.       Analytische Chemie,

h.       Materialwissenschaften.

 

Semester

Veranstaltungen

Art

Nr.

SWS

ECTS

5.

Wahlmodul

V/Ü/S/P

-

6

8 LP

 

insgesamt

 

 

6

8 LP

6.

Wahlmodul

V/Ü/S/P

-

6

8 LP

 

insgesamt

 

 

6

8 LP

 

Im unter B 2.3 gewählten BSc-Vertiefungsmodul müssen am Ende des 6. Semesters 2 Prüfungen im Rahmen der BSc.-Prüfung abgelegt werden.

 

B 2.4    BSc-Projektarbeit

 

Das Thema der BSc-Projektarbeit ist von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer eines gewählten BSc-Vertiefungsmoduls zu vergeben und muss innerhalb von 6 Wochen bearbeitet und abgeschlossen werden (Erstellung studienbegleitend während des 6. Semesters).

 

Semester

Veranstaltung

 

 

SWS

ECTS

6.

BSc-Projektarbeit

-

-

-

10 LP

 

insgesamt:

 

 

 

10 LP

 

BSc-Sprachnachweis

Der Nachweis der Beherrschung einer lebenden Fremdsprache, in der Regel Englisch, Französisch, Spanisch oder Russisch, ist studienbegleitend (mindestens Unicert II) bis zum Ende des 6. Semesters zu erbringen.