Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 5 vom 9. November 2004, S. 4


Fachbereich Erziehungswissenschaften


Magisterstudienordnung für das Studienfach Erziehungswissenschaft
Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Erziehungswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 22.10.2003

 

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Erziehungswissenschaft (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereiches Erziehungswissenschaften erlassen.

 

§ 1
Geltungsbereich

 

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung vom 15.01.2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 2) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Erziehungswissenschaft.

 

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

 

(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

(2) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend § 12 der Magisterprüfungsordnung. Über den Antrag entscheidet das Prüfungsamt des Fachbereiches Erziehungswissenschaften im Benehmen mit der zuständigen Fachstudienberaterin bzw. dem zuständigen Fachstudienberater.

 

(3) Die Kenntnis der englischen Sprache wird dringend empfohlen.

 

§ 3
Studienbeginn

 

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.

 

§ 4
Studienfachkombinationen

 

Das Studienfach ist mit allen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angebotenen Magisterstudienfächern außer Rehabilitationspädagogik kombinierbar.

 

§ 5
Studienziele

 

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.

Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.

 

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten.

 

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Erziehungswissenschaft, ihrer Arbeits- und Forschungsmethoden und die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten.

 

(4) Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus Kenntnisse in mindestens einer weiteren für das Fach relevanten Sprache (z.B. Französisch) erwerben.

 

§ 6
Studieninhalte

 

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

 

(A)  Grundlegende Themenbereiche der Erziehungswissenschaft,

(B)   Grundlegende Verfahren und Methoden,

(C)  Wahlpflichtfächer,

(D)  Praktika.

 

§ 7
Lehrveranstaltungsformen

 

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

 

Vorlesungen (V)

In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

 

Proseminare (PS)

Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

 

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)

Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

 

Übungen (Ü)

Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereiches bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

 

Kolloquien (Ko)

Forschungskolloquien geben Magisterstudierenden die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Magisterarbeiten.

 

Praktika (Pr)

Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z.B. in Institutionen, Vereinen, Verbänden usw. (externe Praktika) und innerhalb der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.

 

Exkursionen (Ex)

Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

 

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden, z.B. im Rahmen von Projektseminaren.

 

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

 

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

·          Vertiefung vorhandener Schwerpunkte,

·          Erarbeitung zusätzlicher Kenntnisse,

·          Erarbeitung interdisziplinärer Aspekte.

 

§ 8
Aufbau des Studiums

 

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester. Das Gesamtstundenvolumen für das Studium der Erziehungswissenschaft im Hauptfach umfasst 72 Semesterwochenstunden (SWS), im Nebenfach 36 SWS.

 

(2) Grundstudium (Haupt- und Nebenfach): 1. bis 4. Semester (Hauptfach 36 SWS, Nebenfach 18 SWS)

 

a.       Grundlegende Themenbereiche der Erziehungswissenschaft (26 SWS HF / 14 SWS NF)

·        Einführung in die Erziehungswissenschaft (2 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Entwicklung und Sozialisation (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Erziehung und Bildung (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Lernen und Lehren (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Anthropologische, gesellschaftliche und kulturelle Voraussetzungen und Bedingungen von Erziehung und Bildung (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Institutionen, Organisationsformen und Professionen im Erziehungs- und Bildungswesen (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Pädagogische Handlungs- und Interventionsformen (4 SWS HF / 2 SWS NF);

 

b.      Grundlegende Verfahren und Methoden der Erziehungswissenschaft (8 SWS HF / 4 SWS NF)

·        Quantitative Methoden und statistische Verfahren (4 SWS HF / 2 SWS NF),

·        Qualitative Methoden und historisch-interpretative Verfahren (4 SWS HF / 2 SWS NF).

 

Praktikum (8 Wochen / 2 SWS HF)

Zur Vorbereitung ist eine Lehrveranstaltung zu besuchen. Dazu ist eine der vier zu besuchenden Lehrveranstaltungen zu den Themenbereichen Institutionen, Organisationsformen und Professionen im Erziehungs- und Bildungswesen sowie Pädagogische Handlungs- und Interventionsformen geeignet.

 

Im Grundstudium haben die Studierenden im Hauptfach je zwei Leistungsscheine in den Lehrveranstaltungen zu a) und b) sowie den Praktikumsbeleg zu erwerben. Für die übrigen Lehrveranstaltungen sind Teilnahmenachweise zu erbringen. Ein Leistungsschein zu den grundlegenden Themenbereichen der Erziehungswissenschaft ist durch eine Jahreshausarbeit zu erwerben. Die Studierenden im Nebenfach erwerben je einen Leistungsschein in den Lehrveranstaltungen zu a) und b). Für die übrigen Lehrveranstaltungen sind Teilnahmenachweise zu erbringen.

 

(3) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 8. Semester (Hauptfach 36 SWS)

 

Pflichtbereich (12 SWS):

·          Grundlegende Themenbereiche der Erziehungswissenschaft (8 SWS)

·        Entwicklung und Sozialisation (2 SWS),

·        Erziehung und Bildung (2 SWS),

·        Lernen und Lehren (2 SWS),

·        Anthropologische, gesellschaftliche und kulturelle Voraussetzungen und Bedingungen von Erziehung und Bildung (2 SWS);

·          Grundlegende Verfahren und Methoden der Erziehungswissenschaft (4 SWS)

·        Quantitative Methoden und statistische Verfahren (4 SWS)

oder

·        Qualitative Methoden und historisch-interpretative Verfahren (4 SWS).

 

Wahlpflichtbereiche / Vertiefungsrichtungen (24 SWS)

·          Rehabilitationspädagogik

·          Sozialpädagogik

·          Erwachsenenbildung

·          Interdisziplinäre Neuentwicklungen (z.B. Medienpädagogik, Umweltpädagogik, Geschlechterforschung)

·          Pädagogische Handlungsfelder (z.B. Recht, Verwaltung und Organisation, Altenbildung, Beratung, Gesundheitserziehung)

 

Es sind zwei Vertiefungsrichtungen mit je 12 SWS zu studieren. Eine Vertiefungsrichtung muss sein Sozialpädagogik, Rehabilitationspädagogik oder Erwachsenenbildung.

 

Forschungspraktikum (fakultativ, in der Regel 3 Monate)

Im Hauptstudium erwerben die Studierenden einen Leistungsschein in den grundlegenden Themenbereichen/grundlegenden Verfahren und Methoden sowie zwei Leistungsscheine aus zwei unterschiedlichen Vertiefungsrichtungen. Ein weiterer Leistungsschein ist in freier Wahl zu erwerben. Dafür kann auch das fakultative Forschungspraktikum genutzt werden. Für die übrigen Lehrveranstaltungen sind Teilnahmenachweise zu erbringen.

 

Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester (Nebenfach 18 SWS)

Im Nebenfach haben die Studierenden 18 SWS in den grundlegenden Themenbereichen und Verfahren und Methoden der Erziehungswissenschaft (siehe Grundstudium) nach freier Wahl zu absolvieren.

Im Hauptstudium erwerben die Studierenden zwei Leistungsscheine in den grundlegenden Themenbereichen und grundlegenden Verfahren und Methoden, die aber nicht identisch mit den im Grundstudium erworbenen Leistungsscheinen sind.

 

§ 9
Leistungsanforderungen

 

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

·          Klausuren,

·          schriftliche Hausarbeiten,

·          Seminarreferate (mit Verschriftlichung),

·          Prüfungskolloquien.

 

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von der Leiterin bzw. dem Leiter in der Lehrveranstaltung festgelegt.

 

§ 10
Inkrafttreten

 

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 20. Februar 2004

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor

 

Beschlossen durch den Akademischen Senat am 17. Dezember 2003 und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 20.02.2004 genehmigt.