Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 2004, S. 55


Fachbereich Mathematik und Informatik


Studienordnung für den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik-Diplom
(multimedia|virtual reality - Informatik-Diplom)
am Fachbereich Mathematik und Informatik
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 24.09.2003

 

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung für den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik-Diplom am Fachbereich Mathematik und Informatik erlassen:

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung Ziel, Aufbau und Ablauf des Hauptstudienganges MM|VR-Informatik-Diplom an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Studienverbund mit der Hochschule für Kunst und Design (HKD), Burg Halle.

 

(2) Träger der Ausbildung ist das Institut für Informatik am Fachbereich Mathematik und Informatik im Studienverbund mit der HKD, mit den dort durchgeführten Studiengängen MM|VR-Design und MM|VR-Conception.

 

§ 2
Studienvoraussetzungen

 

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung vorausgesetzt. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

(2) Für ein erfolgreiches Studium in MM|VR-Informatik sind ein ausgeprägtes Vorstellungsvermögen, mathematische Abstraktionsfähigkeit und Interesse an algorithmischen und logischen Fragestellungen wünschenswert. Vorkenntnisse über Programmierung sind nützlich, aber nicht notwendig. Grundkenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Verlauf des Studiums als unerlässlich. Ein ausgeprägtes Interesse an künstlerisch grafischen Arbeiten in der Informatik ist Grundvoraussetzung.

 

(3) Zugangsvoraussetzungen für den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik sind die Immatrikulation und der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums im Studiengang Informatik-Diplom mit dem Wahlpflichtfach Design-Informatik. Letzteres ist an der HKD zu absolvieren. Der Wechsel in den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik erfolgt durch eine Umschreibung aus dem Studiengang Informatik-Diplom.

 

(4) Der Wechsel in den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik ist durch die Studierenden spätestens 6 Wochen nach Erlangen des Vordiploms im Studiengang Informatik mit Wahlpflichtfach Design-Informatik schriftlich gegenüber dem Prü­fungsausschuss des Fachbereiches Mathematik und Informatik zu beantragen. Der Prüfungsausschuss hat innerhalb von 4 Wochen unter Hinzuziehung von Fachvertreterinnen und Fachvertretern der HKD hierüber zu entscheiden und den antragstellenden Studierenden einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Innerhalb eines Jahres nach Erteilung dieses Bescheides haben Studie­rende die Möglichkeit, in den Studiengang Informatik-Diplom zurückzuwechseln.

Falls die Übernahme in den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik nicht erfolgt, trägt die HKD dafür Rechnung, dass die Wahlpflichtfachausbildung Design-Informatik im Studiengang Informatik-Diplom ohne Abstriche fortgesetzt werden kann.

 

§ 3
Ziele des Studiums

 

(1) In MM|VR-Informatik werden grundsätzlichen Verfahrensweisen der Informationsverarbeitung und die graphikspezifischen Methoden der Anwendung solcher Verfahren in den verschiedenen multimedialen Bereichen untersucht. Herausragende Aufgaben stellen die graphikspezifische Realisierung multimedialer Zusammenhänge dar, basierend auf algorithmischen Konzepten der Informatik und bestehender Informationsverarbeitungssysteme sowie deren theoretische Durchdringung, und die Vermittlung gruppenspezifischer Arbeitsmethoden im Studienverbund mit MM|VR-Design und MM|VR-Conception.

 

(2) Das Studium in MM|VR-Informatik soll die Grundlagen des Faches in theoretischer, praktischer sowie anwen­dungs­orientierter Hinsicht vermitteln. Es soll die Studierenden befähigen, selbständig Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Einsatz und der Anwendung von graphik- und designspezifischen Systemen auftreten. Das Studium der MM|VR-Informatik am Institut für Informatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet im Studienverbund mit den Studiengängen MM|VR-Design und MM|VR-Conception der HKD die Möglichkeit des hochschulüber­greifenden Studiums in Zusammenarbeit mit Designern und Conceptionern, die neben der fachspezifischen Ausbildung auf die Heranbildung von fachübergreifenden Arbeitsgruppen abzielt, die nach Abschluss des Studiums unmittelbar befähigt sind, multimediale Lösungen für Aufgaben des IT-Zeitalters in Angriff zu nehmen. 

 

(3) Von Absolventinnen und Absolventen des Hauptstudienganges MM|VR-Informatik-Diplom wird erwartet, dass sie dem wissenschaftlichen Standard ihres Faches genügen und in der Lage sind, komplexe, aus den Anwendungen kommende Probleme der `virtual reality´ zu erfassen, sie mit Mitteln der Informatik hinreichend abstrakt zu formulieren und unter Kenntnis der Möglichkeiten von Hardware und Software einer medienspezifischen Lösung zuzuführen. Das setzt das Verständnis präziser Beschreibungsformen und das Verstehen des Ablaufs und der Effizienz von graphischen Informa­tionsverarbeitungsprozessen voraus. Die Absolventinnen und Absolventen müssen sich den wandelnden Bedingungen der Praxis der MM|VR-Informatik anpassen können und bereit und in der Lage sein, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus sollten sie befähigt sein, in der Zusammenarbeit mit Designern wesentlich zur gestalterischen Lösung von MM|VR-Problemen beizutragen.

Für Informatikerinnen und Informatiker ist die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation besonders wichtig. Für die Zusammenarbeit mit Anwendern und als deren Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der Informatik muss die MM|VR-Diplom‑Informatikerin bzw. der MM|VR-Diplom-Informatiker in der Lage sein, in der Fachsprache eines Anwendungsgebietes abgefasste Problemstellungen sachgemäß so zu formulieren, dass sie mit den gegebenen Mitteln der Informatik behandelt werden können.

 

§ 4
Studieninhalte und Studienorganisation

 

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschlieβlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und die Diplomprüfung fünf Semester. Die an der Ausbildung beteiligten Lehrbereiche stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehr­angebot bereit, das es den Studierenden ermöglicht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit mit dem Diplom abzuschließen.

 

(2) Die Veranstaltungen des Hauptstudienganges vermitteln Kenntnisse in grafikrelevanten Spezialgebieten der Informatik und führen innerhalb von Projekten im Studienverbund mit Studentinnen und Studenten der Studiengänge MM|VR-Design und MM|VR-Conception bis zu aktuellen MM|VR-Projekten. Eine Spezifik bildet die an Projekten orientierte Ausbildung im Studienverbund zur Herausbildung einsatzfähiger Arbeitsgruppen.

 

(3) Der Gesamtstundenumfang umfasst 60 SWS wahlobligatorischer Lehrveranstaltungen zur Informatik, davon 12 SWS für die der Vorbereitung der Diplomarbeit dienenden Projektarbeit am Institut für Informatik. Weitere 14 SWS entfallen auf die Arbeit im Studienverbund mit Studentinnen und Studenten der HKD.

 

(4) Durch die Projektarbeit im Umfang von 12 SWS ist eine gröβere Aufgabe selbständig zu bearbeiten. Bei der Themenvergabe werden Studierende des 7. Semesters vorrangig berücksichtigt. Ziel ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, schon während des Studiums Erfahrungen bei der Bearbeitung komplexer Probleme zu sammeln, und somit auf die Berufspraxis zu orientieren. Der erfolgreiche Abschluss der Projektarbeit mit der Vorlage des Abschlussberichts ist Voraussetzung für die Vergabe eines Diplomthemas zur MM|VR-Informatik.

 

(5) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein fach­spezifisches Problem selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer einer Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Angestrebt wird die Lösung einer wissenschaftlich fundierten Aufgabenstellung im Studienverbund zur Realisierung eines MM|VR-Produktes mit Designern und Conceptionern.

 

(6) Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Diplomprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge ihres Faches überblicken und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse der Informatik auf dem Gebiet MM|VR anzuwenden.

Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und vier Fachprüfungen:

 

a.       jeweils einer Fachprüfung zur Computergrafik und einer zur Animation,

b.      einer Fachprüfung Informatik,

c.       einer Fachprüfung zu Lehrinhalten des Studienverbundes.

 

(7) Die Fachprüfungen zu b) beziehen sich auf Lehrveranstaltungen zu folgenden Gebieten:

 

·        Datenbanken und Informationssysteme,

·        Software-Engineering und Programmiersprachen,

·        Theoretische Informatik und Algorithmen,

·        Angewandte Informatik.

 

In jedem der vier genannten Gebiete werden innerhalb von 4 Semestern mindestens 24 SWS an unterschiedlichen Lehrveranstaltungen angeboten.

 

§ 6
Inkrafttreten der Studienordnung

 

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 12. Mai 2004

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

 

Vom Akademischen Senat am 12.05.2004 beschlossen und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 12.05.2004 zur Kenntnis genommen.

 

 

Anlage
Aufbau des Hauptstudiums

 

Computergrafik

Animation

Informatik

Studienverbund

Projektarbeit 12 SWS

FP 12 SWS

FP 12 SWS

FP 24 SWS

FP 14 SWS