Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 2004, S. 13


Medizinische Fakultät


Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Ethik-Kommission 
der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 
vom 10.04.2001

vom 11.05.2004

Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg hat in seiner Sitzung am 11.05.2004 aufgrund von § 92 Abs. 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) und § 6 der Ordnung der Medizinischen Fakultät die folgende Satzung beschlossen. Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg hat diese Satzung am 14.07.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Artikel I

Die Satzung der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 10.04.2001 (ABl. 2001, Nr. 6, S. 7), zuletzt geändert durch Satzung vom 12.11.2002 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 22), wird wie folgt geändert.

1. § 4 erhält folgende Fassung:

§ 4
Organe

Organe der Ethik-Kommission sind die bzw. der Vorsitzende und die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer. Die bzw. der Vorsitzende vertritt und repräsentiert die Ethik-Kommission. Die bzw. der Vorsitzende wird gemäß § 6 Abs. 1 der Ordnung der Medizinischen Fakultät vom Fakultätsrat für die Dauer seiner Amtsperiode gewählt. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle und führt die laufenden Geschäfte der Ethik-Kommission. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer wird im Einvernehmen mit der Ethik-Kommission auf Vorschlag des Dekans vom Fakultätsrat für die Dauer seiner Amtsperiode bestellt.

2. § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Sitzungen der Ethik-Kommission sind nicht öffentlich. Sie finden in der Regel einmal monatlich statt. Die bzw. der Vorsitzende oder im Verhinderungsfall die bzw. der stellvertretende Vorsitzende bestimmt die Tagesordnung der Sitzungen, beruft die Sitzungen schriftlich ein und leitet sie. Ort und Zeit der Sitzungen werden von der Ethik-Kommission grundsätzlich im voraus festgelegt. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer bereitet die Tagesordnung der Sitzungen vor und fertigt über jede Sitzung ein Ergebnisprotokoll an.

3. In § 5 Abs. 11 werden nach dem Wort „Sachsen-Anhalt“ die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 20. Juli 2004
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor