Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 25


Kanzler


Dienstvereinbarung 
zwischen dem Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 
und dem Personalrat Hauptdienststelle 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

Brückentage bzw. Betriebsurlaub an der Martin-Luther-Universität 
Halle–Wittenberg (außer Medizinische Fakultät) im Jahr 2004

vom 29.04.2004

Auf der Grundlage des § 65 (1) in Verbindung mit § 70 PersVG-LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentageregelung vereinbart:

§ 1
Brückentage

(1) Die Freitage 21.05.2004 und 07.01.2005 werden zu Brückentagen erklärt.

(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese Tage durch Inanspruchnahme Ihres Guthabens im Gleitzeitkonto frei nehmen. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.
Ebenfalls ist die Inanspruchnahme von Ausgleichstagen möglich. Hierzu bedarf es eines Nachbuchungsbeleges.

§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr

(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2004 bis 31.12.2004.

     
    Das betrifft folgende Arbeitstage: Montag, 27.12.2004
    Dienstag,  28.12.2004
    Mittwoch, 29.12.2004
    Donnerstag, 30.12.2004
Diese Tage werden ebenfalls zu Brückentagen erklärt bzw. für sie ist Urlaub zu planen.

(2) Anstelle von Urlaub kann, für die im Jahr 2004 über die laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit), Arbeitsbefreiung genommen werden.
Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.
§ 1 II Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B. Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom 24.12.2004 bis 02.01.2005 aufzustellen.
Diese Dienstpläne sind bis zum 30.09.2004 der Abteilung 3 - Personal, zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates, vorzulegen.

§ 3
Veröffentlichung

Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

Halle (Saale), 29. April 2004
 
 

Dr. Martin Hecht
Kanzler
 
 

Dr. Renate Federle
Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle