MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 25
Auf der Grundlage des § 65 (1) in Verbindung mit § 70 PersVG-LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentageregelung vereinbart:
§ 1
Brückentage
(1) Die Freitage 21.05.2004 und 07.01.2005 werden zu Brückentagen erklärt.
(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die
Beschäftigten der Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese
Tage durch Inanspruchnahme Ihres Guthabens im Gleitzeitkonto frei nehmen.
Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.
Ebenfalls ist die Inanspruchnahme von Ausgleichstagen möglich.
Hierzu bedarf es eines Nachbuchungsbeleges.
§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr
(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2004 bis 31.12.2004.
Das betrifft folgende Arbeitstage: | Montag, | 27.12.2004 |
Dienstag, | 28.12.2004 | |
Mittwoch, | 29.12.2004 | |
Donnerstag, | 30.12.2004 |
(2) Anstelle von Urlaub kann, für die im Jahr 2004 über die
laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus
nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden,
Mehrarbeit), Arbeitsbefreiung genommen werden.
Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.
§ 1 II Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B.
Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und
zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne
für den Zeitraum vom 24.12.2004 bis 02.01.2005 aufzustellen.
Diese Dienstpläne sind bis zum 30.09.2004 der Abteilung 3 - Personal,
zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates, vorzulegen.
§ 3
Veröffentlichung
Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.
Halle (Saale), 29. April 2004
Dr. Martin Hecht
Kanzler
Dr. Renate Federle
Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle