MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 14
Vorbemerkung
Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung von 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Ordnung über die Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Lebensmittelchemikerin bzw. Diplom-Lebensmittelchemiker“ im Studiengang Lebensmittelchemie an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg im Fachbereich Chemie erlassen.
§ 1
Der Fachbereich Chemie der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg verleiht auf Grund der bestandenen Ersten Staatsprüfung entsprechend der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker in Sachsen-Anhalt (APVO LMChem LSA) vom 21.02.2003 den akademischen Grad "Diplom-Lebensmittelchemikerin bzw. Diplom-Lebensmittelchemiker“, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber eine zusätzliche Diplomarbeit angefertigt hat und diese mit mindestens 4,0 bewertet worden ist.
§ 2
Eine Diplomarbeit ist für den Erwerb des akademischen Grades nach § 1 nicht erforderlich, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber eine experimentelle wissenschaftliche Abschlussarbeit nach § 9 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker in Sachsen-Anhalt (APVO LMChem LSA) angefertigt hat und zwei Gutachterinnen oder zwei Gutachter dieser Arbeit dieser den Rang einer erfolgreichen Diplomarbeit bescheinigen und dies von der stellvertretenden Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitt des Studiengangs Lebensmittelchemie bestätigt wird.
§ 3
Wird eine gesonderte Diplomarbeit angefertigt, so gilt:
Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 7. Mai 2004
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 26.03.2003 beschlossen.