MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 9
Auf Grund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 77 Abs.
3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert
durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom
19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg die folgende Prüfungsordnung für den Studiengang
Empirische Ökonomik und Politikberatung - Aufbaustudiengang zur Erlangung
des Grades eines „Masters“ - der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
erlassen.
(1) Die vorliegende Prüfungsordnung regelt auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung für Aufbaustudiengänge zur Erlangung des Grades eines "Master" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 22. März 2000 (im folgenden zitiert als RPO-MA) das Studium für den Studiengang Empirische Ökonomik und Politikberatung.
(2) Die Regelungen der RPO-MA gelten, soweit diese Ordnung keine abweichende Regelung vorsieht.
Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den Grad Master of Science (MSc).
Zur Master-Prüfung kann nur zugelassen werden, wer
(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Master-Prüfung umfasst vier Semester.
(2) Der Studienumfang umfasst 56 Semesterwochenstunden zuzüglich eines Praxisprojekts. Die Studieninhalte sind so gewählt, dass das Studium während der Studiendauer nach Abs. 1 abgeschlossen werden kann. Das Nähere regelt die Studienordnung.
(3) Das gesamte Studium bildet einen Studienabschnitt im Sinne von § 11 Abs. 3 Ziffer 2 RPO-MA.
Die Module der Masterprüfung sind:
(1) Wird die Master-Arbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.
(2) Wird die Verteidigung der Masterarbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 5. November 2003
Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Die Ordnung wurde vom Akademischen Senat am 09.04.2003
verabschiedet, die zustimmende Stellungnahme des Kultusministeriums des
Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 11.09.2003.