Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 9


Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät


Korrektur vom 14.06.2004 der Prüfungsordnung 
für Studiengang Empirische Ökonomik 
und Politikberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 
veröffentlicht am 17.06.2003, ABl. Nr. 3, S. 2

vom 04.12.2002

Auf Grund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Empirische Ökonomik und Politikberatung - Aufbaustudiengang zur Erlangung des Grades eines „Masters“ - der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erlassen.


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mastergrad
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums
§ 5 Module der Master-Prüfung
§ 6 Masterarbeit und Verteidigung
§ 7 Inkrafttreten

§ 1
Geltungsbereich

(1) Die vorliegende Prüfungsordnung regelt auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung für Aufbaustudiengänge zur Erlangung des Grades eines "Master" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 22. März 2000 (im folgenden zitiert als RPO-MA) das Studium für den Studiengang Empirische Ökonomik und Politikberatung.

(2) Die Regelungen der RPO-MA gelten, soweit diese Ordnung keine abweichende Regelung vorsieht.

§ 2
Mastergrad

Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den Grad Master of Science (MSc).

§ 3
Zulassungsvoraussetzungen

Zur Master-Prüfung kann nur zugelassen werden, wer

  1. an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg für den Studiengang Empirische Ökonomik und Politikberatung eingeschrieben ist,
  2. die Vorgaben der Studienordnung sowie
  3. die weiteren Anforderungen der RPO-MA erfüllt.
§ 4
Regelstudienzeit und Umfang des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Master-Prüfung umfasst vier Semester.

(2) Der Studienumfang umfasst 56 Semesterwochenstunden zuzüglich eines Praxisprojekts. Die Studieninhalte sind so gewählt, dass das Studium während der Studiendauer nach Abs. 1 abgeschlossen werden kann. Das Nähere regelt die Studienordnung.

(3) Das gesamte Studium bildet einen Studienabschnitt im Sinne von § 11 Abs. 3 Ziffer 2 RPO-MA.

§ 5
Module der Master-Prüfung

Die Module der Masterprüfung sind:

  1. Volkswirtschaftslehre,
  2. Methoden der empirischen Analyse,
  3. Grundlagen der Politikberatung,
  4. Wahlpflichtfach,
  5. ein Praxisprojekt.
Die Module haben einen Umfang von jeweils 28 Leistungspunkten. Den Inhalt der Module regelt die Studienordnung. Eine bestimmte Prüfungsleistung kann nur in einem Modul angerechnet werden.

§ 6
Masterarbeit und Verteidigung

(1) Wird die Master-Arbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.

(2) Wird die Verteidigung der Masterarbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 5. November 2003
 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Die Ordnung wurde vom Akademischen Senat am 09.04.2003 verabschiedet, die zustimmende Stellungnahme des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 11.09.2003.