Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 36


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Studienordnung für das Studienfach Musikpädagogik (Nebenfach)
des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 18.11.2002

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Musikpädagogik (Nebenfach) des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Nebenfach Musikpädagogik.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Das Bestehen der musikalischen Eignungsprüfung ist entsprechend der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft Voraussetzung für die Studienaufnahme.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach Musikpädagogik ist mit zahlreichen Fächern kombinierbar, von denen folgende Magisterhaupt- und Magisternebenfächer besonders empfohlen werden:

Eine Kombination mit dem Magisterstudiengang Musikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) ist nicht möglich.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und –fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.
Im Grundstudium des Nebenfaches Musikpädagogik werden musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt sowie musiktheoretische und musikwissenschaftliche Elementaria gelehrt. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Musikpädagogik und die Befähigung der Studierenden zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.
Aufbauend auf den musikpraktischen und musiktheoretischen Grundvoraussetzungen, erfolgt im Hauptstudium des Nebenfaches Musikpädagogik die Vermittlung insbesondere musikdidaktischer und -pädagogischer Studieninhalte. Möglichkeiten zu individueller Schwerpunktsetzung erhalten die Studierenden im Wahlpflicht- und Wahlbereich, auf den Gebieten der Musiktheorie/Analyse, der Popularmusik/Medienkunde und im musikpraktischen Bereich. Das Hauptstudium wird durch die  Magisterprüfung abgeschlossen.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

(A) Musikpraxis / Künstlerische Fächer,
(B) Musiktheorie / Musikhistorie,
(C) Musikdidaktik / Musikpädagogik.
§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Einzelunterricht (E)
Im Einzelunterricht in den künstlerischen Fächern Gesang und Instrumentalspiel werden technisches Können und stilgerechte Interpretation vermittelt und geschult.

Gruppenunterricht (G)
Im Gruppenunterricht werden musikpraktische und musiktheoretische Fähigkeiten und Fertigkeiten gelehrt und angewendet.

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.

Praktika (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z. B. in Agenturen, Institutionen u.s.w. (externe Praktika) und innerhalb der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.

Exkursion (Ex)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestanteile des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung  abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Nebenfach Musikpädagogik): 1. bis 4. Semester

Im Grundstudium sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:

im Pflichtbereich
2 SWS 1. Künstlerisches Fach1 (E)
2 SWS 2. Künstlerisches Fach2 (E)
4 SWS Musiktheorie (V/Ü)
2 SWS Gehörbildung (G)
1 SWS Formenlehre (HS)
6 SWS Musikgeschichte (V)
1 SWS Musik und Computer (G)

im Wahlbereich
2 SWS Gehörbildung (fakultativ) (G)
2 SWS Dirigiertechnischer Grundkurs (fakultativ) (G)
4 SWS Ensemblespiel / -singen (fakultativ)3 (Ü)

(3) Hauptstudium (Nebenfach Musikpädagogik): 5. bis 8. Semester
Im Hauptstudium sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:

im Pflichtbereich:
2 SWS 1. Künstlerisches Fach (E)
2 SWS 2. Künstlerisches Fach (E)
2 SWS Musikanalyse (V)
2 SWS Musikpädagogik/Musikdidaktik II4 (V)
2 SWS Musikdidaktik (HS)
2 SWS Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik (V)

Hinzu kommt eine zweitägige Exkursion im Fach Didaktik der Instrumentenkunde / Akustik

im  Wahlpflichtbereich:5
2 SWS Musiktheorie (wahlobligatorisch) (V/Ü)
2 SWS Musikanalyse (wahlobligatorisch) (HS)
2 SWS Musik und Medien (wahlobligatorisch) (Ü)
2 SWS Popularmusik und ihre Didaktik (wahlobligatorisch) (S)
2 SWS Dirigiertechnischer Grundkurs (wahlobligatorisch) (G)
2 SWS Musik-Bewegung-Gestaltung (wahlobligatorisch) (Ü)

im Wahlbereich
2 SWS Musikgeschichte (fakultativ) (V)
4 SWS  Ensemblespiel/-singen (fakultativ)6 (Ü)


1 In Abhängigkeit von den Eingangsvoraussetzungen sind zwei künstlerische Fächer zu belegen. Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
1. Künstlerisches Fach: Klavier                        2. Künstlerisches Fach: Gesang oder Popmusik/Liedspiel
1. Künstlerisches Fach: Gesang                        2. Künstlerisches Fach: Klavier
2 Vergleiche Anmerkung 1
3 Die verschiedenen Instrumental- und Vokalensembles der Universität bieten über den obligatorischen Studienbetrieb hinausgehende Möglichkeiten zum Musizieren.
4 Die Lehrveranstaltungen Musikpädagogik oder Musikdidaktik II können wahlweise belegt werden.
5 Je nach individueller Schwerpunktsetzung sind 6 SWS aus dem wahlobligatorischen Fächerkanon auszuwählen.
6 Vergleiches Anmerkung 3

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 12. November 2003

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003.

Anlage
Stundentafel Nebenfach Musikpädagogik (Magisterstudiengang)

Die Kombination mit folgenden Magister-Hauptfächern ist empfehlenswert:

Unterrichtsfach/Semester
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
 
Pflichtbereich
1. Künstlerisches Fach1    
1
1
1
 
 
E
2. Künstlerisches Fach1    
1
1
1
1
   
E
Musiktheorie  
2
2
         
V/Ü
Gehörbildung2    
1
1
       
G
Formenlehre  
1
           
HS
Musikanalyse          
2
   
V
Musikgeschichte  
2
2
2
       
V
Musikpädagogik/Musikdidaktik II3        
2
     
V
Musikdidaktik          
2
   
HS
Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik            
2
 
V
Musik und Computer    
1
         
G
                   
Wahlpflichtbereich4
Musiktheorie (wahlobligatorisch)          
2
   
V/Ü
Musikanalyse (wahlobligatorisch)            
2
 
HS
Musik und Medien (wahlobligatorisch)          
2
   
Ü
Popularmusik und ihre Didaktik (wahlobligatorisch)              
2
S
Dirigiertechnischer Grundkurs (wahlobligatorisch)            
1
1
G
Musik-Bewegung-Gestaltung (wahlobligatorisch)        
2
     
Ü
                   
Wahlbereich
Gehörbildung
1 fak
1 fak
           
G
Musikgeschichte        
2 fak
     
V
Dirigiertechnischer Grundkurs
1 fak
1 fak
           
G
Ensemblespiel/-singen (fak.)5
1 fak
1 fak
1 fak
1 fak
1 fak
1 fak
1 fak
1 fak
Ü

Hinzu kommt eine zweitägige Exkursion im Fach Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik.
Die durch ein grau unterlegtes Feld codierten Lehrveranstaltungen müssen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu einem beliebigen Zeitpunkt belegt werden.


1 In Abhängigkeit von den Eingangsvoraussetzungen sind zwei künstlerische Fächer zu belegen. Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
1. Künstlerisches Fach: Klavier                        2. Künstlerisches Fach: Gesang oder Popmusik/Liedspiel
1. Künstlerisches Fach: Gesang                        2. Künstlerisches Fach: Klavier
Anstatt 1 SWS können auch 0,5 SWS über den doppelten Zeitraum erteilt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Unterricht als Partnerunterricht zu erteilen.
2 Der Besuch des Leistungskurses 3 basiert auf dem Abschlussniveau des Kurses 2. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb einer Klausur zu erbringen.
3 Die Lehrveranstaltungen Musikpädagogik oder Musikdidaktik II können wahlweise belegt werden.
4 Je nach individueller Schwerpunktsetzung sind 6 SWS aus dem wahlobligatorischen Fächerkanon auszuwählen.
5 Die verschiedenen Instrumental- und Vokalensembles der Universität bieten über den obligatorischen Studienbetrieb hinausgehende Möglichkeiten zum Musizieren.