MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 36
Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Musikpädagogik (Nebenfach) des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Nebenfach Musikpädagogik.
§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Das Bestehen der musikalischen Eignungsprüfung ist entsprechend der Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft Voraussetzung für die Studienaufnahme.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Das Studienfach Musikpädagogik ist mit zahlreichen Fächern kombinierbar, von denen folgende Magisterhaupt- und Magisternebenfächer besonders empfohlen werden:
§ 5
Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die
Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten
im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum
von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten
fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über
das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb
von Grundkenntnissen und –fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung
zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.
Im Grundstudium des Nebenfaches Musikpädagogik werden musikpraktische
Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt sowie musiktheoretische und
musikwissenschaftliche Elementaria gelehrt. Das Grundstudium wird durch
die Zwischenprüfung abgeschlossen.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit
ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Musikpädagogik
und die Befähigung der Studierenden zu selbständigem wissenschaftlichen
Arbeiten.
Aufbauend auf den musikpraktischen und musiktheoretischen Grundvoraussetzungen,
erfolgt im Hauptstudium des Nebenfaches Musikpädagogik die Vermittlung
insbesondere musikdidaktischer und -pädagogischer Studieninhalte.
Möglichkeiten zu individueller Schwerpunktsetzung erhalten die Studierenden
im Wahlpflicht- und Wahlbereich, auf den Gebieten der Musiktheorie/Analyse,
der Popularmusik/Medienkunde und im musikpraktischen Bereich. Das Hauptstudium
wird durch die Magisterprüfung abgeschlossen.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium umfasst folgende Bereiche:
(A) Musikpraxis / Künstlerische Fächer,
(B) Musiktheorie / Musikhistorie,
(C) Musikdidaktik / Musikpädagogik.
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Einzelunterricht (E)
Im Einzelunterricht in den künstlerischen Fächern Gesang
und Instrumentalspiel werden technisches Können und stilgerechte Interpretation
vermittelt und geschult.
Gruppenunterricht (G)
Im Gruppenunterricht werden musikpraktische und musiktheoretische Fähigkeiten
und Fertigkeiten gelehrt und angewendet.
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich
dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen
Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik
des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich
für Studierende im Grundstudium bestimmt.
Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des
Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger
Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium
gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht
werden können.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung
der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare
und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.
Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen
bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller
Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung
eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.
Praktika (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z. B. in Agenturen,
Institutionen u.s.w. (externe Praktika) und innerhalb der Hochschule (interne
Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.
Exkursion (Ex)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher
Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen
Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung
des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern
den Praxisbezug des Studiums.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestanteile des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Nebenfach Musikpädagogik): 1. bis 4. Semester
Im Grundstudium sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
im Pflichtbereich
2 SWS | 1. Künstlerisches Fach1 | (E) |
2 SWS | 2. Künstlerisches Fach2 | (E) |
4 SWS | Musiktheorie | (V/Ü) |
2 SWS | Gehörbildung | (G) |
1 SWS | Formenlehre | (HS) |
6 SWS | Musikgeschichte | (V) |
1 SWS | Musik und Computer | (G) |
im Wahlbereich
2 SWS | Gehörbildung (fakultativ) | (G) |
2 SWS | Dirigiertechnischer Grundkurs (fakultativ) | (G) |
4 SWS | Ensemblespiel / -singen (fakultativ)3 | (Ü) |
(3) Hauptstudium (Nebenfach Musikpädagogik): 5. bis 8. Semester
Im Hauptstudium sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
im Pflichtbereich:
2 SWS | 1. Künstlerisches Fach | (E) |
2 SWS | 2. Künstlerisches Fach | (E) |
2 SWS | Musikanalyse | (V) |
2 SWS | Musikpädagogik/Musikdidaktik II4 | (V) |
2 SWS | Musikdidaktik | (HS) |
2 SWS | Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik | (V) |
Hinzu kommt eine zweitägige Exkursion im Fach Didaktik der Instrumentenkunde / Akustik
im Wahlpflichtbereich:5
2 SWS | Musiktheorie (wahlobligatorisch) | (V/Ü) |
2 SWS | Musikanalyse (wahlobligatorisch) | (HS) |
2 SWS | Musik und Medien (wahlobligatorisch) | (Ü) |
2 SWS | Popularmusik und ihre Didaktik (wahlobligatorisch) | (S) |
2 SWS | Dirigiertechnischer Grundkurs (wahlobligatorisch) | (G) |
2 SWS | Musik-Bewegung-Gestaltung (wahlobligatorisch) | (Ü) |
im Wahlbereich
2 SWS | Musikgeschichte (fakultativ) | (V) |
4 SWS | Ensemblespiel/-singen (fakultativ)6 | (Ü) |
1 | In Abhängigkeit von den Eingangsvoraussetzungen
sind zwei künstlerische Fächer zu belegen. Es ergeben sich folgende
Kombinationsmöglichkeiten:
1. Künstlerisches Fach: Klavier 2. Künstlerisches Fach: Gesang oder Popmusik/Liedspiel 1. Künstlerisches Fach: Gesang 2. Künstlerisches Fach: Klavier |
2 | Vergleiche Anmerkung 1 |
3 | Die verschiedenen Instrumental- und Vokalensembles der Universität bieten über den obligatorischen Studienbetrieb hinausgehende Möglichkeiten zum Musizieren. |
4 | Die Lehrveranstaltungen Musikpädagogik oder Musikdidaktik II können wahlweise belegt werden. |
5 | Je nach individueller Schwerpunktsetzung sind 6 SWS aus dem wahlobligatorischen Fächerkanon auszuwählen. |
6 | Vergleiches Anmerkung 3 |
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises sind:
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 12. November 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003.
Anlage
Stundentafel Nebenfach Musikpädagogik (Magisterstudiengang)
Die Kombination mit folgenden Magister-Hauptfächern ist empfehlenswert:
Unterrichtsfach/Semester |
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Pflichtbereich | |||||||||
1. Künstlerisches Fach1 |
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2. Künstlerisches Fach1 |
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Musiktheorie |
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Gehörbildung2 |
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Formenlehre |
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Musikanalyse |
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Musikgeschichte |
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Musikpädagogik/Musikdidaktik II3 |
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Musikdidaktik |
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Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik |
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Musik und Computer |
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Wahlpflichtbereich4 | |||||||||
Musiktheorie (wahlobligatorisch) |
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Musikanalyse (wahlobligatorisch) |
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Musik und Medien (wahlobligatorisch) |
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Popularmusik und ihre Didaktik (wahlobligatorisch) |
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Dirigiertechnischer Grundkurs (wahlobligatorisch) |
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Musik-Bewegung-Gestaltung (wahlobligatorisch) |
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Wahlbereich | |||||||||
Gehörbildung |
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Musikgeschichte |
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Dirigiertechnischer Grundkurs |
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Ensemblespiel/-singen (fak.)5 |
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Hinzu kommt eine zweitägige Exkursion im Fach Didaktik der Instrumentenkunde/Akustik.
Die durch ein grau unterlegtes Feld codierten Lehrveranstaltungen müssen
innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu einem beliebigen Zeitpunkt belegt
werden.
1 | In Abhängigkeit von den Eingangsvoraussetzungen
sind zwei künstlerische Fächer zu belegen. Es ergeben sich folgende
Kombinationsmöglichkeiten:
1. Künstlerisches Fach: Klavier 2. Künstlerisches Fach: Gesang oder Popmusik/Liedspiel 1. Künstlerisches Fach: Gesang 2. Künstlerisches Fach: Klavier Anstatt 1 SWS können auch 0,5 SWS über den doppelten Zeitraum erteilt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Unterricht als Partnerunterricht zu erteilen. |
2 | Der Besuch des Leistungskurses 3 basiert auf dem Abschlussniveau des Kurses 2. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb einer Klausur zu erbringen. |
3 | Die Lehrveranstaltungen Musikpädagogik oder Musikdidaktik II können wahlweise belegt werden. |
4 | Je nach individueller Schwerpunktsetzung sind 6 SWS aus dem wahlobligatorischen Fächerkanon auszuwählen. |
5 | Die verschiedenen Instrumental- und Vokalensembles der Universität bieten über den obligatorischen Studienbetrieb hinausgehende Möglichkeiten zum Musizieren. |