Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 32


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Studienordnung für das Studienfach Sprechwissenschaft 
(Haupt- und Nebenfach)
des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 18.11.2002

Auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 7. Oktober 1993 (GVBl.
S. 614), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002  (GVBl. S.130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Sprechwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung vom 15.01.2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 2) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Sprechwissenschaft.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Für die Zulassung zum Studium im Hauptfach ist eine Eignungsprüfung erfolgreich zu bestehen. Bedingungen, Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung regelt die Eignungsprüfungsordnung.

(3) Die Sprechleistung der Bewerber und Bewerberinnen darf keine stimm- und sprechpathologischen Befunde aufweisen.

(4) Im Hauptfach sind bis zur Meldung zur Prüfung zwei Praktika von mindestens 12 Wochen in unterschiedlichen Teildisziplinen nachzuweisen.
Davon ist ein Praktikum im Bereich Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen obligatorisch.

(5) Im Hauptfach sind sechs Semesterwochenstunden in einer Fremdsprache zu belegen. Der Nachweis ist bis zur Meldung zur Prüfung zu erbringen.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das erste Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Für das Studienfach Sprechwissenschaft gibt es keine Einschränkungen in der Fächerkombination.

§ 5
Studienziele

(1) Die Sprechwissenschaft befasst sich als empirisch-theoretische und anwendungsorientierte Disziplin mit spezifischen Aspekten der Sprech-, Hör- und Verstehenstätigkeit. Als Teildisziplin der Sprechwissenschaft werden die sprechwissenschaftliche Phonetik, die rhetorische Kommunikation, die sprechkünstlerische Kommunikation, die Störungen der Sprech- und Hörprozesse sowie als praktische Anwendungsbereiche die Sprechbildung und Sprecherziehung betrachtet. Das Studium der Sprechwissenschaft ist ein auslandsorientiertes Studium und dient

im Hautfach

 im Nebenfach (2) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung, dem Überblick über die Inhalte und Bereiche des Faches, dem Kennenlernen grundlegender Theorien und praktischer Anforderungen sowie erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.

(3) Im Hauptstudium erfolgt die Spezialisierung in einzelnen Teilbereichen, wobei der Schwerpunkt im Teilbereich "Phonetik/Phonologie" liegt. Die Hauptthemen für die Inhaltsbereiche werden auf höherem Anspruchsniveau weitergeführt, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Theoriebildung, der Forschungsmethoden, der Forschungsgeschichte sowie der Ansätze, die sich aus dem interdisziplinären Herangehen an die sprechsprachliche Kommunikation ergeben.

(4)  Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache erwerben.

§ 6
Studieninhalte

Allgemeine Grundlagen der sprechsprachlichen Kommunikation und Sprechbildung:

In den Lehrveranstaltungen zu diesem Inhaltsbereich werden die Strukturen und Prozesse der sprechsprachlichen Kommunikation beschrieben und interpretiert. Darauf aufbauend werden Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die den unterschiedlichen Formen des kommunikativen Handelns als Grundlage dienen.

Der Inhaltsbereich umfasst folgende Hauptthemen:

Hauptfach:

Nebenfach:
§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es handelt sich dabei um Überblicks- und Spezialvorlesungen.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbstständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare des Hauptstudiums auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der praktischen Umsetzung der in den Theorieveranstaltungen erworbenen Kenntnisse sprechwissenschaftlicher und sprecherzieherischer Art.

Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung von Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.

Praktika (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben. Praktika in ausländischen Institutionen und Einrichtungen werden empfohlen, bei einer Spezialisierung im Bereich Deutsch als Fremdsprache ist ein Auslandspraktikum Pflicht.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3)  Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium zur

§ 8
Aufbau des Studiums

(1)  Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung (im Nebenfach wahlweise mit dem zweiten Nebenfach) abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Fächerkatalog für den Magisterstudiengang (Hauptfach) "Sprechwissenschaft"

1. Grundstudium
 
Pflichtbereich  
 
 
 
Einführung in die Sprechwissenschaft  
2 SWS
V
 
Physiologische Phonetik  
2 SWS
V
 
Phonologie und Phonetik des Deutschen  
2 SWS
V
 
Prosodie  
2 SWS
V
 
Sprach- und Sprechstörungen I  
2 SWS
V
 
Stimmstörungen I  
2 SWS
V
 
Grundlagen der rhetorischen Kommunikation  
2 SWS
V
 
Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation   
2 SWS
V
 
Probleme der physiologischen Phonetik  
2 SWS
S
LS
Phonologie und Phonetik des Deutschen  
2 SWS
S
LS
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen  
2 SWS
S
TS
Prosodie  
2 SWS
S
TS
Segmentale Transkription  
2 SWS
S
TS
Sprechkünstlerisches Gestalten I  
2 SWS
S
TS
Gesprächsübungen  
2 SWS
Ü
TS
Sprechbildung  
2 SWS
Ü
LS
Grundlagentraining  
2 SWS
Ü
TS
         
Wahlpflichtbereich        
Probleme der rhetorischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS
Probleme der sprechkünstlerischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS
         
Sprechkünstlerisches Gestalten II
W 2
2 SWS
S
TS
Sprechkünstlerisches Gestalten III
W 2
2 SWS
S
TS
         
Redeübungen
W 3
2 SWS
Ü
TS
Argumentationsübungen
W 3
3 SWS
Ü
TS
         
Leselehre
W 4
2 SWS
Ü
TS
Sprechausdruck
W 4
2 SWS
Ü
TS
         
Akustische und auditive Phonetik
W 5
2 SWS
S
TS
Probleme der Psycholinguistik
W 5
2 SWS
S
TS

2. Hauptstudium
 
Pflichtbereich  
 
 
 
Funktionelle Anatomie der Phonations- und Hörorgane  
2 SWS
V
 
Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen  
2 SWS
V
 
Probleme der Normphonetik  
2 SWS
S
LS
Argumentationstheorien  
2 SWS
S
LS
Kontrastive Phonetik  
2 SWS
S
TS
Diagnostik der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen  
2 SWS
S
TS
Methodik des Phonetikunterrichts in Deutsch als Fremdsprache  
2 SWS
S
TS
         
Wahlpflichtbereich        
Spezialprobleme der
 
 
 
 
- Phonologie und Phonetik des Deutschen
W 1
2 SWS
S
LS/TS
- Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
W 1
2 SWS
S
LS/TS
- rhetorischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS/TS
- sprechkünstlerischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS/TS
 
 
 
 
 
Aktuelle Forschungsprobleme
 
 
 
 
- der Phonologie und Phonetik des 
   Deutschen
W 2
2 SWS
S
LS/TS
- der Sprach-, Sprech- und 
   Stimmstörungen
W 2
2 SWS
S
LS/TS
- der rhetorischen Kommunikation
W 2
2 SWS
S
LS/TS
- der sprechkünstlerischen 
   Kommunikation
W 2
2 SWS
S
LS/TS
         
Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung
W 3
2 SWS
S
TS
Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung 
W 3
2 SWS
S
TS
         
Paralinguistische Analysen
W 4
2 SWS
S
TS
Experimentelle Phonetik
W 4
2 SWS
S
TS
         
Medienrhetorik
W 5
2 SWS
S
TS
Wirtschaftsrhetorik
W 5
2 SWS
S
TS

(3) Fächerkatalog für den Magisterstudiengang (Nebenfach) "Sprechwissenschaft"

1. Grundstudium
 
Pflichtbereich  
 
 
 
Einführung in die Sprechwissenschaft  
2 SWS
V
 
Physiologische Phonetik  
2 SWS
V
 
Prosodie  
2 SWS
V
 
Grundlagen der rhetorischen Kommunikation  
2 SWS
V
 
Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation   
2 SWS
V
 
Probleme der physiologischen Phonetik  
2 SWS
S
LS
Phonologie und Phonetik des Deutschen  
2 SWS
S
TS
Prosodie  
2 SWS
S
TS
Sprechkünstlerisches Gestalten I  
2 SWS
S
TS
Gesprächsübungen  
2 SWS
Ü
TS
Leselehre  
2 SWS
Ü
TS
         
Wahlpflichtbereich        
Probleme der rhetorischen Kommunikation
 
2 SWS
S
LS
oder        
Probleme der sprechkünstlerischen Kommunikation
 
2 SWS
S
LS

2. Hauptstudium
 
Pflichtbereich  
 
 
 
Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen  
2 SWS
V
 
Probleme der Normphonetik  
2 SWS
S
LS
Kontrastive Phonetik  
2 SWS
S
TS
Methodik des Phonetikunterrichts in Deutsch als Fremdsprache  
2 SWS
S
TS
         
Wahlpflichtbereich        
Spezialprobleme der
 
 
 
 
- Phonetik
W 1
2 SWS
S
LS
- rhetorischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS
- sprechkünstlerischen Kommunikation
W 1
2 SWS
S
LS
 
 
 
 
 
Aktuelle Forschungsprobleme der
 
 
 
 
- Phonetik
W 2
2 SWS
S
TS
- rhetorischen Kommunikation
W 2
2 SWS
S
TS
- sprechkünstlerischen  Kommunikation
W 2
2 SWS
S
TS
         
Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung
W 3
2 SWS
S
TS
Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung 
W 3
2 SWS
S
TS
         
Medienrhetorik
W 4
2 SWS
S
TS
Wirtschaftsrhetorik
W 4
2 SWS
S
TS

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 12. November 2003

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003.