MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 27
Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 7. Oktober 1993 (GVBl. S. 614), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19.03.2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Sportwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S.1), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung vom 15.01.2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 2) Ziel, Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums im Haupt- und Nebenfach am Institut für Sportwissenschaft.
§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Notwendige Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Bestehen einer sportpraktischen Eignungsfeststellung. Das Nähere regelt die örtliche Ausschreibung der Eignungsprüfung.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Im Magisterstudiengang werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert. Das Fach Sportwissenschaft kann als erstes oder zweites Hauptfach oder Nebenfach gewählt werden und ist mit jedem anderen Fach, das einen Magisterstudiengang innerhalb der Universität anbietet, kombinierbar. Die Kombination der Fächer muss eine hinreichende Breite des Studiums gewährleisten.
§ 5
Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die
Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten
im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum
von möglichen Arbeitsfeldern. Sportwissenschaft als Haupt- und Nebenfach
vermittelt einerseits sportwissenschaftliche Grundlagen und bietet eine
wissenschaftsorientierte, berufsfeldbezogene qualifizierte Ausbildung.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und sportpraktischem Können sowie methodisch-didaktisches Wissen in ausgewählten Sportarten und Sportaktivitäten. Erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten werden gefördert.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die Vertiefung des Wissens in ausgewählten Theoriefeldern, die Anwendung theoretischen Wissens sowie praktischen Könnens bei der Lösung komplexer Aufgabenstellungen (übergreifende Themenfelder, Projekte).
(4) Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus einen umfangreichen Einblick in die Methodologie und die sportwissenschaftlichen Forschungsmethoden erhalten und zu einer problemorientierten Anwendung befähigt werden.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium umfasst in einer abgestimmten Verteilung zwischen Grund- und Hauptstudium folgende Bereiche:
I. Studieneinführung und Forschungsmethodologie
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesung (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes der Wissenschaftsdisziplin zusammenhängend
dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen
handeln.
Seminar (S) und Hauptseminar (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des
Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger
Arbeit anzuleiten. Seminare können von Studierenden im Grund- und
Hauptstudium besucht werden, während Hauptseminare für Studierende
im Hauptstudium angeboten werden. Die Hauptseminare können sich dabei
thematisch eng an Gegenständen der sportwissenschaftlichen Theoriefelder
orientieren, aber ebenso Themenfelder des Sports aufgreifen, die ein eher
interdisziplinäres Vorgehen erfordern bzw. die besonderen Beiträge
sportlicher Aktivitäten zum Erreichen verschiedenster individueller
und/oder gesellschaftlicher Zielstellungen herausarbeiten.
Projekt (Pj)
Projekte sollen im Verlaufe des Hauptstudiums die Theorie-Praxis-Beziehung
vertiefen und berufsbezogene Erfahrungen vermitteln. Zugleich zielt diese
Lehrform darauf ab, selbstständiges, aber auch gemeinschaftliches
Arbeiten sowie initiativreiches und schöpferisches Handeln zu fördern.
Projekte sind besonders geeignet, ein übergreifendes Themenfeld im
Hauptstudium zu erschließen. Damit ist die Absicht verbunden, auf
der Grundlage der theoriefeld- bzw. wissenschaftsdisziplinorientierten
Betrachtungen, das komplexe Geschehen von Bewegung, Spiel und Sport zu
erfassen, Querverbindungen zu ziehen und die Integration mehrerer Theoriefelder
im Hinblick auf das gewählte Themenfeld zu erreichen.
Übung (Ü)
Übungen dienen dem Erwerb und der Vervollkommnung des eigenen
sportpraktischen Könnens und der Vermittlung methodisch-didaktischer
Kenntnisse in den Sportarten. Ein besonderes Gewicht liegt auch auf methodisch-praktische
Übungen zu sportlichen Aktivitäten, die sportartübergreifenden
Charakter besitzen. Grundlegende sportmotorische Handlungen mit besonderer
pädagogischer Funktion bzw. Sportaktivitäten, die nicht an die
traditionellen Sportarten gebunden sind, können z. B. musisch gestaltete
Bewegungsformen, entspannende und meditative Bewegungsangebote und spielorientierte
Bewegungsaktivitäten enthalten.
Kolloquium (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Magisterstudentinnen und
Magisterstudenten bzw. Promovendinnen und Promovenden die Gelegenheit zur
Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation
und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Magisterarbeiten
oder Dissertationen.
Praktikum (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z. B. in Agenturen,
Institutionen und Gliederungen des organisierten Sports, extern oder innerhalb
der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
anzuwenden und zu erproben.
Exkursion (E)
Die Teilnahme an einer siebentägigen, sportbezogenen Exkursion
während des Hauptstudiums im Hauptfach außerhalb des Hochschulortes
dient dazu, sportspezifische Erlebnisbereiche besonders in der Gemeinschaft
zu durchdringen sowie sportliches Wissen und Können zu vertiefen.
Hierfür bieten sich Kurse in fast allen Sportarten an, eignen sich
Wandern und touristische Aktivitäten sowie in Verbindung damit die
Wintersportarten und der Wasserfahrsport. Besichtigungen von bzw. Besuche
bei sportwissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen stellen weitere
Möglichkeiten der Exkursion dar.
(2) Weitere Lehr- und Lernformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben bzw. aus hochschuldidaktischen Überlegungen zum Einsatz kommen.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums. Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Hauptfach, 36 SWS): 1. bis 4. Semester
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Folgende
Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
(WPF) inklusive vier Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
1. | Studieneinführung (Pflicht) |
7 SWS / 1LS
|
1.1. | Einführung in das Studium der Sportwissenschaft |
1 SWS
|
1.2. | Einführung in die statistischen Methoden |
2 SWS
|
1.3. | Wissenschaftssystematik und Methodologie |
4 SWS (1 LS)
|
2. | Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
15 SWS / 1 LS
|
2.1. | Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF) |
5 SWS
|
2.2. | Theorie und Praxis zwei weiterer Sportarten (kein Sportspiel, WPF) |
2 x 5 SWS
|
3. | Theoriefelder der Sportwissenschaft |
14 SWS / 2 LS
|
3.1. | Theoriefeldgruppe I (WPF 3 aus 5 ) |
6 SWS (1 LS)
|
- Sportpsychologie | ||
- Sportpädagogik | ||
- Sportsoziologie |
(3 x 2 SWS)
|
|
- Sportgeschichte | ||
- Sportphilosophie | ||
3.2. | Theoriefeldgruppe II (WPF 3 aus 4) |
8 SWS (1 LS)
|
- Sportmotorik | ||
- Sportbiomechanik | ||
- Trainingswissenschaft | ||
- Sportmedizin |
(3) Hauptstudium (Hauptfach, 36 SWS): 5. bis 8. Semester
Folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
(WPF) inklusive vier Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
1. | Forschungsmethodologie in der Sportwissenschaft |
4 SWS
|
2. | Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
10 SWS / 1 LS
|
2.1. | Theorie und Praxis von nicht sportartgebundenen Sportaktivitäten nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF) |
5 SWS
|
2.2. | Vertiefung/Spezialisierung in Theorie und Praxis einer im Grundstudium gewählten Sportart oder Wahl einer im Grundstudium nicht gewählten Sportart (WPF) |
5 SWS
|
3. | Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft |
16 SWS / 3 LS
|
3.1. | Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF)
Lehrveranstaltungen aus beiden Theoriefeldgruppen, davon mindestens zwei Hauptseminare |
10 SWS (2 LS)
|
3.2. | Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF)
wie z. B. |
6 SWS (1 LS)
|
- Sport und Gesellschaft | ||
- Sport und Gesundheit/Rehabilitation | ||
- Sport und Bewegung | ||
- Sport und Training u.a. | ||
4. | Sonstige Studienveranstaltungen |
6 SWS
|
4.1. | Praktikum / Kolloquium (WPF) |
3 SWS
|
4.2. | 7-tägige sportbezogene Exkursion |
3 SWS
|
(4) Grundstudium (Nebenfach, 18 SWS): 1. bis 4. Semester
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Für
die Zulassung sind folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht-
und Wahlpflichtveranstaltungen (WPF) inklusive zwei Leistungsscheine (LS)
vorzulegen:
1. | Studieneinführung |
3 SWS
|
1.1. | Einführung in das Studium der Sportwissenschaft |
1 SWS
|
1.2. | Einführung in die statistischen Methoden |
2 SWS
|
2. | Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
5 SWS
|
2.1. | Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF) |
5 SWS
|
oder | ||
2.2. | Theorie und Praxis einer Sportart nach Wahl aus dem Lehrangebot (kein Sportspiel, WPF) |
5 SWS
|
3. | Theoriefelder der Sportwissenschaft |
10 SWS / 2 LS
|
3.1. | Theoriefeldgruppe I (WPF 2 aus 5 ) |
2 x 2 SWS (1 LS)
|
- Sportpsychologie | ||
- Sportpädagogik | ||
- Sportsoziologie |
(3 x 2 SWS)
|
|
- Sportgeschichte | ||
- Sportphilosophie | ||
3.2. | Theoriefeldgruppe II (WPF 3 aus 4) |
3 x 2 SWS (1 LS)
|
- Sportmotorik | ||
- Sportbiomechanik | ||
- Trainingswissenschaft | ||
- Sportmedizin |
(5) Hauptstudium (Nebenfach, 18 SWS): 5. bis 8. Semester
Folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
(WPF) inklusive zwei Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
1. | Forschungsmethodologie
(keine Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) |
|
2. | Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
5 SWS
|
2.1. | Theorie und Praxis von nicht sportartgebundenen Sportaktivitäten nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF) |
5 SWS
|
3. | Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft |
8 SWS / 2 LS
|
3.1. | Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF)
Lehrveranstaltungen aus beiden Theoriefeldgruppen, davon mindestens ein Hauptseminar |
6 SWS (1 LS)
|
3.2. | Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF)
wie z. B. |
2 SWS (1 LS)
|
- Sport und Gesellschaft | ||
- Sport und Gesundheit/Rehabilitation | ||
- Sport und Bewegung | ||
- Sport und Training u.a. | ||
4. | Sonstige Studienveranstaltungen |
5 SWS
|
4.1. | Praktikum / Kolloquium |
(2 SWS)
|
4.2. | 7-tägige sportbezogene Exkursion |
(3 SWS)
|
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises (Leistungsschein, LS) sind:
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 12. November 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003
Anlage
Musterstudienplan
Magisterstudiengang "Sportwissenschaft" als Haupt- und Nebenfach (Stand 8/2002)
Grundstudium
Inhalte |
36 SWS |
18 SWS |
I. Studieneinführung |
|
|
1. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft |
|
|
2. Einführung in die statistischen Methoden |
|
|
3. Wissenschaftssystematik und Methodologie |
|
|
II. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
|
|
1. Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl der Kandidaten
aus einem vorgegebenen Katalog von Sportspielen (WPF) |
|
|
2. Theorie und Praxis zweier weiterer Sportarten
(kein Sportspiel, WPF) |
|
|
III. Theoriefelder der Sportwissenschaft |
|
|
1. Theoriefeldgruppe (WPF)
|
6 SWS / 1 LS |
4 SWS / 1 LS |
2. Theoriefeldgruppe (WPF)
|
8 SWS / 1 LS |
6 SWS / 1 LS |
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung |
|
|
Hauptstudium
Inhalte |
36 SWS |
18 SWS |
I. Forschungsmethodologie |
|
|
1. Konzipierung sportwissenschaftlicher Forschungsarbeiten
(Magisterarbeit) |
|
|
II. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten |
|
|
1. Theorie und Praxis Sportaktivitäten (WPF) |
|
|
2. Theorie und Praxis einer im Grundstudium gewählten Sportart
(Vertiefung/Spezialisierung) oder einer im Grundstudium nicht gewählten Sportart (WPF) |
|
|
III. Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft |
|
|
1. Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF) Lehrveranstaltungen,
davon mindestens zwei (HF) oder ein (NF) Hauptseminar |
(mind. 2 HS) |
(mind. 1 HS) |
2. Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF) (Hauptseminare, Projekte),
wie z.B.
|
|
|
IV. Sonstige Studienveranstaltungen |
|
|
1. Praktikum / Kolloquium |
|
|
2. 7-tägige sportbezogene Exkursion |
|
|
Zulassungsvoraussetzungen für die Magisterprüfung |
|
|