Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 27


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Studienordnung für das Studienfach Sportwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) 
des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 18.11.2002

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 7. Oktober 1993 (GVBl. S. 614), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19.03.2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Sportwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S.1), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung vom 15.01.2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 2) Ziel, Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums im Haupt- und Nebenfach am Institut für Sportwissenschaft.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Notwendige Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Bestehen einer sportpraktischen Eignungsfeststellung. Das Nähere regelt die örtliche Ausschreibung der Eignungsprüfung.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Im Magisterstudiengang werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert. Das Fach Sportwissenschaft kann als erstes oder zweites Hauptfach oder Nebenfach gewählt werden und ist mit jedem anderen Fach, das einen Magisterstudiengang innerhalb der Universität anbietet, kombinierbar. Die Kombination der Fächer muss eine hinreichende Breite des Studiums gewährleisten.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern. Sportwissenschaft als Haupt- und Nebenfach vermittelt einerseits sportwissenschaftliche Grundlagen und bietet eine wissenschaftsorientierte, berufsfeldbezogene qualifizierte Ausbildung.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und sportpraktischem Können sowie methodisch-didaktisches Wissen in ausgewählten Sportarten und Sportaktivitäten. Erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten werden gefördert.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die Vertiefung des Wissens in ausgewählten Theoriefeldern, die Anwendung theoretischen Wissens sowie praktischen Könnens bei der Lösung komplexer Aufgabenstellungen (übergreifende Themenfelder, Projekte).

(4) Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus einen umfangreichen Einblick in die Methodologie und die sportwissenschaftlichen Forschungsmethoden erhalten und zu einer problemorientierten Anwendung befähigt werden.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst in einer abgestimmten Verteilung zwischen Grund- und Hauptstudium folgende Bereiche:

I. Studieneinführung und Forschungsmethodologie

II. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten III. Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft
  1. Sportpsychologie, Sportpädagogik, Sportsoziologie, Sportgeschichte, Sportphilosophie,
  2. Sportmotorik, Sportbiomechanik, Trainingswissenschaft, Sportmedizin,
  3. Übergreifende Themenfelder (nach Lehrangebot als Hauptseminar oder Projekt), z.B. Sport und Gesellschaft, Sport und Gesundheit/Rehabilitation, Sport und Bewegung, Sport und Training u.a.;
IV. Sonstige Studienveranstaltungen
  1. Praktikum / Wissenschaftliches Kolloquium,
  2. Sportbezogene Exkursion.
§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesung (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes der Wissenschaftsdisziplin zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Seminar (S) und Hauptseminar (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Seminare können von Studierenden im Grund- und Hauptstudium besucht werden, während Hauptseminare für Studierende im Hauptstudium angeboten werden. Die Hauptseminare können sich dabei thematisch eng an Gegenständen der sportwissenschaftlichen Theoriefelder orientieren, aber ebenso Themenfelder des Sports aufgreifen, die ein eher interdisziplinäres Vorgehen erfordern bzw. die besonderen Beiträge sportlicher Aktivitäten zum Erreichen verschiedenster individueller und/oder gesellschaftlicher Zielstellungen herausarbeiten.

Projekt (Pj)
Projekte sollen im Verlaufe des Hauptstudiums die Theorie-Praxis-Beziehung vertiefen und berufsbezogene Erfahrungen vermitteln. Zugleich zielt diese Lehrform darauf ab, selbstständiges, aber auch gemeinschaftliches Arbeiten sowie initiativreiches und schöpferisches Handeln zu fördern. Projekte sind besonders geeignet, ein übergreifendes Themenfeld im Hauptstudium zu erschließen. Damit ist die Absicht verbunden, auf der Grundlage der theoriefeld- bzw. wissenschaftsdisziplinorientierten Betrachtungen, das komplexe Geschehen von Bewegung, Spiel und Sport zu erfassen, Querverbindungen zu ziehen und die Integration mehrerer Theoriefelder im Hinblick auf das gewählte Themenfeld zu erreichen.

Übung (Ü)
Übungen dienen dem Erwerb und der Vervollkommnung des eigenen sportpraktischen Könnens und der Vermittlung methodisch-didaktischer Kenntnisse in den Sportarten. Ein besonderes Gewicht liegt auch auf methodisch-praktische Übungen zu sportlichen Aktivitäten, die sportartübergreifenden Charakter besitzen. Grundlegende sportmotorische Handlungen mit besonderer pädagogischer Funktion bzw. Sportaktivitäten, die nicht an die traditionellen Sportarten gebunden sind, können z. B. musisch gestaltete Bewegungsformen, entspannende und meditative Bewegungsangebote und spielorientierte Bewegungsaktivitäten enthalten.

Kolloquium (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Magisterstudentinnen und Magisterstudenten bzw. Promovendinnen und Promovenden die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Magisterarbeiten oder Dissertationen.

Praktikum (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z. B. in Agenturen, Institutionen und Gliederungen des organisierten Sports, extern oder innerhalb der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.

Exkursion (E)
Die Teilnahme an einer siebentägigen, sportbezogenen Exkursion während des Hauptstudiums im Hauptfach außerhalb des Hochschulortes dient dazu, sportspezifische Erlebnisbereiche besonders in der Gemeinschaft zu durchdringen sowie sportliches Wissen und Können zu vertiefen. Hierfür bieten sich Kurse in fast allen Sportarten an, eignen sich Wandern und touristische Aktivitäten sowie in Verbindung damit die Wintersportarten und der Wasserfahrsport. Besichtigungen von bzw. Besuche bei sportwissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen stellen weitere Möglichkeiten der Exkursion dar.

(2) Weitere Lehr- und Lernformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben bzw. aus hochschuldidaktischen Überlegungen zum Einsatz kommen.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums. Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung  abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Hauptfach, 36 SWS): 1. bis 4. Semester

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Folgende Nachweise zur  erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (WPF) inklusive vier Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
 
1. Studieneinführung (Pflicht)
 7 SWS / 1LS
1.1. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft
1 SWS
1.2. Einführung in die statistischen Methoden
2 SWS
1.3. Wissenschaftssystematik und Methodologie
4 SWS (1 LS)
     
2. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
15 SWS / 1 LS
2.1. Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF)
5 SWS
2.2. Theorie und Praxis zwei weiterer Sportarten (kein Sportspiel, WPF) 
2 x 5 SWS
     
3. Theoriefelder der Sportwissenschaft
14 SWS / 2 LS
3.1. Theoriefeldgruppe I (WPF 3 aus 5 )
6 SWS (1 LS)
- Sportpsychologie
- Sportpädagogik
- Sportsoziologie
(3 x 2 SWS)
- Sportgeschichte
- Sportphilosophie
3.2. Theoriefeldgruppe II (WPF 3 aus 4)
8 SWS (1 LS)
- Sportmotorik
- Sportbiomechanik
- Trainingswissenschaft
- Sportmedizin

(3) Hauptstudium (Hauptfach, 36 SWS): 5. bis 8. Semester

Folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (WPF) inklusive vier Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
 
1. Forschungsmethodologie in der Sportwissenschaft 
4 SWS
     
2. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
10 SWS / 1 LS
2.1. Theorie und Praxis von nicht sportartgebundenen Sportaktivitäten nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF)
5 SWS
2.2. Vertiefung/Spezialisierung in Theorie und Praxis einer im Grundstudium gewählten Sportart oder Wahl einer im Grundstudium nicht gewählten Sportart (WPF) 
5 SWS
     
3. Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft
16 SWS / 3 LS
3.1. Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF)
Lehrveranstaltungen aus beiden Theoriefeldgruppen, davon mindestens zwei Hauptseminare
10 SWS (2 LS)
3.2. Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF) 
wie z. B.
6 SWS (1 LS)
- Sport und Gesellschaft
- Sport und Gesundheit/Rehabilitation
- Sport und Bewegung
- Sport und Training u.a.
     
4. Sonstige Studienveranstaltungen
6 SWS
4.1. Praktikum / Kolloquium (WPF)
3 SWS
4.2. 7-tägige sportbezogene Exkursion 
3 SWS

(4) Grundstudium (Nebenfach, 18 SWS): 1. bis 4. Semester

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Für die Zulassung sind folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (WPF) inklusive zwei Leistungsscheine (LS) vorzulegen:
 
1. Studieneinführung
3 SWS
1.1. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft
1 SWS
1.2. Einführung in die statistischen Methoden
2 SWS
     
2. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
5 SWS
2.1. Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF)
5 SWS
oder
2.2. Theorie und Praxis einer Sportart nach Wahl aus dem Lehrangebot (kein Sportspiel, WPF)
5 SWS
     
3. Theoriefelder der Sportwissenschaft
10 SWS / 2 LS
3.1. Theoriefeldgruppe I (WPF 2 aus 5 )
2 x 2 SWS (1 LS)
- Sportpsychologie
- Sportpädagogik
- Sportsoziologie
(3 x 2 SWS)
- Sportgeschichte
- Sportphilosophie
3.2. Theoriefeldgruppe II (WPF 3 aus 4)
3 x 2 SWS (1 LS)
- Sportmotorik
- Sportbiomechanik
- Trainingswissenschaft
- Sportmedizin

(5) Hauptstudium (Nebenfach, 18 SWS): 5. bis 8. Semester

Folgende Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (WPF) inklusive zwei Leistungsscheine (LS) sind vorzulegen:
 
1. Forschungsmethodologie 
(keine Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen)
 
     
2. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
5 SWS
2.1. Theorie und Praxis von nicht sportartgebundenen Sportaktivitäten nach Wahl aus dem Lehrangebot (WPF)
5 SWS
     
3. Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft
8 SWS / 2 LS
3.1. Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF)
Lehrveranstaltungen aus beiden Theoriefeldgruppen, davon mindestens ein Hauptseminar
6 SWS (1 LS)
3.2. Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF) 
wie z. B.
2 SWS (1 LS)
- Sport und Gesellschaft
- Sport und Gesundheit/Rehabilitation
- Sport und Bewegung
- Sport und Training u.a.
     
4. Sonstige Studienveranstaltungen
5 SWS
4.1. Praktikum / Kolloquium
(2 SWS)
4.2. 7-tägige sportbezogene Exkursion 
(3 SWS)

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises (Leistungsschein, LS) sind:

(2) Formen des Studiennachweises (Teilnahmenachweis für Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in denen kein LS erforderlich ist) sind: (3) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises bzw. Studiennachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 12. November 2003

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003

Anlage
Musterstudienplan

Magisterstudiengang "Sportwissenschaft" als Haupt- und Nebenfach (Stand 8/2002)

Grundstudium
 
Inhalte
Hauptfach
36 SWS
Nebenfach
18 SWS
I. Studieneinführung
7 SWS / 1 LS
3 SWS
1. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft
1 SWS
1 SWS
2. Einführung in die statistischen Methoden
2 SWS
2 SWS
3. Wissenschaftssystematik und Methodologie
4 SWS / 1 LS
 
     
II. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
15 SWS / 1 LS
5 SWS
1. Theorie und Praxis eines Sportspiels nach Wahl der Kandidaten 
    aus einem vorgegebenen Katalog von Sportspielen (WPF)
5 SWS
5 SWS
2. Theorie und Praxis zweier weiterer Sportarten 
    (kein Sportspiel, WPF)
10 SWS
 
     
III. Theoriefelder der Sportwissenschaft
14 SWS / 2 LS
10 SWS / 2 LS
1. Theoriefeldgruppe (WPF)
  • Sportpsychologie
  • Sportpädagogik
  • Sportsoziologie
  • Sportgeschichte
  • Sportphilosophie
3 aus 5
6 SWS / 1 LS
2 aus 5
4 SWS / 1 LS
2. Theoriefeldgruppe (WPF)
  • Sportmotorik
  • Sportbiomechanik
  • Trainingswissenschaft
  • Sportmedizin
3 aus 4
8 SWS / 1 LS
3 aus 4
6 SWS / 1 LS
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung
4 LS
2 LS

Hauptstudium
 
Inhalte
Hauptfach
36 SWS
Nebenfach
18 SWS
I. Forschungsmethodologie
4 SWS
 
1. Konzipierung sportwissenschaftlicher Forschungsarbeiten 
    (Magisterarbeit)
4 SWS
 
     
II. Theorie und Praxis der Sportarten/Sportaktivitäten
10 SWS / 1 LS
5 SWS
1. Theorie und Praxis Sportaktivitäten (WPF)
5 SWS
5 SWS
2. Theorie und Praxis einer im Grundstudium gewählten Sportart 
    (Vertiefung/Spezialisierung) oder einer im Grundstudium nicht 
    gewählten Sportart (WPF)
5 SWS
 
     
III. Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft
16 SWS / 3 LS
8 SWS / 2 LS
1. Theoriefelder der Sportwissenschaft (WPF) Lehrveranstaltungen, 
    davon mindestens zwei (HF) oder ein (NF) Hauptseminar
10 SWS / 2 LS
(mind. 2 HS)
6 SWS / 1 LS
(mind. 1 HS)
2. Themenfelder der Sportwissenschaft (WPF) (Hauptseminare, Projekte), wie z.B.
  • Sport und Gesellschaft
  • Sport und Gesundheit/Rehabilitation
  • Sport und Bewegung
  • Sport und Training u.a.
6 SWS / 1 LS
2 SWS / 1 LS
IV. Sonstige Studienveranstaltungen
6 SWS
5 SWS
1. Praktikum / Kolloquium
3 SWS
2 SWS
2. 7-tägige sportbezogene Exkursion
3 SWS
3 SWS
Zulassungsvoraussetzungen für die Magisterprüfung
4 LS
2 LS