Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 24


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Studienordnung für das Studienfach Musikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach)
des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 18.11.2002

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 7. Oktober 1993 (GVBl. S. 614), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 des Vierten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. S. 130)  hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Musikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

Für die Zulassung werden die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium sind neben der allgemeinen Hochschulreife:

  1. Für Hauptfach-Studierende der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang von 6 SWS. In begründeten Ausnahmefällen kann auch der Nachweis anderer Sprachkenntnisse ersatzweise anerkannt werden;
  2. Der Nachweis musikpraktischer Fähigkeiten (instrumental, vokal, Ensemble) und elementarer Fertigkeiten im Klavierspiel;
  3. Grundkenntnisse in Musikgeschichte, Musiktheorie und Gehörbildung;
  4. Werden die unter a) und b) genannten Voraussetzungen zu Beginn des Studiums nicht erfüllt, so müssen sie bis zum Abschluss des Grundstudiums, in begründeten Ausnahmefällen spätestens bis zum Ende des 6. Semesters nachgewiesen werden.
§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters, wobei ein Beginn zum Wintersemester empfohlen wird.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach Musikwissenschaft ist mit allen Fächern, die als Magisterstudiengang angeboten werden, kombinierbar; nur die Kombination mit einem weiteren musikbezogenen Studiengang als Haupt- oder Nebenfach ist nicht möglich.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert und den Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern eröffnet werden.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach und seine Teilbereiche (Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Musikethnologie), der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, sowohl was Inhalte als auch was Methoden des Faches betrifft, sowie die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches und die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten.

(4) Praktikum
Das Absolvieren eines Praktikums in einem Anwendungsgebiet der Musikwissenschaft (z.B. Journalistik in Presse, Rundfunk oder Fernsehen; Verlag; Dramaturgie etc.) ist wünschenswert (vorzugsweise im Hauptstudium).

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

(A) Musikpraktische Kurse (Gehörbildung, Musiktheorie, Transkription, Partitur- und Generalbassspiel),
(B) Lehrveranstaltungen aus den drei Teilbereichen des Faches (Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Musikethnologie),
(C) Praktika in Anwendungsbereichen der Musikwissenschaft.
§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Dem gemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Einführung in Theorie und Praxis einzelner Teilbereiche bzw. Arbeitsbereiche des Faches.

Kolloquien (Ko)
Magistranden- und Doktorandenkolloquien geben Magistranden und Magistrandinnen, Promovenden und Promovendinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Magisterarbeiten und Dissertationen.

Exkursion (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester

Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung sind:

1. Musikpraktische Kurse (mit Testat; entfällt für examinierte Schulmusiker, Privatmusiklehrer,
    A- und B-Organisten oder bei Vorlage gleichwertiger Nachweise)
1.1. Gehörbildung (3 SWS)
1.2. Musiktheorie (6 SWS)
1.3. Transkription (1 SWS)

Die Belegung der unter 1.1. und 1.2. genannten Pflichtkurse setzt in der Regel die Teilnahme an einem Einstufungstest voraus, der über die Einweisung in die jeweilige Kursstufe entscheidet (bei entsprechendem Leistungsstand ist der Einstieg in die 2. oder 3. Kursstufe möglich).

2. Übungen (mit Testat)
2.1. Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten
(2 SWS)
2.2. Einführung in die Systematische Musikwissenschaft
(2 SWS)
2.3. Einführung in die Musikethnologie
(2 SWS)
2.4. Musikanalyse
(2 SWS)
2.5. Notationskunde I
(2 SWS)
2.6. Einführung in die Akustik oder Einführung in die Instrumentenkunde (wahlweise)
(2 SWS)

3. Proseminare (4 Leistungsnachweise)
3.1.  Ein Proseminar aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft (1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
3.2.  Ein Proseminar (wahlweise Systematische Musikwissenschaft oder Musikethnologie) (1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
3.3.  Zwei Proseminare (wahlobligatorisch aus den drei Teilbereichen des Faches) (2 Leistungsnachweise)
(4 SWS)

4. Vorlesungen (mit Teilnahmenachweis)
4.1.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft 
(2 SWS)
4.2.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft 
(2 SWS)
4.3.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Musikethnologie 
(2 SWS)
4.4. Eine weitere Vorlesung (wahlobligatorisch aus den drei Teilbereichen des Faches)
(2 SWS)

(3) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 8. Semester

Für die Zulassung zur Magisterprüfung sind vorzulegen:

1. Kurse (mit Testat)
1.1.  Partitur- und Generalbassspiel (2 Semester mit jeweils 1 SWS)
(2 SWS)
1.2.  Notationskunde II
(2 SWS)
1.3.  Zwei Seminare aus dem Bereich der Editionspraxis, der Aufführungspraxis oder der Angewandten Musikwissenschaft
(4 SWS)

2. Hauptseminare (4 Leistungsnachweise, 1 Teilnahmenachweis)
2.1.  Ein Hauptseminar aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft (1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
2.2.  Ein Hauptseminar wahlweise aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft oder der Musikethnologie 
(1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
2.3.  Drei Hauptseminare wahlobligatorisch aus den Teilbereichen Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft oder Musikethnologie (2 Leistungsnachweise, 1 Teilnahmenachweis)
(6 SWS)

3. Vorlesungen (mit Teilnahmenachweis)
3.1.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft
(2 SWS)
3.2.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft
(2 SWS)
3.3.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Musikethnologie
(2 SWS)
3.4. Zwei Vorlesungen wahlobligatorisch aus den in § 8 Abs. 3 Ziffer 2.3 genannten drei Bereichen
(4 SWS)

4. Kolloquien (Teilnahmenachweis)
Teilnahme an einem Magistranden- und Doktorandenkolloquium (2 Semester mit jeweils 2 SWS)
(4 SWS)

5. Exkursionen
Teilnahme an einer mehrtägigen Exkursion (gegebenenfalls mit Einführungsveranstaltung) (2 SWS)

(4) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester

Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung sind:

1. Musikpraktische Kurse (mit Testat; entfällt für examinierte Schulmusiker,
    Privatmusiklehrer, A- und B-Organisten oder bei Vorlage gleichwertiger Nachweise)
1.1. Gehörbildung
(3 SWS)
1.2. Musiktheorie
(6 SWS)
1.3 Transkription
(1 SWS)

Die Belegung der unter 1.1. und 1.2. genannten Pflichtkurse setzt in der Regel die Teilnahme an einem Einstufungstest voraus, der über die Einweisung in die jeweilige Kursstufe entscheidet (bei entsprechendem Leistungsstand ist der Einstieg in die 2. oder 3. Kursstufe möglich).

2. Übungen (mit Testat)
2.1. Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten
(2 SWS)
2.2. Musikanalyse
(2 SWS)

3. Proseminare (2 Leistungsnachweise, 1 Teilnahmenachweis)
3.1.  Ein Proseminar aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft (1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
3.2.  Ein Proseminar (aus dem Bereich der  Systematischen Musikwissenschaft (siehe Anmerkung unter 3.3.)
(2 SWS)
3.3.  Ein Proseminar aus dem Bereich der Musikethnologie 
(1 Leistungsnachweis wahlweise in 3.2. oder 3.3.)
(2 SWS)

4. Vorlesungen (mit Teilnahmenachweis)
4.1.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft 
(2 SWS)
4.2.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft 
(2 SWS)
4.3.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Musikethnologie 
(2 SWS)

(5) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester

Für die Zulassung zur Magisterprüfung sind vorzulegen:

1. Hauptseminare (2 Leistungsnachweise, 1 Teilnahmenachweis)
1.1.  Ein Hauptseminar aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft (1 Leistungsnachweis)
(2 SWS)
1.2.  Ein Hauptseminar aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft (siehe Anmerkung unter 1.3.)
(2 SWS)
1.3.  Ein Hauptseminar aus dem Bereich der Musikethnologie 
(1 Leistungsnachweis wahlweise in 1.2. oder 1.3.)
(2 SWS)

2. Vorlesungen (mit Teilnahmenachweis)
2.1.  Eine Vorlesung aus dem Bereich der Historischen Musikwissenschaft
(2 SWS)
2.2.  Eine Vorlesung wahlweise aus dem Bereich der Systematischen Musikwissenschaft oder Musikethnologie
(2 SWS)

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 12. November 2003

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003.