Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom16. März 2004, S. 24


Medizinische Fakultät


Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin 
an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 08.02.2000

vom 13.01.2004

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin erlassen.

Artikel I

Die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 08.02.2000 (ABl. 2000, Nr. 4, S. 2) wird wie folgt geändert:

(1) In § 6 Abs. 11 werden die Worte "Zahnerhaltungskunde I" durch die Worte "Zahnerhaltungskunde II" ersetzt.

(2) Dem § 6 wird folgender Abs. 15 angefügt:

"(15) Voraussetzung für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden Patientinnen und Patienten behandeln, ist der Nachweis profunden theoretischen Wissens. Dieses Wissen kann vor der Zulassung in einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgefragt werden. Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsmöglichkeit ist zeitlich so einzurichten, dass den Studierenden die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ermöglicht wird."

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nicht bereits im Wintersemester 2003/2004 an Lehrveranstaltungen teilnehmen, in denen sie Patientinnen und Patienten behandeln.

Artikel III

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 27. Februar 2004
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 24.02.2004 zur Kenntnis genommen.